Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht aus

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber zu einer deutlich schärferen Klimaschutzpolitik aufgefordert. "Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität", heißt es wörtlich in dem Beschluss.

imago Images/Steinach

Eine Gruppe von jungen Beschwerdeführern war vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise erfolgreich. Das gab ihnen Recht: Sie müssten die Hauptlast bei der Verminderung der Treibhausgase bis 2050 tragen und seien dadurch in ihrer Freiheit gefährdet. Das sogenannte Klimaschutzgesetz, das die Bundesregierung verabschiedet hatte, reiche nicht aus. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2022 demnach nachlegen und schärfer regeln, wie ab dem Jahre 2030 »Treibhausgase« weiter vermindert werden sollen.

Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen seien mit Grundrechten unvereinbar, so heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2021. Nicht geklärt sei, wie die weiteren Emissionen ab dem Jahre 2031 vermindert werden sollen.

Bis zum Jahre 2030 sollen Wirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung so weit gedrosselt werden, dass die »Treibhausgase« um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. In diesem »Klimaschutzgesetz« seien zwar weitere »Reduktionspfade« festgelegt worden. Es könne, so das BVG weiter, auch nicht festgestellt werden, »dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat«.

Doch der erste Senat unter dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth sah die Hauptlast der Einschränkungen bei den Friday-for-Future«-Kids: »Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.«

Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folge auch aus dem Grundgesetz. »Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität«, heißt es wörtlich in dem Beschluss.

Das bedeute, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

»Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.«

Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Für einen »rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität« würden die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht ausreichen.

Der Gesetzgeber soll jetzt genauer erklären, wie ab 2030 die Treibhausgase so vermindert werden sollen, dass bis 2050 Deutschland »klimaneutral« sei. Denn, so das Gericht: »Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.«

Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Als Kläger aufgetreten waren »Klimaaktivisten« wie Luisa Neubauer mit finanzstarken Umwelt-NGOs im Rücken wie der BUND. Der BUND hat sich als »Anwalt der Natur« ins Spiel gebracht. Doch eine solche Beschwerdebefugnis würden Grundgesetz und das Verfassungsprozessrecht nicht vorsehen, so das Bundesverfassungsgericht.

Als »Durchbruch« bewerten die Vertreter des Klagebündnisses, die Anwälte Felix Ekardt und Franziska Heß, das Urteil. Die 1,5 Grad-Grenze sei verfassungsrechtlich verbindlich eingestuft worden. »Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.« Die Klage habe aufgezeigt, »dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist«. Für »das Klima« sei das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, »weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden«. Die Klagevertreter würden pürfen, ob sie zusätzlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

Das ließ weiterhin offen, ob »grundrechtliche Schutzpflichten den deutschen Staat auch gegenüber den in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden verpflichten, gegen diese drohenden und bereits eingetretenen Beeinträchtigungen durch den globalen Klimawandel vorzugehen«.

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Kommentare ( 42 )

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Medienfluechtling
3 Jahre her

Warum mit Freiheitseinschränkungen warten, wenn man sie auch jetzt schon verordnen kann… Auf geht’s in den 30jährigen Klimakrieg.

Teide
3 Jahre her

Ups, da ist es schon passiert. Die EU stellt der Kernkraft einen Persilschein aus und das BVG hat gerade geurteilt das alles dem Klimaschutz unterzuordnen ist, “Die EU-Kommission hat ein Papier veröffentlicht, welches Stellung zur nuklearen Energie nimmt. Fazit: Atomenergie ist so umweltfreundlich, wie Wind- oder Wasserenergie – gehört also zum Allerbesten, was es aktuell gibt. In die Beurteilung ist der gesamte Lebenszyklus der Energiegewinnung eingeflossen, vom Uranabbau bis hin zur Lagerung des verstrahlten Endmaterials. In die Beurteilung sind auch die Auswirkungen auf die Gesundheit eingeflossen, einschließlich der periodisch auftretenden schweren Unfälle… https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/210329-jrc-report-nuclear-energy-assessment_en.pdf …Wir stellen fest, dass nach Jahren und… Mehr

Juri St.
3 Jahre her

….. haben die Verfassungsrichter nicht bemerkt, dass die CO2 Steuer schon wirkt ? Kaum drei Monate in Kraft und schon haben wir den kältesten April seit 40 Jahren…

Deutscher
3 Jahre her

Ob diese Richter auch eine Hausdurchsuchung bekommen werden?

