Welches Ergebnis brachte die von Biontech angekündigte Prüfung der Vorwürfe über Unregelmäßigkeiten im Zulassungsverfahren seines „Impfstoffs“ gegen Covid-19? TE fragte nach. Doch Biontech mauert – nicht nur gegenüber TE, auch gegenüber der Öffentlichkeit.
Es sind schwerwiegende Vorwürfe, die in der renommierten Fachzeitschrift British Medical Journal (BMJ) am 2. November 2021 gegen das Pharmaunternehmen Pfizer erhoben worden und unter der Bezeichnung „Pfizer-Gate“ bekannt geworden sind. Vorwürfe, die das Zulassungsverfahren des neuartigen mRNA-Covid-19-Impfstoffs von Pfizer/Biontech betreffen und die – wie so vieles andere in Sachen Corona – nicht nur der wissenschaftlichen, sondern auch der strafrechtlichen Aufarbeitung bedürfen.
Zugespitzt stellt sich die Frage: Ist das alles irgendwie nur Pech, wenn sich die optimistischen Prognosen zu Wirksamkeit (Immunität und deren Dauer sowie Nichtübertragbarkeit) und Sicherheit des Pfizer/Biontech-„Impfstoffs“ langsam in Luft auflösen? Oder ist hier von Anfang an, schon bei der Zulassung, nicht mit offenen Karten gespielt worden?
Der Vorwurf gegen Pfizer
In seinem Artikel (Original siehe hier, Übersetzung hier) berichtet das BMJ über Unregelmäßigkeiten und Missstände in der Durchführung der klinischen Zulassungsstudie für den Covid-19-„Impfstoff“ von Pfizer/Biontech. Grundlage sind Angaben einer früheren Regionaldirektorin von Ventavia. Ventavia gehört zu den Unternehmen, die von Pfizer mit der Durchführung der klinischen Studien beauftragt waren. Demnach habe Ventavia Daten gefälscht, Patienten entblindet [Anmerkung: sie wussten also möglicherweise, ob sie Impfstoff oder Placebo erhalten haben], unzureichend geschulte Impfärzte beschäftigt und Nebenwirkungen nur langsam verfolgt.
Im BMJ-Original heißt es: „the company falsified data, unblinded patients, employed inadequately trained vaccinators, and was slow to follow up on adverse events reported in Pfizer’s pivotal phase III trial“. Auch das Personal sei entblindet gewesen. Außerdem habe Ventavia nicht über genügend Mitarbeiter verfügt, um Abstriche von allen Studienteilnehmern zu machen, die über Covid-ähnliche Symptome berichteten, um sie auf eine Infektion zu testen.
Biontech mauert: keine Aussage zu Ergebnissen der Prüfung
Die Vorwürfe sind augenscheinlich von Gewicht und nicht völlig absurd, sie werden geprüft und ernst genommen. Laut Deutscher Presseagentur ließ sich Biontech wie folgt ein (siehe hier): „Wir nehmen Aussagen, wie die im Artikel gemachten, ernst und prüfen sie umgehend nach der Kenntnisnahme.“ Ähnlich äußerte sich der RKI-Chef Lothar Wieler (siehe hier).
Die den „Impfstoff“ befürwortende Presse und andere Beschwichtiger wussten es allerdings besser als Biontech selbst und beeilten sich, die Vorwürfe herunterzuspielen. Stellvertretend sei die Aussage des Leiters für klinische Studien in Köln, Oliver Cornely, zitiert: „Die im ,The BMJ‘-Artikel geschilderten Fehler schränken die Aussagekraft der Zulassungsstudie des Impfstoffs nicht ein. Man sollte die Daten der Probanden dieser Zentren aus der Analyse nehmen und so prüfen, ob sich die Studienaussage ändert.“ Er empfiehlt also zu prüfen, ob sich die Studienaussage ändert, wenn man die „kontaminierten“ Daten entfernt, weiß aber schon vor der Prüfung, dass dies nicht der Fall sei. Absurd. Auch Cornely kommt im Übrigen nicht umhin, die Frage zu beantworten, warum Pfizer nicht auf die Verwendung der Daten verzichtet hat, wenn sie angeblich doch unwichtig waren.
Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz?
Vorbemerkung: Alle nachfolgenden Erwägungen unterstellen, dass die Vorwürfe im Wesentlichen zutreffend, Pfizer und die FDA über die Unregelmäßigkeiten informiert gewesen UND die fehlerhaft erhobenen Daten im Rahmen der Zulassung verwendet worden sind. Dies zu prüfen, wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaften, und hierzu wären Ermittlungen aufzunehmen und ggf. Beweise zu sichern.
Zunächst ist festzustellen, dass die Verwendung fehlerhaft erhobener Studiendaten bei der Zulassung von Medikamenten/Impfstoffen unzulässig ist. Das dürfte sich ohnehin von selbst verstehen, ist aber auch zum Beispiel in Art. 6 der EU-Verordnung 726/2004 und Anhang 1 zur EU-Richtlinie 2001/83 ausdrücklich geregelt (in den USA wird es vergleichbare Regeln geben). Demnach sind alle für die Bewertung des Impfstoffs zweckdienlichen Angaben, ob günstig oder ungünstig, zu machen, und es ist zu versichern, dass in der Studie die GCP-Grundsätze (GCP = gute clinische Praxis) eingehalten wurden. Hierzu gehört die Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Daten und deren korrekte Verarbeitung, außerdem die Durchführung von Monitorings und Audits bei den mit der Studie betrauten Unternehmen.
Der Verstoß gegen die Verpflichtung zur Einhaltung der GCP-Regeln ist nach § 96 Nr. 20 Arzneimittelgesetz (in Verbindung mit Artikel 6 EU-Verordnung 726/2004 und Artikel 8 Absatz 3 EU-Richtlinie 2001/83) strafbewehrt. Das dürfte in den USA nicht anders sein.
Die Vorwürfe richten sich zunächst gegen das mit der Studie beauftragte Unternehmen Ventavia. Im Arzneimittelrecht gilt jedoch, dass der sogenannte Sponsor die Verantwortung für die Veranlassung, Organisation und Finanzierung einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen trägt. Der Sponsor hat insbesondere auch die Zuverlässigkeit der Daten und ihre korrekte Verarbeitung zu gewährleisten. Er hat gemäß den GCP-Richtlinien zudem Monitorings und Audits bei den mit der Studie betrauten Unternehmen durchzuführen.
Im Falle des Impfstoffs von Pfizer/Biontech ist dieser Sponsor laut dem FDA-Memorandum vom 20.11.2020: „Pfizer Inc. on behalf of Pfizer and BioNTech“, auf Deutsch: „Pfizer Inc. im Auftrag von Pfizer und BioNTech“. Damit steht zunächst natürlich vorrangig Pfizer in der Verantwortung. Aber auch Biontech als ein ausdrücklich genannter Auftraggeber von Pfizer ist mitverantwortlich. Für die EU trägt ohnehin Biontech als Antragsteller des Zulassungsantrags (siehe hier) die Verantwortung.
Natürlich ist strafrechtlich stets zu prüfen, welchen konkreten Personen insbesondere bei Pfizer, Biontech und der FDA die Vorwürfe bekannt waren und wie auf sie reagiert worden ist. Laut dem BMJ-Bericht sollen zumindest Pfizer und FDA von den Unregelmäßigkeiten gewusst, die „kontaminierten“ Daten aber dennoch im Zulassungsverfahren berücksichtigt haben. Lebensnah wäre es anzunehmen, dass man auch bei Biontech Kenntnis hatte.
Tatbestand Körperverletzung?
