Die AfD und die Demokratie – Hamburgs Fraktionschef erhält einen Maulkorb

Demokratie ist eine schwierige Angelegenheit. Das sollte nun auch ein führender AfD-Politiker in Hamburg erfahren.

© Patrick Lux/Getty Images
Jörn Kruse AfD Hamburg

Viel ist geschrieben worden über den Programmparteitag der AfD. Viel ist kritisiert worden – nicht nur an den innenpolitischen Ansätzen des Programms, sondern mehr noch an den außen- und sicherheitspolitischen Forderungen, die bei nüchterner Betrachtung wie aus Absurdistan anmuten.

All das mag, wie manch Beobachter konstatierte, dem Selbstfindungsprozess einer jungen Partei geschuldet sein, die sich aus den unterschiedlichsten Strömungen und Charakteren rekrutiert. Eines allerdings – darin schienen sich alle AfDler einig – galt unverbrüchlich: Die bundesdeutsche Demokratie ist zum Selbstbedienungsladen der Parteifunktionäre verkommen und das, was die AfD als Basisdemokratie und Meinungsfreiheit einforderte, sollte in jeder Hinsicht oberstes Gebot sein.

Doch es hat sich was mit Meinungsfreiheit. Das sollte der Fraktionsvorsitzende der AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft, Jörn Kruse, nachdrücklich zu spüren bekommen.

Keine Fraktion der Scharfmacher …

Kruse hatte zur AfD gefunden, als sich jene junge Gruppierung noch unter der Regie des Wirtschaftsprofessors Bernd Lucke bewegte. Die junge Partei zog bei den Bürgerschaftswahlen des Februars 2015 mit acht Sitzen in das Landesparlament – eines davon verabschiedete sich wegen des Vorwurfs der Fremdenfeindlichkeit im Februar dieses Jahres in die Fraktionslosigkeit.

Die Abgeordneten der AfD hatten den ehemaligen Professor für Wirtschaftspolitik an der Hamburger Helmut-Schmidt-Universität zu ihrem Vorsitzenden gewählt. Und dem platzte nun angesichts der programmatischen Übernahme seiner Partei durch aus seiner Sicht reaktionäre Kreise der Kragen.

In einem Gespräch mit der Tageszeitung DIE WELT nutzte Kruse die im Parteiprogramm der AfD festgeschriebene, demokratische Meinungsfreiheit und ging harsch mit dem nun verabschiedeten Programm seiner Partei ins Gericht. Als Wirtschaftsdemokrat bezeichnete Kruse nicht das Parteiprogramm als „absoluten Schwachsinn“. Vor allem die AfD-Positionen zur Frauen- und Familienpolitik empfinde er als „unpräzise, unsinnig, töricht, unsäglich, vorgestrig und frauenfeindlich“. Das Programm sei in manchen Punkten „nur peinlich“. Auch die radikale Ablehnung des Islams will Kruse nicht teilen. Als Religion sei der Islam „in Ordnung“ – als „politische, totalitäre Ideologie“ hingegen sei er ein Problem, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, weshalb er doch recht deutlich wurde: Wer als Muslim das Grundgesetz nicht akzeptiere, müsse sich einen anderen Staat suchen. Kruse selbst suchte bei aller Schärfe klarzustellen, dass die Hamburger AfD-Fraktion „nicht zu den Scharfmachern“ in der Partei gehöre.

… oder doch …

Da aber unterlag der emeritierte Professor offenbar einem Irrtum. Denn die Reaktion kam prompt. Kruse wurde stante pede vom Landesvorstand seiner offenbar doch zu den Scharfmachern gehörenden Parteifreunde abgemahnt. AfD-Landeschef Bernd Baumann begründete die parteidisziplinarische Maßnahme im Hamburger Abendblatt damit, dass „wir es bei keinem Mitglied gutheißen können, schon gar nicht bei einem Vorsitzenden der AfD-Fraktion, wenn ein neues Parteiprogramm in Teilen in dieser Weise herabgewürdigt wird“. Im Wiederholungsfalle drohte die Partei dem professoralen Freidenker mit Parteiausschluss.

