Es geht nach wie vor um 40.000 Euro Steuergeld, die Baerbock für ihr Promotionsstipendium erhielt. Doch mit ihrem Promotionsversuch als solchem stimmt etwas nicht. Wie konnte sie überhaupt an der FU zugelassen werden?
Annalena Baerbock gibt bis heute in ihrem Lebenslauf an, an der Universität Hamburg Politikwissenschaft mit Nebenfach öffentlichem Recht studiert zu haben. Das stellt sich nun als falsch heraus: Wie der Plagiatsjäger Stefan Weber schreibt, soll Baerbock lediglich ein Wahlpflichtfach Politikwissenschaft absolviert haben, dafür ist keine Immatrikulation notwendig. TE liegt ein Mailverkehr mit der Universität Hamburg vor, der das belegt.
Streng genommen erfand die grüne Kanzlerkandidatin damit ein Studium, das es gar nicht gab. Die Anforderung an ein Wahlpflichtfach ist lediglich Teil eines anderen Studiums und eben kein Nebenfach. Neben zahlreichen Fehlern in ihrem Lebenslauf ist es bereits der zweite zu ihrem Studium in Hamburg: Zuvor hatte Baerbock behauptet, einen Bachelor in Politikwissenschaft zu besitzen, sie hatte allerdings nur ein Vordiplom. Als Medien darauf hinwiesen, versprach Baerbock schon vor Wochen: Sie wolle ihren Lebenslauf nicht weiter korrigieren.
Das ist nicht nur deshalb so brisant, weil es abermals zeigt, wie die grüne Kanzlerkandidatin ihren akademischen Weg aufhübscht – sondern auch, weil diese Information für Baerbocks spätere Zulassung zur Promotion an der Freien Universität Berlin relevant ist. Dabei geht es auch um die Rechtmäßigkeit ihres Promotionsstipendiums in Höhe von über 40.000 Euro aus Steuergeldern, deren Aufklärung in hohem Maße in öffentlichem Interesse steht. Nachdem TE hier massive Ungereimtheiten öffentlich machte, prüfte die Heinrich-Böll-Stiftung dieses Stipendium und erklärte es nun für regelkonform. Auch diese Prüfung wirft erhebliche Fragen auf (mehr später).
Baerbocks merkwürdiger Weg zur „Doktorandin des Völkerrechts“
Doch der Reihe nach: Zum Wintersemester 2007/2008 wurde Annalena Baerbock zur Promotion an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Berlin zugelassen. Das ist mindestens ungewöhnlich, denn: In der Regel ist für eine solche Promotion das erste juristische Staatsexamen Voraussetzung, das Baerbock nicht besitzt. Annalena Baerbock absolvierte nach ihrem genannten Vordiplom in Politikwissenschaft mit Wahlpflichtfach öffentlichem Recht lediglich einen einjährigen Masterstudiengang an der London School of Economics mit dem Abschluss LL.M.. Dieser im Ausland abgeschlossene Abschluss ist offensichtlich auch nicht gleichwertig zum deutschen Staatsexamen. Das bestätigte die Freie Universität gegenüber TE ausdrücklich: „Ein LL.M. wird niemals allein als einem juristischen Staatsexamen gleichwertig anerkannt.“
Nach TE-Informationen wurde Annalena Baerbock 2007 nach Paragraph 4 Absatz 4 der damals gültigen Promotionsordnung an der FU Berlin zugelassen. Das ermöglicht eine konkrete Überprüfung:
In der Promotionsordnung heißt es, eine Zulassung zur Promotion von Antragstellern, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, setze einen Hochschulgrad in einem nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengang voraus. Das besitzt Baerbock nicht. Ansonsten ist es erforderlich, eine dem deutschen Staatsexamen „gleichwertige juristische Prüfung“ abgelegt zu haben. Dies hat Annalena Baerbock ebenfalls nicht.
Aber wie konnte Baerbock dann zur Promotion zugelassen werden? Die FU schreibt uns dazu: “Es kommt maßgeblich darauf an, ob der LL.M. einschließlich der vorher erbrachten Studienleistungen inhaltlich eine hinreichende akademische Vorbildung für das anvisierte Promotionsprojekt gewährleisten.“
Entscheidend für ihre Zulassung sind also die vor dem Studium an der LSE erbrachten Studienleistungen – und da gibt es nur das Vordiplom in Hamburg, das nach den aktuellen Informationen jedoch anders gelagert und leichtgewichtiger ist als gedacht.
Genauere Informationen kann die FU Berlin nicht mitteilen, da die Akte von Annalena Baerbock entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Archivs der FU im vergangenen Jahr vom Promotionsbüro vernichtet wurde. Die Richtlinie – das bestätigte das Archiv auf Anfrage – lautet, dass derartige Akten 50 Jahre lang aufgehoben werden müssen. Das gelte ausdrücklich auch für abgebrochene Promotionsvorhaben.
