Karlsruhe: AfD hat keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze im Bundestag

Die AfD hat keinen generellen Anspruch darauf, im Bundestag Vorsitzende von Ausschüssen zu stellen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch in zwei Organstreitverfahren.

IMAGO / Political-Moments

Die Organklagen der AfD-Fraktion seien teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen worden, so die Karlsruher Richter. Eine Verletzung des Rechts der AfD auf Gleichbehandlung als Fraktion in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages liegt demnach nicht vor. Die AfD könne sich zwar auf das Recht auf Gleichbehandlung bei der Besetzung der Ausschussvorsitze stützen, die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegten sich jedoch „im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie“.

Weil es nicht um spezifische Statusrechte der Abgeordneten und Fraktionen, sondern allein um die Teilhabe an erst durch die Geschäftsordnung eingeräumten Rechtspositionen gehe, sei der alleinige verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab das Willkürverbot, so das Gericht weiter. Die Entscheidung der Karlsruher Richter erfolgte einstimmig.

In den Verfahren ging es einerseits um die Abwahl von Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im November 2019 und andererseits um die Verweigerung der Wahl der von der AfD benannten Kandidaten für drei Ausschuss-Vorsitze seit der Bundestagswahl 2021.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages „bestimmen“ die Ausschüsse ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach zuvor getroffenen Vereinbarungen im Ältestenrat. Traditionell sehen diese Vereinbarungen eine Berücksichtigung aller Fraktionen nach ihrem jeweiligen Stärkeverhältnis vor – die AfD-Kandidaten erhielten aber jeweils keine Mehrheit. Die AfD sah sich hierdurch in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages verletzt (Urteil vom 18. September 2024 – 2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21).

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Kommentare ( 78 )

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albert deutsch
3 Stunden her

Schön für die Zukunft .Kommt dann eine Partei auf 51% kann sie die restlichen zusammen gewürfelten 49% zu 100%ignorieren !

brennnessel
4 Stunden her

Immerhin, ein richtiges, ein zu erwartendes Urteil, und zum Zeitpunkt ein gute Wahlhilfe für die Blauen. Man muss sich eben entscheiden, frau auch.

Nibelung
5 Stunden her

Wenn das geschriebene Recht zur Auslegungssache wird, dann könnte man auch darauf verzichten und birgt die große Gefahr der Willkür in sich und wer in richterlichen Gremium noch nicht einmal einen einzigen Sachwalter in eigenem Interesse besitzt, im Gegensatz zu allen anderen Parteien, muß zwangsläufig zu den Verlierern zählen und kann allenfalls noch Recht bekommen, wenn es um Lapalien geht und in Polen sieht man derzeit in aller Deutlichkeit wie das alte Recht gedeuted wird und somit zur willfährigen Masse für die Herrschenden wird und damit entgültig seinen Sinn verliert und das ist bei uns und anderswo nicht viel besser… Mehr

GR
5 Stunden her

Das Verfassungsgericht ist eine absolut undemokratische Institution, die keiner Kontrolle durch das Volk unterliegt. Die können sich aufführen wie Diktatoren und tun das auch.

HavemannmitMerkelBesuch
5 Stunden her

Es ist schon Realsatire, daß das höchste und wichtigste judikative Organ das die Verfassung schützen soll, sich im Übrigen genau aus den Parteien zusammensetzt, die derzeit verfassungsgemäße Rechte der parlamentarischen Opposition verweigern, um in einer verschwörerisch, nicht mal geheimen verfassungsfeindlichen Absprache die Blockierung parlamentarischer Prozesse, Beschlüsse und Wahlen betreibt und darin keinerlei Probleme für das gesellschaftliche und juristische Zusammenleben und infolge Wirken der verfassungsgemäßen Grundordnung erkennen kann. Niemand der älteren, weißeren und kulturell und breitenwohlstandsorientiert gut und gerne rückwärtsgewandten Bevölkerung kann über einstürzende Brücken bis zur Aufklärung eindeutiger mindest politischer Verbrechen durch Manipulation, vorsätzliches Lgen und spätere Beweisvernichtungen mindest rund… Mehr

Dellson
14 Stunden her

Das Spiel wurde aber bisher immer so traditionell gespielt! sagt die AfD. Nun wir spielen das Spiel hier aber jetzt so nach unseren Regeln und das zählt halt, urteilt das BVG heute. Aha, was auch sonst, es wäre ja auch zu einfach für eine parlamentarische Demokratie, wenn alle sich an die Etikette einer respektvollen Umgangsform gegenüber dem Wählervotum halten würden. Was kümmert es die Tafelrunde was der Büttel will. Mehr Beweis für das Nichtfunktionieren einer auf das Wohl der Bürger ausgerichteten Politik kann es gar nicht geben. Die Wahlen in Thüringen, Sachsen haben dazu auf Länderebene die bestehenden Hierarchien dazu… Mehr

jansobieski
16 Stunden her

Wenn sich Parteien, die sich früher spinnefeind waren plötzlich alle zusammen gegen eine verbünden und einen Einheitsblock bilden, dann kann man eben nichts machen. Egal, was in dieser Frage geschieht, das System muss komplett geändert werden und der Parteienstaat entmachtet werden. Man muss ihnen ihre Beute Staat wieder entreißen. Ins Parlament ab sofort nur noch direkt gewählte Abgeordnete , die keiner Partei angehören müssen. Zweitstimmen komplett weg.

