Die Corona-Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung im Frühjahr 2020 waren teils rechtswidrig. Dem Ministerpräsidenten wird ein fragliches Rechtsverständnis attestiert.
Die juristische Rückschau und Aufarbeitung der Coronamaßnahmen läuft – nach eineinhalb Jahren Ausnahmezustand – langsam an. Bisher kassierten Gerichte nur offensichtlich rechtswidrige Erlasse – jetzt geht es an die juristische Substanz. Ein am Montag veröffentlichtes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes macht dort den Anfang. Im März 2020 klagte ein Bürger gegen die bayerische Staatsregierung und ihre harten Ausgangssperren. Erst jetzt wurde dem Kläger das Urteil zugestellt. Es ist eine schon lange überfällige Klatsche für Markus Söder. Denn das Gericht hat das Einsperren der bayerischen Bürger juristisch vernichtend bewertet. Nicht nur stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Ausgangssperren rechtswidrig waren – er attestiert der bayerischen Staatsregierung und dem Ministerpräsidenten ein antifreiheitliches Rechtsverständnis.
Söder hatte den bayrischen Bürgern mit wenigen Ausnahmefällen unter Androhung empfindlicher Geldstrafen verboten, das Haus zu verlassen. Diese Maßnahme habe gegen das „Übermaßverbot“ verstoßen, urteilt der Gerichtshof. Das bedeutet: Die Maßnahme stand in ihrer Schärfe in keinem Verhältnis zu durch sie erreichten, positiven Effekten. Die Ausgangssperre sei „keine notwendige Maßnahme“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gewesen. Auf dieses stützte sich der Freistaat jedoch in seiner rechtlichen Argumentation, spezifisch auf Paragraph 28 des IfSg.
Weiterhin attestiert der Verfaltungsgerichtshof Söder einen fahrlässigen, grob unzulässigen Umgang mit den Grundrechten. Die Staatsregierung habe es versäumt, „bei der Auswahl der Maßnahmen von mehreren gleich geeigneten Mitteln das die Grundrechte der Normadressaten weniger belastende zu wählen“. Mildere Mittel seien in Betracht gekommen, die man in München aber ignoriert habe. Söders Corona-Credo von immer mehr Härte, mehr „Vorsicht“ und mehr Einschränkungen wird vom Gericht abgewatscht: „Der vom Antragsgegner vertretene gedankliche Schluss, dass die restriktivere Maßnahme im Vergleich immer die besser geeignete Maßnahme ist, ist dabei in dieser Allgemeinheit unzutreffend“. Die Richter attestieren der Staatsregierung auch ein fragwürdiges Menschenbild. „Sollte in dem Verweilen in der Öffentlichkeit eine Gefahr für die Bildung von Ansammlungen gesehen worden sein, weil sich um den Verweilenden sozusagen als Kristallisationspunkt Ansammlungen von Menschen bilden könnten, so unterstellt diese Sichtweise ein rechtswidriges Verhalten der Bürger und setzt dieses sogar voraus.“ Das sei unzulässig.
Pikant: Das Gericht erlaubt ausdrücklich die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Rechtssache sei nicht nur für Bayern relevant, sondern habe eine „grundsätzliche Bedeutung“ für die juristische Aufarbeitung der Coronapolitik. Damit machen die Richter den Weg frei für eine bundesweite Grundsatzentscheidung zur Rechtmäßigkeit von harten Lockdowns.
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Tja, leider hat das natürlich keine Konsequenzen. Wie bei allem was die öffentliche Hand tut. Das schlimmste was passieren kann ist erklärt zu bekommen dass es nicht rechtens war.
Ich bin ja nie ein besonders guter Jurist gewesen, aber das war doch von Anfang an alles glasklar. Legitimer Zweck, Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot… ich erinnere mich da dunkel an was. Andererseits, ich erinnere mich auch, das Juristerei letztlich immer reine Willkür ist, ganz gleich, was die Rechtsverdreher uns vorschwurbeln. Es kommt immer nur raus, was rauskommen soll. Nehmen wir nur das alte grüne Jugendköder-Thema vom Cannabis-Verbot. Volksgesundheit ist ein legitimer Zweck, ja. Geeignetheit? Nu ja, angesichts Millionen jugendlicher Konsumenten, ist das Verbot wohl nicht so ganz geeignet gewesen. Verhältnismäßigkeit… es ist nicht so lange her, da konnten ein paar Gramm… Mehr
Späte (Eigennutz)Rache aus den eigenen Reihen.
Jeder in Söder’s Gefolge ist es bewusst, daß er – neben Merkel – maßgeblich das desaströse Wahlergebnis zu verantworten hat. Sein selbstgefälliges Auftreten, seine heuchlerische Hetze gegen Kollegen sowie sein menschenunwürdiges Diktatorgehabe führten letztendlich zum Niedergang.
Die CSU, also Söder’s Partei, hatte mit nur 5,1% in letzter Bundestagswahl gerade noch um schlappe 0,2% die Linke überholt. Die GEZ-Medien wollten ihn dennoch zum angeblichen Kanzler-Favoriten putschen, während CDU-Laschet mit 18,9% als alleiniger „Verlierer“ hingestellt wurde.
Im übrigen gewinnt letztendlich medial die Partei, welche sich am eifrigsten für GEZ-Gebühren einsetzt.
Das war schlau. Ich meine mit dem Abwarten.
Der Verweis auf das Bundesverfassungsgericht wird genauso wirksam wie die Beschwerde des Verfassungsgerichts sein, dass der BT die EZB Anleihekäufe nicht begründet hat.
Da ja ein Staatsangestellter für nichts Haftbar gemacht werden kann und deswegen Politiker wie Söder ständig vor Lachen nicht in den Schlaf kommen,sollte jeder in Bayern ab 14.10. den Volksentscheid nutzen!
Der Skandal ist nicht nur, dass diese „Maßnahmen“ von Söder angeordnet wurden, der Skandal ist, dass der BayVerwaltungsgerichtshof dies erst nach anderthalb Jahren und just eine Woche nach der Bundestagswahl entscheidet.
Dass die söderschen Maßnahmen im März 2020 von breiteren Teilen der Öffentlichkeit dann auch noch als supertoll empfunden wurden, „macht da endlich einer was“, ist daneben einfach nur tragisch deutsch…..
Wenn dieses Land nicht bald seine Freiheitsrechte auf breiter Gesellschaftsfront wiedererkennt, ist es verloren.
1.) Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt Söders Lockdown für rechtswidrig2.) Die Corona-Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung im Frühjahr 2020 waren teils rechtswidrig.
Was denn nun? Ganz oder gar nicht. Ein bißchen schwanger gibt’s auch nicht.
„…Möglichkeit der dauerhaften wirtschaftlichen Vernichtung der Verursacher,…“ Warum nicht? Wieviele wirtschaftliche Existenzen wurden hier bereits sehenden Auges vernichtet? Die persönliche Haftung von Politikern besteht meines Wissens bereits auf kommunaler Ebene. In einem Podcast von Indubio legte ein Staatsrechtler dar, dass analog zum Haftungsrecht bei großen DAX-Konzernen ein solches auch auf Landes- und Bundesebene denkbar ist.
Wie die DAX-Vorstände werden sich sogenannte Spitzenpolitiker in so einem Fall über Haftpflichtversicherungen absichern. Deshalb sollte dann gesetzlich geregelt werden, dass die Versicherungen zwar den Schaden begleichen, doch sich die Schadenssumme von den Versicherungsnehmern ohne Verjährung aber mit Verzinsung zurückholen müssen.
Löblich dieses Urteil. Doch: Konsequenzen hat das Urteil keine. Jedenfalls wird Markus sich drauf setzen, ist für ihn eh Schnee von gestern…
Solange die Rechtsbrecher für einen derartigen Rechtsbruch nicht persönlich in vollem Umfang, also zivil- und strafrechtlich, für ihr Tun zur Verantwortung gezogen werden, spielen solche späten Urteile keine Rolle.