Im Wolkenkuckucksheim tut man sich schwer mit irdischen Rechnungen. Nachdem die Bürger sie aus dem Parlament gewählt haben, wird die grüne Fraktion im Landtag liquidiert. Doch es wurde so schlecht vorgesorgt, dass für Abfindungen der Mitarbeiter kein Geld da ist. Jetzt soll der Steuerzahler helfen.
„Das Problem mit dem Sozialismus ist, dass ihm irgendwann das Geld anderer Leute ausgeht.“ Diesen Satz für die Ewigkeit sagte einst Großbritanniens erste Premierministerin Margaret Thatcher. Die „Eiserne Lady“ kannte die Grünen noch nicht.
Die wurden von den Bürgern im schönen Bundesland Brandenburg jüngst ja zusammen mit der „Linken“ und den Freien Wählern aus dem Landtag geworfen. Die Fraktionen (bzw. im Fall der Freien Wähler die Gruppe) werden nun liquidiert, so heißt das technisch. Büros weg, Geld weg, Mitarbeiter gekündigt.
So etwas kann nach Wahlen naturgemäß immer passieren. Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag dürfen deshalb ihre persönlichen Mitarbeiter auch nur mit Zeitverträgen beschäftigen, die automatisch mit dem Mandat des Abgeordneten enden. Die meisten Fraktionen im Bundestag und in den Landtagen halten das aus gutem Grund genau so: Verträge laufen nur bis maximal zum Ende einer Legislaturperiode. Kommt die Partei nach der Wahl dann wieder ins Parlament, gibt es neue Verträge. Schafft sie es nicht, dann eben nicht.
In der Vorstellungswelt der brandenburgischen Grünen allerdings kam ein Ausscheiden aus dem Landtag offenbar nicht vor. Immerhin ist man die politische Heimat von Außenministerin Annalena Baerbock, was sollte da schon schiefgehen? Also schloss die (alte) Fraktion wohl munter unbefristete Verträge mit ihren Mitarbeitern.
Bekanntlich ist es dann doch gehörig schiefgegangen, und diese Mitarbeiter stehen jetzt auf der Straße. Doch wegen der besonderen Verträge stehen ihnen Abfindungen zu – und für die ist, Überraschung, kein Geld da. Denn irgendwie hatte die Fraktion nicht nur unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geschlossen und damit eine ganze Reihe von potenziellen Versorgungsfällen selbst erst mutwillig geschaffen – sondern sie hatte auch keine Rücklagen für die selbst erzeugten Versorgungsfälle gebildet.
Nachhaltiges Wirtschaften sieht sicher anders aus.
Die ebenfalls weggewählte Fraktion der „Linken“ und die Gruppe der Freien Wähler waren da übrigens viel vorsichtiger: Sie haben jeweils ausreichend Vorsorge für den Fall ihres Ausscheidens getroffen, bessere Verträge mit den Mitarbeitern vereinbart und zusätzlich noch Rückstellungen für mögliche Abfindungen gebildet.
Die Grünen eben nicht. Sie tun jetzt das, was sie – bei allem Respekt – auch sonst immer tun, wenn für irgendetwas zu wenig Geld da ist: Sie rufen nach mehr Steuergeld. Die Grünen-Fraktion in Liquidation hat bei der Landtagsverwaltung einen Extra-Zuschuss beantragt. Dem Vernehmen nach geht es um etwa 300.000 Euro vor allem für Abfindungen von unbefristet eingestellten und jetzt gekündigten Mitarbeitern.