Klaus Weber
3 Jahre her

Hinsichtlich der Idiotie dieses Urteils, das so tut, als wäre Deutschland alleine auf der Welt und damit in der Lage, auch alleine das Klima zu beeinflussen, muß man ja keine Worte mehr verlieren. Das begreift selbst ein 5-jähriger. Aber die Unverfrorenheit, ein derart politisches Urteil zu fällen, während die deutschen Politiker gleichzeitig die Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn oder Polen anzweifeln, grenzt schon an vorsätzlichen Mißbrauch des Verfassungsgerichtes. „Siehst Du den Balken im eigenen Auge nicht?“

Wolfgang M
3 Jahre her

Zur Zeit ärgern mich diesbezüglich 2 Punkte. (1) Es gibt meines Erachtens keinen Beweis, dass das CO2 für den Klimawandel zuständig ist. Seit jeher gab es Klimawandel auf der Welt, beispielsweise die mittelalterliche Wärmeperiode von 800 bis 1300 n. Chr. und die kleine Eiszeit von 1300 bis 1850. Ab 1850 steigt die Temperatur wieder an. In der mittelalterlichen Wärmeperiode war es wärmer als heute. Unter Umständen sind die Klimaziele nicht erreichbar, egal wie viel CO2 wir einsparen, weil die Welt zyklisch wieder in eine Warmphase kommt. (2) Wenn man wirklich CO2-ärmer Strom erzeugen will, dann müsste man Kernkraftwerke bauen. Viele… Mehr

Fabian S.
3 Jahre her

Die Vollendung des politischen Gerichts! Während seit einem Jahr die Grundrechte direkt abgeräumt und massiv entzogen werden, fantasiert das Bundesverfassungs“gericht“ von der Klimagerechtigkeit. Als Vorsitzender ein „Richter“, der kein Staatsrechtler ist und offensichtlich vom Grundgesetz keine Ahnung hat bzw. haben will. Eingesetzt von Merkel, um die polititische Ideologie von links-grün zu exekutieren. Gute Nacht Deutschland! Man kann diesem Land nur noch den Rücken kehren.

christin
3 Jahre her
Antworten an  Fabian S.

„Man kann diesem Land nur noch den Rücken kehren.“

Ja, wer kann sollte es tun.

Wolodja P.
3 Jahre her
Antworten an  christin

Bin schon knapp 20 Jahre weg und somit dem Zugriff der GEZ entzogen. Das allein unterscheidet mich (wohltuend) von allen deutschen Wesen, die ich kenne.

Aegnor
3 Jahre her

Das Urteil ist rein politischer Natur und auch logisch völlig unsinnig. Wenn die bestehenden „Klimaschutzgesetze“, die bereits massiv in die Grundrechte der gesamten Bevölkerung (und nicht nur von ein paar Rotznasen, die nichts zum gesellschaftlichen Wohlstand beitragen) eingreifen, nicht genug sind, dann sollen also noch massivere Eingriffe in die anderen, wesentlich spezifischeren Grundrechte (z.B.Eigentum) der Bevölkerung die Lösung sein? Ist Art.20a neuerdings ein Supergrundrecht, das alle Anderen aussticht? Außerdem spricht dieser Artikel nur von „natürlichen Lebensgrundlagen“. Die sind auch bei 2 oder gar 5°C höherer Durchschnittstemperatur in Deutschland weiterhin gegeben. Davon abgesehen ist das Urteil extrem weit auslegbar. Die effizienteste… Mehr

Martin Mueller
3 Jahre her

Der Zeitgeist stellt alles infrage, was die „Weißen“ (erfolgreich) erschaffen.

Auf diesen Zug ist nun auch das Bundesverfassungsgericht aufgesprungen.

Wir müssen uns auf eine Demontage des Wohlstandes unter dem moralischen Appell der Weltrettung einstellen. Und das wird nur funktionieren, wenn man Meinungsfreiheit und Demokratie auch reduziert. Das wissen die Protagonisten auch!

Medienfluechtling
3 Jahre her
Antworten an  Martin Mueller

Das wird nur funktionieren, wenn Sie mit der Jugend redenund diese in Verantwortung nehmen, sebst zu für sich zu sorgen, anstatt die Miete, Auto, Taschengeld etc. bis zum verlassen der Uni zu übernehmen…

St.Elmo
3 Jahre her

Das ist doch Wahnsinn, der Gesetzgeber 2022 ist ein anderer als der 2021 bis 2030 werden noch 3 Bundestagswahlen stattfinden.
Wie kann ein von der Bundesregierung eingegangener internationaler Vertrag (Klimaabkommen) Verfassungsrechtlich bindend sein und damit dem Bundestag dauerhaft die Gesetzgebungskompetenz entziehen?