Bundesregierung und Bundestag haben der EZB einen Freibrief erteilt, der nach Auffassung von Prof. Dietrich Murswiek das Bundesverfassungsgericht nicht ernst nimmt.
TE sprach mit Prof. Dietrich Murswiek, dem Prozessbevollmächtigten von Peter Gauweiler, der das aufsehenerregende Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter vom 5. Mai erstritten hat. Gauweiler und die anderen Kläger hatten gerügt, dass die EZB mit dem PSPP-Anleihekaufprogramm ihre Kompetenzen überschreite und gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoße. Einen Verstoß gegen dieses Verbot hat das Bundesverfassungsgericht nicht – wie immer wieder behauptet wird – verneint, sondern nur deshalb nicht festgestellt, weil es Kompetenzüberschreitungen von EU-Organen nur dann feststellt, wenn diese offensichtlich sind, und weil in diesem Fall die Umgehung des Verbots nicht offensichtlich sei.
Eine Kompetenzüberschreitung der EZB sahen die Karlsruher Verfassungsrichter aber darin, dass die EZB die negativen Auswirkungen der Staatsanleihenkäufe auf die Wirtschaftspolitik (insbesondere auf Sparer, auf die Alterssicherungssysteme, auf das Überleben von Zombieunternehmen usw.) nicht erfasst, gewichtet und gegen die erstrebten geldpolitischen Ziele abgewogen habe. Im Unterschied zu klassischen Instrumenten der Geldpolitik, beispielsweise Leitzinserhöhungen oder -senkungen, ist beim Einsatz unkonventioneller Instrumente, wie sie Staatsanleihenkäufe darstellen, die Abgrenzung zur Wirtschaftspolitik, für welche die Mitgliedstaaten der EU zuständig sind, schwierig. Um feststellen zu können, ob das angebliche geldpolitische Ziel, das die EZB mit einem Programm wie dem PSPP anstrebt (Preisstabilität) nicht lediglich vorgeschoben ist und ob nicht in Wirklichkeit ganz andere Ziele (z. B. die Erleichterung der Finanzierungsmöglichkeiten überschuldeter Staaten) verfolgt werden, ist eine Abwägung mit den wirtschaftspolitischen Folgen notwendig. Diese hat die EZB bisher nicht geleistet und muss sie nach dem Urteil des BVerfG nachholen und bis spätestens zum 5. August nachweisen.
TE: Am 2. Juli hat der Bundestag in einem interfraktionellen Beschluss von Union, SPD, FDP und Grünen apodiktisch erklärt: „Der Deutsche Bundestag hält die Darlegung der EZB zur Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für nachvollziehbar und die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 – 2BvR 859/15 u.a. – somit für erfüllt.“ Der Tenor in der deutschen Medienlandschaft auf diesen parlamentarischen Freibrief: Ganz überwiegend positiv. Wie bewerten Sie als Prozessbevollmächtigter von Peter Gauweiler diese Bundestagsentscheidung?
Murswiek: Ich wundere mich, dass Journalisten, die doch der Regierung und auch der Parlamentsmehrheit kritisch auf die Finger schauen sollten, diese Entscheidung so unkritisch kommentieren. Offenbar hat sich niemand dieser Journalisten die Dokumente der EZB selbst angesehen, aus denen sich angeblich ergibt, dass eine vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt worden ist. Ich selbst habe mir natürlich diese Dokumente angesehen, soweit sie für mich verfügbar sind. Das sind leider nicht alle. Es gibt acht Dokumente, um die es geht, mit denen die EZB darlegen will, dass sie eine solche Prüfung vorgenommen hat. Drei dieser Dokumente sind bis heute noch geheim. Da bin ich bis jetzt nicht drangekommen. Ich habe bei der Bundesregierung, aber auch beim Bundestagspräsidenten Einsicht in diese Dokumente beantragt, bisher auf meinen Antrag aber noch keine Antwort erhalten. Die mir bisher bekannten Dokumente geben nicht ansatzweise das her, was das Bundesverfassungsgericht von der EZB verlangt: eine nachvollziehbare Abwägung der geldpolitischen Ziele mit den wirtschaftspolitischen Nebenfolgen des PSPP-Anleihekaufprogramms.
