Correctiv-Affäre: Stadt Köln muss Teilnehmerin des Potsdam-Treffens weiterbeschäftigen

Die Kommune feuerte die Angestellte Simone Baum – offenbar, um „ein Zeichen zu setzen“. Jetzt darf sie zurück an den Arbeitsplatz, und erhält Gehaltsnachzahlung.

picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
Simone Baum kommt in das Arbeitsgericht Köln

Für die Stadtverwaltung Köln endete die moralisierende Bestrafungsaktion gegen eine Mitarbeiterin mit einer peinlichen Niederlage – und erheblichen Kosten für die Stadtkasse. Kurz nach der Veröffentlichung der staatlich mitfinanzierten Plattform Correctiv über ein Treffen in Potsdam, bei dem es angeblich um einen „Geheimplan“ zur Massenvertreibung von Migranten ging, entließ die Stadt Köln eine Teilnehmerin: Simone Baum, stellvertretende Vorsitzende der Werteunion in NRW, und bis dahin kommunale Angestellte.

Baum war mehrere Jahrzehnte ohne Beanstandungen für die Stadt tätig gewesen; bei dem Treffen in Potsdam am 25. November 2023 trat sie nicht als Referentin auf, sondern blieb lediglich Zuhörerin. Trotzdem feuerte die Kölner Stadtverwaltung die Mitarbeiterin fristlos, und stützte sich dabei auf die Behauptungen von Correctiv über den angeblichen Inhalt des Treffens. Eine Weiterbeschäftigung, so die Begründung, sei für die Stadt „unzumutbar“.

Baum fügte sich nicht, sondern klagte gegen den Hinauswurf – mit Erfolg. Das Arbeitsgericht Köln verwarf die Kündigung als rechtswidrig (Aktenzeichen 17 Ca 543/24). In dem Urteil, das TE vorliegt, hieß es, selbst wenn sich das Treffen in Potsdam so zugetragen hätte, wie von Correctiv beschrieben, bestünde kein Kündigungsgrund. Vor wenigen Tagen entschied die Stadtverwaltung Köln, nicht in die zweite Instanz zu ziehen, sondern das Urteil zu akzeptieren. Baum darf an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, und erhält das ihr seit der Kündigung entgangene Gehalt vollständig nachgezahlt.

Auch in der höheren Instanz hätte das Urteil nach ständiger Rechtsprechung Bestand gehabt – denn anders als bei Beamten und leitenden Angestellten stellen legale Betätigungen außerhalb der Arbeitszeit für einfache Beschäftigte generell keinen Kündigungsgrund dar. Diese Rechtslage dürfte auch in der von der Stadtverwaltung Köln mit der Prozessführung beauftragten Anwaltskanzlei bekannt gewesen sein. Dafür, dass die Kommune trotzdem die Kündigung aussprach und es auf ein arbeitsrechtliches Verfahren ankommen ließ, gaben offenbar politische Gründe den Ausschlag.

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Kommentare ( 78 )

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AlexR
1 Monat her

Glückwunsch an Frau Baum. Aber leider bekommt diese linksgrüne Sekte immer noch zu wenig Widerstand. Die Willkür der Behörden wird immer dreister, Gerichtsurteile wie das gegen „Correctiv“ werden vollkommen ignoriert.

Frau Baum sollte zusätzlich eine Klage auf Schadensersatz einreichen. Wenn ich mich nicht irre, kann da sogar der entscheidende Beamten persönlich zur Kasse gebeten werden.

Innere Unruhe
30 Tage her
Antworten an  AlexR

Hier müsste sich doch die Frau Ataman und die ganze Armee der Demokratiegeförderten melden und aufarbeiten.