Apfelmann
17 Stunden her

Wer die meisten Stimmen bekommt in einem Gremium wird zu dessen Vorstand. Punkt. Das ist doch logisch. Wer versteht das bloß nicht?

Michael M.
15 Stunden her
Antworten an  Apfelmann

Klar ist das logisch, dennoch haben Sie offensichtlich noch nicht einmal annähernd verstanden um was es hier eigentlich geht.
Aber egal, der AfD schaden solche Urteile ganz bestimmt nicht, ganz im Gegenteil.

Last edited 15 Stunden her by Michael M.
Der Ketzer
14 Stunden her
Antworten an  Apfelmann

Demokratietüchtig?
Wir reden hier von einer „repräsentativen“ Demokratie, in der man ca. 6 Mio. Wähler nicht ausgrenzen kann, ohne die Demokratie selbst in Frage zu stellen und die Gesellschaft zu spalten. Da bleibt eine Radikalisierung derjenigen hinter der „Brandmauer“ (des „antifaschistischen Schutzwalls“?) u.U. nicht aus.
Sollte die Opposition einmal die Mehrheit bekommen, sollte sich keiner darüber beschweren, wenn sie dieselben Methoden anwendet. Insbesondere die Ampel hat den Werkzeugkasten der totalitären Methoden üppig gefüllt.

bumo111
5 Stunden her
Antworten an  Apfelmann

Hier geht es in den Ausschüssen ja nicht um persönliche Eignung und Kompetenz bei der Wahl des Vorsitzenden. Wie würde denn sonst eine Frau Strack Zimmermann gewählt werden. Viielmehr geht es um eine strukturelle Benachteiligung.

HavemannmitMerkelBesuch
5 Stunden her
Antworten an  Apfelmann

Wer hier die meißten Stimmen der Ablehnung bekommt, dem wurde hier auch nicht zugestimmt. Aber dies ist hier im Zweifel eine private Veranstaltung, keine parlamentarische Demokratie die sich Rechtsstaat nennt und an der alle ihren Willen einbringen sollen, dürfen und müssen, wenn sie wollen. Für parlamentarische demokratische Grundinstitutionen der parlamentarischen Vertretung des Souveräns in einer Demokratie gelten entsprechend Standards, die eben die gesamte Bevölkerung parlamentarisch abbilden und ihr Geltung verschaffen sollen und müssen, weil der Souverän in einer parlamentarischen Demokratie den Staat abbildet, ihn bestimmt, ihn garantiert, ihn prägt und auch kontrollieren sollte und die lassen sich nicht einfach durch… Mehr

moorwald
3 Stunden her
Antworten an  Apfelmann

Genau. Das BVerfG hat gut daran getan, sich nicht – wie ihm manchmal vorgeworfen wird – als Ersatz-Gesetzgeber zu gerieren.
Es hat die Klagen als unzulässig bzw. unbegründet zurückgewiesen. Der Bundestag regelt seine Angelegenheiten völlig autonom gemäß der selbstgegebenen Geschäftsordnung, die natürlich verfassungsgemäß sein muß.
(Mit der Anführung schlichter Fakten ernten Sie in diesem Forum schnell einmal jede Menge roter Daumen…)

Last edited 2 Stunden her by moorwald
Paul987
18 Stunden her

Zumindest steht jetzt fest, die Opposition kann von den Regierungsfraktionen mit Füssen getreten werden. Ich will aber kein Mimimi der sogenannten „Demokraten“ hören, sollten sich die Mehrheitsverhältnisse mal ändern und der Bumerang voll zurückkommen.

Zumindest in Thüringen ist das selbstgefällige Grundrecht der „Demokraten“ auf Besetzung von obersten Richterposten, mit Parteisoldaten der „demokratisch“ Regierenden, schon mal durch den Wählerwillen gefallen…

Wolfgang Schuckmann
18 Stunden her

Ein paar Leute werden immer gleicher sein als alle Anderen. Es ist ein Schmierentheater, was da aufgeführt wird. Das ist vielen schon lange klar. Es kann zwar eine Zeitlang Dinge verlangsamen aber letztendlich nicht aufhalten.
Das werden unsere Superdemokraten noch lernen müssen, weil Machtwechsel zum Spiel der Demokratie dazu gehört. Aber wenn man sein Leben auf die Zugehörigkeit zu irgendeiner Partei zugeschnitten hat und nichts anderes gelernt hat , ist man natürlich auf die Knete vom Staat angewiesen ..In der freien Wirtschaft wären diese Herrschaften bald auf staatliche Stütze angewiesen bei den Lebensläufen und Berufslaufbahnen, die man da anzubieten hat.