Über die spezialgesetzlichen Regelungen des Arzneimittelgesetzes hinaus sind auch die allgemeinen Strafgesetze zu prüfen. Bekanntlich ist jeder operative Eingriff, aber auch jede Impfung eine Körperverletzung (auch dann, wenn keine Nebenwirkungen auftreten). Soweit es nur um den „Piks“ geht, wären diese Körperverletzungen zwar sehr geringfügig [aber die Masse macht’s].
Soweit infolge der Impfung bestimmte schwerwiegende Nebenwirkungen aufgetreten sind oder gar Todesfälle, kann es sich um schwere Körperverletzung bzw. Körperverletzung mit Todesfolge handeln. Hinsichtlich der schweren Folge bzw. des Todes genügt Fahrlässigkeit aufseiten der verantwortlichen Täter. Diese dürfte ohne Weiteres zu bejahen sein, da derartige Folgen üblicherweise mit neuen Impfungen verbunden und somit vorhersehbar sind.
Einwilligung unwirksam?
Solche Körperverletzungen durch Ärzte sind dennoch üblicherweise nicht strafbar. Denn die Betroffenen haben regelmäßig in die Behandlung bzw. Impfung eingewilligt. Voraussetzung ist, dass die Einwilligung wirksam ist. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene korrekt und umfassend aufgeklärt (und nicht getäuscht oder genötigt) worden ist.
Die Aufklärung umfasst neben der Information über das Ergebnis der klinischen Studien (also über Wirksamkeit und Sicherheit, insbesondere Risiken/Nebenwirkungen) auch die Information über die Rahmenbedingungen (siehe hier), zum Beispiel über eine bisher nicht erfolgte staatliche Impfempfehlung oder eine fehlende Zulassung.
Aufklärungsbedürftig wäre auch der Umstand, dass Pharmaunternehmen und/oder Zulassungsbehörde bei der Zulassung bzw. in den vorgeschalteten Studien nicht ordnungsgemäß erhobene Daten verwendet, geschummelt, betrogen oder getäuscht hätten.
Haben solche Unregelmäßigkeiten zur Folge, dass die Studienergebnisse zu Wirksamkeit und/oder Sicherheit signifikant verfälscht worden sein sollten, ist die Einwilligung der Impflinge unwirksam.
Der Impfling hat Anspruch darauf, selbst zu bewerten, für wie gewichtig er die behaupteten Unregelmäßigkeiten einschätzt, ob er trotz alledem Pharmaunternehmen und Zulassungsbehörde vertraut und ob er dennoch geimpft werden möchte oder lieber Abstand von einer Impfung nehmen will und erst einmal abwarten will, ob die Vorwürfe zutreffend sind und wie sie das Ergebnis beeinflussen. Zur Klarstellung: Natürlich genügt nicht jeder beliebige Vorwurf, eine gewisse Substanz muss vorhanden sein. Das dürfte hier der Fall sein. Ein endgültiger Beweis für die Unredlichkeit aufseiten des Pharmaunternehmens und/oder der Zulassungsbehörde muss nicht vorliegen.
Ein strafrechtlich relevanter Aufklärungsmangel läge also auch dann vor, wenn die Unregelmäßigkeiten keine direkten Auswirkungen auf Wirksamkeit und Sicherheit gehabt haben sollten. Denn das Vertrauen des Impflings bezieht sich nicht nur auf diese Angaben, sondern auch darauf, dass diese Angaben in einem insgesamt ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden sind. Ihm dürfen daher Informationen, die dieses Vertrauen berühren, nicht vorenthalten werden. Nur dann kann der Impfling eine sachgerechte Impfentscheidung treffen. Dies gilt auch, obwohl die Zulassung für den Impfstoff nicht zurückgenommen und die Impfung weiterhin propagiert wird. Denn wie dargelegt, hat jeder Anspruch auf volle Aufklärung. Dazu gehört auch die Information, dass teilweise mangelhafte Studiendaten verwendet worden sein sollen.
