Die Berliner Polizei bereitet sich auf die nun erlaubte Demonstration vor, als drohten bürgerkriegsähnliche Zustände. Damit eskaliert sie durch scharfmacherische Ankündigungen eine Situation, die immer mehr Bürger, die eigentlich nicht demonstrieren wollen, in Rage bringt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern Mittag und danach das Oberverwaltungsgericht das verfügte Verbot des Berliner Senats von Demonstrationen gegen die Corona-Politik aufgehoben. Zur Begründung erklärte ein Sprecher des Gerichts, die von Innenverwaltung und Polizei vorgelegten Begründungen für die Verbote hätten für eine Bestätigung der Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Berlin nicht ausgereicht, um einen so schwerwiegenden Eingriff in den Grundgesetzartikel acht (Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit) zuzustimmen. Gleichzeitig verfügte das Gericht einzuhaltende Auflagen – hier insbesondere ein Abstandsgebot. Auch wies der Sprecher des Gerichts darauf hin, dass das Infektionsschutzgesetz kein Tragen von Masken auf öffentlichem Straßenland vorschreibt.
Die Berliner Polizei rüstet auf
Als letzte Instanz auch gegen dessen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bleibt dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Noch vor dem Gerichtsurteil hatte der Einsatzleiter der Polizei die vorgesehenen Maßnahmen erläutert. So seien etwa 3.000 Polizisten im Einsatz. Es handele sich dabei neben den Kräften aus Berlin um Verbände der Bundespolizei sowie aus mehreren Bundesländern.
Vorgesehen sei eine vollständige Absperrung der Zugänge zu den beabsichtigten Demonstrationsrouten, wie auch den Orten der Kundgebungen. Damit dürfte das Regierungsviertel, das Brandenburger Tor und die Zufahrtswege wie die Straße des 17. Juni, Berlins große Demonstrations- und Partymeile, verrammelt sein.
Alleine dafür werden Absperrgitter auf einer Gesamtstrecke von neun Kilometern Länge aufgestellt. Die Polizei werde Demonstrationsverbote konsequent durchsetzen, erklärt ihr Sprecher, noch ehe es welche gibt. Im Falle des Verstoßes werde gegen den Antragsteller der Demonstrationen und Kundgebungen ein Strafverfahren eingeleitet, wie auch jeder und jede, welche sich an einer verbotenen Veranstaltung beteilige, mindestens wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt würde.
Auch die Wasserwege würden entsprechend abgeriegelt, so wie auch eine Beobachtung aus der Luft erfolgen werde. Sollte es zu weitergehenden gewalttätigen Handlungen kommen, zu denen bestimmte Gruppen im Internet aufgerufen hätten, stünden sowohl Wasserwerfer als auch schweres Einsatzgerät in Bereitschaft. Unter schwerem Einsatzgerät sind Räumfahrzeuge zu verstehen. Wer von ihnen erfasst wird, riskiert schwere Verletzungen.
Der Frage, ob die Bewegung nicht mittlerweile von einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen zu einer generellen gegen die Merkel-Regierung geworden ist, stimmt Michael Ballweg von der Organisation Querdenken, dem Veranstalter, zu: Die Maßnahmen der Berliner Senatsregierung hätten die Bürger noch einmal mehr auf die Barrikaden gebracht, das sei jedenfalls sein Eindruck. Doch das Gerichtsurteil ist nicht nur eine Ohrfeige für den Berliner Innensenator Andreas Geisel. Angela Merkel hat seiner falschen Entscheidung Respekt gezollt. Der Vorwurf, ein grundgesetzwidriges Verbot erlassen zu haben, trifft also auch sie.
Warum die Eskalation?
