Bundesverfassungsgericht entscheidet am 19. Dezember über die Berlin-Wahl

Nach der politisch gewollten Verzögerung soll das Bundesverfassungsgericht am 19. Dezember über die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin urteilen. Die TE-Fachleute Rupert Scholz und Ulrich Vosgerau kommentieren die anstehende Entscheidung.

IMAGO / Political-Moments

Das Thema „Neuwahlen“ hat die Republik erreicht. Zuerst hatte die AfD nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts den Rücktritt der Regierung gefordert. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte Neuwahlen. Dass sich die Grüne Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, öffentlich gegen Neuwahlen aussprechen musste, erfolgte bereits aus dem Zwang, dass man dieses Thema nicht mehr unbeantwortet lassen konnte. Es tut sich etwas in Berlin: Denn wenn auch Parteien der Ampelkoalition über das Stöckchen springen, dann sitzt das Nervenkostüm mittlerweile schief.

Aber die Debatte um Neuwahlen sollte nicht vergessen machen, dass ja immer noch eine Wahlwiederholung aussteht: nämlich die der Bundestagswahl in Berlin. Während sich die Wiederholung der Landeswahl bald jährt, hat Karlsruhe trotz Klagen von Lesern von TE, CDU/CSU und AfD sich immer noch nicht endgültig geäußert. Davor hatte bereits der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages alles Mögliche getan, um eine Entscheidung zu verzögern und abzumildern. Etwa, indem man diese Bundestagswahl nur teilweise wiederholen lässt – während die damals gleichzeitig stattgefundene Chaoswahl im Land Berlin ganz wiederholt wurde.

Das verstehe, wer will. Und das ist der Grund für die Beschwerden. Das Bundesverfassungsgericht wird sich am 19. Dezember zur Klage der Union äußern. Diese Meldung ging im Haushaltstohuwabohu der letzten Woche unter.

Eine ganze Reihe von Staatsrechtlern haben bereits gegenüber der WELT die Wahlwiederholung befürwortet. „Es ist ein Unding, dass das Bundesverfassungsgericht so lange bis zur Urteilsverkündung braucht“, sagte Ulrich Battis, Verfassungsrechtler an der Humboldt-Universität. Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf kritisierte die Funktion des Wahlprüfungsausschusses, der den Prozess verzögert hatte: „Die Vorteile einer Wahlprüfung durch das Parlament selbst haben sich im Grunde historisch erledigt.“ Weil die aktuelle Lage nunmehr eine andere ist als vor zwei Jahren, äußerte Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin Bedenken: „Jede Wahlwiederholung ist ein Problem, ein umso größeres, je später sie stattfindet und je mehr Wähler sie betrifft.“

Gegenüber TE haben sich zwei weitere Juristen zur bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geäußert. Auch Rupert Scholz äußerte sich kritisch angesichts des Verhaltens des Wahlprüfungsausschusses:

„Schon das Berliner Verfassungsgericht hat mit Recht festgestellt, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus und Bundestag insgesamt in einem Ausmaß fehlerhaft sind, dass eine Wahlwiederholung insgesamt notwendig ist. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat dem gegenüber behauptet, dass nur in knapp 300 Wahlbezirken von über zweieinhalbtausend Wahlbezirken definitiv Fehler von einem solchen Ausmaß geschehen seien. Der Wahlprüfungsausschuss hat hier vermutlich in nicht vertretbarer Weise pro bono entschieden“, so Scholz. „Die hiergegen gerichtete Verfassungsklage am Bundesverfassungsgericht, ist nach meiner Auffassung in vollem Umfang begründet und auch die Bundestagswahl muss insgesamt in Berlin wiederholt werden.“

Ulrich Vosgerau gab zu bedenken, dass „selbst bei spektakulär erfolgreichen Wahlprüfungsbeschwerden gegen eine Bundestagswahl immer nur eine kleine Minderheit der Wahlberechtigten“ wählen würden. „Und das wirft wiederum ein Problem der als tragender Wahlrechtsgrundsatz gebotenen ‚Gleichheit der Wahl‘ auf (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG), den die Minderheit, die neu wählen darf, nimmt nicht an der ‚gleichen‘ Wahl teil wie alle übrigen Bürger, sondern wählt ein zweites Mal, diesmal korrektiv, unter völlig veränderten politischen Bedingungen.“ Die verfassungsrechtlichen Probleme seien in ihrer Natur „nicht wirklich lösbar“.

