Mit Verweis auf das Kindeswohl hatte Richter Christian Dettmar die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben – dafür wurde ihm nun der Prozess gemacht. Er verliert Beamtenstatus und Pension, obwohl die Aufarbeitung der Pandemie bereits jetzt deutlich macht, wie unsinnig diese Maßnahme war. Das Corona-Unrecht setzt sich fort.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute Nachmittag die Revision des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar als „unbegründet“ verworfen. Damit gilt das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023. Das hatte Dettmar zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie wird zur Bewährung ausgesetzt.
Damit muss Christian Dettmar nicht in Haft, verliert aber seinen Beamtenstatus ebenso wie seine Pension. Wer laut Beamtenrecht zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt wird, verliert automatisch den Status eines Beamten und damit auch das Anrecht auf eine staatliche Pension, selbst wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit vernichten die Richter in Karlsruhe den Familienvater beruflich und wirtschaftlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte in Erfurt sogar für drei Jahre ohne Bewährung plädiert, Dettmars Verteidiger einen Freispruch gefordert.
Dettmar hatte als Familienrichter im April 2021 während der sogenannten „Corona-Pandemie“ die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben und dies mit Gefährdung des Kindeswohls begründet. Er untersagte mit einer einstweiligen Anordnung den Schulleitungen und Lehrkräften zweier Schulen die Durchführung einzelner Corona-Maßnahmen. Dettmar sah das Kindeswohl durch das Maskentragen, das Einhalten von Mindestabständen und das Durchführen von Corona-Schnelltests gefährdet.
Diese Entscheidung sorgte bundesweit für Schlagzeilen und führte zu Hausdurchsuchungen bei Dettmar und mindestens acht weiteren Personen seines Umkreises. Viele sahen darin einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Familienrichter seien dafür nicht zuständig, so die Staatsanwaltschaft, er wurde wegen Rechtsbeugung vor Gericht gestellt. Das Landgericht Erfurt verurteilte daraufhin Dettmar im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu der zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine dreijährige Haftstrafe ohne Bewährung, während Dettmars Verteidigung einen Freispruch verlangte. Dettmars Verteidiger Gerhard Strate kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, Revision einlegen zu wollen.
Dettmar hatte am ersten Verhandlungstag in Karlsruhe erklärt, dass er kein Recht verletzt habe. Seine Verteidiger argumentierten mit dem staatlichen Wächteramt über das Kindeswohl.
Karlsruhe zeigt: Immer noch sieht es eine Justiz als ihre Hauptaufgabe an, die Reihen des Staates fest geschlossen zu halten und gegen jede Kritik an den Corona-Maßnahmen und vor allem am Impfzwang zu verteidigen. Zu groß ist die Angst vor den Folgen, wenn die fürchterlichen Auswirkungen jener staatlichen Coronapolitik genauer unter die Lupe genommen werden.
„Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen“, heißt es jetzt vom Bundesgerichtshof. Peinlicher geht es nicht. Das Kindeswohl und das der Eltern spielt keine Rolle.
Niemand steht vor Gericht, der für die massiven gesundheitlichen Schäden verantwortlich ist, die durch Impfung und Lockdowns entstanden sind. Ganz zu schweigen von den horrenden Milliardenbeträgen, die der Impfindustrie unter dubiosen Umständen zugeflossen sind.
Bisher jedenfalls.
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Die Strafjustiz wandelt sich Zusehens zu einem unberechenbaren Terrorinstrument (man denke auch an die unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen wegen läppischer Beschuldigungen), dass dem politischen, derzeit linksradikal geprägten Geschmack gehorcht, aber nicht der Verfassung. Die Rechte der Kinder hat der verurteilte Richter in hervorragender Weise geschützt, wozu er sich auch berechtigt fühlen durfte. In einem Staat, der wirklich Anständigen, hätte e r ein Bundesverdienstkreuz erhalten (was spätere Bundespräsidenten übrigens noch nachholen können) und nicht politisch dubiose Figuren wie z. B. Buyx. Diese Rechtsprechung hat sich von den Erkenntnissen gelöst, von der Rechtsordnung und dem Rechtsempfinden der Bürger. Es geht im Namen der Unbelehrbaren… Mehr
Wenn der BGH die Revision verworfen hat, also gar nicht zum Entscheid angenommen hat, so hat er das Vorinstanzliche Urteil weder bestätigt noch aufgehoben.
Formalrechtlich ist dann das Urteil der Vorinstanz rechtskräftigt bis zum Entscheid einer Verfassungsbeschwerde als letzte Instanz,
die dem Bürger immer offen steht „von der Staatsmacht in seinen Grundrechten veletzt woden zu sein.
Meldungen in den Medien „BGH hat Uteil bestätigt“ sind also irreführend falsch.
Herr Dettmar verdient es „Waldgänger“ genannt zu werden. Meine größte Hochachtung für diesen mutigen, aufrechten Juristen.
Nach den mir vorliegenden Quellen hat Herr Dettmar über seinen privaten E-Mail Account sich einen „passenden Gutachter“ für das Gerichtverfahren angeworben. Ob der Vorwurf mit dem „passenden“ eine Erfindung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes ist kann ich nicht beurteilen, allerdings die Benutzung eines privaten E-Mails Accounts für gerichtliche Angelegenheiten ist m.E. nicht in Ordnung, ich bin kein Jurist.
Quelle Markus Haintz, X
https://x.com/Haintz_MediaLaw/status/1859276571879559465
Vielen Dank wieder einmal nach Karlsruhe an den BGH! Wieder ein täglicher Beweis mehr, dass dieser Rechtsstaat schon lange nicht mehr existiert, sondern nur noch formal wie beispielweise in der DDR. Es ist alles nur noch Schein. Dieses System ist nur noch ekelhaft.
Dieses Urteil für mich unfassbar! Aus den RKI-Protokolle geht ganz klar hervor, dass der Maßnahmenkatalog der Regierung während der sog. Corona-Pandemie und insbesondere die Maskenpflicht ohne Evidenz und Wirksamkeit war. Für mich ist dies ein politisch motiviertes Urteil und soll vermutlich Richter und Staatsanwälte auf Linie bringen. Ich möchte Handschellen klicken hören, bei den Personen die diese Entscheidungen getroffen haben! Wer Kindern eine Maskenpflicht anordnet oder sie mit gefährlichen Gentherapeutika „impft“, begeht ein Verbrechen. Das war Kindeswohlgefährdung! Dies ist nicht mehr mein Land und wenn ich könnte, würde ich es sofort verlassen.
Um den Wahnsinn in den USA zu beenden, wurde Donald Trump gewählt (der einen nicht unerheblichen Teil der von ihm zu besetzenden Stellen entsprechend vergibt – Kennedy, Gaetz, Gabbard, Hegseth, Musk um nur einige der Protagonisten zum Aufräumen zu nennen).
Und auch in Deutschland gibt es eine Alternative, die Aufräumen kann und will … .
Herr Douglas, Sie setzen ebenfalls das Unrecht fort. Schon im Einleitungssatz benutzen Sie die Sprache der Propagandisten, indem Sie wieder von einer „Pandemie“, die es so nie gab, schreiben. Von einem Journalisten erwarte ich mehr sprachliche Präzision! Ein „l“ nach dem „P“ hätte dafür gereicht…
Herr Dettmer wird vernichtet und Frau Englich kann in ihrer grünen Leidenschaft folgenlos eskalieren.
Das ist politisch deformierte Justiz wie wir sie schon mal unter Roland Freisler hatten.Glücklich für Christian Dettmar, dass es keine Todesstrafe mehr gibt. Die aktuellen Namen der Richter am BGH sollte man sich merken.