NRW-Justizminister Limbach bekommt die Besetzung des Präsidentenamtes am Oberverwaltungsgericht nicht korrekt hin. Er wollte den Posten mit einer Duzfreundin besetzen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ihn gestoppt. Eine Blamage für einen Justizminister – und seinen Regierungschef Hendrik Wüst.
In NRW ist das Amt des Präsidenten am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster seit drei (!) Jahren unbesetzt. Das Vorschlagsrecht liegt bei Justizminister Benjamin Limbach (Grüne, vormals SPD). Doch Limbach kriegt die Besetzung nicht korrekt hin. Nun hat sogar das Bundesverfassungsgericht Limbachs Personalentscheidung gestoppt. Eine Blamage ohnegleichen für einen Justizminister! Und seinen Regierungschef Hendrik Wüst (CDU).
Hintergrund: Limbach wollte den OVG-Präsidentenposten mit einer Duzfreundin von der CDU besetzen. Infolge der Klage eines anderen Kandidaten stoppte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun das Besetzungsverfahren. Am Donnerstagvormittag gab das BVerfG seinen Beschluss bekannt.
Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren bereits früher moniert. Das Verwaltungsgericht Münster gab Ende September 2023 der Konkurrentenklage eines unterlegenen Bewerbers statt. Dann aber hatte das OVG NRW die Besetzung des OVG-Präsidentenpostens mit Limbachs Favoritin für zulässig erklärt.
„Karlsruhe“ hat nun „Stopp!“ gesagt. Den aktuellen BVerfG-Beschluss hat der zunächst unterlegene Mitkonkurrent, Richter am Bundesverwaltungsgericht, mit einer Beschwerde herbeigeführt. Der Beschwerdeführer macht eine parteipolitische Vorfestlegung, manipulative Gestaltung des Auswahlverfahrens und rechtswidrige Auswahlentscheidung geltend. Karlsruhe ließ Limbach nun wissen: Das Auswahlverfahren sei „fehlerhaft“, „unzulässig“, „manipulativ“, „rechtswidrig“ gewesen. Minister und Ministerium hätten unter allen Umständen versucht, eine bestimmte Kandidatin auf den Führungsposten zu hieven, und dabei rechtliche Grundsätze bei der Beförderung missachtet.
Limbach wollte nämlich eine Richterin in das OVG-Präsidentenamt befördern, die seit 13 Jahren nicht mehr als Verwaltungsrichterin tätig gewesen ist. Es handelt sich um eine Abteilungsleiterin aus dem NRW-Innenministerium, die zuvor lange beim Kommissariat der deutschen Bischöfe in Berlin arbeitete und noch viel früher eben auch Verwaltungsrichterin gewesen war. Man duzt sich. Limbach erinnert sich denn auch an das Abendessen mit der Juristin. Es muss im Juli 2022 gewesen sein. Besonders markant: Erst nach diesem Abendessen ging ihre Bewerbung ein, als die Bewerbungsfrist formal abgelaufen war.
Man kennt sich jedenfalls aus früheren Zeiten, so erzählte es Limbach im Rechtsausschuss des NRW-Landtags. Bei dem Essen sei es auch um den vakanten OVG-Präsidentenposten gegangen. Sie habe gefragt, ob sie sich noch bewerben könne, sie sei daran interessiert, nachdem Limbachs Amtsvorgänger ausgeschieden sei, erzählte Limbach den Abgeordneten.
Limbach betonte zwar im Zuge der parlamentarischen Aufklärung, dass es keine Befangenheit gegeben habe, auch „kein Näheverhältnis“ zu seiner Favoritin, und beim Auswahlverfahren allein die Bestenauslese nach Artikel 33 des Grundgesetzes gegolten habe. Er sprach von einem „ganz normalen Vorgang“. „Normal“ in einer Bananenrepublik?
