Immer mehr Städte führen im Zuge der 2G-Regel im Einzelhandel das „Bändchenmodell“ ein. Das Tragen eines Bändchens soll genesenen oder geimpften Personen den Zugang zu Geschäften erleichtern. Das ist diskriminierend und stigmatisierend. In Bayern wurde das Vorhaben jetzt gestoppt — aus anderen Gründen.
Seit Mittwoch gilt im Einzelhandel bundesweit die 2G-Regel, das heißt, nur Genesene und Geimpfte dürfen Geschäfte zum Einkaufen betreten. Ausgenommen sind Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien, in denen auch Nicht-Geimpfte noch einkaufen dürfen. Um die Kontrolle für die Ladeninhaber zu erleichtern, führen nun mehrere Städte in Deutschland das Tragen eines Bändchens am Handgelenk zur Kennzeichnung ein: Personen, die die 2G-Regel erfüllen, müssen das nur einmal nachweisen; sie bekommen dann ein Bändchen, mit dem sie die Geschäfte ohne weitere Kontrollen betreten dürfen. Dadurch sollen Warteschlangen vor den Eingängen aufgrund von Einlasskontrollen vermieden werden.
In vielen NRW-Städten wird das Bändchen-Modell bereits auf Weihnachtsmärkten praktiziert, ab diesem Wochenende wird es auch auf den Einzelhandel ausgedehnt, wie etwa in Düsseldorf, aber auch in Aachen, Duisburg und Wuppertal:
— Westdeutsche Zeitung (@wznewsline) December 10, 2021
Auch in Mainz gelten die Weihnachtsmarkt-Bändchen bereits für den Einzelhandel. Und die ersten Städte in Hessen wollen das Bändchen nun ebenfalls einführen, um so die 2G-Zugangskontrollen im Einzelhandel zu vereinfachen. Der Handel hatte in den vergangenen Tagen für eine bundesweite Einführung geworben.
Das klingt praktisch, nicht nur für die Händler, sondern auch für die Kunden — die geimpften wohlgemerkt —, denn wer hat schon Lust, sich nicht nur zum Bezahlen an der Kasse in die Warteschlange einzureihen, sondern nun auch bereits vor dem Einkauf beim Eintreten in den Laden? Das verführerische Konzept für einen möglichst reibungslosen Handel hat allerdings einen üblen Beigeschmack und erinnert an düstere Zeiten. Menschen werden gekennzeichnet — oder eben nicht —, um sofortige Erkennbarkeit zu erreichen, die wiederum zu bestimmten Konsequenzen führt, nämlich entweder das Privileg zu haben einzutreten oder eben davon ausgeschlossen zu werden.
Das Bändchen-Modell ist auch nicht gleichzusetzen mit All-inclusive-Urlauben, bei denen man sich an der Hotelbar mit einem Bändchen ausweist, um „kostenlose“ Cocktails zu bekommen, für die man vorher pauschal bezahlt hat. Denn hier geht es nicht um den Erwerb eines Privilegs durch Zahlung eines Geldpreises, sondern, wenn man so will, um ein biologisches Merkmal, das darüber entscheidet, ob man Zutritt bekommt oder eben nicht. Es geht darum, ob man genügend Antikörper hat, um immun zu sein — entweder nach überstandener Krankheit oder nach einem gespritzten Stoff. Der Eintritts-Preis ist in dem Fall ein Eingriff in die Funktionen des Körpers, ins Immunsystem, der wie inzwischen bekannt mit schweren Nebenwirkungen einhergehen kann.
Man kann es drehen und wenden, wie man will. Das Bändchen hat neben der diskriminierenden eine stigmatisierende Wirkung. Neben der Ausgrenzung kommt nun also eine für alle sofort sichtbare Kennzeichnung hinzu, wo doch eigentlich bisher der persönliche Impf- oder Gesundheitsstatus Privatsache war und niemanden etwas anging. Mit gesundheitsbezogenen Daten ist man stets sensibel und sorgsam umgegangen – zurecht. Aber das war vor Corona. Inzwischen scheint immer mehr erlaubt, wenn es um das vermeintliche Ziel geht, die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Oder etwa doch nicht? Dem Einzelhandel in Bayern wird nun ein Strich durch die Rechnung gemacht. br24 meldet, dass „2G-Bändchen“ im bayerischen Einzelhandel nicht erlaubt seien. Das schreibe der Handelsverband Bayern auf seiner Homepage und berufe sich dabei auf ein Schreiben des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Das Ministerium habe das Vorhaben in Bayern gestoppt.
Das beim Lesen dieser Schlagzeile möglicherweise aufflackernde Flämmchen von Hoffnung, dass die Vernunft und der Sinn für Gerechtigkeit, dass sich die Rechtsstaatlichkeit doch noch durchsetzen wird, wird allerdings im Keim erstickt, wenn man die Begründung liest: Das „Bändchenmodell“ sei nicht mit der geltenden Rechtslage in Einklang zu bringen. Laut br24 heißt es in dem Schreiben des Ministeriums an die Kreisverwaltungsbehörden, das Bändchen entspreche nicht der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die besage, dass bei jeder Einrichtung, für die die 2G-Reglung gelte, diese auch kontrolliert werden muss. Beim Bändchenmodell würde nur das Vorhandensein eines Bändchens kontrolliert, nicht jedoch Impfstatus und Identität. Und weiter: Anhand eines Bändchens darauf zu vertrauen, dass die Kontrolle des Impfnachweises und der Identität bereits an anderer Stelle erfolgt seien, könne nicht als ausreichend erachtet werden. Zudem seien die Bändchen nicht „fälschungssicher“.
Dass es durchaus noch Menschen gibt, die Bedenken haben, ihre Mitmenschen auszuschließen, zeigen Inhaber von Geschäften und Restaurants, die ihr Ladenlokal geschlossen haben, weil sie bei der Ausgrenzung nicht mitmachen wollen. Auf Aushängen, die man vereinzelt findet, steht beispielsweise: „Wir möchten nicht ungeimpfte Kunden abweisen bzw. geimpfte Kunden bevorzugen. Daher schließen wir bis auf Weiteres unseren Laden für den Publikumsverkehr.“ Das Klopfen an die Ladentüre, die telefonische oder Online-Bestellung bleiben weiterhin möglich; die Ware wird dann geliefert oder kann abgeholt werden. Ein anderer Ladenbesitzer schreibt: „Liebe ungeimpfte Mitmenschen, bitte klopft einfach und ich schleppe euch alles raus, was Ihr Euch gerne anschauen möchtet.“
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Der Chip steht achon in den Startlöchern. Er kommt schneller als manche denken. Und er macht alles so viel einfacher und sicherer….
Nein, nein, der eigentlich Fehler war, dass die Geimpften das Bändchen tragen sollten. Das wurde nun korrigiert. In Zukunft müssen die Nichtgeimpften das Bändchen tragen. Am besten kombiniert mit elektronischer Fußfessel, die Alarm schlägt, sobald man eine 2G-Lokalität betritt. Auch lassen sich Nichtgeimpfte dann schneller ausfindig machen. Der mobile Impfdienst erledigt den Rest.
Sie sollten nicht vergessen, daß der Einzelhandel aus rein opportunistischen Gründen für die Einführung der Impfpflicht ist. Da macht man bessere Geschäfte, weil ja dann alle wieder einkaufen dürfen.
Daher ist es mir mittlerweile egal, was mit dem Einzelhandel passiert.
