Ganz nebenbei gibt die Vizepräsidentin des EU-Parlaments Katharina Barley preis, dass die EU-Kommision ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in der Schublade habe - als Gegenschlag gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Es war eine Konferenz für staats- und europarechtliche Feinschmecker, die der Deutsche Anwaltverein in coronabedingtem Video-Format am Wochenende veranstaltet hatte: „Die Ultra Vires-Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts nach PSPP – Gefahr oder Chance für Europa?“ Ganze 116 Aufrufe bei YouTube.
Wer aber zwei Stunden und vier Minuten Juristen-Fachgespräch durchhielt, erlebte dann eine kleine Offenbarung. Eine der Teilnehmerinnen, die frühere Justizministerin und jetzige Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Katharina Barley (SPD), gab nämlich eine Information preis, über die bislang höchstens spekuliert worden ist.
Es ging um das aufsehenerregende Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom Mai diesen Jahres, in dem der zweite Senat dem Europäischen Gerichtshof die Gefolgschaft aufkündigte („schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“, „methodisch nicht mehr vertretbar“, „objektiv willkürlich“) und die Bundesregierung und den Bundestag ersucht, die Europäische Zentralbank (EZB) dazu zu bringen, die Praxis des Aufkaufs von Staatsanleihen (public sector purchase programme, PSPP) zu hinterfragen, da dies unerlaubte Wirtschaftspolitik bedeute. Dass Bundesregierung und Bundestag dieser Vorgabe tatsächlich nachkommen, ist kaum vorstellbar. Und das ist für Politiker der deutschen Regierungsparteien eben das eigentliche Dilemma: Das Urteil aus Karlsruhe verpflichtet sie letztlich ihre eigenen Versäumnisse im Sinne der deutschen Steuerzahler nachzuholen.
Aber einfach so stehenlassen kann man dieses Urteil, das letztlich sowohl die EZB als auch die bundesdeutsche Exekutive und Legislative beschämen muss, eben nicht. Und so sieht das offenbar auch Barley, die schon mehrfach gezeigt hatte, dass sie „verärgert“ über das Urteil ist:
„… jetzt haben wir den Salat. Wie kommt man jetzt raus? Ich bin der festen Überzeugung, es wird nicht ohne ein Vertragsverletzungsverfahren gehen, weil dafür der Einschlag zu groß war. Und zwar aus zweierlei Gründen. Zum einen weil es das Bundesverfassungsgericht war, dieser Primus inter pares. Und zum zweiten auch wegen des Zeitpunktes, weil wir uns gerade jetzt in einer so heiklen Situation befinden, was die gesamteuropäische Lage der Rechtsstaatlichkeit betrifft. Die Kommission wird das nicht hinnehmen, zumal unter einer deutschen Ratspräsidentin. Der Vorwurf, der dann laut werden würde, wenn man jetzt einfach abwartet und sieht, es kommen andere Verfassungsgerichte und schließen sich an, zu sagen: Beim deutschen habt ihr’s nicht gemacht, aber dann beim polnischen… Das ist ja auch dieses Narrativ, das sie pflegen: Westliche Staaten können machen, was sie wollen, aber sobald die osteuropäischen was machen, dann gibt es Reaktionen durch die EU. Also das alles wird man nicht hinnehmen können.“
Und dann sagt sie erstaunliche Worte: „Nach meinen Informationen liegen auch die entsprechenden Vorbereitungen schon ziemlich fertig in der Schublade. Ich glaube, das wird nicht mehr allzu lange dauern.“
Dass sie ein solches Verfahren gegen ihr eigenes Land erwäge, hatte Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen schon bald nach dem Urteil im Mai in einem Brief an den Grünen-Politiker Sven Giegold geschrieben, der sie dazu aufgefordert hatte, solch ein Verfahren zu eröffnen. Dass Deutschland und seine Bürger eigene Interessen innerhalb der EU und der Währungsunion haben, scheint für diese drei deutschen Europapolitiker grundsätzlich illegitim zu sein.
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Mein Vorschlag: Volksentscheid über die Frage, ob Deutschland ein souveränes Land sein soll oder nicht. Wenn ja, Austritt aus der EU wie UK. Wenn nein, Herabstufung des Grundgesetzes zur Landesverfassung mit dem Zusatz: EU-Recht bricht Bundesrecht, Bundesrecht bricht Landesrecht im Grundgesetz.
Ende der Debatte.
Alles andere sind Täuschungen.
Ich bin verwirrt.
Habe ich das richtig verstanden – das Bundesverfassungsgericht lehnte eine „Überkompetenz“ des europäischen Gerichtshof ab? Das wäre ja endlich einmal eine gute Nachricht.
