Eine Kurzmitteilung des Bundesgesundheitsministers wirkt rätselhaft. Möglicherweise rutschte ihm aus Versehen ein Plan heraus, den er und die Koalitionsmehrheit insgeheim verfolgt hatten.
Nach ihrer Abstimmungsniederlage für die Impfpflicht ab 60 drückten viele Koalitionspolitiker ihre Enttäuschung aus. Ein winziges Wort in einem Tweet von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ging zunächst in dem allgemeinen Wut- und Entrüstungssturm unter.
„Einziger Gesetzentwurf, der die allgemeine Impfpflicht gebracht hätte, ist gerade gescheitert“, teilte der Minister per Kurznachrichtendienst mit.
— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) April 7, 2022
Moment: „Allgemeine Impfpflicht“? Die stand am Donnerstag überhaupt nicht zur Abstimmung. Sondern eine spezifische Impfpflicht ab 60, nachdem vorher schon der Versuch gescheitert war, eine Mehrheit für eine Impfpflicht ab 50 zu organisieren.
Für eine allgemeine Impfpflicht – also ab 18 – war nie ein Gesetzesantrag in das Verfahren des Bundestags eingebracht worden. Nach längeren Beratungen hatten die Koalitionsfraktionen schon vor mehreren Tagen erkannt, dass es dafür keine Mehrheit geben würde.
Hatte sich der Gesundheitsminister in seinem Tweet also vertippt? Wer das gescheiterte Gesetz näher ansieht, bei dem können daran Zweifel aufkommen. Wahrscheinlicher ist, dass dem SPD-Politiker aus Versehen der Plan herausgerutscht war, aus der spezifischen Impfpflicht ab 60 später eine allgemeine Impfpflicht zu machen. Dafür spricht die eigentümliche Konstruktion des Gesetzestextes. In Paragraph 20 a des gescheiterten Entwurfes hieß es:
„Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, ab dem 15. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder Absatz 2 zu verfügen; Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfüllen diese Pflicht auch, indem sie über einen Nachweis über eine individuelle ärztliche Beratung zu Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen.“
Ein Impf- oder Genesenennachweis verlangte das Gesetz also zunächst einmal für alle ab 18 – um dann eine Ausnahme für diejenigen unter 60 zu formulieren, für die der Nachweis einer Beratung genügt hätte. In dem Paragraphenwerk sollte eine „Beratungspflicht“ festgeschrieben werden, um die Impfquote zu steigern. Davon, so der Gesetzentwurf, würde später die „Scharfstellung” der Impfpflicht abhängig gemacht werden. Allerdings findet sich nirgends im Gesetz ein Hinweis, welche Quote die Gesetzesautoren für ausreichend halten. Faktisch wäre jede Quote unter 100 Prozent geeignet gewesen, um die Pflicht in Kraft zu setzen.
Einmal beschlossen, hätte sich das Gesetz durch eine kleine Textänderung später in ein Gesetz zur allgemeinen Impfpflicht verwandeln lassen. Dazu wäre es nur nötig gewesen, die Ausnahme für die Unter-Sechzigjährigen zu streichen.
Es ist also gut möglich, dass Lauterbach und andere ihren Plan einer allgemeinen Impfpflicht bis zum Donnerstag nicht aufgegeben hatten – und mit der Impfpflicht ab 60 erst einmal gesetzgeberisch einen Fuß in die Tür bekommen wollten.
Dieser Plan ist nun offensichtlich gescheitert.
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Das Framing der Medien geht weiter und liest man die Kommentare funktioerts es auch noch:
„Ärzteverband60 Prozent der Kliniken müssen wegen Corona Operationen verschiebenEin Großteil der deutschen Krankenhäuser ist nach Angaben des Verbandes leitender Krankenhausärzte überlastet – wegen der Coronapandemie. In einigen Bereichen sei sogar die Notfallversorgung gefährdet.“ https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-60-prozent-der-kliniken-muessen-laut-aerzteverband-operationen-verschieben-a-015cdee7-ff2b-44b7-8f28-63634b9fb0b8
Gleichzeitig hinter der Bezahlschranke
„Katastrophale Arbeitsbedingungen für Klinikpersonal
23.000 offene Stellen, für die sich niemand findetDer seit Jahren wachsende Personalnotstand in den Krankenhäusern gefährdet Leib und Leben der Patienten. Jetzt setzen sich Pfleger und Pflegerinnen organisiert zur Wehr. Ihre stärkste Waffe: Protokolle ihres Arbeitsalltags.“ https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/personal-notstand-an-kliniken-in-deutschland-23-000-offene-stellen-fuer-die-sich-niemand-findet-a-c92a1c70-8f38-463e-ac32-4b5b0af56e84
Lauterbach hat in gewisser Weise recht, wenn er bei der Impfpflicht ab 60 von einer allgemeinen Impfpflicht spricht. Denn alle unter 60 werden irgendwann ja auch mal 60.