Die FU äußert sich gegenüber TE ausschließlich im Konjunktiv. Auch das ist merkwürdig.
Die FU schreibt: „Eine Zulassung konnte jedenfalls nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 PromO 2007 erfolgen. Die konkrete Zulassungsvariante lässt sich im Fall von Annalena Baerbock mangels Promotionsakte nicht mehr verifizieren. Es wäre grundsätzlich im Einzelfall aber möglich, dass die in § 4 Abs. 4 Nr. 3 PromO 2007 angeführten Auflagen bis zur Einreichung der Dissertation erfüllt werden. Nach dieser Zulassungsvariante wäre auch denkbar, dass es sich bei Annalena Baerbocks ausländischen Hochschulabschluss – über die Anforderung dieser Variante hinaus – um einem juristischen Abschluss handelt und dass Annalena Baerbock – wie sich der öffentlichen Berichterstattung entnehmen lässt – im Rahmen ihres Studiums in Hamburg ein juristisches Nebenfach belegte und in diesem Zuge wohl auch einschlägige Prüfungsleistungen erbracht worden sein könnten.“
Auch hier wird als hypothetischer Grund der Zulassung das „Juristische Nebenfach“ angeführt, das in der Form aber eben nicht existiert. Zentral für die Zulassung ist also die „inhaltlich hinreichende akademische Vorbildung“ von Baerbock. Ein Wahlpflichtfach öffentliches Recht ist dahingehend allerdings marginal.
In der damals gültigen Ordnung über die Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft der Universität Hamburg heißt es, dass selbst für den Abschluss des Diploms (Baerbock kam nur bis zum Vordiplom) im Wahlpflichtfach lediglich erforderlich wäre: Drei einführende Veranstaltungen, eine Überblicksveranstaltung, zwei Hauptseminare.
Selbst diese beiden Hauptseminare lassen sich aber – wenn sie in dem Fall überhaupt vorliegen – kaum zur Aufwertung von Baerbocks Londoner Abschluss anrechnen. Denn in der Promotionsordnung sind zusätzlich zur genannten gleichwertigen Prüfung „zwei Leistungsnachweise im deutschen Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht“ Bedingung. Diese beiden Leistungsnachweise könnte Baerbock mit ihrem Wahlpflichtfach in Hamburg eventuell noch erfüllen. Für die Bedingung des Bestehens einer dem Staatsexamen „gleichwertigen juristischen Prüfung“ bleibt dann allerdings nur der Londoner L.L.M., der aber nach Aussage der FU ausdrücklich nicht gleichwertig ist.
Annalena Baerbocks juristische Ausbildung entspricht damit eindeutig nicht dem Niveau des ersten juristischen Staatsexamens. Es stellt sich damit die Frage, wie diese Promotion zustande gekommen sein kann – hier lassen sich nur Spekulationen anstellen.
Eins ist allerdings klar: Diese Vorgänge müssen geprüft werden. Denn es ist eben keine Bagatelle, an diese Promotion war ein massiver Betrag aus öffentlichen Geldern geknüpft.
Es geht immer noch um 40.000 Euro Steuerzahlergeld
Über eine irreguläre Promotionszulassung als solche könnte man noch hinwegsehen, da die Promotion nicht abgeschlossen wurde und daher keine Schäden für die Allgemeinheit entstanden sind. Aber an dieser Promotion hängt eben ein ungewöhnlich hohes Stipendium der grünennahen Heinrich-Böll-Stiftung, für das 40.000 Euro direkt aus Mitteln des Forschungsministeriums ausgeschüttet wurden und das auch nicht zurückgezahlt wurde.
Nach einer TE-Recherche vor wenigen Wochen überprüfte die Böll-Stiftung das Stipendium bereits und stellte nun fest: Das Stipendium sei „auch in der Rückschau nicht zu beanstanden“ heißt es im Dokument der Böll-Stiftung, das TE vorliegt. Dass die Stiftung ihr eigenes Handelns für richtig erklärt, scheint manchen Medien auszureichen, um den Fall zu den Akten zu legen. Dabei steckt schon in der Begründung selbst ein massiver Widerspruch.