Doch anstatt Klarheit zu schaffen, verbietet man lieber und verliebt sich in Kampfbegriffe wie „Corona-Regime“. Als solches wird die Bundesregierung wahrgenommen, und das Vorgehen in Berlin verschärft diesen Eindruck. Niemand darf sich wundern, wenn die Bürger sich auf den Arm genommen fühlen, und ob dieser Verachtung Wut entwickeln. Eine Folge könnte das rapide Ansteigen der Zustimmung zur AfD sein. Macht diese Regierung wirklich Werbung für ihren ärgsten Herausforderer? Vielleicht aber verspricht man sich am Ende eine Art Volksfront aller im Bundestag vertretenen Parteien, ausgenommen die AfD, zur Abwendung einer „faschistischen Gefahr.” Dann wären noch ganz andere Maßnahmen denkbar.
Die Antwort könnte aber auch sehr viel simpler sein. Je länger das Pandemie-Gespenst beschworen werden kann, umso länger kann der Staat mit seinen Restriktionen als fürsorglicher Zuchtmeister auftreten mit Hoffnungen auf die nächsten Wahlen. Ein nicht ganz ungefährliches Spiel, vielleicht wäre ein vernünftiges Aufeinanderzugehen doch der bessere Weg.
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Wir schreiben heute den 30.09.2020, meine Antwort zu diesem Thema hat also wenig Chancen veröffentlicht zu werden Die frei gegebene DEMO und ihre je voraussehbare Vereitelung findet wie geplant auch statt. Ein nicht mal besonders guter Schachzug der „Könige und Damen“ in den Regierungskreisen. Das es dennoch fast zur Erstürmung der „Bastille“sprich Bundestag kommen konnte war bestimmt nicht eingeplant. Das waren auch nicht die in den Medien bekannt gegebenen 2.000 rechten Genossen, nein von den übrigen 37.800 demokratischen Teilnehmern war der Eine oder Andere sicher mit dabei. Vor dieser großen Anzahl Demokraten hatten die zur Zeit Vereidigten Politiker mehr Respekt,… Mehr
Gibt es in der EU ein einziges Land, das unfreier ist???
Einen runden Tisch ala DDR wird es nicht geben. Zum Einen wird kein öffentl. /rechtl. Sender diesem Tisch ein neues Forum geben. Zum Zweiten: Merkel und Geisel haben schon ein Mal ihre politische Heimat verloren. Sie sind vertraut mit den Mechanismen die damals falsch liefen und können es jetzt korrigieren. Dieser fatale Fehler wird ihnen nicht noch einmal passieren. Zum Dritten: der Zuspruch aus der Bevölkerung schwindet zwar, dennoch sitzen sie noch fest im Sattel und werden uns noch eine ganze Weile drangsalieren können. Wenn von dieser Demo nicht bald ein Flächenbrand ausgeht und in jeder größeren Stadt wieder Montagsdemonstrationen… Mehr
Es sind die Gerichte, die alles durchgehen lassen.
Mit 100%iger Gewissheit werden die Demonstranten die Vorgaben nicht einhalten. Hr. Ballweg mag soviel Ordnungspersonal mitbringen wie er will. Die Demonstranten werden das machen, was sie wollen.
Ein Problem sind die Gerichte, die Ballweg vertrauen und nicht ihrem eigenen Denkvermögen. Ein zweites Problem ist der Maßvollzug. Wenn Hr. Ballweg seine Zusagen nicht einhält, sollte er zu 50.000 Euro Strafe verurteilt werden. Dann hörte diese vorsätzliche Verletzung der Regeln durch die Coronaleugner auf.
Ich empfehle Ihnen Moskau als Wohnort oder besser Wuhan. Da sind Sie sicher vor Demokratie und in Wuhan auch vor der ach so gefährlichen COVID19 Seuche, die gibt’s dort gar nicht mehr.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie nicht eines Tages mit Beatmungsgerät in einem Intensivbett liegen müssen. Aber Sie sollten daran denken, dass es bei einem großzügigen Umgang mit dieser Pandemie passieren kann.
@Wolfgang M, schließen Sie sich bitte zu Hause ein und kurieren Ihre Phobien….
