Der Fall Martin Wagener: Wie der Verfassungsschutz einen Professor loswerden will

Versucht der Bundesverfassungsschutz mit Unterstellungen, unliebsame Persönlichkeiten loszuwerden? Das jedenfalls könnte man denken, schaut man auf die Causa Martin Wagener. Im Hintergrund wird die ideologische Umformung einer Behörde erkennbar.

IMAGO / Chris Emil Janßen
Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Martin Wagener ist seit 2012 Professor am Fachbereich Nachrichtendienste an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Allein aus beruflichen Gründen gehören für Wagener demnach Nachrichtendienste zum Alltag: Er bildet Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus.

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Doch am 13. Mai erhält Wagener ein Schreiben des Geheimschutzbeauftragten. Titel: „Entzug des Sicherheitsbescheides: Ablehnung der weiteren Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit beim BND.“ Wagener gilt als „Sicherheitsrisiko“. Der „Zugang zu Verschlusssachen“ wird ihm entzogen. Der Grund? Der BND stützt sich bei seiner Einschätzung auf ein Gutachten des Bundesverfassungsschutzes – das mit abenteuerlichen Mitteln vorgegangen ist.

Wagener wundert sich. In seinem Podcast erklärt er, dass die Hochschule keine verfassungsfeindlichen Absichten bei ihm erkennen konnte. Der Fachbereichsrat hatte ganz im Gegenteil die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Freiheit der Lehre hervorgehoben. Auch vom BND gab es nie Vorwürfe, er versuche die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu unterminieren. Warum wird also dem Professor de facto die Arbeit unmöglich gemacht – und er als Verfassungsfeind gebrandmarkt?

Zuerst: Im Fall Wagener gibt es eine Vorgeschichte. Der Politikwissenschaftler eckte 2018 an, als er das Buch „Deutschlands unsichere Grenze: Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ im Selbstverlag veröffentlichte. Denn die Medien erregten sich über den Professor, der vor kriminellen Banden und Terroristen warnte, die Deutschland erreichen könnten, und deshalb eine moderne Grenzschutzanlage forderte.

Aufmerksamkeit erregte diese erste Causa Wagener, als der BND anordnete, das Buch von einem externen Gutachter überprüfen zu lassen. Der kam zum Ergebnis, dass kein Dienstvergehen vorläge. Doch der Unmut in der Verwaltung saß offenbar tief.

Als Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk: Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ im Jahr 2020 erschien, war der Autor demnach aus medialer wie politischer Sicht angezählt. Die Kritik am Verfassungsschutz hatte ein Nachspiel. Der BND reagierte auf „sicherheitsrelevante Erkenntnisse“, die er vom Bundesamt für Verfassungsschutz gegen Wagener erhalten habe. Am 25. Oktober 2021 erhielt er ein Hausverbot an der eigenen Hochschule.

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Verfassungsschutz gegen Wissenschaftsfreiheit? Der Fall Martin Wagener
Es ist schon eine merkwürdige Geschichte: Gegen einen Wissenschaftler, der im Bereich der eigenen Forschung und Lehre aktuelle Staatseinrichtungen kritisiert, gehen eben jene kritisierten Einrichtungen vor. Dass man Wagener aus dem Herzen dieser Institutionen herausreißt, ist möglich, indem man ihm vorwirft, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Was sind nun diese „sicherheitsrelevanten Erkenntnisse“, auf denen das BfV aufbaut, um den widerborstigen Professor loszuwerden?

Wagener hat sich in einem Podcast gegen die Anwürfe gewehrt – und je mehr er preisgibt, was ihm eigentlich vorgeworfen wird, desto wackliger wird das Gerüst, auf dem sie stehen. Es handelt sich um Verdrehungen, Auslassungen und bis zur Lächerlichkeit reichende Anschuldigungen. Im Kern wird Wagener vorgeworfen, einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ zu verwenden, der nicht mit der „Menschenwürdengarantie“ des Grundgesetzes zu vereinbaren sei.