Nun weiß der Arzt natürlich regelmäßig nicht, dass sich solche Unregelmäßigkeiten ereignet haben sollen. Er ist genauso gutgläubig wie die Geimpften. Bei behördlicher Zulassung darf er annehmen, dass dies in einem ordnungsgemäßen Verfahren auf Basis ordnungsgemäß erhobener Studiendaten geschehen ist. Die Ärzte sind daher selbstverständlich strafrechtlich nicht verantwortlich. Der Vorwurf trifft diejenigen, die die Ärzte als sogenannte undolose Werkzeuge benutzt haben, also die zuständigen Verantwortlichen bei Pharmaunternehmen und Zulassungsbehörde.
Hypothetische Einwilligung?
Häufig wird in Fällen unwirksamer Einwilligung der Einwand vorgebracht, der Betroffene hätte der Behandlung/Impfung auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zugestimmt (sogenannte hypothetische Einwilligung). Es liegt auf der Hand, dass dieser Einwand nur in seltenen Einzelfällen durchgreifen kann; andernfalls würde der Aufklärungsanspruch des Patienten/Impflings unterlaufen. Man mag insoweit an den Schwerstkranken denken, für den ein Medikament oder eine Behandlung vielleicht die letzte Chance ist. Bei lediglich vorbeugenden Maßnahmen wie Impfungen ist eine solche hypothetische Einwilligung nicht anzunehmen.
Tatbestand Totschlag?
Bejaht man den Tatbestand der Körperverletzung, stellt sich die Frage, ob sogar der Tatbestand des Totschlags (oder gar des Mords beispielsweise aus Habgier wegen erwarteter Milliardengewinne) erfüllt sein könnte, soweit Impflinge durch die Impfung zu Tode gekommen sind. Dann müsste der Tod als Nebenfolge der Impfung nicht nur fahrlässig hingenommen, sondern billigend in Kauf genommen worden sein.
Bei einem Arzt zum Beispiel, der zwar in gutem Glauben an die Ordnungsmäßigkeit der Impfung, aber dennoch „übereifrig“ ohne Einwilligung impft, würde man dies regelmäßig nicht annehmen können; denn er darf bei einer zugelassenen Impfung darauf vertrauen, dass der von ihm zu Impfende nicht zu dem relativ kleinen Personenkreis gehört, der an der Impfung verstirbt.
Die Verantwortlichen für die Zulassung eines neuen Impfstoffs hingegen nehmen billigend in Kauf, dass es zu schweren Folgen bis hin zu Todesfällen kommen wird, mögen es prozentual auch nur wenige sein. Das liegt quasi in der Natur einer neuen Impfung. Im Falle der neuartigen Covid-19-„Impfung“ wurden solche Folgen auch ausdrücklich erwartet, wie zum Beispiel die FDA-Mitteilung vom 22.10.2020 über die möglichen Nebenwirkungen (siehe Seite 18) zeigt. Diese Inkaufnahme auch des Risikos „Tod“ ist nicht strafbar, wenn die Zulassung ordnungsgemäß herbeigeführt wird. Strafrechtlich relevant wird es aber, wenn die Zulassung des Impfstoffs nicht nach bestem Wissen und Gewissen erwirkt und damit das Vertrauen der Impflinge (und Impfärzte) in ein ordnungsgemäßes Verfahren missbraucht worden ist und somit eine wirksame Einwilligung (siehe oben) nicht vorliegt.
Ausblick
Zur Klarstellung: Es gilt die Unschuldsvermutung. Dieser Artikel beleuchtet die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass die im British Medical Journal erhobenen Vorwürfe zutreffend sein sollten.
Ob die Staatsanwaltschaften hier jemals tätig werden, bleibt angesichts der politischen Situation abzuwarten. Ohnedies wird man einen langen Atem haben müssen. So hat es beispielsweise mehr als 20 Jahre gedauert, bis zumindest ein erster Verantwortlicher für die sogenannte Opioid-Krise in den USA mit einer Haftstrafe von 5 ½ Jahren auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde (siehe hier).