… und Neurosen!
Es ist eine Salamitaktik der politischen Klasse. Man versucht mit immer weitergehenden Vorboten oder Verstößen gegen grundgesetzlich festgelegte Regeln, die Freiheit der Bürger soweit einzuschränken, bis alles Ausnahmezustand im Sinne Carl Schmitts ist. Wenn die Bürger sich das gefallen lassen und nicht dagegen aufbegehren, wird weitergemacht, bis der Gipfel des Machtexzesses erreicht ist. Irgendwann haben die Bürger sich dann daran gewöhnt, dass die Regeln des Grundgesetzes nur noch auf dem Papier stehen, sich aber niemand mehr daran hält. Dann haben die Bürger ihre politische Freiheit verloren. Dagegen gibt es nur einen Weg: Aufbegehren und ohne Rücksicht auf Verbote friedlich zu… Mehr
Na, ich weiß nicht so richtig ob es immer bei friedlichen Absichten bleiben kann, denn die Wahl der Mittel bestimmt nicht allein der staatliche Agressor und Rechtsbeuger, der sämtliche Gesetze dabei ignoriert und zu Maßnahmen greift die derzeit hart an der Grenze des noch Zumutbaren liegen und ein Funke könnte genügen um das Faß explodieren zu lassen, denn das Gesetz ist nicht nur für die Bürger da, auch der verantwortlich Gesetzgeber ist daran gehalten und macht er es nicht, dann läßt eben dieses Gesetz auch Gegenwehr zu und die muß nicht immer freundlich sein, die anderen sind es ja auch… Mehr
Willkommen im Weißdeutschland ( Belogermanska ) von Merkaschenko.
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Gilt die Ewigkeitsgarantie nicht NUR für die Artikel 1 und 20?
Meinen Recherchen zufolge gilt sie für die ersten 20 Artikel.
Die Richter sind die Vernünftigen und halten sich an das Gesetz, die anderen sind von Amtswegen die Gesetzlosen und auf die muß man keine Rücksicht mehr nehmen, denn wer trotz Gerichtsentscheidung die Ausübung elementarer Rechte weiterhin unterbindet, befindet sich außerhalb des Grundgesetzes, kann es mit nichts mehr begründen und das ist eine verbrecherische Art, gleichzusetzen mit den Nazimethoden und des SED-Staates.
Der Staat als Zuchtmeister: Ein protestantischer Franke wird daran nichts ändern.
Wir brauchen keinen Zuchtmeister. Die Neubürger vermehren sich ganz von selber mit irrwitziger Schnelligkeit.
Wer sagt denn das im kommenden Jahr überhaupt Wahlen stattfinden, die lassen von ihren Hofberichterstattern doch mehr als offensichtlich schon eine zweite Welle herbeischreiben die dann dem Vorwand dienen, Wahlen bis aufs weitere auszusetzen weil man angeblich kein Massensterben riskieren will. Und schon darf die heilige Ikone weitere Jahre dieses Land in den Ruin führen. Bis auf die AfD wären alle anderen Parteien sicher einverstanden, immerhin würde es ihnen die Mandate sichern, und Linke hatten bekanntlich noch nie viel für freien Wettbewerb bzw. Wahlen übrig.
Ich rechne auch damit, dass die Raute im besten Bismarck’schen Sinne eine „Verfassungskrise“ konstruiert, die Wahlen aussetzt und sich von der EU „kommissarisch“ oder „treuhänderisch“ im Amt bestätigen lässt, „Bis die normale Ordnung wiederhergestellt ist“ (kein Vergleich mit Palpatine in Star Wars III beabsichtigt). Dass EU-Recht laut deutschen Grunzgesetz nur Gesetzesrang hat und damit UNTER dem GG steht, nicht darüber, das braucht man ja nicht an die große Glocke zu hängen. Ich wundere mich eh‘ schon, dass die AFD diesen Punkt nicht schon längst ins Visier genommen hat.