Fazit: Der Wahlprüfungsausschuss, in dem die Regierungskoalition die Mehrheit bildet, die aber zugleich am meisten Nachteile bei einer Wahlwiederholung hätte, hat offenbar seine Macht genutzt, um die Wahlwiederholung zuerst zu verschieben und kleinzureden. Das Bundesverfassungsgericht steht nun vor dem Problem, dass die Wahlwiederholung im Grunde zu spät ist. Sie würde frühestens 2024 stattfinden. Da fiele sie recht passend in den von Markus Söder anvisierten Zeitraum einer möglichen Neuwahl. Warum nicht mal klotzen, statt zu kleckern, und einfach den ganzen Bundestag in einem Rutsch neu wählen? Das wäre vielleicht für alle Beteiligten die sauberste Lösung; wenn auch für die meisten Beteiligten auch die unerfreulichste.

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Kommentare ( 33 )

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Autour
1 Jahr her

Ich finde es immer wieder erstaunlich wie naiv doch ehemalige Richter oder auch Verfassungsrechtler sind! Aber erklärt diese unsägliche Naivität auch den katastrophalen Zustand dieser ehemaligen Demokratie. Der Antrag der CDU/CSU ist an sich schon absolut lächerlich, da er sich auf die minimalste aller Wiederholungsmöglichkeiten bezieht und nur diese werden ja hier verhandelt. Die weitergreifenden Anträge der AfD oder auch von Tichys Einblick wurden ja komplett abgelehnt, was auf Grund der Prämisse, das übergreifenden Anträge geringere schlagen zeigt, dass das BVfG diesen lächerlichen Antrag nun noch einmal unterbieten wird. Ich gehe fast davon aus, dass es zu KEINER Wahlwiederholung kommen… Mehr

Bambo
1 Jahr her

Früher hatte ich noch Respekt vor diesem Gericht. Inzwischen ist mein Vertrauen bei Null. Totalversagen und politische Abhängigkeien führen zu katastrophalen Entscheidungen die das Land ruinieren. Dazu die gemeinsamen Abendessen……

Waehler 21
1 Jahr her
Antworten an  Bambo

Warum sollte der gesellschaftliche Verfall an dem Verfassungsgericht vorbeigehen? Das einzige was den Bürger vor einer übergriffigen Regierung schützen kann ist die Gewaltenteilung. Doch das wird den Kindern nicht mehr beigebracht. Stattdessen steht richtig festkleben auf dem Lehrplan. Bricht wieder irgendetwas zusammen, ertrinken Menschen( weil sie nicht gewarnt worden sind) , verschwinden Laptops in einem Untersuchungsausschuss, kein Problem! Es liegt dann halt an der schlechten „Kommunikation“ . Es wird dann ein neues Fass aufgemacht, falls nötig erfunden. Neue Bedrohungen braucht das Land! Einen Grund weiteres Geld zu verbrennen und wenn es geht, sich was davon in die eigene Tasche zu… Mehr

wally.wallner
1 Jahr her

War da nicht etwas mit einem Termin Anf. Dez 23, ab dem die aktuelle Regierungsmitglieder ihre Rentenansprüche gesichert haben? Würde dann passen – mit einem Zeitabstand um den Zusammenhang zu verschleiern – für die Entscheidung des BVerfG. Wenn dann generelle Neuwahlen per Urteil verlangt wären, bräuchte die Scholz-Regierung gar nicht zurücktreten und ihr Versagen eingestehen. Man könnte ganz einfach sagen, man muss dem Ger.-Urteil folgen. Wäre dann eigentlich sogar eine win-win situation: Scholz-Regierung weg, Wahlmängel total behoben. – Nur wird letztendlich der wahre Gewinner sein. Der Bürger ?? – habe da meine Zweifel bei der großen Linientreue der Partei-Anhänger.

Ralf Schierhold
1 Jahr her

Diese Gemengelage entspricht den Situationen in Regimen und Diktaturen bezüglich der dortigen Wahlen und beweist wieder einmal sehr deutlich, das Deutschland ein/e Regime/Diktatur ist.
Menschenverachtend, das eigene Volk hassend und bereit dazu es durch teils terroristischer islamischer Zuwanderung zu ersetzen, früher nannte man so etwas Ausrottung, so stellen sich die „Regierungen“ Deutschlands in den letzten Jahrzehnten dar.

