Bundestag verlängert Corona-Grundrechtseinschränkungen – unabhängig von epidemischer Lage

Der Bundestag hat Corona-Maßnahmen, die etliche Grundrechte berühren, um ein Jahr und unabhängig von der epidemischen Lage verlängert - getarnt in einem Antrag zum Stiftungsrecht. Der Plan scheint aufzugehen: Medien berichten nicht.

Es klingt so dubios, dass man es gar nicht glauben kann: Am Donnerstagabend um 23:16 beschließt der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes – getarnt in einem Antrag zum Stiftungsrecht. Auf Seite fünf dieses Antrags ganz unten wurde schlichtweg ohne Kontext eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes hineingeschrieben. Es geht um Corona-Regeln, die Grundrechte drastisch einschränken. Sie sollen verlängert werden – und zwar um ein Jahr, völlig unabhängig davon, ob der Bundestag noch eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt oder nicht. Grundrechtseinschränkungen also auch ganz ohne Anlass. Auf Antrag der AfD wird schließlich über Stiftungsrecht und Infektionsschutzgesetz getrennt abgestimmt. Die Koalitionsfraktionen drücken es dennoch durch: Mit 412 zu 212 Stimmen bei zwei Enthaltungen ist die Sache beschlossen.

Konkret heißt das: Die bisher im Infektionsschutzgesetz geregelten Bestimmungen zur Einreise sollen auch ohne vom Bundestag festgestellte Notlage ein Jahr lang erhalten bleiben. Die ersten Sätze der Absätze Acht und Zehn des §36 des Infektionsschutzgesetzes legen fest, dass für „Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko“ für das Coronavirus ausgesetzt waren, Quarantänepflicht sowie die Übermittlung von personenbezogenen Daten an das Robert-Koch-Institut vorausgesetzt ist. Ein Impfzeugnis oder negativer Coronatest werden für die Einreise ebenfalls vorausgesetzt. „Durch eine der im Ausschuss vorgenommenen Änderungen soll auch das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass die Geltung einer Rechtsverordnung zur Regelung der Einreise aus Risikogebieten auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert werden kann“, hieß es dazu in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Betroffen von dieser Änderung wären die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Kurz vor Mitternacht, in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, beschließt man einen so symbolträchtigen, prophylaktischen Eingriff in die Grundrechte, an der Öffentlichkeit vorbei, ohne weiteres Nachdenken, ganz wie es gewünscht wird. Es ist eine Bankrotterklärung des Parlamentes.

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Kommentare ( 118 )

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118 Comments
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hoho
3 Jahre her
Antworten an  Thomas

Was aber am Ende des Artikels steht, ist sehr interessant: das ist keine Pandemie! Also ob es eine ist oder nicht entscheidet nun wer und wie? Für uns in D. sehe ich 2 Möglichkeiten: entweder weiter so mit Panik, Zwang zum Testen und zu Impfen und zwar für sehr lange oder Mutante erklärt die Pandemie als geendet und zwar weil sie uns gerettet hat. Die Frage ist eigentlich nicht welche der beide Möglichkeiten zu Realität wird, eher ob die zweite überhaupt mal eine Chance bekommt, schließlich gibt es ja immer jemanden, der sich (wie zB ich) nicht impfen ließ –… Mehr

Robert Tiel
3 Jahre her
Antworten an  Thomas

Nein, im letzten Satz heißt es:

„Dies ist keine Pandemie, diese Viren existieren im Land und jeder Winter kommt mit Krankheiten“, sagte Brosh. „Was jetzt seltsam ist, ist die Saison, und wir wissen nicht, ob dies bald sterben oder sich in den nächsten Winter fortsetzen wird und was tatsächlich im nächsten Winter passieren wird.“

Thomas
3 Jahre her

Könnte sein das bald eine epidemische Lage eintritt:
https://twitter.com/Karl_Lauterbach/status/1408479825564684288

Waehler 21
3 Jahre her

Ich finde es gut. Es geht um Einreise. Die, die sich hier so tapfer über fehlenden Schutz beklagen, sollten doch zufrieden sein. Ich finde die Maßnahme gut. Verstanden habe ich aber nicht, warum man sich wieder einmal so spät abends versteckt hat. Vertrauen sollte man zu Nacht- und Nebelaktionen grundsätzlich nämlich nicht haben.

