Abgeordnete bringen Bundestagsantrag für AfD-Verbotsverfahren ein

Der in den Bundestag eingebrachte Gruppenantrag zu einem Verbotsverfahren der AfD beim Bundesverfassungsgericht wird von einzelnen Abgeordneten von SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt, nicht aber von den gesamten Fraktionen.

dts

Der Bundestag wird offenbar demnächst über einen Gruppenantrag abstimmen, in dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren der AfD beantragt wird. Der Antrag wird von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, nicht aber von den gesamten Fraktionen, berichtet die „Welt“. Er war demnach seit Monaten vorbereitet worden und wurde am vergangenen Freitag finalisiert.

Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden. Von allen genannten Fraktionen unterstützen ihn laut der „Welt“ jeweils mindestens zehn Abgeordnete.

Der Bundestag beantrage beim Bundesverfassungsgericht, gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraf 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig sei, heißt es in dem Antrag. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.

Die Abgeordneten von SPD, Union, Grünen und Linken werfen der AfD in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes vor. Dabei nennt er etwa die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten. Der Antrag wertet außerdem zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.

Der Antrag bezieht sich laut der „Welt“ unter anderem auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts aus diesem Jahr. Das OVG in Münster hatte im Mai geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf. Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die „gegen die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbaren Grundprinzipien der Menschenwürdegarantie und des Demokratieprinzips“ gerichtet seien, heißt es in den Entscheidungsgründen.

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht sieht in einem Beschluss vom Februar zu einer waffenrechtlichen Entscheidung „gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, dass der AfD-Landesverband Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist“.

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Kommentare ( 25 )

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Franck Royale
1 Stunde her

Die AfD sollte mit einem Verbotsverfahren gegen SPD, Union, Grüne und Linke reagieren. Die Punkte welche belegen, dass diese Parteien die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ einnehmen, ist lang, hier nur eine kleine Auswahl: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.“ (Robert Habeck, Grüne) Claudia Roth (Grüne) marschiert bei Demos mit wo „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ und „Deutschland verrecke“ skandiert wird „Unsere Gesellschaft wird weiter vielfältiger werden, das wird auch anstrengend, mitunter schmerzhaft sein. Unser Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt… Mehr

Paul987
1 Stunde her

Die sogenannte Demokraten kommen halt in der politischen Auseinandersetzung nicht gegen die AfD an.
Wenigsten sieht nun die Republik, dass es tatsächlich ein Einheitskartell ist. Sie rotten sich, wie jedes Kartell zusammen, um die Opposition/Gegner auszuschalten.

Klaus Kabel
1 Stunde her

Sollen sie mal machen, die „Demokraten“. Immer mit dem Kopf gegen die Wand. Das ist die Endphase der Ampel und da wird nochmal die Keule rausgeholt. Die AfD ist die einzige Partei, die versucht, die FDGO vor diesem wildgewordenen Haufen zu schützen. Und selbst wenn…ich betone wenn…die AfD verboten würde, wäre eine neue Partei die Folge. Und die würde die Systempartei Wagenknecht spielend überwunden. Aber nicht mal das Bundesverfassungsgericht kann, wenn es nicht Volksgerichtshof spielt, die AfD verbieten. Das würde der Regierung international das Genick brechen.

Nicolai94
1 Stunde her

Die haben nicht nur Angst, bei denen ist wirklich Arsch auf Grundeis.
Für den unwarscheinlichen Fall, dass die AfD tatsächlich verboten wird, ist doch klar, was passiert: Dann bekommen Freie Wähler, Bündnis Deutschland, WerteUnion oder andere Partei auf einen Schlag so viele Stimmen, dass sie zusammen bei über 30% stehen.
Und dann schreien die Kartellparteien sofort nach dem nächsten Verbotsverfahren…

Markus Gerle
1 Stunde her

Parteien, welche Oppositionsparteien, die über 20% der Wähler repräsentieren, verbieten wollen, stufe ich persönlich als gesichert demokratiefeindlich ein. Parteien mit solchen Abgeordneten sind zumindest für mich unwählbar. Somit bleiben als Wahlalternativen für die nächste BT-Wahl eigentlich nur noch AfD, FDP und BSW. Irgendwie ist das ganz schön traurig.
Ach ja, hat eigentlich schon irgendjemand stichhaltige Beweise geliefert, dass die AfD unser System umkrempeln und die Demokratie abschaffen will? Zumindest bei den Grünen und den Linken gibt es ja solche Beweise, da diese Parteien ja mit einigen Grundrechtsartikeln arg fremdeln.

Elmar
1 Stunde her

Auch wenn die Blockflötenparteien für die Bürger nichts Vernünftiges zustande bringen, reicht es für antidemokratischen Nonsens allemal.

Juergen Semmler
1 Stunde her

Bedeutung (Definition)

Was bedeutet „Wanderwitz“?

„Witz“, der zu verschiedenen Zeiten und /oder an verschiedenen Orten in mehr oder weniger veränderter Ausführung auftaucht

Ein Beispiel für einen „Wanderwitz“:

Anfang 1989 erzählt man sich in Ostberlin, dass bei Ego Krenz eingebrochen worden sei. Gestohlen wurde das Ergebnis der bevorstehenden Volkswahlen vom 7. Mai 1989.

Denselben Witz erzählte man sich bereits im Dritten Reich:

1935: Großer Einbruch bei Dr. Goebbels. Gestohlen wurde das Wahlergebnis von 1936.

Es wird nicht der einzige Wanderwitz bleiben…

Klaus Decker
2 Stunden her

Endlich ist es soweit: Das Verbotsverfahren kommt, und damit der Offenbarungseid der Demokratie. Ich sage es ganz deutlich: Nichts, aber wirklich gar nichts rechtfertigt dieses Vorgehen. Es zeigt nur, dass für echte Opposition in Deutschland kein Platz ist. Ich hätte nie gedacht, dass Demokratie und Rechtsstaat so sichtbar zu Grabe getragen werden.

Tacitus
2 Stunden her

Ganz ehrlich: Ich kann es nicht mehr hören und ertragen!!!
Wenn sog. Parlamentariern die AfD zu wichtig werden sollte, dann sollen sie doch bitte selbst einmal eine vernünftige Politik betreiben, sei es in der Regierung, oder in der Opposition.
Diese ganze – entschuldigen Sie bitte meine Wortwahl – Schweinerei der Personen, die immer nur über irgendwelche scheinbaren ‚Entgleisungen‘ der politischen Gegner (AfD) palavern, kann ich als lupenreiner Demokrat nicht akzeptieren!
Ich habe den Eindruck, dass die Vertreter einer Minderheit des Volkes inzwischen vollständig hohldrehen und die Mehrheit in ihr geistig engstirniges Korsett zwingen wollen.
Nicht mit mir!

NurMeineMeinung
2 Stunden her

Richtige Nachweise für die Vorwürfe wurden bisher nie genannt, nur Behauptungen.
Im Gegensatz zur u.,a. SPD, die Nachweislich gegen die Verfassung arbeitet.