Lächerlich ist diese Anschuldigung deswegen, weil Wagener sie gar nicht vertritt. Diese Bewertung sei „frei erfunden“, die Vorstellung eines ethnisch homogenen Volkes empfinde er höchstens als „putzig“. Offenbar könnte die Behörde eine solche Vorstellung nicht einmal von der rechtlichen Auffassung des ius sanguinis unterscheiden, das wiederum sehr wohl grundgesetzkompatibel sei.

Die Crux: Der Verfassungsschutz beraumt sich neuerlich an, selbst den Volksbegriff zu definieren und davon abweichende Meinungen als extremistisch einstufen zu wollen.

Wagener: „Der Verfassungsschutz setzt mit seiner Vorstellung von einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff aber ganz anders an. Da gibt es die Ebene, der ich zustimme: Wer Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit von demokratischen Prozessen ausschließen möchte, der vertritt eine verfassungsfeindliche Position. Und es gibt die Ebene, der ich nicht zustimme: Die Verfassungsschützer gehen nämlich davon aus, dass es Vorstellungen von einem Volk jenseits des Staatsvolkes nicht mehr geben darf. Wer dem widerspricht, dem wird ein ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff unterstellt. Dann geht es zackig weiter: Das sei ein Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie, das wiederum eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.“

Martin Wagener
Nach Kritik an der Behörde: Inlands-Geheimdienst geht gegen Politikwissenschaftler vor
Der Vorwurf, einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ zu verwenden, wird damit zum Kampfmittel gegen politisch Andersdenkende missbraucht. Er eigne sich „vorzüglich, all jene unter Verdacht zu stellen, die Kritik am Aufbau einer multikulturellen Gesellschaft in Deutschland“ übten. Der bloße Verdacht reicht, um das missliebige Opfer in den Bereich des Rechtsextremismus zu rücken. Dass es im „Kulturkampf“-Buch eine implizite Ablehnung des ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs gibt, ignoriert Haldenwangs Behörde zugunsten des bereits bei der Recherche feststehenden Urteils.

Wagener stellt die Ereigniskette so dar: Weil im „Kulturkampf“-Buch kein verfassungsfeindlicher Inhalt zu finden war, bediente sich das BfV sogenannter „tatsächlicher Anhaltspunkte“ für eine Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. In einem aufgebauschten Gutachten wird dem BND diese Bestrebung als „Sicherheitsrisiko“ präsentiert; da das BfV selbst der „Maßstabsgeber“ dafür ist, was verfassungsfeindlich ist und was nicht, muss sich der BND daran halten. Aus Ermangelung an Beweisen muss der Vorwurf eines „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs“ unterstellt werden. Und wer die FDGO abschaffen will, ist ein Risiko. Selbst einem juristischen Laien fällt die Monstrosität des Vorgangs auf.

Damit hat der Fall zwei Ebenen. Zum einen ist es ein Kampf zwischen einem Inlandsgeheimdienst und der Wissenschaftsfreiheit. Wer das ideologische Gebaren staatlicher Institutionen bemängelt, kann leicht zum Opfer derselben werden – obwohl der Verfassungsschutz mit der Verletzung der Wissenschaftsfreiheit selbst verfassungsfeindlich handelt. Wagener kann seine Professur zwar behalten, ihm wird aber jede Möglichkeit entzogen, seinem Beruf nachzukommen, und er wird durch das Stigma der Verfassungsfeindlichkeit zur persona non grata. Das entspricht der Dystopie, die Tocqueville für die Demokratie im Endstadium angedeutet hat: „Du hast die Freiheit, nicht zu denken wie ich; Leben, Vermögen und alles bleibt dir erhalten; aber von dem Tag bist du ein Fremder unter uns. Du wirst dein Bürgerrecht behalten, aber es wird dir nichts mehr nützen.“

