Das Landgericht München hat dem ZDF die Verbreitung und Behauptung vier konkreter Äußerungen untersagt, die in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann getätigt wurden und aufgrund derer Arne Schönbohm von Nancy Faeser strafversetzt wurde. Wann zieht ZDF-Intendant Himmler die Reißleine?
TE hat über zwei Jahre hinweg über den Skandal um die Strafversetzung des hochrangigen Beamten Arne Schönbohm berichtet. Er war elf Tage nach der ZDF-Böhmermann-„Royal“-Sendung vom 7. Oktober 2022 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) von seinen Aufgaben als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entbunden worden. Böhmermann hatte in der Sendung behauptet, Schönbohm unterhalte Kontakte zum russischen Geheimdienst. Faeser sah in dieser Behauptung eine nachhaltige Beschädigung des öffentlichen Vertrauens in Schönbohms Amtsführung. Zum 1. Januar 2023 wurde Schönbohm auf den weitaus weniger bedeutenden Posten des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung strafversetzt (siehe TE zuletzt am 20. September 2024).
Heute hat die 26. Zivilkammer des Landgerichts München I ihr – noch nicht rechtskräftiges – Urteil dazu gesprochen. Das Landgericht hat dem ZDF die Verbreitung und Behauptung vier konkreter Äußerungen untersagt, die in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann und später auf www.zdf.de getätigt wurden.
Nach Überzeugung der Kammer könnten insbesondere zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen vom Publikum so verstanden werden, dass Schönbohm als BSI-Präsident bewusst Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe. Dies stelle, so das Landgericht, eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletze. Das ZDF müsse diese Äußerungen daher künftig unterlassen. Insgesamt hat die Kammer Schönbohm einen Anspruch auf Unterlassung von vier der angegriffenen fünf Äußerungen zugesprochen. Der Kläger sei insoweit in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden.
Das ZDF wand sich: Die Böhmermann-Sendung sei keineswegs so zu verstehen, dass man dem Kläger bewusste Kontakte nach Russland unterstellt habe. Vielmehr habe der Kläger selbst „unbewusste Kontakte“ zu russischen Geheimdiensten nicht ausschließen können. Das ZDF rabulistisch weiter: Es sei ein typisches Stilmittel der Satire, dass mit Uneindeutigkeiten gespielt werde und dadurch zum Beispiel Lücken in einer Argumentation oder einer Stellungnahme offengelegt würden. TE-Anmerkung: Wenn das das journalistische Leitbild des ZDF ist, dann Gnade uns Gott.
Das Gericht stellte hingegen fest: Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern gehe. Entsprechend sei in der Abwägung, ob die Äußerungen untersagt werde oder nicht, ein großzügiger Maßstab anzulegen, der seine Grenze jedoch dort finde, wo sich die Äußerung als eine unwahre, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptung darstelle. Bei vier von insgesamt fünf angegriffenen Äußerungen sei diese Grenze überschritten und Schönbohms Anspruch daher begründet. Bei der fünften der angegriffenen Äußerungen handele es sich dagegen um eine satirisch zugespitzte Meinungsäußerung, nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die deshalb unter Abwägung der konkreten Umstände noch hinzunehmen sei.
Einen Anspruch auf Geldentschädigung hat die Kammer dem Kläger dagegen nicht zuerkannt. Aber das schmälert das politische und juristische Gewicht des Urteils keineswegs. Schönbohm hatte vom ZDF die Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von mindestens 100.000 Euro verlangt. Schönbohms Anwälte begründeten ihre Forderungen damit, Schönbohm sei durch die angegriffenen Äußerungen besonders schwerwiegend in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden. Insbesondere sei er in der Öffentlichkeit in erheblichem Umfang herabgewürdigt worden und habe sein Amt als BSI-Präsident verloren.