Der Vorwurf bestand darin, dass Annalena Baerbock durch vier Parteiämter, die sie während der Promotion innehatte (darunter der grüne Landesvorsitz in Brandenburg) mehr als die die Hälfte ihrer Arbeitszeit nicht für ihr Promotionsvorhaben aufwenden konnte. Das Forschungsministerium verlangt von Promotionsstipendiaten allerdings eindeutig, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die Promotion aufbringen. TE zeigte damals anhand des Finanzberichts des Grünen Landesverbands Brandenburg für das Jahr 2010, dass das nicht sein kann. Darin heißt es nämlich: „Die Landesvorsitzenden arbeiten ehrenamtlich, geben aber weit mehr als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für den Landesverband, die Landesgeschäftsstelle ist mit zwei Vollzeitstellen dünn besetzt.“
Im Böll-Bericht heißt es zu diesem Vorwurf von TE: Frau Baerbock habe schriftlich bestätigt, dass ihre „Konzentration während der üblichen Arbeitszeit überwiegend und hauptsächlich“ ihrem Promotionsprojekt gegolten habe. „Das Engagement erfolgte – wie zu dieser Zeit im Landesverband üblich – überwiegend in den späten Nachmittags- sowie Abendstunden sowie an Wochenenden.“
Selbst, wenn man annimmt, dass das stimmt, geht das Problem für Frau Baerbock nicht weg. Denn wenn sie weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit für den Landesverband arbeitete, schwindelte dieser in seinem Finanzbericht – und zwar offensichtlich zum Zweck, der Vorsitzenden ein Gehalt auszuzahlen.
So oder so: Baerbocks Promotionsversuch wurde aller Wahrscheinlichkeit nach irregulär aus Steuergeldern subventioniert. Das Bundesforschungsministerium, das sich bis dato auf den Standpunkt versteift, sich nicht zu Einzelfällen äußern zu wollen, muss die Sache untersuchen. Und zwar vor der Bundestagswahl.
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Unbedingt dranbleiben, bis die Rückzahlung der 40.000 Euro nachgeweisen ist. Der ganze Budenzauber wird sich komplett in Luft auflösen.
Meine Oma war Schneiderin. Sie hat einen Arzt geheiratet. Viele im Dorf redeten sie mit Frau „Doktor“ an. Das ist leider in Zeiten von Frauenrechten, Frauenquote und Homoehe vorbei.
Verflixt! Noch etwas habe ich geschrieben, das nach Aufklärung fordert: „Müsste ich heute nachweisen, dass mein Stipendium rechtens war trotz Abbruch: Ebenfalls.“
Selbstverständlich sollte man nun jede gelöschte Akte bzw. dazu gehörige Person staatsanwältlich oder notfalls journalistisch prüfen, sofern es Stipendien gab. Selbstverständlich MUSS JEDER von denen nachweisen mit Zeugnissen und Dokumenten, dass ein Stipendium rechtmäßig war. Das sollte genug Druck erzeugen, dass verlorene Akten wundersam wieder auftauchen.
Ach was! Ich schreibe es vorhin und merke es selbst erst gerade: „Der Antrag muss einwandfrei wahrheitsgemäß sein.“ Die Böll-Stiftung und entsprechende staatliche Stellen müssen ja den Antrag vorliegen haben. Wenn diese Anträge auch gelöscht sind, wie die Dokumente der Humboldt Universität (oder war es FU Berlin? Ich meine NEIN), dann ist das etwas zu viel Zufall auf einmal und Grund für eine Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft. Wobei die Löschung an der Universität schwer danach riecht, dass nicht nur eine solche Promotion fragwürdig ist. Man sollte mal prüfen, welche Dokumente anderer Doktoranden aus selbem Jahrgang noch vorhanden sind und welche… Mehr
Geht nicht: Die Töpfe sind verschwunden.
Leidet Frau Bearbock vielleicht an Prosopagnosie, soll ja bei Hochbegabten öfter vorkommen?
Und gab es da nicht mal etwas, „lernen im Schlaf“, 3 Sachen auf einmal, eine Übermutter, wir sollten Stolz sein.
Ich tippe eher auf ein fotografisches Gedächtnis.
Allerdings setzt sie die Ausschnitte dann halt immer mal wieder verkehrt zusammen, beim Wiedergeben. Ist ja auch ein bisschen viel, was so Tag für Tag auf einen einprallt. Hier ihre twitterei zum heutigen Tag des Mauerbaus: https://twitter.com/argonerd/status/1426129617992261634
Diese Frau löscht so dumm ihre Vergangenheit aus, entweder hat sie nie gelernt oder eine Party nach der anderen besucht.
Lügner werden dadurch erkannt, weil sie den Überblick verlieren, werden sie dann damit konfrontiert, sagen sie, „das war in einem anderen Leben“.
