Die ideologische Schlagseite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt nun auch die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Leipzig. Eine Frau will ihre Zwangsgebühren nicht zahlen. Gegen ein für sie ungünstiges bayerisches Urteil hat das BVerG jetzt die Revision zugelassen.
Es ist ein interessanter Fall nicht nur für Juristen: Eine Frau klagt gegen die ÖRR-Zwangsgebühren. Sie führt zwei Hauptgründe an.
Erstens – der Rundfunkbeitrag sei finanzverfassungsrechtlich in Wahrheit eine Steuer, weil die Beitragspflichtigen keine Möglichkeit haben, eine Gegenleistung im abgabenrechtlichen Sinne zu erhalten. Für eine solche bundesweite Steuer fehle den Bundesländern aber die Gesetzgebungskompetenz. Der Rundfunkbeitrag sei deshalb schon aus formalen Gründen verfassungswidrig.
Zweitens – inhaltlich gebe es ein „generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt. Mindestens solange dieser Missstand nicht gerichtlich geklärt ist, müsse die Beitragspflicht entfallen.
Es sei Aufgabe der Verwaltungsgerichte, „im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht hierzu Feststellungen zu treffen – und nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Aufsichts- und Kontrollgremien analog den Grundsätzen eines Befangenheitsverfahrens“. Die Möglichkeit der Beitragszahler, sich mit Beschwerden an die zuständigen Organe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu wenden, sei irrelevant. Die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes verlange ausdrücklich nach einer gerichtlichen Überprüfbarkeit.
Vor dem Münchner Verwaltungsgericht in erster Instanz sowie vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz hatte die Frau jeweils verloren. Der BayVerwGH ließ auch keine Revision mehr zu.
Diese Blockade des weiteren Rechtswegs hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt kassiert. Die Sache habe „grundsätzliche Bedeutung“ (Urteilsbegründung hier).
Das nun absehbare Verfahren vor den Leipziger Richtern verspricht einige Spannung. Denn nun wird geprüft, ob die Selbstverwaltungsgremien der ÖRR-Anstalten (z. B. Rundfunkräte und Ombudsleute) bei inhaltlichen Beschwerden wirklich ausreichen – oder ob den Beitragszahlern in diesen Fällen nicht immer der Gang vor die Gerichte offenstehen muss.
Das wäre in der Tat mal etwas völlig Neues.
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Man sollte sich nicht zu früh freuen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Öffentlichkeit schon mehrfach aufs Glatteis geführt und dann schmählich im Stich gelassen. So in dem Verfahren des Journalisten Norbert Häring zur Barzahlung der Rundfunkgebühren und im Verfahren zur „Impf“-Pflicht bei Soldaten.
In beiden Verfahren hatte das Gericht zunächst den Anschein erweckt, im Sinne der Kläger zu entscheiden.
Ob es diesmal anders sein könnte?
Ich denke die aufgeblähte Erwartungen sind nicht das Problem des Gerichtes – die Richter da tun ihre Arbeit und die ist: den hier länger schon herrschenden die Mittel zur Verfügung stellen, mit denen das Herrschen einfach und effektiver wird. Schaut man die Entscheidungen des Gerichts so an, sieht man direkt was uns erwartet: eine Bestätigung, dass die ÖR weiter uns belügen und gegen uns hetzen dürfen.
Es ist bezeichnend, dass ein Verwaltungsgericht im Osten da wesentlich sensibler mit unseren Gesetzen umgeht, als es anscheinend in Bayern der Fall ist.
Indem das Verwaltungsgericht eine Revision zuläßt, ist das ein Paukenschlag, der bei der Hofpresse (ÖRR) für einiges Entsetzen sorgen wird.
Damit ist der Krieg gegen die Einseitigkeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks noch nicht gewonnen – aber es gäbe noch Hoffnung, der Mafia in Deutschland das Handwerk legen zu können.
Höchste Zeit das die Zwangsgebühren für das unerträgliche Erziehungs TV der ÖRR abgeschafft wird.
Natürlich ist der Staatsfunk illegal. Aber es ist naiv zu glauben, die Gerichte würden hier Recht sprechen. Richter sind Staatsbeamte, sie hängen am Tropf des Staates genau so wie die zahlreichen Angestellten des Antifa – Fernsehens. Die Richter würden sich den eigenen Ast absägen auf dem sie sitzen, denn mit der Entmachtung des Staatsfunkes kann es leicht zu einem Dammbruch kommen. Das wollen die nicht also werden sie weiter in Sinne der Blockparteien und seiner Propagandaorgane entscheiden. Ab und zu wirft man dann dem Volk ein paar Brosamen hin (Revision wurde doch zugelassen, ja was habt ihr denn, was wollt… Mehr
Ich bin auch sicher, dass ein klärendes Gespräch mindestens mit dem führendem Richter schon geführt wurde. Die Sache ist zu wichtig, um unabhängige Entscheidungen zuzulassen.
ZDF und ARD sind Zwangsbezahlsender. Während der Bürger bei allen anderen Sendeangeboten frei wählen kann, ob diese Sender empfangen und/oder ob er dafür bezahlen will, ist das bei ARD und ZDF nicht der Fall.
Deshalb, ARD und ZDF entweder abschaffen, oder auf freiwillige Basis umstellen. Nur wer die beiden Propagandasender unbedingt sehen will soll bezahlen müssen. Und nicht einfach alle Bürger.
Die ganze GEZ-Judikatur einschließlich Zustellfiktion bzgl. einfacher Briefe (der GEZ an potentiell Beitragspflichtige) ist ein Frontalangriff auf den Rechtsstaat und spricht Jahrzehnte Gelehrtem im Jura-Grundstudium Hohn. Aber eine Entwicklung für die angeblich Guten. Schon z.B. ein Drogeriekönig kotzte wg. der Beitragspflicht für seine Filialen. Die BVerwG-Entscheidung ist insofern überraschend. Evtl. soll nur das BVerfG nachfolgend gekitzelt werden wg. der inhaltlichen ÖRR-Auftragsschlechterfüllung, die bisher nicht überprüfbar sein sollte; evt. soll dem BVerfG aber auch nur Gelegenheit gegeben werden, bei seiner nicht ganz geschlossenen Flanke nachzubessern. Wir werden sehen; mich würde eine Wende zum besseren aber wundern.
Ich denke auch, dass man diese heilige Kuh nicht jetzt schlachten lässt. Sie hat immer noch eine wichtige Propagandafunktion zu erfühlen.