TE: Sie hatten Finanzminister Olaf Scholz und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mit Schreiben vom 23. Juli eine Frist bis zum 31. Juli gesetzt, um Zugang zu diesen drei Geheimdokumenten zu erhalten. Bisher gab es keine Reaktion. Was machen Sie, wenn die Frist am Freitag ergebnislos abläuft und Sie als in Karlsruhe teilweise obsiegende Klägerseite ohne vollständige Beurteilungsgrundlage bleiben?
Murswiek: Ich hoffe, die Reaktion kommt noch. Wenn sie nicht kommt, muss ich natürlich das Bundesverfassungsgericht einschalten.
TE: Sie haben bereits mit Schreiben vom 24. Juli den Verfassungsrichter Peter Huber als zuständigen Berichterstatter darauf aufmerksam gemacht, dass nach den bisher von Ihnen eingesehenen fünf Dokumenten die vom Bundesverfassungsgericht geforderte evidente Verhältnismäßigkeitsprüfung für Sie nicht ersichtlich ist. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie zum einen, um das Einsichtsrecht für die drei restlichen Dokumente zu erhalten, zum anderen, das Bundesverfassungsgericht zu einer inhaltlichen Bewertung des Regierungs- und Parlaments-Freibriefs zu be-wegen?
Murswiek: Es gibt zwei Stufen, die wir gehen können. Die erste Stufe wäre rein verfahrenstechnisch. Ich würde wohl als erste Maßnahme beim Bundesverfassungsgerichts den Antrag auf eine Anordnung stellen, dass mir die Bundesregierung Einsicht in diese Geheimdokumente zu gewähren hat. Wenn ich diese Einsicht bekomme, werde ich die Dokumente gründlich prüfen. Wenn ich auch aus den mir noch nicht bekannten restlichen Dokumenten dann den Schluss ziehen müsste, dass eben keine substantielle Verhältnismäßigkeitsprüfung der EZB ersichtlich ist, dann kommt der nächste und inhaltlich entscheidende Schritt. Dann werden wir beim Bundesverfassungsgericht eine sogenannte Vollstreckungsanordnung beantragen, weil wir als Kläger der Auffassung sind, dass die Anforderungen des Verfassungsgerichts nicht erfüllt worden sind. Mit dieser Vollstreckungsanordnung soll das Bundesverfassungsgericht der Bundesbank untersagen, sich ab dem 6. August weiter im Rahmen der EZB an den Staatsanleihekäufen des PSPP-Programms zu beteiligen.
TE: Ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter den Schneid haben, sich jetzt noch einmal – und erst recht nach diesem parlamentarischen Freibrief – querzulegen?
Murswiek: Das kann man politisch so einschätzen. Natürlich wird das Bundesverfassungsgericht vor einer solchen Entscheidung die Auswirkungen vor Augen haben, die das wirtschafts- und geldpolitisch haben wird. Eine solche Vollstreckungsanordnung würde natürlich einen riesigen Eklat auf europäischer Ebene auslösen …..
TE: … und die Finanzmärkte beben, die Risikoprämie für italienische Staatspapiere ansteigen und den Euro-Währungsraum in Turbulenzen geraten lassen.
Murswiek: Davor könnten die Richter zurückschrecken. Aber das sind Überlegungen, die für die Rechtsanwendung keine Rolle spielen dürfen. Sonst hätten Hysteriker an den Märkten und Panikmacher in der Presse es in der Hand, die Achtung des Rechts zu torpedieren. Vor allem muss man aber sehen, dass dieses Beteiligungsverbot für die Bundesbank im Urteil vom 5. Mai bereits drin steht. Es steht nur unter der aufschiebenden Bedingung, dass die EZB bis zum 5. August keinen Nachweis einer Verhältnismäßigkeitsprüfung erbracht hat. Deshalb muss sich das Bundesverfassungsgericht erst mal an sein eigenes Urteil halten. In diesem Urteil hat es ziemlich präzise gesagt, wie so eine Verhältnismäßigkeitsprüfung strukturell aussieht. Die EZB müsste die geldpolitischen Ziele und die wirtschaftspolitischen Auswirkungen erstens genau benennen, zweitens gewichten und drittens gegeneinander abwägen. Wenn man sich die jetzt vorgelegten Dokumente der EZB anschaut, dann gibt es vor allem ein zentrales Dokument, nämlich das zusammenfassende Protokoll der geldpolitischen Sitzung vom 3. und 4. Juni dieses Jahres. Darauf beziehen sich in erster Linie sowohl Bundesregierung wie Bundestag. In diesem Dokument werden zwar die Themen, die das Bundesverfassungsgericht setzt, angesprochen, aber nur im Rahmen einer Diskussion. Von einer Gewichtung oder gar einer Abwägung kann keine Rede sein. Es gibt weder eine quantitative Bewertung der Vorteile noch der Nachteile. Da jede Quantifizierung oder zumindest ungefähre Angabe der Größenordnung fehlt, kann es auch gar keine Abwägung geben. Auch aus den Zusatzdokumenten ist das nicht ersichtlich.
