Bundesregierung: Grenzkontrollen sind nur vorübergehend – und enden im Dezember

Auf AfD-Anfrage teilt das Innenministerium mit, dass wegen der EM eingeführte veränderte Grenzregime nur einige Monate fortdauern soll. Danach kehrt die alte Praxis zurück.

picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Kurz vor der Europameisterschaft verfügte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Einführung von Kontrollen an allen deutschen Grenzen. Die Politikerin sprach sogar von „Grenzschließung“ – also einem Zustand, von dem die Ampel-Regierung wie vorher die Regierung Merkel immer behaupteten, er sei rechtlich und technisch gar nicht möglich. Allein bis zum 15. Juni vollstreckte die Bundespolizei nach eigenen Angaben durch die wieder eingeführten Kontrollen 173 offene Haftbefehle, verhinderte 900 illegale Einreisen und nahm 34 Schleuser fest. Der AfD-Abgeordnete Matthias Moosdorf fragte angesichts dieser Zahlen die Bundesregierung:

„Beabsichtigt die Bundesregierung mit Blick auf die angekündigten Grenzkontrollen während der Fußballeuropameisterschaft, […] die Grenzkontrollen nach der Fußballeuropameisterschaft unverändert fortzusetzen, so wie es die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag seit langem fordert, und wenn nein, warum nicht?“

Die Antwort des Innenministeriums, die TE vorliegt, lautet zusammengefasst: die Kontrollen gehen noch ein bisschen weiter, hören dann aber auf – und der alte Zustand der Nicht-Kontrolle kehrt zurück.

„Im Rahmen der umfassenden und vielfältigen Sicherheitsvorkehrungen der Polizeien der Länder und des Bundes anlässlich der UEFA EURO 2024 hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat mit zeitlichem Vor- und Nachlauf zum Turnier mit Wirkung vom 7. Juni 2024 bis zum 19. Juli 2024 die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen deutschen land-, luft-, und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen angeordnet.“

Nach dem 19. Juli soll die Praxis noch fortgesetzt werden. In der Stellungnahme des Faeser-Ministeriums heißt es weiter:

„Unabhängig von den aus Anlass der UEFA EURO 2024 vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat aus sicherheits- und migrationspolitischen Erwägungen an den deutschen Landgrenzen zur Republik Polen, zur Tschechischen Republik und zur Schweiz die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen derzeit bis einschließlich 15. Dezember 2024 angeordnet. An der deutsch-österreichischen Landgrenze wurde die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen bis 11. November 2024 angeordnet.“

Grundlage dafür seien Artikel „25 ff. der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen“, kurz Schengener Grenzkodex. Der erlaubt es Nationalstaaten, bei einer „ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit“ Kontrollen an Binnengrenzen einzuführen – allerdings nur vorübergehend. So teilt es auch das Innenministerium mit: die vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen“ sei „nur […] ultima ratio und zeitlich begrenzt“.

Danach will die Regierung offenbar wieder zum alten Zustand zurückkehren. Tatsächlich sank die Zahl der neuen Asylanträge in den vergangenen Monaten – offenbar, weil viele Schleuser wissen, dass das Risiko für sie selbst und Migranten derzeit hoch ist, an der Grenze abgefangen zu werden. Angesichts der Umfragen zu den in Ostdeutschland bevorstehenden Landtagswahlen und der Möglichkeit, dass gegen alle Beteuerungen der Regierung 2024 doch schon Bundestagswahlen stattfinden, kommt den Ampelparteien ein reduzierter Einwanderungsdruck entgegen. Faeser findet damit eine Möglichkeit, den Zustand temporär zu verbessern, ohne das Scheitern der bisherigen Migrationspolitik offiziell eingestehen zu müssen. Und – noch wichtiger – ohne einen grundlegenden Kurswechsel.

In den kommenden Wahlkämpfen dürfte es eine Rolle spielen, dass die Regierung mit ihrem Manöver demonstriert: Grenzen lassen sich durchaus kontrollieren. Wie strikt und wie lange: diese Entscheidung liegt bei der Politik.

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Kommentare ( 37 )

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TomSchwarzenbek
5 Monate her

Dann geht es weiter, juhei. Ganz aktuell: „Bedrohungslage: Polizeieinsatz am Kopernikus-Gymnasium in Bargteheide (grobe Richtung Lübeck). Am Mittwochmorgen ist an der Schule Amok-Alarm ausgelöst worden. Die Hintergründe sind gegenwärtig noch unklar.“ Da hat wohl ein Lehrender/eine Lehrende (lach) die Mimik eines/einer Lernenden (lach) falsch gedeutet. Also, alles locker, war eine Einzelmimik

Last edited 5 Monate her by TomSchwarzenbek
RauerMan
5 Monate her

Faesers angekündigte „Nichtkontrollen“ schaden Land und Leuten.
Die Volksmeinung dazu scheint die Dame nicht zu interessieren.
Bei der LT-Whl in Hessen,hatten sich die Wähler bereits zu Faeser entschieden.
Bei der nächsten BUT-Wahl wird das wieder passieren.
Das Ganze ist aber nicht nur eine Causa Faeser, sondern die de gesamten derzeitigen Regierung, welche uns insgesamt schadet.
Das weitere Schlimme ist, daß wenn diese Herrschaften abgewählt werden,bekommen sie noch Belohnungen im ganz großen Stil.

ketzerlehrling
5 Monate her

Nancys Wahlkrampfgetöse. Weihnachten sind alle Wahlen rum und dann kommt das Frühjahr und die Geschenke stapeln sich wieder in Dummland.