Auch in der Fraktion der „Nicht-Scharfmacher“ meldeten sich Kritiker zu Wort. So ließ der frühere Schill-Senator und Ex-Sozialdemokrat Dirk Nockemann verlauten, Kruse sei ab sofort „Fraktionschef auf Bewährung“ – und unterstrich damit durch die Hintertür seinen eigenen Führungsanspruch. Denn dass Kruse bei den im August anstehenden Neuwahlen zum Fraktionsvorstand bestätigt werden wird, ist angesichts der Situation mehr als fraglich.

Maulkorb statt Meinungsfreiheit

Bis dahin hat Kruse von seiner meinungsfreien Partei einen Maulkorb umgebunden bekommen. Ab sofort darf der Fraktionschef nur noch Interviews freigeben, die zuvor von seinen Kritikern korrekturgelesen wurden.

All das soll wohl heißen: Die Freiheit des Abgeordneten steht bei der AfD nur auf dem Papier. Statt dessen ist wie dereinst bei den grünen Alternativen bei den blauen Alternativen das imperative Mandat gefragt: Der Abgeordnete als entindividualisiertes Erfüllungs-Instrument seiner Partei. Wobei man sich zu Recht die Frage stellen darf, ob Kruse angesichts der Programmdiskussion nicht die Konsequenz hätte ziehen sollen, die AfD als Partei und Fraktion zu verlassen. Das allerdings hätte für den dann fraktionslosen Abgeordneten bedeutet, auf die dreifache Diät verzichten zu müssen – die ihm nun zumindest bis August gesichert ist. Rund 8.000 Euro statt 2.668 Euro monatlich – das macht schon einen Unterschied.

Sollte Kruse im August nicht bestätigt werden, dürfte es für den ohnehin kaum erneut in die Bürgerschaft einziehenden Politiker kein Halten geben. Bis dahin hat er nun noch Zeit, in seiner Fraktion nach Gleichgesinnten zu suchen. Denn wenn er die Fraktion verlässt und nur ein weiteres AfD-Mitglied davon überzeugen kann, es ihm gleich zu tun, verliert die Partei in der Bürgerschaft ihren Fraktionsstatus. Mit dann nur noch fünf AfD-Abgeordneten entfielen die an eine Mindestzahl von sechs Abgeordneten gebundenen bürgerschaftlichen Fraktionsprivilegien, was unter anderem mit erheblichen finanziellen und logistischen Einbußen verknüpft ist und Nockemanns möglicher Traum von satten 8.000 monatlichen Euro Bürgersubvention wäre ausgeträumt.

Mehr noch: Gelänge es Kruse, zwei weitere AfD-Abgeordnete zum Verlassen ihrer Fraktion zu überreden, könnte er mit den drei anderen fraktionslosen Abgeordneten Ludwig Flocken (Ex-AfD), Nebahat Güclü (Ex-Grüne) und Dora Heyenn (geschasste Ex-Fraktionsvorsitzende der PdL) eine eigene Fraktion der Kunterbunt-Zusammengewürfelten bilden und den Fraktionslosen die Privilegien sichern, die der AfD verloren gingen. Das könnte manche inhaltliche Differenz überwinden helfen.

Der Fraktionsstatus wankt

So hat der Kritiker also immer noch ein scharfes Schwert gegen die eigenen Leute in der Hand, die jene vielleicht davon überzeugen könnten, den sauren Apfel Kruse bis zum Ende der Legislaturperiode allem Ärger zum Trotz in seinem Amt zu belassen. Denn eines hat Kruse bereits unmissverständlich deutlich gemacht: An einen Mandatsverzicht ist nicht zu denken. Er sei gewählt und fühle sich an den Bürgerauftrag gebunden. Und im Zweifel kann er dem Juristen Nockemann immer noch den Rechtsgrundsatz des „nulla poena sine lege“ entgegen halten. Soll heißen: Als Kruse für die AfD kandidierte, war dieses eine konservative, aber den Errungenschaften einer modernen Demokratie verpflichtete Partei. Damit hat nicht Kruse die Rechtsgrundlage seiner Fraktionszugehörigkeit geändert – die Partei war es, die mit ihrem Programm die Grundlagen der Parteizugehörigkeit neu definierte.

Gleichwohl ist absehbar: Spätestens nach den nächsten Bürgerschaftswahlen wird Kruse die AfD verlassen – und sollte sie ihm bereits vorher seinen Fraktionschef-Job aufkündigen, auch schon früher.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 76 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

76 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen