Wie der Berliner Verfassungsgerichtshof jetzt offiziell mitteilte, wird das Gericht am 28. September über die Einsprüche gegen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen im Herbst vergangenen Jahres verhandeln.
Im Mai hatte Tichys Einblick exklusiv Einsicht in die Berliner Wahlakten und schaffte es mit einem 10-köpfigen Team aus jungen Journalisten die 40.000 Wahlakten zu digitalisieren und analysieren. Tagelang ackerte sich das Team trotz Versuchen der Verfassungsgerichtspräsidentin, die Arbeit zu erschweren, durch alle Ordner und Kisten und konnte am Ende klar beweisen, dass Wahlpannen nicht nur vereinzelt, sondern im großen Stil vorzufinden waren.
Unbeschriebene Akten, Korrekturen mit Rotstift oder vertrauliche Wahlunterlagen in Bierkisten waren nur die unspektakulärsten Pannen oder Manipulationsversuche, die aufgedeckt wurden.
Die Story schlug große Wellen und zahlreiche Medien griffen die TE-Recherchen zum Berliner Wahl-Desaster auf.
Nicht nur die Recherche lieferte TE, ebenfalls gelang es Tichys Einblick, eindeutig zu beweisen, dass die Wahlpannen sehr wohl mandatsrelevant waren und eine Wahlwiederholung unumgänglich ist.
TE machte ebenfalls publik, dass Ergebnisse im Nachhinein per Rotstift auf Anordnung der Behörde des Innensenators Geisel „geglättet“ wurden.
Schon damals, Anfang Juni, offenbarte die TE-Recherche, dass in jedem Fall fest stehe, dass das festgestellte Endergebnis der Berliner Abgeordnetenhauswahl auf eine falsche Rechnung gründet und so nie hätte Bestand haben dürfen.
Jetzt, gut zwei Monate später, ist also ein Schritt Richtung Wahlwiederholung getan, bei genauem Betrachten jedoch nur ein ganz kleiner. Denn von den 35 eingereichten Einsprüchen sollen zunächst nur vier verhandelt werden.
Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Über die anderen Wahlprüfungsanträge soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, so das Gericht.
Eine Entscheidung werde es von den neun Verfassungsrichtern voraussichtlich so schnell noch nicht geben. Das Gericht hat für die Entscheidung über eine Wahlwiederholung drei Monate Zeit. Der Prozess beginnt also nicht nur erst im September, eine Entscheidung wird erst Ende Dezember verkündet werden. Erst dann in einem Zeitraum von 90 Tagen kann dann eine eventuelle Wahlwiederholung stattfinden.
Es wird also noch eine ganze Zeit dauern, bis es zu einer Neuwahl kommen kann – Zeit, in der ein nur sehr wackelig legitimierter Senat noch weiter regieren kann.
Das lange Vertuschen und Zögern des Senats und der zuständigen Behörden, das erst durch unsere Recherche durchbrochen werden konnte, hat sich für den Senat also dann doch ausgezahlt.
Denn dass eine Wahlwiederholung bei einer Wahl, in der so offen geschummelt wurde und Fehler unterlaufen sind, erst 1,5 Jahre nach der eigentlichen Wahl stattfinden kann, ist inakzeptabel.
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Ist euch nie der Gedanke gekommen, dass überhaupt die Bundestagswahl in ganz Deutschland betrogen wurde?! Dass es vor allem in Berlin auffiel, hat mit dem allseits bekannten Bildungsstand der Bürger von Berlin (hier Mathematik) zu tun – da kann es ja schon einmal einen Stimmenanteil über 100% der Wahlberechtigten geben! Es verwundert also nicht! Gewarnt durch die Manipulationen in den USA – Corona-Lockdown, Umfragewerte für die Demokraten, Empfehlung der Demokraten, nur Briefwahl auszuüben – habe ich mir dasselbe für Deutschland angesehen. Und ich wurde sofort fündig: Dasselbe Vorgehen mit denselben Begleiterscheinungen beim Bündnis90 (denn „grün“ sind sie tatsächlich nicht; es… Mehr
So sehr ich die Recherche und den Artikel unterstütze, eines kann ich überhaupt nicht ab: das Wort „geschummelt“. Warum kann man in Deutschland Betrug nicht als das benennen was es ist: Betrug! Was soll diese Relativierung in solch krassen Fällen? Wenn so etwas in einem „Bananenstaat“ passiert wird doch auch nicht so zurückhaltend formuliert.
Also bitte in Zukunft klar benennen wenn es klar ist. Schummeln kann ich mit einem Augenzwinkern beim Karten- oder Brettspiel wo es maximal um die „Ehre“ geht.