Es bräuchten nicht mal alle Restaurant-oder Ladenbesitzer, Unternehmer und Unternehmen mitmachen und mutig sein, es bräuchte nur die deutliche Mehrheit sein und der Spuk wäre morgen vorbei! Es kann sich nur etwas ändern, wenn der Bürger sich endlich in Massen wehrt, Geimpfte und Ungeimpfte zusammen, denn alle sind Bürger dieses Landes. Ansonsten machen die Psychopathen immer weiter, denen es nicht um Gesundheit geht, sondern um polit. und pers. Macht, die Abschaffung der Demokratie und die Umgestaltung der gesamten gesellschaftlichen Verhältnisse. Und dabei die Bürger in schon unmenschlicher weise mittels der Coronapanik gegeneinander aufhetzen, um ihre politischen Ziele zu erreichen. So… Mehr
Ein Mercedes AMG XX darf in Städten des Ruhrgebietes nicht mehr angehalten und kontrolliert werden, wegen Diskriminierung der typischen Fahrer!
Bändchentragen darf kontrolliert werden, keine Diuskriminierung der ggf. anders denkenden Personen?
Fehler über Fehler.
Na, na, na, die freie Entscheidung beinhaltet selbstverständlich auch die Freiheit sich für die Impfung zu entscheiden. Ob man dann öffentlich darüber reden muss bleibt dann ebenfalls die freie Entscheidung eines jeden einzelnen.
Ich habe in meinem langen, immerhin schon 75-jährigen Leben gelernt – zum Teil auch leidvoll – dass man einen Fehler sofort korrigieren muss, wenn man ihn erkennt, und keinesfalls versuchen darf, ihn durch einen weiteren Fehler zu umgehen. Tut man dies dennoch, werden dafür immer tiefergehende Fehler nötig und mit jedem neuen Fehler wird es schwieriger und teurer, zu einem fehlerfreien Zustand zurückzukehren. Letztendlich führt ein solches Verfahren zum Zusammenbruch des betroffenen Systems mit nachfolgendem Neuanfang. Deutschland befindet sich schon seit langem, besonders aber seit dem Frühjahr 2020 in so einem Teufelskreis. Das im Artikel beschriebene Bändchen ist nur eines… Mehr
Macht es doch wie bei der Schweinezucht in der Landwirtschaft.
Den geimpften Schweinen wird eine Ohrmarke angebracht, die mit einem RFID-Transponder versehen ist, dadurch kann man automatisch den Impfstatus auslesen.
Verpasst den Geimpften ebenfalls eine solche Ohrmarke, dann kann damit überall die Zugangsberechtigung automatisch ausgelesen werden.
Sobald jemand ohne Berechtigung z.B. einen Laden im Einzelhandel betritt, kann dann automatisch ein Sirenenalarm ausgelöst werden.
Gorße Vorteile:
„ denn wer hat schon Lust, sich nicht nur zum Bezahlen an der Kasse in die Warteschlange einzureihen, sondern nun auch bereits vor dem Einkauf beim Eintreten in den Laden? „
leider immer noch viel zu viele und auch bei den Bändchen machen viel zu viele mit. Ich habe schon früher nie verstanden, weshalb sich Leute mit ihren all incl. Bändchen auf dem Heimflug outen. Jetzt outen sich Konsumenten mit ihren „Corona“ Bändchen.
Zu Bayern: die Skilift Betreiber liefen erfolgreich Sturm gegen die geplante 2g+ Regelung an Skiliften. Ausgedacht in den Amtsstuben.
das 2G Modell ist ja im Prinzip ein Modell zur bewußten Durchseuchung. Theorie (…):Geimpfte und genesene haben keinen schweren Krankheitsverlauf. Da die Impfstoffe offensichtlich doch nicht so effizient wie die natürliche Immunität sind läßt man die beiden Gruppen ungetestet munter aufeinander los, das Virus verteilen und sich infizieren. Die Ungeimpften hätten (Theorie 2..) ein höheres Risiko, also sperrt man sie kurzerhand weg. Dummerweise zeigt sich, das die Realität von den Planspielen (wir erinnern uns ja noch an Event 209 ..) abweicht. Vulnerable Personen haben nunmal ein höheres Risiko. Und da scheint die Impfung dann doch nicht so sehr zu helfen. Dazu… Mehr