Mehr als eine halbe Milliarde Euro Kindergeld zahlt Deutschland jährlich ins Ausland. Wie eine Anfrage des Abgeordneten Stephan Pilsinger ergeben hat, überweisen auch die gesetzlichen Krankenkassen ins Ausland.
Fünfmal in Folge haben die gesetzlichen Krankenkassen zum Jahreswechsel ihre Beiträge erhöht. Die nächste Erhöhung ist sicher. Denn wie der Dachverband GKV berichtet, sind die Kassen weiter unterfinanziert – und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant nichts, um sie strukturell und wirksam zu entlasten.
Jüngst hat er verfügt, dass die Kassen homöopathische Leistungen nicht mehr bezahlen sollen. Das bedeutet aber zum einen keine echte Entlastung der Krankenkassen. Denn so sparen sie gerade mal zehn Millionen Euro ein. Zum anderen ist es eine Leistung, die denen gestrichen wird, die jeden Monat für die Kasse dreistellige Beträge abführen. Man mag zur Homöopathie stehen, wie man will – aber der Staat zwingt Beschäftigte einen hohen Teil ihres Gehalts für Gesundheitsvorsorge abzugeben, die sie dann aber nicht mehr zurückbekommen.
Stattdessen sind in den letzten vier Jahren 90 Millionen Euro aus den Töpfen der deutschen Krankenkasse in Länder wie Bosnien, Serbien und die Türkei abgewandert. Das hat eine Anfrage ergeben, die der Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (CSU) an die Bundesregierung gestellt hat. Das Geld ging an die Angehörigen von Arbeitnehmern, die in Deutschland beschäftigt sind. „In Deutschland haben wir jährlich ein Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung in Milliardenhöhe, gleichzeitig aber finanzieren die deutschen Beitragszahler im Ausland lebende Familienangehörige von Immigranten mit. Da stimmt doch was nicht“, sagt Pilsinger.
Es ist nicht die einzige gesellschaftliche Aufgabe, die der Bund auf die Beitragszahler abwälzt. Damit entlasten Lauterbach und Finanzminister Christian Lindner (FDP) ihren Haushalt – nehmen es damit aber den Menschen, die arbeiten, erhöhen die Arbeitskosten in Deutschland Jahr für Jahr und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Den höchsten Posten machen die Gesundheitskosten für Empfänger von Bürgergeld aus. Zehn Milliarden Euro müsste der Bund da mehr zahlen, sagt der Dachverband GKV – doch diese Rechnung schicken Lindner und Lauterbach an die Versicherten, denen sie gleichzeitig immer mehr Leistungen streichen.
Die Grundlage für die Zahlungen ins Ausland sind laut der Antwort der Bundesregierung „die jeweiligen mit den genannten Staaten abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen“. Das entspreche dem internationalen Standard. Wobei die Krankenkassen nicht die tatsächlichen Kosten zum Beispiel in der Türkei zahlen, sondern eine monatliche Pauschale. An der Stelle scheuen die Erfinder von Habecks Heizhammer zu viel Bürokratie: Rechnung schicken lassen und bezahlen? Unzumutbar, sagt die Bundesregierung. Dann lieber gleich mehr Geld schicken. Wobei die Bundesregierung von „erheblichen Einsparungen“ für die deutsche Krankenversicherung spricht.
Pilsinger stellt das gesamte Prinzip in Frage: „Wenn man sparen muss, dann muss man auch sinnvoll sparen.“ Vor dem Hintergrund seit fünf Jahren steigender Beitragssätze und der Streichung von Leistungen für die, die in die Kasse einbezahlen, sagt der CSU-Politiker zu Sparvorschlägen: „Da gehört für mich die Streichung der Mitversicherung von Familienangehörigen im Ausland dazu.“
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Was veranstalten die antidemokratischen Blockparteien wie die SPD, FDP, CDU/CSU, die Linke und die Grünen nicht alles, um neue Wählerstimmen zu gewinnen? Einerseits lässt man den Wirtschaftsflüchtlingen das volle Sozialhilfeprogramm Deutschlands zuteilwerden, während man andererseits den Weg für den ungezügelten Massenzuzug von Wirtschaftsflüchtlingen nach Deutschland offen hält. Das garantiert den antidemokratischen Blockparteien, dass sie weiterhin Wählerstimmen erhalten. Ein normal denkender Deutsche würde niemals auf die Idee kommen, eine der antidemokratischen und verlogenen Blockparteien zu wählen. Wenn eine Pilsinger fordert: „Wenn man sparen muss, dann muss man sinnvoll sparen.“ vergisst sie, dass die seit fünf Jahren steigender Beitragssätze und die Streichung von Leistungen, für… Mehr
Wenn eine Regierung Werteunion/AFD, ob in den Ländern oder im BUnd, auch nur nur ruchbar würde, würde das Verbot beider Parteien eingeleitet. MIt Einleitung des Parteienverbots würde auch ein Verbot auf dem Stimmzettel verbunden. Die Altparteien lassen sich auf keinem Fall ihre Pfründe nehmen und vor allem: Die große Transformation muss zu Ende gebracht werden. Das hat man Schwab, Gates, Soros und Co versprochen.