Farbauti
1 Jahr her

Einfach mal die Umfrageergebnisse auf Dawumm anschauen, dann ist jede Frage beantwortet. Die Ampel sollte schon aus Kostengründen vorgezogene Neuwahlen anstreben, schließlich haben wir Staatsbankrott.
Denen geht die Düse und danach wird sich in Deutschland gerichtet.
Das Vorweihnachtsprogramm steht damit fest: „Neuwahlen bringen gar nichts“ Stegner, Brinkhaus und Konsorten.

Alf
1 Jahr her

Ich habe mehrfach ausgeführt, daß die Budestagswahl im ganzen Land, nicht nur in Berlin wiederholt werden muß. Egal was in Berlin gewählt wird, es steht fest, wie der Rest der Republik gewählt hat. Wenn es darauf nicht ankommen soll, dann muß auch die Bundestagswahl nicht mehr an einem Tag stattfinden. Dazu paßt es, daß das Gericht Jahre benötigt, um zu entscheiden. Vielleicht haben wir Gkück und die Ampel ist im Zeitpunkt der Verkündung Geschichte (8. Dezember!). Das ganze würde zur letzten Entscheidung über die Wahlrechtsreform passen. Durch eine neue Reform der Ampelkoaltion von diesem Frühjahr war das Wahlrecht von 2020… Mehr

Marcel Seiler
1 Jahr her

Im Englischen gibt es den Spruch: „Justice delayed is justice denied“, also: Verspätetes Recht ist verweigertes Recht. Genau dessen macht sich das Verfassungsgericht gerade schuldig.

Lizzard04
1 Jahr her

Klingt im ersten Moment gut aber bei näherer Betrachtung ist mein Optimismus schnell wieder dahin. 1. Das Gericht wird vielleicht ein „Ja, aber“ Urteil fällen, also Klage ist berechtigt, Wahl müsste wiederholt werden, wird sie aber nicht, weil die Rahmenbedingungen nach 2 Jahren andere sind und eine Korrektur so nur neue rechtliche Probleme bringt. 2. Klage wird abgelehnt, da sie vom ersten Senat (Harbath) verhandelt wird. Der Mann ist alles andere als „unabhängig“(sondern ein Parteisoldat), was er bisher in all seinen Urteilen bewiesen hat. 3. Selbst wenn neu gewählt werden müsste, würden ja wohl 30 Prozent ihr Kreuz bei der… Mehr

Boudicca
1 Jahr her

Demokratie ist in Deutschland nur noch Makulatur. Es ist ein Land in dem sich die Parteien den Staat zur Beute gemacht haben und Politiker sich auf Kosten der Steuerzahler die Nase pudern lassen. Sie haben ihre imaginäre Tupperwarenschüssel jedem ihrer monetären Verteilungsbuffets dabei. Die Wahlen sind nur noch ein mathematisches Ereignis, in dem der Parteienproporz über Landeslisten definiert wird und hat mit klaren, transparenten demokratischen Wahlen nichts zu tun. Trotzdem werde ich wählen gehen, denn es ist das einzige demokratische Stimmrecht, das ich als Bürgerin habe und auf das ich nie verzichten werde, für das meine Vorfahren gekämpft haben und… Mehr

Micci
1 Jahr her

„Es ist ein Unding, dass das Bundesverfassungsgericht so lange bis zur Urteilsverkündung braucht“ Also, da brauche ich nur ein einziges Wort für eine Gegenrede: Harbarth. Für eine genaue Darlegung braucht es jedoch zwei: Merkel => Harbarth. Denn das ist der wahre Hintergrund: es ging nie um irgend etwas anderes, als die gut funktionierende BRD in Form der „Bonner Republik“ zu zerstören und an ihrer Stelle die „Berliner Republik“ als neuen Sozialismus bzw. Neuauflage einer leicht abgeänderten DDR zu installieren. Man grabe doch mal bei Merkel etwas tiefer: konnte sie wirklich als jemand, der Sätze raushaut wie „Straftaten sind bei uns… Mehr

Vau8
1 Jahr her
Antworten an  Micci

„…des erfolgreichten Landes, das es je in der Geschichte auf diesem Boden gab.“
Das bezweifle ich. Das Kaiserreich war überaus erfolgreich, bis sich Wilhelm in den Krieg treiben ließ.