Die Agentur für Arbeit bestätigt offiziell, was schon seit Tagen praktiziert wird: Wer jetzt Grundsicherung beantragt, bekommt sie ohne Prüfung des Vermögens bewilligt, inklusive Wohnkosten.
Für Leistungsbezieher der Jobcenter (von diesen „Kunden“ genannt) fallen so gut wie alle Hürden. In einer Pressemitteilung gab die Agentur für Arbeit jetzt offiziell eine neue Bewilligungspraxis bekannt, die in vielen Jobcentern de facto schon seit Anfang des Monats praktiziert wird.
„Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen“, heißt es in der Pressemitteilung. Letztlich bedeutet das: Jeder der jetzt einen Antrag stellt, bekommt ihn pauschal für sechs Monate bewilligt. Die einzige Klausel die man eingebaut hat, ist die, dass die Entscheidung nicht abschließend ist. Aber: Auf Antrag des Antragstellers muss eine abschließende Entscheidung gefällt werden.
Und weiter: „Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.“
Für diejenigen Kunden, die bisher schon Leistungen beziehen und keine Lust haben, sich persönlich in ihr zuständiges Jobcenter zu begeben oder Formulare auszufüllen ist außerdem sehr praktisch: „Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.“
Wie man die Kunden ab dem 1. Juli wieder dazu bringen will, ihre finanziellen Verhältnisse offen zu legen und möglicherweise Sanktionen hinzunehmen, ist in der Pressemitteilung nicht erwähnt. Auch nicht, warum man gleichzeitig mit diesem faktischen Freibrief zur Erschleichung öffentlicher Leistungen denjenigen, die ihr Unternehmen retten wollen, nur rückzahlbare Kredite unter schwierigen Auflagen erteilt, für die sie mit eigenem Kapital haften. Unternehmen, die einen Kredit im Rahmen des Rettungspakets der Bundesregierung („Sonderprogramm“ der KfW) beantragen haben ein aufwändiges Verfahren mit ihrer Hausbank vor sich, und Unternehmer müssen dafür mit ihrem Eigenkapital als Sicherheit haften.
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Auch Vermögende erhalten die Grundrente und das dauerhaft. Wir sind wieder beim Üblichen gut meinen, der „Fürsorge“ damit sich so einige die Taschen voll stopfen können. Wer will sich auch dagegen stellen, dass die Armutsrentnerin oder Alleinerziehende Grundrente bekommt? Ja, das Beispiel der Oberarztgattin wurde überstrapaziert, aber es zeigt allzu deutlich wohin die Reise geht.
Und so werden die Niedriglöhner mit ihren Steuern das Hartz IV für Vermögende , die Armutsrentner und Alleinerziehenden das Taschengeld in Form von Grundrente für Vermögende mitfinanzieren
Ich gehe schon davon aus, dass eine Einkommensanrechnung stattfindet. Es dürfte sich also nur um eine Reglung hinsichtlich des Vermögens handeln. Es muss übrigens nicht so sein, dass Selbständige, die (auch) Kredite zur Erhaltung ihres Unternehmens erhalten, nicht ebenfalls von der ALG II-Reglung profitieren: Da bei Darlehen eine Rückzahlungsverpflichtung besteht, dürfte es sich bei den Kreditzahlungen nicht um Einkommen im Sinne von § 11 SGB II (auch nicht im Sinne von Absatz 1, Satz 3) handeln. Der in wirtschaftliche Not geratene Selbständige könnte demnach sowohl Kredite (für sein Unternehmen) beantragen als auch ALG II! Das ist vielleicht ein wichtiger Hinweis… Mehr
Was diese völlig unfähige Regierung auch anfasst, ist immer und ohne Ausnahme kompletter Murks.
Einen Arbeitslosen mit ein paar Tausend Euro Ersparnissen als Vermögenden zu bezeichnen, finde ich grotesk. Hat er noch einen Schrebergarten, fällt er dann unter die Kategorie Großgrundbesitzer?
Ich bin sicher unsere fleißigen Beamten werden die Lage nach der Krise sehr genau prüfen und jedem Abzocker die Rechnung präsentieren – So lange der Name passt.
Schreiben Sie doch alle mal der GEZ: „Keine Gebühren wegen Corona“.
Zwei Monate später steht der Gerichtsvollzieher an ihrer Tür, egal, wie gefährlich Corona bis dahin ist.
Wie hoch dürfte die Missbrauch-Quote sein?
Und, wie missbraucht man denn am Elegantesten?
Bald sind alle Almosenempfänger des „Staates“ (das ist das Konstrukt, das „so gut wirtschaftet“). Arbeiten tut bald keiner mehr. Wieso denn auch?????
Es ist von höchsten Regierungsstellen gewünscht, dass möglichst viele Menschen Zuhause bleiben und der direkte Kontakt auf das absolute Minimum zurückgefahren wird. Bedeutet für die Jobcenter, dass persönliches Erscheinen verständlicherweise nicht verlangt wird, Unterlagen per Post verschickt oder direkt im Briefkasten am Haus versenkt werden sollen. Neuanträge (die Anzahl nimmt gerade rapide zu) werden nicht mehr vor Ort bearbeitet, sondern die Anträge mitgegeben. Allerdings nur gegen das Vorzeigen des Ausweises an der Tür. Dass im Moment schnell und unproblematisch entschieden wird, liegt an der Situation, die einerseits die Menschen auf Distanz halten soll, anderseits verhindern muss, dass Bedürftige in der… Mehr
Die ersten sozialistischen Träumereien werden damit bereits unter der Flagge Corona umgesetzt, weitere werden folgen.