TE: Es ist schon merkwürdig, dass für ein Anleihekaufprogramm, das bereits am 9. März 2015 startete, jetzt als Nachweis einer ernsthaften Verhältnismäßigkeitsprüfung eine EZB-Ratssitzung vom Juni 2020 herhalten muss, in der es schwerpunktmäßig um das aktuelle PEPP-Programm in der Corona-Krise ging. Es wirkt wie ein abgekartetes Spiel zwischen EZB, Bundesregierung und Bundestag, um formal im Nachhinein das „kleinkarierte“ Bundesverfassungsgericht zufriedenzustellen.
Murswiek: Ganz offensichtlich hat der EZB-Rat einfach in seiner routinemäßigen Sitzung am 3. und 4. Juni auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen aufgegriffen, um über die Verhältnismäßigkeit der Käufe zu diskutieren, die aber bereits seit mehr als fünf Jahren laufen, um zu zeigen, dass er sich mit diesem Thema befasst hat. Doch das zentrale Dokument beinhaltet nur die Wiedergabe von Meinungen der EZB-Ratsmitglieder zu Themen, die das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat – etwa die Auswirkungen der Staatsanleihekäufe auf die Banken oder die privaten Haushalte. Von einer nachvollziehbaren Abwägung, die eine Quantifizierung voraussetzt, kann hingegen keine Rede sein. Doch genau darauf legt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 5. Mai den Schwerpunkt. Ausdrücklich haben die Richter festgehalten, dass es nicht genügt, bloße Behauptungen aufzustellen, die nicht gerichtlich nachprüfbar sind. Aber genau an solchen substanziellen zahlenmäßigen Bewertungen mangelt es in diesem zentralen Dokument. Es werden keine Analysen zitiert, die Basis für so weitreichende Entscheidungen sind. Es fehlt schlicht alles, was für die Nachvollziehbarkeit notwendig ist.
TE: Man hat den Eindruck, Bundestag und Bundesregierung nehmen das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht ernst. Unkritisch stellte sich am 2. Juli eine riesige Mehrheit des Deutschen Bundestags vor die EZB.
Murswiek: Ich darf in Erinnerung rufen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Mai entschieden hat, dass die Bundesregierung und der Bundestag verfassungswidrig handelten, weil sie es unterlassen haben, der EZB auf die Finger zu schauen, gegen das EU-vertragswidrige Verhalten der EZB vorzugehen und auf die Einhaltung des Rechts zu pochen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich hier unsere Verfassungsorgane – Regierung und Parlament – verfassungswidrig verhalten haben. Das Bundesverfassungsgericht hat sie jetzt durch Urteil zur Nachbesserung verpflichtet, indem sie von der EZB eine ordentliche Verhältnismäßigkeitsprüfung einfordern mussten. Das scheint die Bundesregierung jedenfalls der Form nach gemacht zu haben. Zumindest behauptet sie, Gespräche mit der EZB geführt zu haben, die dann dazu führten, dass die EZB besagte acht Dokumente vorlegte.
TE: Stimmt es, dass das Bundesfinanzministerium diese EZB-Dokumente binnen eines einzigen Tages positiv bewertete und dieses positive Testat noch am selben Tag dem Bundestag zuleitete?
Murswiek: Am 26. Juni sind die EZB-Dokumente im Bundesfinanzministerium eingetroffen. Noch am selben Tag hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz dann in einem Schreiben an den Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble mitgeteilt, dass die EZB nach seiner Auffassung alles erfüllt habe, was das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Man stelle sich vor: Da werden Dokumente im Umfang hunderter Seiten von der EZB geliefert. Und dann braucht das BMF nicht einmal einen Arbeitstag, um sofort dem Bundestag positiven Vollzug zu vermelden.