Im Schlußsatz des Artikels heißt es: „dass eine Wahlwiederholung bei einer Wahl, in der so offen geschummelt wurde und Fehler unterlaufen sind, erst 1,5 Jahre nach der eigentlichen Wahl stattfinden kann, ist inakzeptabel“ – nur steht ja noch gar nicht fest, daß es überhaupt zu einer Wahlwiederholung kommen wird. Und „inakzeptabel“ ist bei einer dermaßen skandalösen Angelegenheit viel zu zurückhaltend formuliert. Man fragt sich, wie lange eigentlich der Innensenator noch im Amt bleiben will. Hier liegt doch offenkundig eine „Selbst-Delegitimierung“ des Staates vor…Funktionierende Demokratie sieht anders aus.
Da wird sich nicht tun. Es wird so lange auf die lange Bank geschoben, bis die neuen Wahlen in 4 Jahren fällig sind. Dann ist alles vergessen. In einer Demokratie würde man die Regierung nach Hause schicken und die vorherige Regierung wieder einsetzen und sofort Neuwahlen ansetzen.
Nun ja, die Richterlein werden ihrer „demokratischen Verantwortung“ Rechnung tragen und befinden, dass es keine mandatsrelevanten Manipulationen gegeben hat. Oder glaubt wirklich jemand, dass diese Wahl mit ihrem „schönen“ Ergebnis wiederholt wird? Geltendes Recht ist in deutschen Gerichten nur noch eine Art unverbindlicher Empfehlung für regierungstreues Urteilen. Im Reichshauptslum wird alles bleiben, wie es war.
Warum sollte sich im anstehenden Corona- und Energieherbst was bewegen? Das Interesse hier etwas aufzuklären oder wieder geradezubiegen ist bei „0“. Außer bei Tichy höre ich nirgendwo etwas über diese Wahlmachenschaften. Außerdem ist es den meisten Deutschen völlig egal, ob hier betrogen wurde bzw. ob es hier korrekt und demokratisch zugeht. Da wird nichts mehr kommen!
Sie vertrauen immer noch auf Deutschlands Gerichte. Wenn Sie da mal nicht aufs falsche Pferd setzen. Wir haben längst keine unabhängigen Richter mehr. Wichtiger wäre die Veröffentlichung der Wahlfälschungen in der Presse der Welt, so dass eine Ignorierung der Fakten durch Deutschlands Politik und Gerichte nicht mehr möglich ist. Ich kann aus eigener Erfahrung mitteilen: Selbst wenn die Fakten offen auf dem Tisch liegen, verschwurbeln Staatsanwaltschaften und Richter die Sachlage, ignorieren mit Absicht die Fakten, nur um ein schon vorher feststehendes (gewünschtes) Urteil durchzudrücken. Beschwerden helfen da gar nichts. Wenn Sie nicht schon vorher dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit bis… Mehr
Was sagt Frau Dr. G: „Es gibt doch automatisch Neuwahlen, also in 4 Jahren. Wieso sollen jetzt die Bürger und vor allem die Verwaltung mit vorgezogenen Neuwahlen belastet werden? Das ist ineffizient, wir müssen alle sparen.
Und außerdem, es hat doch das richtige Ergebnis gebracht, rechts ist verhindert worden und das ist doch wohl das Wichtigste!“
Ich habe da eine Super-Sparidee: ich schlage vor, das Thema weiterhin „gemütlich“ anzugehen. Wenn dann festgestellt wird, dass die Wahl zu wiederholen ist, kann man sie terminlich ganz einfach mit der Scheinwahl … sorry, ich meine natürlich: Bundestagswahl 2025 zusammenlegen.
Wie – ist gar nicht meine Idee? Habe ich bloß abgekupfert? Wird ja schließlich schon ganz genau so gemacht?
Ok, dann waren die in Berlin halt etwas schneller. Haben ja auch mehr Erfahrung – z. B. wissen die sogar, wie man eine Partei auf 99,87% der Stimmen bringt …
Wer weiß schon, was am 28. September diesem Land wieder bevor steht. Ich las über die Wahlen in den USA, über die Wahlen in Berlin, ging zur letzten Bundestagswahl zum Wahllokal in der örtlichen Schule unserer kleinen Gemeinde, in der bei allen Wahlen davor immer Gemeindemitglieder die Wahl begleiteten – nur bei dieser Wahl nicht, wir kannten nicht Einen dieser jungen Leute (aus der nahen Uni-Stadt?). Über „Unregelmäßigkeiten“ in Berlin wird berichtet und TE hat es ermöglicht, es ist richtig und eine großartige Leistung, gerne warte ich das Urteil ab, das auch viel darüber sagen könnte, wie es um die… Mehr