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Wissenschaftler unterstützen Verfassungsschutz-Kritiker Wagener
Die zweite Ebene betrifft die konkrete ideologische Umformung einer Behörde, die nicht mehr die tatsächliche Verfassung, sondern eine woke Chimäre hütet, die diese bereits in Wirklichkeit ersetzt hat. Nicht aus der Verfassung leiten Haldenwang und seine Mitarbeiter ab, was verfassungsfeindlich ist, sondern sie definieren diese Verfassungsfeindlichkeit selbst – und entledigen sich ideologischer Querläufer mit gestrickten „Verdachtsfällen“. Dieselbe Bundesrepublik, die sich zu jeder Zeit gegenüber anderen Staaten als moralisches Vorbild verkauft, ist in dieser Hinsicht unglaubwürdig. Wagener sagt dazu:

„Wenn Verfassungsschützer Gutachten schreiben, kann es nur um den Schutz des Grundgesetzes gehen – und nicht um wilde Verdächtigungen, die in der angestrebten Wirkung vor allem der Abstützung politischer Ziele dienen sollen. Bedenken wir bitte auch folgendes: Wer den Regierungen Polens und Ungarns vorwirft, es mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht so genau zu nehmen, der sollte in diesem Punkt selbst ein Vorbild sein. Deutschland ist das derzeit in vielen Punkten sicherlich nicht. Bleiben wir beim Beispiel Inlandsnachrichtendienst: Dessen Aktivitäten weisen mittlerweile eine lange Liste an Verstößen gegen das Grundgesetz auf – und es werden regelmäßig mehr, wie mein Beispiel zeigt. Dabei ist fast immer Übereifer im Spiel. Einigen Mitarbeitern der Behörde gehen hin und wieder die Maßstäbe verloren, wenn sie auch unbescholtene Bürger zu Verfassungsfeinden erklären – schlicht, weil sie zwischen rechts und rechtsextrem, links und linksextrem, nicht unterscheiden können oder wollen.“

An diesem Zustand seien die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern schuld, weil sie die Inlandsnachrichtendienste „regelmäßig politisch instrumentalisieren und so in den Behörden Erwartungshaltungen aufbauen“. Wenn der Verfassungsschutz mit dieser Vorgehensweise durchkomme, dann hieße das, dass man „extralegale Maßnahmen des Inlandsnachrichtendienstes“ hinnehme. Wagener drängt daher darauf, dass das Bundeskanzleramt und das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags den Fall untersuchen solle. Er betont, dass er „ohne Einschränkung“ den Rechtsstaat trotz des „ganz offenen Unrechts“ unterstütze. „Meine Kritik galt schon immer Personen in Ämtern, nicht dem politischen System“, sagt Wagener. Ängstlich will er sich jedoch nicht zeigen. Wer das tue, der schränke seine Wissenschaftsfreiheit selbst ein.



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Kommentare ( 49 )

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Erfurter
2 Jahre her

Annähernd identisch die Begründung des Verwaltungsgerichts Köln im Verfahren AfD ./. BfV wegen Verdachtsfalleinstufung 13 K 326/21.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2022/13_K_326_21_Urteil_20220308.html

Rainer Wellershoff
2 Jahre her

Das deutsche Volk wird auch dieses kommunistsch unterwanderte Staatswesen ueberstehen.

Einfach nicht mehr alles ernst nehmen, was dieser Staat so abspielt.

Lehrer sind auch nur Menschen
2 Jahre her

Leider kenne ich das aus persönlichem Erleben. Ich habe damals auch meinen Job verloren und kein Schreiben der Welt hat mir gegen diese Ignoranz des Verfassungsschutzes geholfen. Ohne jeden Grund wurde mir bescheinigt, dass ich ein Sicherheitsrisiko wäre. Das Protokoll meines Gespräches mit diesen Witzfiguren vom Verfassungsschutz war nie auffindbar, als ich auch Herrn Haldenwang bat die Sache doch mal zu erklären. Die Behörde, die dann entscheidet ist das Bundesministerium für Wirtschaft, da gibt es eine kleine Abteilung, die anscheinend nur aus inkompetenten Frauen besteht und die scherren sich einen Dreck, ob hier eine Existenz kaputt gemacht wird. Erklären konnte… Mehr

Rainer Wellershoff
2 Jahre her

Notfalls Auswandern, Branche wechseln, als Paketfahrer jobben. Aber ja nicht von dem Verein beeindrucken lassen. HALDENWANG ist ganz klar ein Merkler und kein pflichtbewusster Beamter alter Schule.

bani
2 Jahre her

In der DDR gab es Parteihochschulen für die Kader. Dort wurde der ganze schwachsinnige Marxismus Leninismus als Naturgesetz verkündet. Der Verfassungsschutz ist genau eine solche Organisation, eine woke Denkzensurbehörde. Eine Art Wahrheitsorganisation. Dazu passend gab es früher ein Lied von Ernst Busch: „Die Partei, die Partei die hat immer Recht…..“, passend.