Noch länger wollte man seitens der FDA eine Aufarbeitung der Studiendaten zum Covid-19-„Impfstoff“ von Pfizer/Biontech hinauszögern. Über 75 Jahre hätte nach den Vorstellungen der FDA die Herausgabe der Daten gedauert, da die FDA gerade einmal 500 Aktenseiten pro Monat der Öffentlichkeit zugänglich machen wollte (bei circa 450.000 Seiten). Ein US-Gericht hat jetzt entschieden, dass 55.000 Seiten pro Monat zu veröffentlichen sind (siehe hier). Wenn es dabei bleibt und die vorgesehenen Schwärzungen nicht überhand nehmen, dann dauert es diesmal vielleicht nicht 20 Jahre und länger mit der Aufarbeitung wie in der Opioid-Krise.
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Das problem bei der Zulassung sind die statistischen Stichproben zur Zulassung.
Wegen der sehr kleinen empirischen Häufigkeit von Corona, kleiner 0,2%,
bedarf es für eine hohe Aussage-Sicherheit von 90% oder gar 99%,
eines sehr großen Pobeloses, 1,5 Millionen und mehr.
Die verwendeten Größen der Probelose sind weit, weit davon entfernt,
das heißt die Ergebnisse der Stichproben, haben eine Aussage-Sicherheit
die gegen Null geht. Pure Augenwischerei, gleich Betrug.
Meine inständige Hoffnung ist, dass ein Gericht in den USA diese Machenschaften prüft und die Verantwortlichen verurteilt – nicht zuletzt auch diejenigen, die immense Mengen an „Impfstoffen“ geordert haben und die entsprechenden Verträge der Öffentlichkeit vorenthalten. Ich sehe nur das Foto, auf welchem Frau von der Leyen und Mr Albert Bourla eng umschlungen tanzen.
… Aber vielleicht ist das der eigentliche Sinn der Zeile: „ Seid umschlungen, Millionen!“, in Schillers “Ode an die Freude“, welche ja der EU-Hymne zugrundeliegt.
Warum kapriziert Ihr Euch eigentlich ständig auf die Ungereimtheiten bei einem einzigen Labor, während offensichtlich jeder übersieht, dass die gesamte Studie völliger Pfusch war, der niemals so abgenommen hätte werden dürfen. Wichtigster Punkt bei einer Doppelblind-Studie ist normalerweise das rigorose Testen aller Teilnehmer, in der Pfizer-Studie, und so steht es schwarz auf weiß in den Studienunterlagen von Pfizer selbst ist das nie passiert. Ein menschlicher Operator entschied von Fall zu Fall ob eine Person mit mutmaßlichen Corona-Symptomen getestet wird oder nicht. Daher kommt auch die Zahl der knapp über 3000 Corona-Verdachtsfälle, die ebenfalls schwarz auf weiß in den Studienunterlagen steht,… Mehr
Wer hat eigentlich mit welcher demokratischen Legitimation die Hersteller von ihrer Haftung befreit? War derjenige dazu rechtlich befugt?
Zitat: „Bei einem Arzt zum Beispiel, der zwar in gutem Glauben an die Ordnungsmäßigkeit der Impfung, aber dennoch „übereifrig“ ohne Einwilligung impft, würde man dies regelmäßig nicht annehmen können; denn er darf bei einer zugelassenen Impfung darauf vertrauen, dass der von ihm zu Impfende nicht zu dem relativ kleinen Personenkreis gehört, der an der Impfung verstirbt.“ Da bin ich ganz anderer Ansicht! Zunächst einmal kann ich feststellen, dass viele Ärzte aus der Impfung eine Goldgrube (Biontech -sic!! für sich gemacht haben. So brüsteten sich etliche Ärzte ÖFFENTLICH, dass sie bis zu 50 (!!!) Impfungen am Tag durchgeführt haben. Bestimmt aus… Mehr
Ein Gedanke! – In der Autoindustrie braucht ein neues Modell bis es auf den Mark kommt so 4 – 5 Jahre, in China so 2 – 3 Jahre. Wohl bemerkt, es ist ja keine neue Technik, sondern nur eine Weiterentwicklung. … In der Pharma wurde ein völlig neuer Impfstoff aus dem angeblichen Nichts binnen ca. 1 Jahr entwickelt. Gut, natürlich mit Alimentierung von Phantastilliarden der Regierungen mit Haftungsausschluß für den Hersteller. Kollateralschäden inclusive. Wen juckt’s. – Feuer frei. – Wenn beim Kfz was schief läuft, bekommt der Produzent Probleme. Und wenn’s Dicke kommt, hat er Milliarden Haftungsansprüche zu erfüllen. –… Mehr
…….wer pfizer kennt, wundert sich nicht!