Es nützt weder Baerbock noch der Humboldt Universität irgendwas, dass ihre Unterlagen vernichtet wurden. Einzig und allein zählt: Hätte man Baerbock aufgrund der nun bekannten Vita und Qualifikation damals nach geltender Prüfungsordnung zur Promotion zulassen dürfen oder nicht? Die Frage muss die Universität auch heute noch klar beantworten können. Und da gibt es eindeutig nur eine Antwort. Wenn nein, spielt es keine Rolle, was Baerbock damals angegeben hat. Fakt ist dann, dass sie ihr Stipendium und die Zulassung unrechtmäßig erhielt. Und von exzellenten Leistungen kann ja mal gar nicht die Rede sein. Sollte Baerbock irgendeine Qualifikation haben, die eine Zulassung… Mehr
Ich habe von Professor Rohmert ein Dissertationsangebot abgelehnt, hatte von Professor Mühlberg einen Dissertationsvorschlag, Unwuchtausgleich an Dieselmotoren, abgelehnt – das was die Bärbock macht, ist unterste Schublade. Meine Frau würde sagen: BlenderIn!
Grüne: waren das nicht noch ehrliche Zeiten mit Petra?
Danke!!! Für diese Recherche und Veröffentlichung. Es ist so eine Schweinerei, was sich diese Hochstaplerin anmaßt. Ich selber habe promoviert und weiß, wie verdammt anstrengend das ehrliche akademische Arbeiten ist. https://www.amazon.de/Heinrich-Mann-die-Weimarer-Republik/dp/3416017064 Und irgendwer hat letzthin den Dr. Weber als Plagiatsjäger auf mich angesetzt gehabt, welcher mich anrief und mitteilte, meine Arbeit sei absolut sauber, „Glückwunsch, gnädige Frau“. Eben. Jedes Plagiat ist Meineid! Weil man an Eides statt versichert, sauber zu arbeiten. Und unlängst mein Sohn promovierte in Physik auch mit Magna – alles selber und wirklich hart erarbeitet. Garniert mit irre vielen Selbstzweifeln … mache ichs auch richtig??? Und diese… Mehr
Fiona,
Was ist heute noch die Voraussetzung für eine Dissertation? Ein Vollstudium oder ein Masterabschluss. Hat diese Dame eines von beiden? Meines Wissens nach nicht. Wie behauptet diese Frau eigentlich, jemals eine Dissertation begonnen zu haben, wenn die Grundvoraussetzungen nicht da sind!
Hat sie nicht. Sie hat nie eine Dissertation angefangen. Zu keinem Zeitpunkt, nicht ein Wort. Das von ihr behauptete Thema hat ein anderer bearbeitet. So Frau Baerbock jetzt widerlegen Sie das mit Vorzeigen von wenigstens kleinsten Schnipseln ihrer wissenschaftlichen Ergüsse. Sie haben es in der Hand ein für alle Mal den Wind aus den Segeln dieser Diskussion zu nehmen.
Finde ich keineswegs. Wenn man tatsächlich wissenschaftlich gearbeitet hat oder immer noch in der Wissenschaft tätig ist, muß man eigentlich so reagieren wie FionaMUC. Zu sehen, wie heute Leute wie Baerbock ohne jede Qualifikation nach höchsten Ämtern streben oder sie bereits bekleiden wie die angeblich promovierte Physikerin Angela (die von Energie offensichtlich weniger versteht als man aus einem Mittelstufe- Lehrbuch lernen kann), verschlägt eben nicht nur die Sprache, sondern man muß sich dann auch manchmal einfach Luft machen in solchem Saustall, um nicht zu ersticken!
Emotionalität in der Sache ist völlig verständlich von Menschen, die sich für einen Abschluss jahrelang den Hintern aufgerissen haben. Vom Meistertitel über Facharzt bis Habil. All das wird durch die causa Baerbock (aber auch Guttenberg, Giffey und Co.) in den Schmutz getreten und in der Wahrnehmung der Gesamtbevölkerung entwertet. Ich hoffe auf dem nächsten Plakat steht; „Liebe Grüne, schämt ihr euch nicht uns sowas anzubieten?“
Und wie lässt sich das mit dem Parteirecht vereinbaren, nach dem nur Frauen die Spitzen erreichen dürfen und die Männer wegretuschiert werden auf Fotos? Also dann outen die sich verstärkt wieder als eine Willkür-Gurkentruppe. Ich frage mich nur, mit welchen Denkapparaten kann man nur diese Sekte gut finden, die gar nicht bedenkt, welche Folgen ihre Ideologie hat und welchen Sinn! Wie geschrieben: Wenn D. total auf fossile Energie in Mobilität, Heizung, Industrie etc. verzichten würde, dann entspräche die Einsparung der momentanen Steigerung an CO2-Ausstoß Chinas von weniger als 9 Monaten!!! (Stark steigende Tendenz). Und wir wären noch hinter dem Mittelalter,… Mehr