Wilhelm Roepke
2 Jahre her

Tja, die letzten Verfassungsschützer werden gerade von den Postnationalen wegen Dummheit des Wahlvolkes weggemobbt. Andere wie Sarrazin, Maassen, Gauweiler und Co durften vorangehen.

Thorsten
2 Jahre her

Schon erstaunlich wie der Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht nur für seine Bürger gilt, sondern scheinbar universell für jeden Menschen auf diesem Planeten. Da möchte ich mich auch mal auf die US-Verfassung mit ihrer Redefreiheit und Recht auf Waffenbesitz berufen. Geht aber nicht – genauso wenig sollte das GG „verbreitert“ werden. Ich hätte gedacht, dass es ein Recht eines Staates ist und FÜR seine Bürger gilt. Auch um sie vor Behördenwillkür und politischen Proporz zu schützen. Was offensichtlich geschliffen wird, und immer mehr gegen seine Bürger angewendet wird. Die Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Zeit waren einmalig und vermutlich nur Blaupause für Künftiges.… Mehr

Autour
2 Jahre her

Der Umbau zur Diktatur ist im vollen Gange und lässt sich nicht mehr aufhalten. Überall will fähige Personen die keine Moral, keine Werte und kein Gewissen haben somit ist der Weg frei den Merkel eingeleitet hat und den die Grüninnen nun mit Hilfe der Blockpartei vollenden.

Monostatos
2 Jahre her

Das Gesicht des Herrn Haldenwang sagt mehr als tausend Worte. Er ist genau der Typ Beamter, der zur vormaligen Staatsratsvorsitzenden und ihren jetzigen Nachfolgern passt. Wieso Hans-Georg Maaßen weg musste ist sonnenklar. Säuberungen dieser Art gehen nur mit willigen Befehlsexekutoren.

Berlindiesel
2 Jahre her

Wagener wird scheitern. Er wird scheitern, weil er nicht versteht, dass ein Rechtsstaat sich selbst gar nicht gewährleisten kann, außer alle Beteiligten akzeptieren seiner Erhaltungsbedingungen freiwillig und folgen ihnen. Andernfalls greift mindestens eine Partei zu Mitteln, die außerhalb des Rechtes liegen. Sei es der Kriminelle mit dem Ziel der Bereicherung, sei es der Inlandsgeheimdienst mit dem Ziel, seine Regierung oder ihre Ideologie zu schützen. Ähnlich dem MfS folgt das BfV dem Ansatz, die zu schützen, die es finanzieren und unterhalten. Sein Name mit „Verfassung“ ist dabei so eine Chimäre wie „Staatssicherheit“ beim MfS. Da keine Verfassung der Welt ewig oder… Mehr

MajorTOm
2 Jahre her

Wagener kann noch so sehr beteuern – sein Strick ist in den Augen der Herrschenden bereits gedreht. „Bestrafe einen und erziehe tausende!“ Der VS ist unter Merkel zu einem Herrschaftsinstrument verkommen und lange nicht mehr politisch neutral, was nicht erst die Causa Maaßen beweist. Wer hat den zuletzt die 40.000 AfD-Chats an die Presse gegeben? Kurz nachdem der VS geheimdienstliche Mittel gegen die Partei einsetzen durfte? Es ist alleine ein Unding, dass der VS von politischen Personen geführt werden kann, die ganz offen nach Parteizugehörigkeit gewählt werden. In Russland wäre das ganz klar Korruption, bei uns eine tragende Säule der… Mehr