In Sitzungen des Rechtsausschusses und Fragestunden im Plenum des NRW-Landtags kamen weitere fragwürdige Details ans Licht: Limbach offenbarte, dass er auch mit den anderen Kandidaten gesprochen hatte, und diese gebeten habe, ihre Bewerbung zu überdenken. Selbst der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), war involviert, weil die Favoritin und der Bundesrichter das Gespräch mit ihm suchten, offenbar weil sie es im Zuge ihrer Bewerbungen für bedeutsam hielten.
Gibt es eine größere Klatsche für einen Justizminister als eine aus Karlsruhe?
Klar: Das Stopp-Schild aus Karlsruhe ist ein gefundenes Fressen für die SPD- und FDP-Opposition im NRW-Landtag. Unmittelbar nach der Meldung aus Karlsruhe reagierte die SPD- und FDP-Opposition. „Das Eis, auf dem sich Herr Limbach bewegt, ist inzwischen so dünn, dass er Konsequenzen ziehen und den Weg für einen Neuanfang freimachen sollte“, erklärte die SPD-Abgeordnete Elisabeth Müller-Witt, und der FDP-Parlamentarier Werner Pfeil sekundierte: „Herr Minister, machen Sie den Weg frei! Wer solch grundlegende Prinzipien des öffentlichen Dienstrechts missachtet, darf nicht ungeschoren davonkommen.“
Und überhaupt: Eine größere Schlappe als ein vernichtendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen sich kann ein Justizminister nicht einfahren. Für Limbach ist es persönlich umso desaströser, weil seine Mutter Jutta Limbach (SPÄD) einst BVerfG-Präsidentin war.
Limbach: Meister der Mauscheleien
Kritiker aus der NRW-Richterschaft sehen den ganzen Vorgang als Bestätigung für ein strukturelles Problem bei der Besetzungspraxis in der Justiz. Es gebe „keine Möglichkeit, sich mit Fachlichkeit und Leistung durchzusetzen“, ist zu hören. Postenvergaben und Bewerbungen würde im Vorfeld in informellen Gesprächen beeinflusst. Also in Hinterzimmern? Diesen Eindruck verstärkt eine eidesstattliche Versicherung des unterlegenen Bundesrichters. Dabei kam auch heraus, dass sich sogar der Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, Ansgar Heveling, an ihn gewandt und mit ihm gesprochen hatte.
Der unterlegende Bewerber erwähnt auch, ihm sei gesagt worden, dass auf Wunsch des grünen NRW-Koalitionspartners eine Frau den OVG-Präsidentenposten übernehmen solle. Zudem versichert der unterlegene Bundesrichter, dass Limbach ihm persönlich mitgeteilt habe, dass es einen „Vorsprung“ bei der favorisierten Bewerberin gebe. „Außerdem forderte der Minister mich auf, meine Bewerbung zurückzunehmen“, heißt es in der eidesstattlichen Versicherung. Limbach soll noch gesagt haben, dass man „über eine Kompensation für mein Wohlwollen nachdenken könne“, so der Richter. Das BVerfG dazu: „Trotz seiner eidesstattlichen Versicherung dieser Vorgänge habe das Oberverwaltungsgericht diese Umstände des Auswahlverfahrens unaufgeklärt gelassen“, so das Bundesverfassungsgericht.
Limbach fällt nicht zum ersten Mal seltsam auf
Auf TE haben wir davon berichtet, dass Limbach auch in der Verfolgung des Cum-Ex-Steuerskandals eine seltsame Rolle spielt. Zuständig war und ist hier die Kölner Staatsanwaltschaft mit der vormals leitenden Oberstaatsanwältin Brorhilker, die im April 2024 – vermutlich wegen Limbach – nach elf Jahren den Dienst quittiert hat.
Limbach wollte die erfolgreiche Abteilung bei der Kölner Staatsanwaltschaft aufspalten und eine zweite Hauptabteilung bilden. Die Kölner Generalstaatsanwaltschaft hatte sich gegen diese Aufteilung ausgesprochen. Limbachs dürre Begründung: Entlastung und Beschleunigung der Verfahren.
Und Regierungschef Hendrik Wüst (CDU)? Er lässt alles laufen, er regiert seine grün-grüne Gurkentruppe smart vor sich hin, fantasiert sich ansonsten aber schon in das Kanzleramt hinein.