Oder hat das Gericht nur eine Kritik ausgesprochen? Ein Vertragsverletzungsverfahren würde dann selbstverständlich zu Ungunsten Deutschlands ausgehen und schubs – sind wieder ein paar Milliönchen an Strafzahlungen fällig. Heißa!
Ich würde eine Distanzierung des Bundesgerichtshofes von diesem EU-Clan sehr begrüßen.
Glaubt diese Dame wirklich, dass es Luxemburg, Irland oder die Niederlande zulassen werden und ihre europäische „Niedrigsteuerpolitik“ zu Gunsten dieser Union aufgeben?
Das Spiel scheint ähnlich gelagert zu sein, wie die Asylpolitik: Deutschland als Vorreiter und keiner folgt!
Ich erkenne hier nur das, was viele von uns schon lange denken: die systematische Zerstörung unseres Landes!
Welche Vertragsverletzung soll da eigentlich moniert werden?
Dass ein Landesgericht gegen eine EU-Aktivität urteilt, das kann ja nicht strafbar sein, zudem kann das selbst die EU-gläubigste Regierung nicht mal eben rückgängig machen.
Soweit ich es richtig verstanden habe geht es darum dass nach dem Urteil die Angelegenheit überhaupt in den Bundestag gelandet ist ( unabhängig von jeglicher Entscheidung ). Würde diese Vertragsverletzung nicht verurteilt werden, so könnte z.B. Polen, Ungarn oder Wer auch immer solche Angelegenheiten in ihren nationalen Parlamenten vorlegen und ggf. negativ abstimmen lassen. An dieser Stelle möchten ich hervorheben, dass Frau Barley Mitglied bei der SPD ist, deren Mitglieder in den 30. und 40. Jahren für die nationalen und bürgerlichen Rechte mit Leib und Leben eingestanden sind. Weitere Kommentierung erübrigt sich hier wohl.
Da bin ich gespannt, ob die EU wirklich ihre Erwartung vorführen will, dass nationale Regierungen die höchstrichterlichen Urteile im eigenen Land ignorieren sollen, wenn diese der EU-Handhabung widersprechen.
Allerdings ist zumindest von dieser deutschen Regierung keine Gegenwehr zu erwarten, sie müsste es dann aber dem Bundesverfassungsreicht beibiegen, dass dieses nichts mehr zu melden hat, sobald die EU gesprochen hat.
Wenn dieses absurde Strafverfahren gegen D. eingeleitet wird, dann könnte auch jeder erkennen, dass es bei der EU nicht um das Wohl von dt. Bürgern geht, sondern dass diese Leute bzw. Frauen nach Art eines Familienmanagements, bei dem kein Kind zu kurz kommen soll, große Politik betreiben. Nur ist das keine Familie, sondern es sind Völker mit eigenen Lebensarten, die miteinander umgehen und alle eigene legitimierte Rechtssysteme haben, was eine ganz andere Dimension darstellt. Man sieht, dass das Bundesverfassungsgericht, das immer noch das höchste legitime Gericht ist im Gegensatz zum EuGH, und damit auch die dt. Gesetze und das Parlament… Mehr
Genau. Wie wir es halt mit dem Mauturteil gemacht haben oder? Nein, der Rückzug in den Status Bananenrepublik hat längst stattgefunden.
„Nur hier in der „BRD“, werden wir subtiler Verarscht, als in der DDR.“
Amen !!!!
Ist doch gut so! Wenn das EU-Recht ein solches Strafverfahren hergibt, sollen sie es machen, damit die Leute sehen, was EU-Recht ist und wie es in unsere Rechte als Staat eingreift.
….hmmm….kann man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht revidieren? Ich meine….Wahlen kann man doch auch revidieren….je nach Gusto und „Befehl von oben“. Was ist schon so ein Urteil….heutzutage.
Europa ist die Antwort. Zu lesen war das auf riesigen Wahlplakaten zusammen mit dem Abbild einer Frau mit unvorteilhaftem Aussehen. Werder dieser dumme Spruch noch das Aussehen der Dame haben die Wähler davon abgehalten, diese zu dem zu machen, was sie jetzt ist. Demokratie nennt man soetwas. Erst vor kurzem hat sie wieder eine Kostprobe von der Schlichtheit ihres Gemütes zum Vergnügen aller geliefert. Sie will Ungarn aushungern. Um zu wissen wie das geht, wird sie sich wohl die Berge von verhungerten Leichen im damaligen Warschauer Gettho und iim damaligen von den deutschen belagerten Leningrad angeschaut haben. Da kann man… Mehr
Europa ist die Antwort…..
Wie war die Frage noch gleich…..?