Anweisung für Bundespolizei: Wer sich gegen Abschiebung wehrt, kann bleiben

Kanzler Scholz will „Schwerstkriminelle“ nach Syrien und Afghanistan abschieben lassen. Seine Innenministerin diejenigen, die terroristische Straftaten verherrlichen. Doch wenn sich ein Ausreisepflichtiger weigert, in das Flugzeug zu steigen oder sich wehrt, kann die Polizei ihn „auf freien Fuß“ setzen. Wie passt das zusammen?

picture alliance / ABBfoto | -
Abschiebung von Flüchtlingen am Hamburger Flughafen, 23.04.2024

Für erhebliche Verwunderung sorgt eine Anweisung für die Bundespolizei aus der Landesaufnahmestelle Niedersachsen. Wenn sich der Betroffene, der abgeschoben werden soll, weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen, kann dieser wieder auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.

Das steht so wörtlich in einer „Erklärung zur eventuellen Ausreiseverweigerung“, die die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Ende Juli geschrieben hat und über die Bild berichtete.
Das bedeutet: Wer sich gegen die Abschiebung wehrt, der kann bleiben.

Behörde als Rechtshindernis
Beißen, Schlagen, Freikommen: Ausländerbehörde billigt „Widerstand“ gegen Abschiebungen
Anlass war eine Abschiebung am Flughafen in Düsseldorf. Dabei griff ein Mann (38) von der Elfenbeinküste bei seiner geplanten Abschiebung zwei Polizisten im Flughafen Düsseldorf an. Auf dem Weg zum Flugzeug verletzte er einen Polizisten durch Faustschläge gegen den Kopf und einen weiteren Beamten durch einen Biss in die Hand. Beide mussten mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus: Verdacht auf Gehirnerschütterung sowie eine tiefe Bisswunde.

Der Rechtsstaat werde ad absurdum geführt, so Manuel Ostermann, der stellvertretende Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, wenn sich Migranten durch passiven oder aktiven Widerstand einer Abschiebung entziehen könnten. Ostermann wörtlich: „Das Ganze wird noch absurder, wenn die gewalttätige Person anschließend auf freiem Fuß belassen wird. Diese Realität zeigt Deutschlands Hilflosigkeit. Leidtragende sind nicht nur der Rechtsstaat, die in Deutschland lebenden Menschen, sondern insbesondere meine Kolleginnen und Kollegen, die diesen anhaltenden Wahnsinn ausbaden müssen.“

Wäre vielleicht ein Vorbild für gepiesackte Steuerzahler. Die verweigern einfach das Zahlen von Steuern. Oder bei mehrfachen Verkehrsverstößen, wenn der Führerschein eingezogen werden soll. Nur müssten sie so heftig randalieren, dass jedermann freiwillig von ihnen ablassen würde. Daran scheitert’s. Wer kann das schon?

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Kommentare ( 16 )

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Birgit
29 Tage her

Ist diese ‚Anweisung‘ … nicht mindestens auch ein indirekter Aufruf zu ‚Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte‘ – also laut § 113 STGB ein eigener Straftatbestand vonseiten des Präsidenten der Landesaufnahmebehörde NI ?? Click ► Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte  Denn aufgrund dieses Schreibens werden ALLE – vom Anwalt über Sozialarbeiter, Flüchtlingshelfer bis hin zur eigenen Familie – dem Abzuschiebenden raten zu beißen, schlagen, treten, was das Zeugs hält, weil er dann nämlich NICHT ins Flugzeug sondern wieder freigesetzt wird. — Solch‘ zynischen Obrigkeitsauswüchse machen Knoten ins Hirn eines jeden logisch Denkenden – ich unterstelle MIT ABSICHT. Fragt sich eigentlich nur noch, welches Ziel genau… Mehr

Last edited 29 Tage her by Birgit
Madame Blume
29 Tage her

„Anweisung für Bundespolizei: Wer sich gegen Abschiebung wehrt, kann bleiben“
Lustig. Würden wir Einheimischen uns so etwas wagen, dann würden wir in den Knast wandern und für unser restliches Leben vermutlich nie wieder eine würdige Arbeitsstelle bekommen können, da „Vorbestrafung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt“.

elly
29 Tage her

deutsche Steuerzahler und Verkehrssünder haben keine NGO Lobby, deshalb würde ihnen auch kratzen, beißen, spucken usw. nicht helfen, eher das Gegenteil bewirken. Jeder Migrant hat eine große Lobby aus NGOs hinter sich, die sofort mit lautem Lamenti zur Stelle ist.

schwarzseher
29 Tage her

Wer sich gegen seine Steuerabgaben oder das ÖRR Schutzgeld wehrt,muß keine Steuern und kein Schutzgeld zahlen. Das wäre doch logisch.

BK
29 Tage her

Mit solchen Anweisungen können Staat und Volk nur verlieren. Wie verträgt sich das mit dem Amtseid? Ist man nicht auch dem Bundesland verpflichtet oder darf sich daran jeder die Füße abputzen?

Kontra
29 Tage her

Das Ganze hat hier nicht mal mehr „1. April Charakter“, es fehlen einem schlicht die Worte!

der_chinese
29 Tage her

Ich verspüre mittlerweile nur noch Fatalismus und Ohnmacht.

Die Ausreisepflichtigen wollen nicht ausreisen? Ich rate jedem rationaldenkenen genau das zu tun!

Johann Thiel
29 Tage her

„Der Betroffenen hat sich umgehend…“ Sonst was? Wird er dann abgeschoben? Einfach nur wahlweise lächerlich oder dreist.
Die Frage ist, wer ist mit besagter Anweisung persönlich für eine solche Rechtsbeugung verantwortlich.

Peter Pascht
29 Tage her

„Doch wenn sich ein Ausreisepflichtiger weigert, in das Flugzeug zu steigen oder sich wehrt, kann die Polizei ihn „auf freien Fuß“ setzen. Wie passt das zusammen?“ Das paßt zur den Fake – „Grenzkontrollen“ Lüge der Frau Faeser. Schamlos hinterlistig belügt sie die Öffentlich in Allem was sie tut. „Grenzkontrollen“ bedeutet in der Faeser Lügen-Fake-Sprache, illegale Migranten an der Grenze zu zählen bei der Einreise, aber nicht abzuweisen an der deutschen Grenze. Zur Zeit kommen täglich cca. 600 Flüchtlinge ilegalüber die Grenze. 2022 kamen 1/3 mehr Migranten nach Deutschland als 2023, trotz Fake-Grenzkontrollen. Quelle: ÖRR Dank neuem Einwanderungsrecht, werden sie alle… Mehr

Autour
29 Tage her

Es wurde noch NIE eine Abschiebung durchgeführt in der sich der die das Abzuschiebende werte! Noch NIE!
Es ist allgemeinbekannt, dass man eine Abschiebung sehr sehr leicht verhindern kann so man sich dagegen wert! Es wurde noch NIE jemand in einer Zwangsjacke nach Hause geflogen, obwohl das das einfachste wäre!

Inga
29 Tage her
Antworten an  Autour

Und das Tollste daran ist: Habe mal einen Kurzbericht einer solchen Abschiebung auf dem Flughafen gesehen. Der deutsche Polizist – kein junger mehr – hätte beinah in die Kamera geheult vor Mitleid.