Thüringer Landespolitiker wollen dem Ermittlungsverfahren gegen einen Weimarer Richter nachgehen. Notfalls könne die AfD aus eigener Kraft einen Untersuchungsausschuss einsetzen, sagte ein Abgeordneter der Partei.
Die Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter erreicht nun auch den Thüringer Landtag. Politiker von CDU und AfD wollen das Ermittlungsverfahren im Justizausschuss oder in ihren Fraktionen thematisieren. Das bestätigten sie auf Anfrage von Tichys Einblick. Ein Sprecher der FDP-Fraktion sagte, es sei noch nicht beschlossen, ob Schritte im Justizausschuss folgen würden.
Der CDU-Abgeordnete Stefan Schard will in dieser Woche mit seiner Fraktion abstimmen, was zu tun sei. “Ich halte ein Nachfragen im Justizausschuss für wahrscheinlich”, sagte der Jurist, der als einer von drei CDU-Politikern im Justizausschuss sitzt. Die Beschäftigung im Justizausschuss sei auch “nutzbringend”, weil man genauere Kenntnisse erlangen könne, um die Sachlage zu bewerten. Die Hausdurchsuchung hält er für “ungewöhnlich”, weil Räume von Richtern nicht alle Tage durchsucht würden. Pauschale Kritik sei aber zum jetzigen Zeitpunkt unangebracht. “Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass in einem solchen Fall nicht unrechtmäßig vorgegangen wird und alle Voraussetzungen vorlagen”, sagte Schard.
Die AfD will einen Schritt weiter gehen. “Wir werden einen Selbstbefassungsantrag im Justizausschuss stellen”, sagte der Vorsitzende des Justizausschusses Stefan Möller. Dann könne der Justizausschuss den Justizminister Dirk Adams und weitere Vertreter der Justiz befragen. Sollten die anderen Fraktionen den Antrag nicht ausreichend unterstützen oder die Auskünfte nicht zufriedenstellend sein, bleibe die Beantragung eines Untersuchungsausschusses. “Ich gehe davon aus, dass meine Fraktion dieses Recht erforderlichenfalls auch nutzen wird”, sagte Möller. Die AfD könne aus eigener Kraft einen Untersuchungsausschuss einsetzen lassen, weil man die notwendigen 20 Prozent der Landtagsstimmen habe.
Möller hält die Durchsuchung für einen “Skandal”. Möglicherweise hätten die Untersuchungsbehörden Kontaktdaten von anderen Richtern bei dem Betroffenen gefunden. Das dürfte nicht nur direkte Kontakte des Richters aus Weimar massiv einschüchtern, sondern vor allem auch mit ähnlichen Themen befasste Richter, sagte Möller und fügte hinzu: “Meines Erachtens war auch genau das beabsichtigt.”
Am Dienstag veröffentlichte das Netzwerk einen 17-seitigen Aufsatz, der auch den Beschluss des Weimarer Richters vom 8. April behandelt. In einer Mitteilung zu dem Aufsatz schreiben die Richter und Staatsanwälte, der Beschluss sei formal nicht zu beanstanden. Ein Familienrichter sei gesetzlich zum Handeln verpflichtet, wenn ihm ein Sachverhalt bekannt werde, der in seine Zuständigkeit falle und den er als kindeswohlgefährdend erachte.
Paragraf 1666 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches befuge den Richter zudem, Maßnahmen gegen “Dritte” bei Kindeswohlgefährdung einzuleiten. Dies könne “auch eine Stelle sein, die staatliche Aufgaben wahrnehme”, steht in der Mitteilung. Etwa habe es bereits entsprechende Anordnungen gegen Wohnheim-Betreiber und Psychiatrien gegeben, ohne dass dies zu Widerspruch in der juristischen Kommentarliteratur geführt habe. Keineswegs sei der Richter gehalten gewesen, den Fall an ein Verwaltungsgericht zu überweisen. Wenn nämlich ein Familienrichter von einer Kindeswohlgefährdung ausgehe, falle das Verfahren in seine “originäre und ausschließliche Zuständigkeit”.
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Selbst für „den Deutschen“ kann man diese Feststellung (hoffnungsloser Fall) in allgemeiner Form heute so nicht mehr treffen. (siehe Zuwachs der Querdenker im Westen) In TH ist die Sache bereits noch etwas weiter im positiven Sinne vorangeschritten. Die Widersprüche des Systems treten immer offener zutage, und selbst weniger gut Informierte staunen immer öfter über früher für unmöglich gehaltene Sachlagen in dieser angeblichen Musterdemokratie mit diesen Pseudoeliten. Pleien, Pech und Pannen türmen sich auf dem Schrottplatz dieser Zauberlehrlinge, unfähig aus der Geschichte, geschweige denn aus eigenen Fehlern zu lernen. Schein und Sein in (fast) maximaler Distanz zueinander! Und der Crash in… Mehr
Schon wieder ein schwerer Fehler der Landesregierung. Offensichtlich glaubt man dort, die Wahl im Herbst wäre ein Selbstläufer.