Dieser Psychopath und Hochstapler ist regelrecht besessen von seinem Totspritzplan und er wird nicht ruhen, bis er seinen Plan <gegen jede medizinische Evidenz< durchgesetzt hat.
😀 tja, die sozialen Medien machen es möglich, schon doof das mit dem Screenshot. Einmal mehr sehen wir, wie viel Vertrauen wir investieren können. „Einziger Gesetzentwurf, der die allgemeine Impfpflicht gebracht hätte…“
Wird nicht vergessen.
Die Impfnebenwirkungen werden Thema bleiben. Auch Gesundheitsökonomen dürfen mal bei Prof. Arne Burkhardt durchs Mikroskop schauen.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Ich denke, man wird jetzt erst einmal kleine Brötchen backen und sich auf den Krieg in der Ukraine konzentrieren. Ablenkung fürs Volk. Das ist jetzt auch beruhigt und geht nicht mehr spazieren, denn es hat ja alles erreicht (meint man!). UnLauterbach bleibt im Amt und verzapft seinen Unsinn etwas ruhiger und unter der Hand (weitere KH-Schließungen, Entlassungen etc pp). Im Herbst läuft man dann zu neuer Hochform auf, sobald erste Schnupfennasen am Horizont erscheinen. Ein neues Virus wird geboren werden und wir müssen wieder eingesperrt und geschützt werden. Dann wird schnell die Impfpflicht wieder in den… Mehr
Wieso vermuten Sie, dass die „Politik für den Bürger“ wollen?
Und vielleicht ergibt sich von da eine Antwort auf Ihre Schlussfrage: Das geht so lange weiter, bis die Bürger selbst zum Rechten sehen – möglicherweise mit Mitteln, die über die Wahlen hinausgehen. – Um einen aus diesem Klub der „neuen“ Aristokratie zu zitieren: „What ever it takes“…
Wie war das doch gleich: „In der Politik passiert nichts zufällig…“ zumal mit der georderten Spritzstoffmenge eine über 7malige Beglückung der Bevölkerung möglich wäre.
Genau, aber mit der Einschränkung: „Wenn es kein Geschrei gibt“. Also müssen wir laut schreien – so wie 1989. Wenn kriminelle Politiker über meinen Körper bestimmen wollen, dann schreie ich und wehre mich robust.
Zitat: „dass dem SPD-Politiker aus Versehen der Plan herausgerutscht war, aus der spezifischen Impfpflicht ab 60 später eine allgemeine Impfpflicht zu machen“
> Ich will es mal so sagen: Da ich kein Politker bin und mich deshalb auch nicht mit deren Geheuchel, Geschwurbel und schmutzigen Tricks auskennen, kann ich nicht sagen wie. Doch das die Impfpflicht ab 50 oder 60 später auch in eine allgemeine Impfpflicht ab 18 und dann auch noch für ab 5-Jährige kommen würde, das hatte ich srltsamerweise IMMER im Hinterkopf.
Ich traue und glaube der heutigen Regierungs- und Altparteienbagage nicht mehr ein bißchen.
Mit jedem AKW-Zwischenfall irgendwo auf der Welt wuchs beim Michel die Angst vor dem sofortigen zivilen Atomtod. Seine Angst hat maßgeblich das Ende deutscher AKWs besiegelt.
Nun können Ängste durchaus auch Gutes bewirken, indem sie helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden oder diese zu revidieren. Im Corona-Kontext wird das dann der Fall sein, wenn sich mit jedem weiteren Booster-Problemfall die Junk-Qualität der im Schnellverfahren und mit Notverordnungen durchgepeitschten und verspritzten Brühen bis zum letzten obrigkeitshörigen Einfaltspinsel rumgesprochen hat. Das kann hierzulande leider noch etwas dauern.
Wenn Lauterbach nicht gegangen wird, riecht seine Ankündigung nach den üblichen Spielchen vor der Sommerpause. Letzter Sitzungstag vor dem Urlaub Nachts um kruz vor 11, möglicherweise Abstimmung gemeinsam mit einem völlig anderen Paket, unter völlig anderem Namen. Beispielsweise: Es wird für Ungeimpfte der Nachweis eines Beratungsgesprächs vorgeschrieben, der aber nur einen Monat gültig ist. Das ganze unter Vorbehalt des Infektionsschutzgesetzes, gültig nur außerhalb von Hotspots. Das ganze wird nicht als Gesetz zur Impfpflicht, sondern als Beratungsgesetz deklariert und wird gemeinsam mit einem völlig anderen Gesetz zur Abstimmung gestellt, das allgemein befürwortet wird. Das Schlimme ist, dass die Leute der Meinung… Mehr
Was nützt Verachtung, wenn die Maßnahmen in gravierendem Maß die Axt an Grundrechte legen? Da müsste dann schon ein grober Keil auf einen groben Klotz kommen, damit „die da oben“ daran erinnert werden, wo der Souverän“ sitzt … oder marschiert. Ich befürchte aber, dass Schlafmichel selbst dann ruhig bleibt, wenn er derart ver***cht wird und solange es noch Klopapier gibt.