Die Bundesjustizministerin ist mit Ansage gescheitert: Der Bundespräsident unterschreibt ihr Gesetz zur Netzkontrolle nicht – wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit.
Das von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) als Prestigeprojekt vorangetriebene Gesetz gegen „Hasskriminalität im Internet“ ist in der vorliegenden Form gescheitert. Nach Hinweisen sowohl von Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags als auch des Bundespräsidialamts, das Gesetz sei klar verfassungswidrig, entschied Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die schon von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Regelung nicht zu unterzeichnen. In einem Brief an den Bundesrat forderte er, das Gesetz müsse in wesentlichen Teilen „nachbearbeitet“ werden. TE hatte mehrfach darüber berichtet, wie die Ministerin sich monatelang über alle Bedenken hinwegsetzte.
Im Zentrum der verfassungsrechtlichen Kritik steht die Pflicht für soziale Netzwerke, möglicherweise strafbare Postings etwa auf Facebook und Twitter auf Verdacht an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dazu sollten auch Bestandsdaten weitergeleitet werden, etwa die IP-Adresse und der Name oder die Wohnanschrift des jeweiligen Nutzers, ohne dass überhaupt ein von Ermittlern bestätigter Anfangsverdacht vorliegen würde.
Etwa vier Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes urteilte das Bundesverfassungsgericht im Juli, eine Datenabfrage sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte und setze einen konkreten Verdacht voraus, sie dürfe also nicht „ins Blaue hinein“ geschehen. Trotzdem zog Lambrecht das Gesetz nicht zurück. In einem Brief Steinmeiers an den Bundesrat heißt es nun, der Chef des Präsidialamts Stephan Steinlein habe mit der Justizministerin am Rand einer Kabinettssitzung über das missratene Gesetz gesprochen.
„Dabei war die Verfassungswidrigkeit der betreffenden Normen nicht streitig“, heißt es in dem Schreiben.
Seit 1949 geschah es bisher nur acht Mal, dass ein Bundespräsident die Ausfertigung eines Gesetzes wegen schwerer verfassungsrechtlicher Bedenken verweigerte. Allerdings hatte in keinem Fall schon der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, ein externes Rechtsgutachten und das Bundesverfassungsgericht auf die Grundgesetzwidrigkeit so eindeutig hingewiesen. Üblicherweise ist es Aufgabe des Bundesjustizministeriums, Gesetze generell auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.
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Zitat: „Dabei war die Verfassungswidrigkeit der betreffenden Normen nicht streitig“, heißt es in dem Schreiben.“
Nun wenn die „Verfassungswidrigkeit nicht strittig“, sondern demnach also selbst der Bundesjustizministerin klar war, das sie mit Gesetzesentwurf eindeutig gegen die Verfassung verstößt, nennt man das „wissen(tlich) und wollen(end)“ -also VORSATZ!
DAS ist doch der eigentliche Skandal!!! Das die Bundesministerin für Justiz und der Präsidialpräsindent auch noch die Frechheit besitzen, ÖFFENTLICH ZUZUGEBEN das die „Justizministerin“ VORSÄTZLICH ein Gesetz einbringen WOLTE das gegen die Verfassung respektive gegen das Grundgesetz verstößt.
Und so eine Trulla fordert jetzt ernsthaft niemand im Bundestag auf zurückzutreten???
Frauen an Schaltstellen der Macht.
Da wurden die Unfähigsten ganz nach oben gespült.
Da hätten wir mal die Merkel, die Lambrecht, die Kramp-Knarrenbauer, die Klöckner, die Giffey, die Schulze, die von der Leyen, die Roth, die Bärbock, die Göring-Eckardt.
Davon ist eine dümmer als die andere. Und wenn sie erst an der Macht sind, werden sie meist noch gefährlich.
Wie sagte Schiller in der „Glocke“: Da werden Weiber zu Hyänen.
Lambrecht ist nicht dumm, nein, gefährlich! Das trifft auch auf andere Minister zu!
Der Ministerin muss klar gewesen sein, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Sie hat nur nicht damit gerechnet, dass ihr Parteifreund das nicht unterschreibt. Das ist das „Berliner Modell“ und wurde vom Berliner Senat mit der „Moetpreisbremse“ schon on die pol. Praxis der Volksfront eingeführt.
Etwas was pol. opportun ist, beschliessen auch wenn es offensichtlich gg-widrig ist und erst einmal Tatsachen schaffen. Ggf. für Jahre wie in B bis das BVG das einkassiert. So hat man für mindestens. Ei
In einem Brief Steinmeiers an den Bundesrat heißt es nun, der Chef des Präsidialamts Stephan Steinlein habe mit der Justizministerin am Rand einer Kabinettssitzung über das missratene Gesetz gesprochen.
„Dabei war die Verfassungswidrigkeit der betreffenden Normen nicht streitig“, heißt es in dem Schreiben.
Habe ich das richtig verstanden? Die Justizministerin hat nicht bestritten, dass das Gesetzt verfassungswidrig ist und hat es trotzdem eingebracht? Und das ist kein Grund für einen Rücktritt? Ich kann das gar nicht glauben.
„Könnte sich der Hass einer ganzen Politikergeneration auf ihr Volk zu einem einzigen Gesicht formen, es würde das Gesicht von Christine Lambrecht sein“
Ein weiteres Glanzstück in Muttis Dilettantenstadel…
Hätte mir damals jemand gesagt, wir würden jemals einen noch schlechteren Justizminister bekommen, als den damaligen Amtsinhaber Maaß – ich wäre lachend weggegangen!
So kann man sich täuschen!
Eigentlich hat eine Ministerin genügend Fachpersonal hinter sich, die so etwas erkennen müssten. Wo sind nur die Leute hin? Wo sind sie geblieben?
Ich habe mir diesen Gesetzesvorschlag genau angesehen und obwohl nur mit
geringen Kenntnissen in Bürgerrechte und Grundgesetz gesegnet, habe ich sofort gemerkt ,dass dieses Gesetz nicht das Papier wert ist ,auf dem es geschrieben steht. Wie dreist oder unfähig kann man nur als Ministerin sein, dass ist doch unglaublich!!!
Dieser Vorgang (Ernennung einer ungeeigneten Justizministerin) ist unverzeihlich und muss rückgängig gemacht werden.
Und ab wann? Meines Wissens gilt das ab sofort, unverzüglich…
Auf diese infantile in Teilen verfassungswidrige Politik kann man nur noch mit Sarkasmus reagieren.