Eine Partei, die die Regierung in Deutschland stellt, kann schwerlich verboten werden, wie auch und worauf sollte sich dieser Verbotsantrag stützen? Es sei denn, dass deutsche Gerichte bei einem Verbotsantrag und ihrer anschließenden Urteilsfindung sämtliche Gesetze missachten und außer Kraft setzen würden, damit überhaupt ein Verbot ausgesprochen werden kann. Ein solches Urteil hätte keinen Bestandsschutz, da es nicht umgesetzet werden kann.
Dass die Regierungen seit Merkel die Prioritäten anders gesetzt haben, sollte wohl jedem nicht Grünen Wähler aufgefallen sein. Erst kommt das Steuergeld ins Ausland und der karge Rest wird dann als „Krise“ dem dummen Michel und seiner Micheline verkauft.
Scholz und vor allem die sog. Aussenplapperin haben das noch gesteigert. ACAB hat es „ja nicht so mit Mathematik“, da sind zwei % vom €150 locker nur €4, da kann man sich schon mal zwischen hunderttausenden, Millionen, Milliarden, Gigabyte und Gigatonnen vertun.
Die „Fortschrittskoalition“ ruiniert nicht nur die deutsche Wirtschaft, sondern auch die Sozialsysteme.
Die kostenfreie Versicherung von Angehörigen muss allgemein aufhören. Jeder Versicherte muss was zahlen und es sollte zwischen Gesundheitssorge und Krankengeld als Versicherungsleistung unterschieden werden. Selbstredend kann nur versichert werden, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Soweit es diese Sozialversicherungsabkommen gibt, können sich die Angehörigen natürlich weiter in Deutschland versichern – gegen Entgelt wie dann alle anderen auch.
Entschuldigung, aber welcher Angehörige würde und kann sich denn schon aufgrund der Höhe der Beitrage freiwillig in Deutschland versichern?
Rechnen sie diese doch nur einmal in die jeweilige Landeswährung um und sie werden feststellen, daß man dann auch die heimische Krankenversicherung nehmen kann, da die deutsche Krankenversicherung ja auch nur Leistungen entsprechend des Niveaus des Heimatlandes zahlt.
Anders als ich zahlen weite Familienkreise on Türken und Nordafrikanern, die in Deutschland leben, nichts in die Krankenkasse ein. Und ich frage mich warum. Und wie läuft das dann kùnftig mit Doppelpass?
Wie hoch sind denn die ins Ausland bezahlten Pauschalen durchschnittlich? Und wie hoch sind die von der entsprechenden Klientel durchschnittlich gezahlten Beiträge?
Das Problem wird m.E. nicht in der nötigen Tiefe betrachtet. Das Problem ist das, dass der Familienbegriff in den betroffenen Ländern deutlich weiter gefaßt ist und „Angehörige“ unter diesem erweiterten Begriff zu verstehen sind. Es fießt hier Geld für „Angehörige“ für die in Deutschland nicht bezahlt werden würde!
Wenn man als deutscher Arbeiter in der Türkei Urlaub macht und dort zum Arzt geht, zahlen sie keinen Cent.
Nun, das wird ihnen überall in außereuropäischen Raum passieren.
Dafür soll es auch Reisekrankenversicherungen geben…
An meiner hübsch möblierten Wohnung fand ein türkisches Pärchen Gefallen. Beide konnten nicht deutsch und hatten auch noch nie in Deutschland gearbeitetet. Aus einer Gemeinschaftsunterkunft wollten sie so schnell als möglich raus.
Nun gab es aber ein Problem – die Möblierung meiner Wohnung! Die war nicht nach türkischem Geschmack. Also sollte ich Möbel u. a. entfernen, denn das Jobcenter würde eine Einrichtung bezahlen, so sagten sie. Dann könnten sie ein Interieur nach ihrem Geschmack zusammenstellen. Na bitte! Ich war platt.
Hat nichts mit der Krankenkasse direkt zu tun. Aber natürlich gibts das obendrauf.
Nun ja, umgekehrt würde es ihnen wohl genauso gehen, wenn sie eine möblierte Wohnung in der Türkei mieten würden und ihnen der Einrichtungsgeschmack nicht gefällt.
Das das Jobcenter die Einrichtung bezahlt, kann man nicht den Menschen „anlasten“, denn diese haben diese Gesetze ja nicht gemacht.
Ja und wohl auch sie würden dieses in Anspruch nehmen, wenn es solche Leistungen nun mal gibt…