BVerfG: Heizungsgesetz darf in dieser Woche nicht beraten werden

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag angeordnet, die zweite und abschließende dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes zu verschieben. Die Entscheidung ist mit fünf zu zwei Stimmen ergangen, wie das Gericht am Mittwochabend mitteilte.

imago Images/Steinach

Die Lesungen dürfen nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das Verfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit und gab damit dem Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann statt. Er sehe sich durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren für das „Heizungsgesetz“ in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt.

Das Gericht gab seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung recht. Der Antrag erscheine „jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung“ weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so die Richter.

In der Begründung heißt es, das Interesse an der „Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers“ überwiege in diesem Einzelfall gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögere.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Heizungsgesetz begrüßt. Sie sei die „verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hinein gegeben haben“, sagte Kubicki, der auch Vizepräsident des Bundestages ist, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Die Verfassungsrichter hätten deutlich gemacht, dass eine ordentliche Beratung notwendig ist, um die Akzeptanz der Bevölkerung für gravierende und weitreichende politische Maßnahmen zu erhalten.

„Wir erwarten von unseren grünen Koalitionspartnern die nötige Demut gegenüber dieser Entscheidung“, so Kubicki. Die Ampelparteien hatten sich 2022 im Zuge der Energiekrise darauf geeinigt, dass ein neues Gebäudeenergiegesetz zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten solle. Die FDP hatte die Einbringung des Gesetzes in den Bundestag mehrfach verzögert.

Gegenüber Bild sagte der CSU-Landesgruppenchef Dobrindt: „Die wiederholte Missachtung des Parlaments durch die Ampelregierung hat jetzt durch das Bundesverfassungsgericht ein Stoppschild aufgestellt bekommen. Das ist eine schwere Klatsche für die Arroganz-Ampel und ihren respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit. Die Ampel sollte jetzt in sich gehen und dieses Murks-Gesetz endlich einstampfen.“

Habeck und Geywitz müssen nachsitzen. Das sagte der baupolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Wahlkreis Karlsruhe Marc Bernhard (AfD) zum Stopp des Heizungsgesetzes: Maximale Blamage. „Die Ampel-Regierung wollte trotz aller Experten-Kritik das unfertige Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause unter Missachtung aller parlamentarischen Regeln durchpeitschen. Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem im Eilverfahren einen Riegel vorgeschoben hat und die Bundesregierung an die Stellung des Bundestags und die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten erinnert hat. Das war mehr als nötig. Habeck und Geywitz haben jetzt den Sommer über Zeit, die Fehler ihres arroganten Gesetzgebungsverfahrens zu überdenken und ihre Hausaufgaben zu machen.“

Das Urteil traf die SPD wie ein Hammerschlag. Die Genossen feierten – so berichtete Bild – gerade das Hoffest der Fraktion am Kanzleramt, als auf den Handys die Eilmeldungen aufblinkten.
Bundeskanzler Scholz, Parteichef Klingbeil und Fraktionschef Mützenich sowie Parlamentspräsidentin Bas zogen sich mit ihren engsten Vertrauten in ein Separee zurück und berieten, wie sie mit dem Hammer-Urteil aus Karlsruhe umgehen sollen.

Zwei Möglichkeiten gibt es für die Ampel-Koalition: das Heizungsgesetz auf die Zeit nach der Sommerpause (September) zu vertagen – oder den Bundestag zu einer teuren Sondersitzung zusammenzutrommeln, um das Gesetz doch noch möglichst schnell durchs Parlament zu bringen.

Spät in der Nacht erklärte SPD-Fraktionschef Mützenich gegenüber Bild: „Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden. Über das weitere Vorgehen und wann die zweite/dritte Lesung des GEG stattfinden wird, beraten die Fraktionsvorsitzenden der Ampel am Donnerstag.“

Die Ampel-Koalition konnte also am späten Mittwochabend keine schnelle Lösung finden.

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