Das sieht für mich ganz danach aus, als ob eine ernsthafte Prüfung überhaupt nicht stattgefunden hat. Für eine gründliche Analyse bräuchte man sicherlich mehrere Tage. Es sieht eher danach aus, als ob das BMF mit der EZB augenzwinkernd vereinbart hat: Legt uns einfach mal etwas vor, wir werden es auf jeden Fall durchwinken. Dann wird sich das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich nicht mehr trauen, dagegen noch einmal vorzugehen. Ich halte das für ein skandalöses Vorgehen, so mit dem Bundesverfassungsgericht umzugehen. Soweit ich das bisher beurteilen kann, grenzt das, was die EZB hier mit dem Segen der Bundesregierung und des Bundestags vorgelegt hat, an eine Verhöhnung des Bundesverfassungsgerichts. Keine Spur von einer seriös gewichteten Abwägung. Die vorgelegten Dokumente haben überhaupt nichts zu tun mit einer von Karlsruhe geforderten nachvollziehbaren Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Eiltempo nicht einmal eines Tages nickt die Bundesregierung das ab.
Der Bundestag ist aber nicht besser. Er hat sich zwar ein bisschen mehr Zeit genommen, nämlich vier Tage. Aber in zwei von diesen vier Tagen lagen sämtliche Dokumente nur in der Geheimschutzstelle, konnten von den Abgeordneten also nicht in ihre Büros zu einer gründlichen Prüfung mitgenommen werden. Sie durften auch nichts kopieren oder fotografieren, auch nicht abschreiben, was sie da gelesen haben. Am 29.6. wurden dann die meisten Dokumente freigegeben, so dass in zwei weiteren Tagen die Abgeordneten sich wenigstens mit fünf der acht Dokumente eingehend beschäftigen konnten. Die meisten Dokumente lagen den Abgeordneten nur in englischer Sprache vor, worüber sich ein Abgeordneter in einer Protokollerklärung zu Recht beschwert hat.
Auch der Bundestag hat den Freibrief für die EZB letztlich nur durchgewunken, obwohl von einer nachvollziehbaren Verhältnismäßigkeitsprüfung in den Unterlagen nicht die Rede sein kann. Nur vier Abgeordnete haben erkannt, dass die Anforderungen des Urteils nicht erfüllt sind, und dies auch zu Protokoll gegeben: Frank Schäffler, Christian Sauter, Alexander Müller (alle FDP) sowie Hans-Jürgen Thies (CDU). Die AfD hat zwar ebenfalls gegen den Bundestagsbeschluss gestimmt, aber die Begründung ihres Redners stellt nicht auf den Punkt ab, auf den es dem Bundesverfassungsgericht ankommt.
TE: Wie viel Zeit nahm sich der Bundestag für diese Debatte?
Murswiek: Die Plenarsitzung am 2. Juli, am vorletzten Sitzungstag vor der Parlamentarischen Sommerpause, räumte diesem für Deutschland eminent wichtigen Thema gerade mal 30 Minuten Zeit ein. Jede Fraktion hatte fünf Minuten Redezeit. So kann der Bundestag nicht seine „Integrationsverantwortung“ wahrnehmen, wie das Bundesverfassungsgericht die parlamentarische Kontrolle von Entscheidungen der EU nennt. Dabei ist die Wahrnehmung dieser Integrationsverantwortung wesentlich für die Bewahrung der Demokratie. Wenn EU-Organe ihre Kompetenzen überschreiten, wie im Falle des PSPP die EZB, dann fehlt ihnen dafür die demokratische Legitimation. Es ist Aufgabe von Bundestag und Bundesregierung, streng darauf zu achten, dass so etwas nicht vorkommt, und sie müssen sofort tätig werden, falls es doch geschieht. Beide haben bei der Kontrolle der EZB versagt und sind vom Bundesverfassungsgericht deshalb verurteilt worden. Und jetzt versagen sie wieder, indem sie sich mit offensichtlich ungeeigneten EZB-Papieren abspeisen lassen. So jedenfalls stellt sich mir ohne Kenntnis der drei Geheimpapiere die Sache dar. Es wäre schön wenn ich nach Lektüre dieser Dokumente eine andere Bewertung abgeben könnte.
