Die Schweizer „Weltwoche“ will den Faktencheck

Und  andere Gewalttäter  dürfen demonstrieren? Da kommen Erinnerungen hoch an Joschka Fischers und Daniel Cohn-Bendits „Putzgruppe“ – das war kein Studenten-Ulk, sondern ganz praktisch die „Proletarische Union für Terror und Zerstörung“, und zwar wortwörtlich. In fast allen einschlägigen linksradikalen Demonstrationen geht es seither routiniert ausschließlich um Gewalt. Egal, ob es sich um den 1. Mai in Berlin und Hamburg handelt oder um den „Schwarzen Block“, der bevorzugt bei Attac-Veranstaltungen Menschen niederprügelt – das alles wird sehr durchschaubar bemäntelt mit  nur notdürftig formulierten politischen Zielen. An die linksradikalen Ausschreitungen, die in der Bundesrepublik teils auch bürgerkriegsähnliche Ausmaße annahmen, wurde die Gesellschaft gewöhnt.  Und es gibt auch jenen Typus Hochglanzanwälte, die das Demonstrationsrecht für ihre Klientel spätestens vor Gericht immer wieder durchsetzten. Wenn dagegen ein Anwalt, dessen Mandantschaft Hooligans heißt vor irgendeinem Gericht aufkreuzt, dann hat er einen völlig anderen Stallgeruch und kann sich nur noch auf das Gleichheitsprinzip vor Gott, aber nicht mehr auf das Gleichheitsprinzip vor Gericht berufen.

Ach ja, und wer zahlt nochmal die exorbitanten Honorare der Rechtsanwälte der exzessiv gewaltversessenen Linksradikalen, die regelmäßig einen auf Hartz 4 machen? So ein Anwalt, der seinem bürgerlichen Publikum ohne Honorarvereinbarung mit Stundensätzen ab 1000 Euro aufwärts nicht einmal Guten Tag sagt? Wer sind die Sponsoren der linksradikalen Gewalttäter? Und überhaupt, bist Du Linksradikalen- oder Linksterroristenanwalt wirst Du später Bundesinnenminister oder hessischer Justizminister  oder wie im Fall des doch wohl einigermaßen in RAF-Sachen verstrickten Christian Ströbele vielleicht auch Dauerabgeordneter und grünes Obergewissen der Nation. Oder Bundeskanzler, wenn du zufällig aus dem Hannoveranischen kommst. Bist Du NSU-Anwältin, kriegst Du Ärger mit der Kammer, den Kollegen und der Öffentlichkeit, denn das eherne Gesetz, dass kein Beklagter ohne Anwalt sein darf, gilt in diesem Fall nicht. Achja, wer zahlt noch mal gleich die vielen Dutzend Millionen Euroschäden, die linksradikale Gewalt im Laufe der Zeit zusammengetragen hat, inklusive der Behandlungskosten der krankenhausreif verletzten Polizisten? Wer zahlt den Einsatz von Zigtausenden Polizisten, wenn ein Castor-Transport durch das Land rollt und die Grünen und die Protestbauern aus Gorleben dagegen protestieren? Schon klar, der Steuerzahler und die Versicherungen. Ja, wenn die zahlen, dann gibt’s ja eigentlich gar keinen Schaden.

Und wie wird der Schaden einer gewalttätigen Demonstration definiert? Das hängt davon ab, ob man den Schaden hochjubeln oder auf Null herunter minimieren will. Reist ein Polizist zum Dienstantritt auf einer Demonstration mit seinem Auto an und verursacht beim Einparken einen kleinen Schaden, ist das dann ein Schaden, der durch die Gewaltdemonstration erzeugt wurde? Ist es ein Umweltdelikt, wenn die aggressiv gewaltbereiten Autonomen einen alten, ergo, FCKW enthaltenden Kühlschrank aus einem mehrgeschossigen Gebäude auf Polizisten werfen, wie jüngst in Hamburg geschehen? Oder ist die Entsorgung von Umweltgiften in solchen Fällen eine Selbstverständlichkeit und also gar kein Delikt?

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