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Verständlich hier zu lesen, wenn Gerichte gegen Grüne oder andere „Altparteien entscheiden.“ Das tagesgleich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Thüringen kann man da ja mal übersehen. Wenn man denn möchte. Da hat die AFD für die Ostwahlen am Sonntag „Systemmedien“ wie der BILD, der Welt, der TAZ oder dem Spiegel die Akkreditierung verweigert. Die hatten dagegen geklagt. Argument der AFD, man habe die Medien in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt und begrenzte Kapazität. Doof gelaugen, denn stellte sich heraus, dass die Magazine Compact oder andere AFD-nahe Medien, die sich auch beworben hatten, das viel später taten als die erwähnten. Man kann… Mehr
Auch das wird wieder keine Konsequenzen haben, Verantwortung für ein Amt ist ein Fremdwort geworden, die Justiz wird wieder einmal beschädigt. Herrn Wüst kümmert das wenig, er arbeitet an seiner Kanzlerschaft, dem guten Einvernehmen mit den Grünen und kann stolz darauf sein, in seinem Land die meisten Meldestellen für unliebsame und kritische Äußerungen in der BRD präsentieren zu können. Das ist doch mal etwas!
„Karlsruhe“ kann nicht anders. Einmal werden die Posten dort nach denselben Parteischranzenprinzipien besetzt. Zum anderen müssen sie dafür sorgen, daß allzugroße Übergriffe des Parteienkartells in die Jurisdiktion unterbleiben, damit D nicht justiztechnisch einen weiteren Anschiß aus dem Brüsseler Olymp kassiert.
Wundert das noch jemand, in der anständige Leute als Antidemokraten bezeichnet werden, nur sie zur Opposition gehören?
So einer wie Wüst will, soll vielleicht, Kanzler werden. CDU und der gemeine Bürger finden ihn aber offensichtlich gut und richtig für dieses Amt! Armes Deutschland, was ist hier bloß mit den Menschen los?
Das haut dem Fass den Boden aus! Ich sage es seit Jahren: Die Besetzung von Richterstellen muss so erfolgen, dass die Einflussnahme von Politikern im Besetzungsverfahren nicht mehr möglich ist!!
Hier könnten einige Bundesstaaten der USA Vorbild sein, dort werden Richter von Volk gewählt. Ebenso, wie in vielen Countys der Sheriff.
„Blamage“ setzt Schamgefühl voraus.
Das hat diese Generation von Politikern längst abgelegt und durch woke-moralisierende Arroganz ersetzt.
Die Medien lassen es durchgehen – was also soll sie davon abhalten, es einfach mal zu versuchen?
Meistens kommen sie mit ihren Machenschaften durch, und wenn im Einzelfall ausnahmsweise nicht – mehr Glück beim nächsten mal.
Zweifellos eine enorme Klatsche und Blamage für den NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen). Aber wird es irgendwelche Konsequenzen für ihn haben? Wohl kaum.
Eigentlich müsste ihn Ministerpräsident Hendrik Wüst jetzt entlassen. Aber diese Hoffnung ist sicher vergeblich.
Ja, eine Blamage. Nur: das interessiert keinen und hat keine Konsequenzen.
Noch nie, nicht mal unter Strauß, ist in der Politik, explizit rot-grün so viel „Vetterles Wirtschaft“ und Filz ans Tageslicht gekommen wie jetzt.
Und das ausgerechnet bei Leuten die Marktschreierisch ihre moralischen Ansprüche als das Maß aller Dinge anpreisen.
Furchtbar diese Personen.
Der vorliegende Artikel ist aber ebenfalls marktschreierisch und legt dem BVerfG Aussagen in den Mund, die dieses gar nicht getätigt hat:
Die Aussage, „Das Auswahlverfahren sei „fehlerhaft“, „unzulässig“, „manipulativ“, „rechtswidrig“ gewesen.“ “ stammt aus einer (aufgehobenen) Entscheidung einer Vorinstanz.