TE: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Murswiek.
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…..bald wird der freiraum für die ezb ohnehin ausgeschöpft sein. selbst die wahnsinnige ezb kann nich ad infinitum geld schöpfen! das geht bis spätestens 2022, dann ist schluß!
schöne grüße von den inseln unter dem wind!
Demokratie-Simulation vom Feinsten! De facto ein Mafia-Staat.
Eine Verhöhnung des Bundesverfassungsgerichts. Keine Spur von einer seriös gewichteten Abwägung?
Das Gericht solte geschlossen zurücktreten. Anders wird nicht deutlich, was hier gespielt wird.
Respekt an Prof Murswiek. Danke an TE für das Interview.
Leider erinnert mich das Ganze an Prof Hankel und die Bedenken zur Einführung der Euro. Die damalige Klage zusammen mit den Professoren Wilhelm Nölling, Joachim Starbatty und Karl Albrecht Schachtschneider 1997 beim Bundesverfassungsgericht gegen den Vertrag von Amsterdam zur Einführung des Euro war leider nicht erfolgreich .
Die Bücher von Prof Hankel zum Euro haben mich zu der Zeit „aufgeweckt“ und kritisch werden lassen.
Ich wünsche natürlich viel Erfolg.
Ich verstehe nicht, dass in Deutschland keine Gegenbewegung entsteht, die sich auf Art- 20 GG beruft. Der Werteunion würde ich Chancen einräumen, eine parteipolitische Größe zu werden. Bei 23,8% Nichtwählern (CDU 25,1%) liegt ein großes Potential brach. Und wieviel % Altpartei-Wähler zur Werteunion wechseln würden ist nicht abzusehen. Marginal dürfte die Zahl nicht sein. Dies könnte mit der AfD eine Oppositon darstellen, die den Namen verdient und dem linken Spuk ein Ende bereiten. Aber man sieht doch lieber zu, wie das Land endgültig vor die Hunde geht.
Unter Merkel ist der Rechtsbruch zur Norm geworden, und die Journaille applaudiert.
Man könnte den ganzen Tag den Kopf schütteln.
Grenzt an? Also bitte. Es ist klar eine Verhöhnung. Aber weniger des BVG als der Verfassung selber, bzw. des deutschen Bürgers der vielleicht noch eine Restkontrolle über sein Einkommen/Vermögen wünscht. Es ist nichts Anderes, als die kaum verklausulierte Ansage: Wir machen was wir wollen und ihr habt zu zahlen und das M… zu halten.“ Ansonsten weiß ch gar nicht, warum hier immer wieder von Gewaltenteilung die Rede ist. Es gab in Deutschland seit Inkrafttreten des GG noch nie eine echte Gewaltenteilung. Kann es auch systembedingt nicht geben, da der BT (Legislative) den Regierungschef (und das praktisch immer aus der eigenen… Mehr
Wenn ich hier in diesem Lande als freier Bürger mir die Atemwege verschießen muss, dann bin ich kein freier Bürger mehr und das Verfassungsgericht darf sich entsorgen.
Ich lese diesen Artikel gar nicht. Ich werde in meiner Freiheit (frei atmen zu können gehört dazu) massiv eingeschränkt. Das Verfassungsgericht brauchen wir nicht mehr. Es hat sich erledigt.
Ich habe das Gefühl, dass Merkel aus der BRD eine DDR 2.0 bastelt und dass das 85% der deutschen Wähler begrüßen.
Ich habe auch das Gefühl, dass das zwangsfinanzierte ÖR-TV eigentlich nur noch ein Merkel-TV ist.
Gerne lass ich mich eines Besseren belehren ……
Leider muss man zustimmen…aber leider ist das Ganze nicht auf Deutschland beschränkt….in der EU und den USA/Kanada sind ähnliche oder gleiche Entwicklungen an der Tagesordnung. Überall das Gleiche….wohin soll man noch?
Gibt es einen Grund die ehemalige DDR in ein derart schlechtes Licht zu rücken? Wenn man eine Vergleichstabelle zwischen der DDR und Merkelistan aufstellen würde, bliebe nicht viel vergleichbares übrig. Das fängt bei dem Thema Sicherheit der eigenen Bevölkerung an und hört bei Verschleuderung von Staatsvermögen auf. Mir hadden ja nüscht zum verschleudern.