Jetzt müssen ZDF-Intendant Himmler und ZDF-Verwaltungsrat umgehend handeln
Das ZDF, das sich in puncto politischer Neutralität und Ausgewogenheit in den letzten Jahren ohnehin nicht mit Ruhm bekleckert hat, muss nun die Reißleine ziehen. Der ZDF-Clown ist die mehr als 700.000 Euro Honorar (Zwangsgebühren) pro Jahr nicht wert. Wenn das ZDF weiterhin an Böhmermann festhält, verspielt es zumal in der aufgewühlten Zeit einer bevorstehenden Bundestagswahl die Reste an Glaubwürdigkeit. Ein ZDF, das mit Böhmermann nicht nur am 7. Oktober 2022 schwer gegen journalistische Grundsätze verstoßen hat, darf dem (Zwangs-)Gebührenzahler nicht pro Jahr 2,3 Milliarden Euro (also täglich 6,3 Millionen Euro) aus der Tasche ziehen und dann auch noch unter dem verlogenen Etikett „Satire“ Fake News verbreiten.
Es bleibt eine Staatsaffäre der Ministerin Faeser
Nicht vergessen sei: Wie sich sehr früh herausstellte, war Faesers Ministerium in der Vorbereitung der Böhmermann-Sendung vom 7. Oktober 2022 stets eingebunden. Das belegt der dem Landgericht bekannte E-Mail-Verkehr. Faeser bzw. deren Leute mussten also vorab wissen, in welch hinterhältige Richtung ZDF-Royal recherchierte und welche Fake News es offenbar vorbereiten wollte.
Faeser mag nicht mehr lange im Amt sein. Es bleibt aber festzuhalten, dass Faeser mit ihrem Handeln und mit ihrem verdrucksten Auftreten in eigens zur Affäre einberufenen Bundestagsausschüssen hier eine Staatsaffäre produziert hat. Ihren Chef Olaf Scholz störte und stört so etwas freilich nicht. Nein, Faeser hat in den bislang drei Jahren ihres „Wirkens“ als Bundesinnenministerin nicht belegt, dass sie dieser Aufgabe politisch und charakterlich gewachsen ist. Deshalb wird Arne Schönbohm wohl seine berechtige Erwartung einer Entschuldigung und Rehabilitierung seitens Faesers auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben müssen.
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Man stelle sich vor: jemand verbreitet über den Mitarbeiter eines Unternehmens unwahre Behauptungen. Der Vorgesetzte nimmt diese Lügen zum Anlaß, den ohnehin ungeliebten Mitarbeiter zu feuern. Dessen Job ist weg und sein Ruf geschädigt. Er setzt sich zur Wehr und nach zwei Jahren kommt ein Gericht zu dem Schluß, daß der Verleumder seine Lügen nicht länger verbreiten darf. Doch der Job ist weg, der Ruf angeschlagen, eine Entschädigungszahlung gibt es nicht, der Verleumder bleibt ungeschoren und der Vorgesetzte muß ebenfalls keine Konsequenzen tragen. So lief es hier, so lief es im Falle von Maaßen, so lief es im Falle von… Mehr
Ich sehe das Urteil nicht so positiv. Politischer Sieg hin und her. Aber Herr Schönbohm hat ja wohl auch einen finanziellen Schaden erlitten. Und so was wie ein Schmerzensgeld für die üble Nachrede steht ihm wohl auch zu. Ich hoffe, Herr Schönbohm geht in Revision. Wenn jemand nachweislich seine Stelle verliert aufgrund einer solchen Verleumdung („üble Nachrede“) hat er selbstverständlich Anspruch auf Schadenersatz. Von dem, was das Gericht beschlossen hat, hat der Kläger gar nichts. Denn gesagt und gesendet ist nunmal gesagt und gesendet. Außerdem ist nicht davon auszugehen, dass das ZDF / Böhmermann das nochmal wiederholen wird. P.S.: Wenn… Mehr
Zeiten ändern sich, das ist so sicher wie es einen Morgen und einen Abend gibt. Und dieser bösartige Pennywiese des ZDF wird seinen Abend erleben. Er ist nicht wichtig genung, ein oportunistischer Mitläufe, der sich nicht verstecken kann und hoffentlich in gleicher Münze zurück bekommt.