Stuttgarterin
3 Jahre her

Dieser Beschluss gehört vor das Bundesverfassungsgericht. Sowohl vom Verfahren her betrachtet als auch vom Inhalt. Und der Verfassungsschutz sollte sich mit den dahinter Akteuren beschäftigen, denn diese wirken verfassungsfeindlich. Das hat aber auch nicht im Geringsten mehr etwas mit Gesundheitsfürsorge zu tun.

AlexR
3 Jahre her
Antworten an  Stuttgarterin

Was soll dabei rauskommen? Der Merkel-Vasall wird das als rechtmäßig absegnen.

alter weisser Mann
3 Jahre her

Zum Abstimmungsverhalten bei dieser „Bankrotterklärung des Parlamentes“: 412 Stimmen hat die GroKo allein nicht einmal dann, wenn alle da waren, was bei 626 gezählten Stimmen (ca. 90% Anwesenheit) kaum zutreffen dürfte.
Ob die sonst gern hochtönenden Grundrechtsbewahrer wohl hier auch etwas zu sagen fanden? Aber gut, die haben ja schon bei den originären Grundrechtseinschränkungen im Coronakontext in 2020 bestenfalls leise gegrummelt, wollen ja sicher keine „Coronaleugner“ sein.

ISC
3 Jahre her

Sie haben bestimmt was falsch verstanden! Mit dieser Regelung könnte man „Geflüchteteten“ aus aller Welt die Einreise untersagen. Eine gute Sache also. Man muß nur genug Risikogebiete definieren. Das sollte doch nicht schwer fallen.

Enkelschuetzer
3 Jahre her

Falls das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz nicht stoppt, kommt der Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes zum Tragen:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dieter Kief
3 Jahre her
Antworten an  Enkelschuetzer

Was meinen Sie mit „Art. 20 Abs.4, GG kommt zum Tragen“, Enkelschützer?
Vergessen Sie es am besten schnell wieder. Da kommt nichts, da wird nichts getragen und auch nicht zum Tragen kommen. – Wie gesagt: Einfach wieder vergessen. Kühl – und realistisch bleiben.

D. Ilbert
3 Jahre her

Bankrotterklärung? In meinen Augen ist das eine Machtdemonstration. Eine Machtdemonstration der Dummen. Die sind zwar zu dämlich für Recht und Ordnung zu sorgen, zu dämlich, eine Grippewelle ihrer Bedeutung entsprechend zu managen, zu dämlich, um die Bundesfinanzen halbwegs anständig zu verwalten, zu dämlich, die Folgen der „Energiewende“ überblicken zu können, zu dämlich, einige Tausend radikale Moslems zur Raison zu bringen, ABER: clever genug, dem dussligen Bürger zu zeigen, wie man mittels eines simplen Gesetzes das Grundgesetz aushebeln kann. WIR haben den Dummen die Macht zur Führung der Geschicke dieses Landes übertragen und die Dummen sind fleißig geworden. DAS ist der… Mehr

Peter Mueller
3 Jahre her
Antworten an  D. Ilbert

Man sollte nicht Unfähigkeit annehmen, wo Vorsatz als Erklärung völlig ausreicht.

Es gibt durchaus Gruppen, die wirtschaftlich sehr von dieser Politik profitieren. Nur Sie und ich gehören nicht dazu.

Haedenkamp
3 Jahre her
Antworten an  D. Ilbert

Ersetzen Sie die „Dummen“ durch die „Verschlagenen“, dann wird ein Schuh draus.

DerElfer
3 Jahre her

Spätestens jetzt sollte jedem klar werden, dass es nie um das Virus selbst ging. Nur ist es jetzt schon 5 nach 12. Traurig, aber das war’s.
Übrigens – ich hatte gerade noch im Artikel über den Bundestrojaner orakelt, dass der nur das Stöckchen war, über den man springen kann u. man im Hintergrund noch fiesere Dinge abhandelt. Viola, hier sind wir nun.

Herbert Wolkenspalter
3 Jahre her

zu a) und b)
Angesichts des gesellschaftlichen Zustands viel zu riskant. Es könnte schlimmer werden als jetzt.

zu c)
Ob diskutiert wird, wer das soll oder muss und wo, müsste noch gesagt werden.

Mich würde auch noch umtreiben, ob jeder Für UND Wider ergebnisoffen überlegen würde. Soll ja eine wichtige Voraussetzung für die Demokratie sein, aber wer tut es? Ich sehe in dieser Umgebung nix davon. Vorbildlich ist das nicht!