Ich wäre bei dem Thema vorsichtig!
In Thüringen ist, dank Merkel und der CDU, ein abgewählter MP der Linken weiter an der Macht!
Keiner will den umgekehrten Fall, dass linke Richterinnen Fälle an sich ziehen, für die sie offensichtlich nicht zuständig sind!
Das formale Recht ist heutzutage oft der letzte Schutz für Bürger gegenüber der Justiz!
Es ist mir sowieso ein Rätsel, wie es die deutsche Lügenpresse und -fernsehen geschafft haben, dass „rechts“ zum Schimpfwort geworden ist und selbst der Straßenräuber und Vergewaltiger entschuldigt wird, wenn er sich zum Sozialismus bekennt. Wir, die anständigen Bürger, sollten uns so oft es geht, als „rechts und konservativ“ outen. Die Reaktionen sind oft erstaunlich.
Ich gehe bei Deiner Beurteilung dieser „vorauszusehenden Unglaublichkeit“ noch etwas weiter. Nicht so lange her, reichte ein Telefonat dieser „Satanistin“=Raute, um einen Parlamentsbeschluss (Regierungs-Wahl) zu canceln. Schon damals hatte ich dies für in Deutschland als unmöglich gehalten, und das, was danach noch so herum geschah, für eine politische Fata Morgana. Eine Schikane gegenüber eines Richters, ist dagegen eine lächerliche „Peanuts“. Die sog. Weiterentwicklung dieses Systems erleben wir hundertprozentig schon im September (und schmerzlich danach) bundesweit: Grünen=38 %, CDU=20%, CSU=6%, SPD=9%, Linke=5%, FDP=5%, AfD=12%, die Anderen=5%. Fehlerquote: +- 1%. Armageddon ist im Anmarsch, meine ich. Die Kinder und Enkeln der 68-ger,… Mehr
Welcher Falsche mit den Stimmen der „Richtigen“ ist in diesem Thüringen zum MPen gewählt worden, nachdem der Richtige, gewählt mit den Stimmen der „Falschen“, zurückgetreten wurde?
Unabhängigkeit der Richter? Ein Fremdwort. Aber so geht es derzeit in diesem unserem Lande. Und es kann weitergehen, in die „richtige“ Richtung.
Warten wir den nächsten Bundestag ab. FDGO hieß bei den Bald-Regierenden (bundesweit meine ich) Schweinesystem. Und ihre Gründungsväter (Mütterinnen eingeschlossen) kamen aus den K-Gruppen. (Die Ideologie, modifiziert, zeitgeistorientiert eingenordet, bleibt.
Danke für diese, im doppelten Sinne, erschöpfende Auskunft.
In unserer momentanen Politiklandschaft komme ich mir allmählich so vor wie auf dem Rosa-Einhorn-Spielplatz mit Kindern, die Nitroglyzerin im Spielzeugeimerchen haben.
„Bestrafe einen, erziehe hundert!“ Mao Tse Tung
Einmal von materiellen Überlegungen völlig abgesehen, geht es in einem solchen Fall zunächst einmal darum, angemessen zu handeln. Wenn es also um eine Zuständigkeitsfrage geht, besteht ausreichendes prozessrechtliches Instrumentarium, um diese Frage zu klären. Hiervon wurde offensichtlich bewusst kein Gebrauch gemacht, es wurde völlig unangemessen gehandelt. Es drängt sich auf, dass die Staatsanwaltschaft dazu instrumentalisiert wird, die Richterschaft, quasi als letztes Bollwerk gegen politische, rechtsignorierende und -brechende Willkürhandlungen, massiv einzuschüchtern. Für mich ist es ein unglaublicher Zustand, wie die Werte in diesem Land in Grund und Boden gestampft und dieses Land obendrein international der Lächerlichkeit preisgeben wird.
Wen wundert irgend etwas, wenn eine Regierung permanent Recht bricht und Verträge ignoriert, alles folgenlos bleibt? Aus Politik wurde Verbrechen & Betrug! Und wie viele dieser „Parteimitglieder“ an diesem Betrug prächtig mitverdienen ist ja inzwischen auch bekannt. So kann man sich auch eine Villa über 4.000.000 kaufen, oder?