Laut Fraktionsgesetz muss Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke von der SPD über den Antrag „im Einvernehmen“ mit dem restlichen Präsidium entscheiden. Das wird nicht ganz leicht: Die AfD ist strikt gegen den Zuschuss für die Grünen. Deren Forderung sei „maßlos, unangemessen und dem Steuerzahler nicht vermittelbar“. Die AfD würde nie auf die Idee kommen, Mitarbeitern unbefristete Verträge auszustellen: „Bei Wahlen kann sich immer etwas ändern.“
Die Sozialdemokraten, so ist aus Potsdam zu hören, wollen den Grünen aus alter Verbundenheit das zusätzliche Geld gerne bewilligen. Es handele sich um „Fürsorge für gekündigte Mitarbeiter“, außerdem müsse man verhindern, dass Betroffene klagen und vor die Arbeitsgerichte ziehen. Dieses Argument ist allerdings zu 100 Prozent auf jede Betriebsschließung anwendbar, bei der Menschen ihren Job verlieren. Dass die SPD auch hier aus „Fürsorge“ flächendeckend Abfindungen aus Steuermitteln mit der großen Gießkanne auskehren will, ist bislang nicht bekannt.
Im vorliegenden Fall handelt es sich wohl eher um eine Prämie für schlechtes Wirtschaften. Diesen recht unverdienten Bonus möchte die SPD dem Ex-Koalitionspartner aber gerne zukommen lassen. Denn wer weiß: Nach der nächsten Wahl könnte man ihn ja wieder brauchen.
Und bezahlen tut das alles ja sowieso nur der dumme Bürger.
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Die grünen können also nicht, was sie vom Deutschen Volk erwarten. Die eigene Abwicklung zu bezahlen.
In Habecks grüner Märchenwelt mit Ewigkeitsanspruch kann es nur unbefristete Verträge geben. Niemand wird jemals wieder entlassen. Sollte es doch einmal kritisch werden, hören die Angestellten einfach auf zu arbeiten und gehen zum Pilze sammeln in den Wald.
Gab es bei den Grünen in Brandenburg nicht schon mal ein Problem? Da hat doch meines Wissens ein Kassenwart Geld unterschlagen. Das war doch eine eher unappetitliche Geschichte und hat viel Geld gekostet. Die Grünen sind halt nicht lernfähig.
Ein weiteres Zeichen für eine komplett unfähige Sekte, die sich immer dann besonders profan gibt, wenn es um’s Geld geht. Da haut sie es einfach ‚raus als gebe es kein Morgen mehr und immer mit der funktionalen Ausblendung, daß sie dafür verantwortlich sind.
Danke, dass Tichyseinblick über solche bizarren Stilblüten Grüner Denke berichtet. Unser parlamentarisches System im Griff der Parteien ist extrem kostspielig – wie wäre es mit einem „Sondervermögen für notleidende Hofschranzen“?
Die Misswirtschaft der brandenburger Grünen darf nicht noch zusätzlich vom Steuerzahler geblecht werden. Hier sollten die Bundes-Grünen sich moralisch verpflichtet fühlen. Über die Parteienfinanzierung werden Millionen an die BUndesgrünen gezahlt. Da wird man doch erwarten dürfen, dass eigene Misswirtschaft auch selbst bezahlt wird und nicht wieder der Steuerzahler herhalten muss. Aber wie das so ist: Grün hat nur Rechte, für Pflichten ist der Steuerzahler zuständig.
Die Jobs sind nicht weg da arbeiten jetzt nur andere.
Das fehlende Geld darf gerne vom Mutterkonzern bezahlt werden nicht aus steuermitteln
Dass die Grünen mit ihren Mitarbeitern unbefristete Verträge vereinbart haben, zeigt auch ihre Hybris. Sie haben sich eingebildet, sie seien nun für immer an der Macht.
Dieses Gesetz ist ab § 12 richtig interessant:
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/abgg
Da können Abgeordnete, die ausscheiden, Geld für Qualifizierungsmassnahmen erhalten. Auch das Übergangsgeld ist geregelt. Wieso geben die Abgeordneten nichts davon an ihre ehemaligen Mitarbeiter ab? Ebenfalls sehr interessant sind die Ausführungen zur Alters- und Hinterbliebenenabsicherung.
Die Entfernung von grünen aus den Schaltstellen des Staates ist angesichts der ideologischen Verbohrtheit, der Evidenzresistenz und der Hintertriebenheit vieler dieser Leute vermutlich eine Vorraussetzung für ein Gelingen der Reparatur Deutschlands.