Juergen P. Schneider
1 Monat her

Es gut zu wissen, dass es noch Gerichte im Land gibt, die dermaßen dreiste, unverschämte und plumpe Einschüchterungsversuche unterbinden. Offenkundig werden in der Personalabteilung der Stadt Köln unqualifizierte Wichtigtuer beschäftigt, die die einfachsten Grundregeln ihres Jobs nicht beherrschen. Es gibt wohl kaum etwas dümmeres und geistloseres als unsere „Zeichensetzer“, deren verlogene Heuchelei zum Himmel stinkt.

weihnachtsmann_frau_lein
1 Monat her
Antworten an  Juergen P. Schneider

„…Es gibt wohl kaum etwas dümmeres und geistloseres als unsere „Zeichensetzer“, deren verlogene Heuchelei zum Himmel stinkt…“
Da man keinerlei (persönliches) prozesskostenrisiko trägt, kann man als verantwortlicher personaler auf kosten des steuerzahlers den übergeordneten hierarchieebenen seine ergebenheit, haltungs- und linientreue beweisen und sich so für höhere aufgaben empfehlen…

ratatoesk
1 Monat her

Jain,ein Beamtemverhältniss beinhaltet ,unabhängig vom eigenen politischem Denken,die unumstrittene Treue zum Gesetz. Dies bedeutet laut BeamtStG  § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses  (1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten …. . Daraus folgt § 33 Grundpflichten (1) (1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern. Was bedeutet,das man an ,,könnte… Mehr

Niklas
1 Monat her

Der Wille „ein Zeichen zu setzen“ ist einer der Grundbausteine des Irrsinns, der diese Welt zunehmend plagt. Man schaue sich einen beliebigen Schwachsinn an und wird am Ende meistens dabei landen, dass irgendjemand ein Zeichen setzten wollte. Das beste Beispiel ist das kleine Deutschland, das mittels Verzicht (!) das WELTklima retten soll.
Vielleicht wird es mal Zeit, dass der normale Teil der Menschen Zeichen setzt. Gegen den ganzen Wahnsinn.

Innere Unruhe
30 Tage her
Antworten an  Niklas

Was sollen die Nutzslosen denn sonst tun?
Um produktiv zu sein, muss man was gelernt haben. Welche Skills sind das bei den Genderwissenschaftlern und Sozialpädagogen? Die haben wir in einer Masse, die eine Gesellschaft nicht tragen kann.

JamesBond
1 Monat her

Wer Beamter wird muss eben versuchen frühzeitig mittels Frühpensionierung „Kasse“ zu machen und darf auch dann nur im Untergrund arbeiten – Demokratisch ist in unseren Amtsstuben nichts!

JamesBond
1 Monat her

Wir brauchen endlich Strafen für diejenigen die mutwillig und unter Mißachtung der geltenden Rechtslage Staatsgelder zur Einschüchterung von Menschen mit einer anderen Meinung verwenden.
Eine Regierung die nur Strafen ausspricht wenn man Eis futtert oder Rodelt (Corona in NRW) ist nicht meine Regierung!

Kuno.2
1 Monat her

Ich erinnere mich, dass 1989 ein paar Monate vor dem Zusammenbruch des Regimes politische Querulanten in der DDR ihren Arbeitsplatz verloren. ARD & ZDF berichteten damals darüber und sahen darin den Beginn des Verfalls der DDR insgesamt. Heute haben wir den gleichen staatlichen Willen durch linksgrüne Seilschaften, aber ein demokratisches Gericht macht dem einen Strich durch die Rechnung. Aber was berichten ARD & ZDF und RTL & NTV darüber?

thommie2130
1 Monat her

Frau Baum, legen sie rechtliche Schritte gegen die morallisten in ihrer Verwaltung ein.

giesemann
1 Monat her

Ja. Deshalb: Nicht anstreben. Sofern jemals „mündig“. Sonst egal. Dies ist bei den meisten der Fall. So flutscht es besser. Porca miseria.

Postmeister
1 Monat her

Und wo bleiben die Konsequenzen für die Verursacher? Kommen die davon und müssen nicht mal die Kosten für ihr Handeln tragen?

Last edited 1 Monat her by Postmeister
Innere Unruhe
30 Tage her
Antworten an  Postmeister

Eigentlich müsste hier ein Prozess her wg. politischer Verfolgung.
Wir nehmen Asylanten auf, die zu Hause keine Existenz haben, aber unseren Bürgern bereiten wir genau die gleichen Bedingungen – Existenz gegen politische Fügsamkeit… Ist ja fast wie in Somalia bloß mit Krankenversicherung und Skiurlaub.