Das Gerichtsurteil läßt das ZDF und Böhmermann vollkommen unbeeindruckt.
Es ist mittlerweile zur Methode geworden, daß ARD und ZDF bewußt Behauptungen und Lügen äußern. Sollte dagegen juristisch geklagt werden, so werden eventuelle Gerichts- und Anwaltskosten über die satte Zwangsgebühr bezahlt. Auch wenn ARD und ZDF verurteilt werden, die Lügen zukünftig zu unterlassen, so bleiben diese bei den Zuschauern haften. Das Ziel ist erreicht!!
Bei Politikern (z.Zt.ca. 1000 Anzeigen) werden die Gerichtskosten durch den Steuerzahler beglichen !!
Das Gerichtsurteil wird die ZDF Oberen und Böhmermann allenfalls schmunzeln lassen. Die Protagonisten machen weiter wie bisher weil sie es sich erlauben können!
Dass ihm kein Schadensersatz zugesprochen wurde, finde ich bedenklich. Irgendetwas bleibt bekanntlich ja immer hängen.
Vielleicht sollte er Böhmermann direkt verklagen.
Da hat Böhmermann aber Glück gehabt, dass er nur Rufmord begangen hat. Hätte er ihn beleidigt, säße er jetzt vielleicht im Knast.
Das ZDF wird die Prozesskosten aus der Steuerzahlerkasse begleichen. Böhmermann bekommt ein Stück Zucker weniger in seinen nächsten Kaffe – und ändern wird sich nichts. Meine Meinung. Es ist zwar gut, das Schönbohm Recht bekommen hat, demokratisch, rechtsstaatlich meinetwegen, aber solange man nicht Geld in grossen Summen bei Böhmermann persönlich als Schadensersatz eintreibt, so lange wird sich auch nichts ändern. So wie es scheint, musste Schönbohm gehen, weil er die Überwachungskonzepte von Faeser nicht mittragen wollte. Wenn dem so ist, dann ist allerdings mit Böhmermann das falsche Kalb geschlachtet worden. Da muss der „Rechtsstaat“ nochmal ran, entweder um das Gerücht… Mehr
Das ZDF, das sich in puncto politischer Neutralität und Ausgewogenheit in den letzten Jahren ohnehin nicht mit Ruhm bekleckert hat…..oder bekleckert siehe Shurjoka. Das fing auch bei Böhmermann an* und offensichtlicher kann man ja nicht politisch sein. Man hat Shurjoka dann auch in einer ZDF doku** untergebracht die an framing nicht zu überbieten ist. Das beste kommt wie immer zum schluss – besagte Shurjoka bekennt sich offen zur antifa! So hat sie ein video gemacht wo eine die antifa fahne im hintergrund hängt***. Das ganze ist total aus dem ruder gelaufen so zeigt man sich gegenseitig an und trägt das… Mehr
„Wenn das ZDF weiterhin an Böhmermann festhält, verspielt es zumal in der aufgewühlten Zeit einer bevorstehenden Bundestagswahl die Reste an Glaubwürdigkeit.“
Ernsthaft? Sieht da tatsächlich noch jemand irgendwelche „Reste an Glaubwürdigkeit“ beim ZDF? Soll das ein Witz sein? Worin sollen sie denn bestehen, diese „Reste an Glaubwürdigkeit“ beim ZDF? Für mich sind Staatssender wie ARD und ZDF genau so glaubwürdig wie das Fernsehen der DDR.
Meiner Meinung nach hat das ZDF schon noch weit größere Defizite als die ARD. Das ZDF wurde angeblich mal geschaffen, weil die ARD zu links geworden war. Man munkelte damals vom ZDF als das „CDF“, weil wohl die CDU/CSU nicht ganz unbeteiligt an der Gründung war.
Inzwischen ist das „CDF“, wie die Kirchen in Deutschland, vollständig ins links-grün-woke Lager gewechselt, keine Spur mehr von Konservativ.