Martin Mueller
5 Monate her

Auch in der Demokratie ist es möglich, dass Politiker respektive Parteien ans Ruder gelangen, denen das Wohl und Wehe der eigenen Bevölkerung wenig interessiert und die ideologisch motiviert mit krimineller Energie Recht und Gesetz verunstalten…
Wie kann man solche Politiker auf die Anklagebank bekommen?

Hans Wurst
5 Monate her

Habe den deutschen Grenzschutz heute in all seiner Pracht erlebt. Auf der Oderbrücke bei Sviecko wurde die Fahrbahn auf eine Spur verengt. Die LKWs stauten sich kilometerweit. Dann wurden offenbar bevorzugt deutsche PKW und Kleintransporter rausgezogen. Gefragt wurde nach zollpflichtigen Waren. Als ich angabe,ich hätte einen halben Liter Likör dabei, wollten sie in meinen Kofferraum sehen. Um einer längeren Durchsuchung zu entgehen, habeich auf die Bemerkung; „Die illegalen Einwanderer liegen direkt unter den Drogen“ verzichtet. Alles in Allem wenig effizient. Mindestens Dreiviertel der dort stationierten Hundertschaftstand nur in der Gegend rum.

Brauer
5 Monate her

Die Frage ist, was wird mit diesen Personen geschehen, wenn der Wind dreht?

Astrid
5 Monate her

Nancy ist dafür da den UN-Migrationspakt gnadenlos durchzuziehen und das tut sie jeden Tag. Mal sehen wer da noch so kommt, wenn ich durch Berlin gehe, habe ich den Eindruck, es sind schon alle da, aber da geht bestimmt noch was. Es ist sinnlos sich an diesen Dingen weiter abzuarbeiten, denn wer sich mit dem UN-Migrationspakt auseinandersetzt, wird sehr schnell zu dem Schluss kommen, dass die Urbevölkerung, außer als Zahlmeister, keine Rolle spielt. Es geht einzig und allein darum soviel Migranten, wie nur möglich ins Land zu lassen. An erster Stelle stehen die Ankommenden!

Peter Pascht
5 Monate her

Grenzschutz ist eine gesetzliche Pflicht (BPolG), keine Dienstpflicht.
Insofern liegt die Befolgung des Grenzschutze nicht in der Befehlsgewalt der Innenministerin, sondern des Gesetzes
denn sie steht nicht über dem Gesetz.
Niemand darf eine gesetzwidrige Anordnung erteilen.

Martin Mueller
5 Monate her
Antworten an  Peter Pascht

Was aber tun, wenn in einer Demokratie Politiker In die Regierung kommen, denen das Wohl und Wehe der eigenen Bevölkerung wenig Wert ist und die ideologisch motiviert quasi mit krimineller Energie Recht und Gesetz ad absurdum führen oder ignorieren?

Peter Pascht
5 Monate her

Grenzkontrollen sind lt. Grundgesetz und Gesetz verfassungsrechtliche und gesetzliche Pflicht, des Schutzes des Landes unter allen Aspekten zum Schutz der Souveranitä, Freiheit und Unabhängigkeit des verfassungsmäßigen Bestandes der Bundesrepublik Deutschland. Gesetzliche Bestimmung Gesetz = Gesetzespflicht Bundesgrenzschutz-Gesetz 16. März 1951 Bundespolizeigesetz – BPolG 19. Okt. 1994 (vorher Bundesgrenzschutz) „Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes“ Eine gegenteilige Anordnung ist Gesetzesbruch. Die Pflichten des Bundesgrenzschutzes (Bundespolizei) sind also durch Gesetz bestimmt. Niemand darf eine gesetzwidrige Anordnung erteilen. Wird sie erteilt muss sie nicht befolgt werden, gegebenefalls darf sie nicht befolgt werden. (gilt für Polizei und Bundeswehr) Niemand darf einer Polizeibehörde anordnen… Mehr

Birgit
5 Monate her
Antworten an  Peter Pascht

Danke für die zusätzlichen Infos – ich gehe ungeprüft davon aus, dass sie richtig sind. Umso dringender stellen sich zunehmend uva. die Fragen, … WARUM 1. besagte Gesetze nicht eingehalten/umgesetzt wurden/werden, 2. WIE es – rein formaljuristisch – seit 2015 geschehen konnte/bis heute kann, dass die zuständig verantwortlichen Personen in der dt. Regierung (Merkel, Scholz, Faeser +) besagte Gesetze trotzdem ohne Konsequenzen brechen (dürfen) und 3. WIESO es anscheinend keine juristische Möglichkeit gibt, diesen offensichtlich fatalen Gesetzesbruch zu stoppen (woran zumindest die AfD sehr wahrscheinlich ihre sämtlichen Anwälte angesetzt hat) ??? Gesetzlich ist es also eigentlich gar nicht möglich, dass… Mehr

Kassandra
5 Monate her

Welchen Auftrag hat man – bzw. welche Ziele verfolgt man wohl, wenn man seit 2015 zusätzlich zum wirtschaftlichen Ruin auch noch das emsig bewerkstelligt?