Verehrte Leser, es gibt womöglich eine Erklärung warum viele Millionen Menschen jeden Alters die Impfungen ohne wesentliche Nebenwirkungen erleben und andererseits immer wieder Berichte erscheinen über schwere Gesundheitsschäden bis zum Tod von jungen Menschen. Bei der VAERS (https://vaers.hhs.gov/), das ist die Behörde die Impfschäden in den USA erfasst, wird alles genau registriert, auch welchen Chargennummern der Impfstoffe die jeweiligen Meldungen zu Nebenwirkungen zuzuordnen sind. Diese Zahlen hat ein wissenschaftlicher Pharmazie-Student an der Kingston Universität, England, mit Namen Craig Paardekooper ausgewertet. Demnach sind die meisten Impfstoff-Chargen unbedenklich oder haben geringe Nebenwirkungen zur Folge. Jedoch gibt es Chargen die eine wesentlich höhere… Mehr
Eine Bundesrichterin hat den Immunitäts-Deal, also den Schutz als Eigentümer vor Zivilklagen, der Sacklers Mitte Dezember letzten Jahres vorerst gekippt, weil die Sacklers zwar Pudue als insolvent aber keine Privatinsolvenz angemedet hätten. Es bleibt abzuwarten, wie die US Gerichte schlußendlich entscheiden werden und ob eine delinquente Familie wie die Sacklers tatsächlich too big to fail ist und ihr Privatvermögen unangetastet bleibt.
Johnson & Johnson waren ebenfalls in diesen Opiod-Skandal verwickelt und haben sich mit ein paar Milliarden aus der Affaire ziehe können.
Ein Vertrag, der von der Haftung freistellt darf in diesem Fall (Vorsätzliche Täuschung) getrost auch als sittenwidrig eingestuft werden. Damit wäre er aus meiner Sicht nichtig. Die strafrechtlichen Konsequenzen sollten in jedem Fall dann auch die gesamte Bundesregierung (jetzt und vorher) auf die Anklagebank führen, da sie inklusive ihrer „Berater“ jegliche Warnungen ignoriert, ja sogar bekämpft hat. Sie ist als in jedem Fall mit im Boot.
…. es ist in den usa schon eine great jury damit befaßt, doch das wird nicht die einzige bleiben!
Es stellt sich für mich als juristischer Laie noch eine weitere Frage. Der Artikel erschien am 2.11.21 und wurde in der Presse mehr oder weniger ausführlich besprochen. Am 10.12.21 wurde im Bundestag trotz der berechtigten Zweifel an der Qualität der Zulassungsstudie (und eigentlich an der Qualität der Impfstoffe insgesamt – siehe VAERS und EMA) das Gesetz zur Impfpflicht für medizinisches Personal verabschiedet. Ist damit nicht jeder Abgeordnete, der für dieses Gesetz gestimmt hat, nicht persönlich mitverantwortlich für jeden Impfschaden, der aufgrund dieses Gesetzes aufgetreten ist bzw. auftreten wird? Und inwieweit können all diejenigen, die in Kenntnis der Sachlage noch aberwitzige… Mehr