Bundesverfassungsgericht: Merkel hat mit Kemmerich-Äußerungen Rechte der AfD verletzt

Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Merkel Rechte der AfD verletzt. Das stellt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest.

IMAGO / IPON

Mit ihren Äußerungen im Nachgang der Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel die Rechte der Alternative für Deutschland (AfD) verletzt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verkündeten heute Morgen in Karlsruhe ihr Urteil zu einer entsprechenden Klage der AfD. Die Partei hatte sowohl gegen Merkel als auch gegen die Bundesregierung geklagt.

Nachdem der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Februar 2020 im thüringischen Landtag auch mit AfD-Stimmen zum Ministerpräsidenten gewählt wurde, verkündete Merkel während eines Staatsbesuchs aus dem fernen Südafrika: Die Wahl sei „unverzeihlich“ und müsse „rückgängig gemacht“ werden. Damit hat die damalige Kanzlerin ihre Neutralitätspflicht verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter im nun verkündeten Urteil. Die Sätze der Kanzlerin waren rechtswidrig.

Lesen Sie auch:

Unterstützung
oder

Kommentare ( 120 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

120 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Fred Schneider
2 Jahre her

Diese Entscheidung kommt viel zu spät und hat deshalb auch keine nennenswerte Wirkung. Und auch wenn das Urteil richtig ist, gewinnt das Gericht weiterhin keinen Millimeter Vertrauen zurück. Dafür wiegen die krassen Fehlentscheidungen des ersten Senats viel zu schwer. Interessanter ist da das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zur „Impfpflicht für Soldaten“. Das BVerwG macht sich immerhin die Mühe und verhandelt auch mündlich. Verfahrensgegenständlich ist das Gericht auch nicht an den „Murks“ aus Karlsruhe gebunden. Es wäre eine grandiose Überraschung, wenn das Gericht mit dem Finger auf den Tisch pocht und den gegenwärtigen Kenntnisstand zu Covid 19 und den sog. „Corona-Maßnahmen“… Mehr

Hans-Georg Villy
2 Jahre her

Und, was hat das für Konsequenzen? Null!! Das Urteil kam sehr spät, um nicht zu sagen zu spät. Frau Merkel ist längst außer Dienst und offensichtlich nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen. Strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen wird es hier im politischen Raum natürlich nicht geben. Warum das Urteil erst so spät kam, muß für den Außenstehenden offen bleiben. Würdigt man aber den Vorlauf entsprechend, könnte das für den einen oder anderen schon Anlass zum Nachdenken geben. Die Handhabung und der Verlauf dieser Angelegenheit dürfte für künftiges Politikhandeln nicht unbedeutend sein.

Ralf Poehling
2 Jahre her

Die Erkenntnis kommt ein wenig spät.

Fred Katz
2 Jahre her

Der Ältestenrat des Bundestages muss Merkel jetzt das Büro streichen!
Kann ja aus dem SED-Vermögen gerne finanziert werden!

Conradp
2 Jahre her

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte mehr als nur eine gleichsam rückwirkende Symbolkraft entfalten: Die an Wahlbetrug grenzenden Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl und der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin dürften im Lichte dieser Entscheidung nicht mehr lange folgenlos bleiben.

Till Kinzel
2 Jahre her

Hat ja auch lange genug gedauert, so daß man das wegen Folgenlosigkeit auch gleich wieder ad acta legen kann. Die Rechtswidrigkeit muß ja so offensichtlich gewesen sein, daß selbst dieses Gericht keine skurril-kreativen Auslegungen im gegenteiligen Sinne entwickeln konnte… In den Verfassungsschutzbericht wird es Merkel aber wohl leider doch nicht schaffen. Oder ist das nicht ein schönes Beispiel für verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates gewesen? Hmmm….

MfS-HN-182366
2 Jahre her

Ja, ja, in China fällt ein Reissack um und die Karawane zieht weiter!
In einem Rechtsstaat. nicht Linksstaat, müsste jetzt ein Staatsanwalt den Ar… in der Hose haben und ein Ermittlungsverfahren wegen diverse Delikte gegen IM Erika eröffnen… aber … Staatsanwälte sind Weisungsgebunden, von ins Amt geputschte Personen mit Parteiausweisen in der Tasche. Da wird leider nichts passieren und für eine Revolution gibt es keine Kinder, welche später einmal verraten werden könnten. Schlaf Michel, schlaf!

Hegauhenne
2 Jahre her

Wirklich niedlich! Merkel hatte ja aus Afrika ihren Senf dazugegeben.
Aber alle sind ihr gefolgt, eilig gesprungen, ihr gehorsamst den tiefen Bückling zu machen. Alle, auch Herr Lindner mit seiner Fürchterlich Degenerierten Partei.
Das war meiner Meinung nach der eigentliche Skandal.

Th. Radl
2 Jahre her
Antworten an  Hegauhenne

Auch wenn das Urteil – formal korrekt – eine Verletzung der Rechte der AfD feststellt, ist der tatsächliche Schaden, der verursacht wurde, nämlich die Verächtlichmachung der Demokratie, die hier offen vorgetragen wurde von Repräsentanten des Staates, die diese eigentlich schützen sollten, der wesentliche Skandal – und dazu noch die Tatsache, dass das in der öffentlichen Meinungsbildung außer in Nischenformaten, wie hier bei TE oder der Achse, eigentlich so gut wie nicht vorkam. Dass die Partei, die völlig unnötigerweise noch einmal in den Bundestag gewählt wurde und sich jetzt sogar an der Regierung beteiligt (vermutlich ist eine gute Altersversorgung immer noch… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Th. Radl
Hans Wurst
2 Jahre her

Die Fehleinschätzung liegt m.E. darin, daß hier eine Ungleichbehandlung der AfD festgestellt wird. Vielmehr ist dadurch klar erwiesen, dass hier eine demokratische Mehrheitsentscheidung und damit der Wählerwille mißachtet wurde. Herr Kemmerich wurde nicht von Parteien gewählt, sondern von der Mehrheit der Abgeordneten. Die Agitation der Bundeskanzlerin richtete sich also de faco nicht gegen eine Partei sondern direkt gegen den Wählerwillen. Und Ihr Aufruf in der Funktion als Chefin der Exekutive, die Wahl rückgängig zu machen, kann durchaus als Anweisung an die ihr unterstellten Behörden interpretiert werden. Das Verfassungsgericht billigt ihr hier einen mit einem Bußgeld bewehrten Verstoß gegen das AGG… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Hans Wurst
d.rahtlos
2 Jahre her

Schon etwas seltsam ist, daß das Gericht dem AfD-Antrag voll inhaltlich stattgegeben hat, dann aber die Antragsteller auf den Kosten/Auslagen sitzen läßt?
Es kommt offenbar doch darauf an, wer zum Abendessen einlädt..
Man hätte den ganzen Vorgang durchaus auch strafrechtlich behandeln können: Merkels „Rückgängig machen!“-Kommando könnte eine Nötigung des Verfassungsorgans „Landtag des Freistaats Thüringen“ darstellen (=>Straftat, ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe).