Abschiebung aus Kirchenasyl erhitzt die Gemüter

Die Abschiebung eines Afghanen aus dem Kirchenasyl führte zu einem innerkirchlichen Aufschrei der Empörung. Während die EKD nun selbst den Staat in Migrationsfragen in die Pflicht nehmen möchte, betonen Behörden, dass auch Kirchen sich an geltende Absprachen zu halten haben.

picture alliance / epd-bild | Hans-Juergen Bauer

Kirchen als Schutzräume der Verfolgten haben eine jahrhundertelange Tradition. Das sogenannte Kirchenasyl ist die zeitgenössische Form dieser Tradition und galt bislang als besonders schützenswerte Institution. Nun wurde in Hamburg ein 29-jähriger Afghane aus dem Kirchenasyl einer katholischen Gemeinde abgeschoben. Es entbrannte eine heftige Diskussion über die Rechtmäßigkeit dieser Abschiebung, die nun vor allem von der evangelischen Kirche offensiv vorangetrieben wird.

Im Frühjahr dieses Jahres reiste ein Afghane nach Deutschland ein. Der 29-Jährige lebte zuvor 9 Jahre in Schweden bei Familienangehörigen und hatte Asyl beantragt, das allerdings vom schwedischen Staat abgelehnt wurde. Um einer Abschiebung zu entgehen, kam der Afghane nach Deutschland. Im Sommer begab er sich in Hamburg dann ins Kirchenasyl, wo ihm die Pfarrei Heilige Elisabeth in der Gemeinde St. Christophorus (Lohbrügge) Obdach gewährte.

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Nun folgte die Rücküberstellung nach Schweden, denn obwohl die Kirchengemeinde „humanitäre Härten“ befürchtete, wies die zuständige Ausländerbehörde in Hamburg die Verantwortung von sich, da man als Vollzugsbehörde nach Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Rücküberstellung an das zuständige Land verpflichtet wäre.

Die Argumentation des BAMF berief sich dabei auf die Regelungen der Dublin-III-Verordnung, der zufolge die Prüfung des gestellten Asylantrags im zuständigen Mitgliedstaat zu erfolgen habe. Das war aber Schweden und Schweden hatte den Asylantrag nach 9 Jahren Aufenthalt abschlägig beurteilt. Das Erzbistum Hamburg ließ es dabei aber nicht bewenden und legte ein Dossier vor, in dem die befürchteten individuellen Härten dargelegt wurden. Nach „intensiver Durchsicht“ wurde dieser Einwand des Erzbistums aber abgelehnt und die Rückführung nach Schweden beschlossen.

Explosionsartiger Anstieg von Kirchenasylanten

Natürlich ließ es das Erzbistum dabei nicht bewenden. Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße forderte, „dass die Behörden die Tradition des Kirchenasyls respektieren“. Das Kirchenasyl sei „ein letztes Mittel zur Abwendung unzumutbarer humanitärer Härten“, so Heße. Es gehe darum, „im Austausch mit den staatlichen Stellen im konkreten Einzelfall eine verantwortbare Lösung zu finden“, plädierte der Erzbischof.

Dem widersprach die Hamburger Innenbehörde und beharrte auf der Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidung. Auch die Kirchen müssten sich an geltendes Recht und getroffene Vereinbarungen halten, betonte ein Sprecher der Innenbehörde. Wer erwarte, dass der Staat Vereinbarungen respektiere, müsse das auch selbst tun. „Dazu gehört, dass die rechtsstaatliche Prüfung von solchen Härtefällen und auch deren Ergebnis akzeptiert wird und man sich nicht kategorisch darüber hinwegsetzt“, so der Sprecher.

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Mit diesem Plädoyer dürfte die Innenbehörde bei den Kirchen aber auf Granit stoßen. Denn auch die evangelische Kirche hat sich schon längst in die Diskussion eingeschaltet. Die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs monierte, dass es in den letzten Wochen mehrere Fälle gab, in denen das Kirchenasyl gebrochen wurde. „Als Kirchen werden wir weiter gemeinsam dafür eintreten, dass das Kirchenasyl als letzte Zuflucht im Sinne einer menschenwürdigen Asylpraxis erhalten bleibt“, so Fehrs.

Auch wenn erst der Fall des 29-jährigen Afghanen die Öffentlichkeit erreichte, so war das Kirchenasyl im Laufe dieses Jahres bereits mehrfach geräumt worden. Im Januar kam es zu einer Räumung in Schleswig-Holstein, im Mai war eine russische Familie in Niedersachsen betroffen. Zurzeit leben alleine in Hamburg 76 Menschen im Kirchenasyl. Bundesweit sind laut der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ 542 aktive Fälle von Kirchenasyl mit mindestens 690 Personen bekannt.

Die Zahl der Kirchenasyle stieg in den letzten Jahren allerdings deutlich an. Der Jahresbericht 2022 dokumentiert insgesamt 1119 Fälle von Kirchenasyl, von denen 875 erst im Jahr 2022 selbst begonnen wurden. Der Großteil der Kirchenasylanten stammte dabei aus Afghanistan, Syrien und dem Irak. Zum Vergleich: Im Jahr 2004 wurden lediglich 48 öffentliche Kirchenasyle registriert, im Jahr zuvor waren es gar nur 38. Die meisten der damaligen Asylanten waren Kurden.

Die EKD geht in die Migrationsoffensive

Noch offensiver als die Hamburger Bischöfin präsentierte sich Anna-Nicole Heinrich, ihres Zeichens Präses der Synode der evangelischen Kirche in Deutschland. Sie forderte in einer Pressemitteilung „mehr kritische Kontrolle des staatlichen Umgangs mit Geflüchteten“. Es reiche nicht aus, Abschiebungen an Flughäfen beobachten zu lassen, sondern man müsse auch, wenn ausreisepflichtige Menschen über zunehmend längere Zeiträume auf ihre Abschiebungen warten, gefragt werden, „in welcher Weise das mit elementaren Würde- und Sicherheitsansprüchen dieser Menschen in Einklang stehen kann“.

Dazu traf sich Heinrich letzte Woche in Köln mit dem Verein „Abschiebungsreporting NRW“, der auch von Kirche und Diakonie finanziert wird. Bereits im Sommer hatte Heinrich bereits das Closed Control Access Center auf Kos besucht und eine „kritische zivilgesellschaftliche Kontrolle des staatlichen Umgangs mit Geflüchteten, gerade bei Abschiebungen“ gefordert. „Von Behörden häufig zu hören, dass für einen Missstand eine andere Stelle Verantwortung trage, bringe eine strukturelle Verantwortungslosigkeit zum Ausdruck.“ Bereits im November wird die Synode der EKD in Würzburg über das Schwerpunktthema „Migration, Flucht und Menschenrechte“ beraten. Es bedarf wenig Phantasie, um vorherzusagen, dass sich die EKD dann wohl für eine Erweiterung des Asylanspruchs aussprechen wird.

Zuspruch erhielten die Kirchen auch aus einschlägigen politischen Kreisen. Die Linksfraktion der Hamburger Bürgerschaft entdeckte in der Frage des Kirchenasyls plötzlich ihr Herz für christliche Institutionen. „Die kirchliche Entscheidung, einem Menschen Asyl zu geben, darf nicht angetastet werden. Abschiebungen aus dem Kirchenasyl darf es nicht geben“, forderte Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion. Auch der flucht- und religionspolitische Sprecher der Hamburger Grünen, Michael Gwosdz, betonte, dass „vor diesem Hintergrund“ (sic!) der Bruch des Kirchenasyls „völlig unverständlich“ sei.

Rechtliche Grauzone Kirchenasyl

Das Kirchenasyl ist bereits seit langem ein Streitpunkt zwischen kirchlicher und weltlicher Macht. So wurden in den letzten Jahren wiederholt Prozesse gegen Geistliche in Bayern geführt, die Kirchenasyl gewährt hatten. In allen Fällen wurde die beschuldigte Geistlichkeit aber entweder freigesprochen, oder das Verfahren eingestellt, wie zuletzt 2023 bei der Äbtissin Mechthild Thürmer, die im Laufe der Jahre 30 Flüchtlingen Unterschlupf in ihrem Kloster bot.

Verteidiger des Kirchenasyls berufen sich dabei auf entsprechende Vereinbarungen zwischen den Behörden und den Kirchen, nach denen die Gewährung von Kirchenasyl in besonderen Härtefällen zur nochmaligen Prüfung der Fälle gewährt werden kann. Mit dem neu aufflammenden öffentlichen Interesse am Kirchenasyl könnten diese Absprachen demnächst aber wieder auf dem Prüfstand stehen.

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Kommentare ( 52 )

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h.milde
1 Monat her

Illegale Migranten beschützen, angeblich um deren „Menschenwürde“, klingt mutig & ehrenvoll. Aber Kirchenpforten aus feiger Angst schließen, zigtausende Menschen alleine ohne Trost sterben lassen aus gleichem Grunde, „wie man noch nicht mal seinen Hund eingehen lassen würde“ -Zitat IS. Peter Hahne- in der sog. „Coronaepidemie“, dann noch eine multitoxische Geninjektion als „Geschenk GOTTES“ lügen,und damit GOTTES Namen mißbrauchen, alte Menschen aus Pflegeheimen rauswerfen, zugunsten junger & meist ebenfalls illegaler Migranten, weil sie damit mehr Geld machen etc. etc, das sind unbedingt Empfehlungen für das Jüngste Gericht:

“ Quanto tremor est futurus;

Quando IUDEX est venturus;

Cuncta stricte discussurus…..“

Waehler 21
1 Monat her

Talar-moral schlägt GG. Zudem kommt noch, dass sich eine Handvoll von Amateuren einem ausgereizten Rechtsweg in Europa überlegen fühlt, samt allen daran beteiligten Richtern.
Wenn diese Leute sich genötigt sehen zu handeln, dann haben sie die Mög- lichkeit, eine Verpflichtungserklärung für diesen Afghanen abzugeben. Aber das wäre dann doch wirklich zu christlich!
Wer will denn von seinem eigenen Geld christlich sein?

Last edited 1 Monat her by Waehler 21
Sonny
1 Monat her

Ein Afghane, der 9 Jahre in Schweden gelebt hat, könnte zu einer Gruppe von Rückkehrern gehören, die sein Land modernisieren und in das 21. Jahrhundert bringen. Was er in Europa gelernt und erfahren hat, wären unschätzbare Gewinne für ein Land und seine Menschen, die unter mordlustigen, mittelalterlichen Taliban zu leiden haben. Man bedenke nur, welche Verbrechen die Taliban an den Mädchen und Frauen begehen. Aber vielleicht hat der Afghane ja gar keine Lust, ins Mittelalter zurückreisen zu müssen und sich anzustrengen. Das Wort Asyl hat für diese „Flüchtlinge“ doch die Verheißung von mit Euronen zugeschütteten Annehmlichkeiten, die er zuhause so… Mehr

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  Sonny

Einmal in die Ideologie geboren besteht keine Aussicht bis zum eigenen Tod aus dem Konstrukt auszusteigen, was jegliche „Modernisierung“ verhindern hilft.
Hier im Westen sind solche übrigens angehalten, uns von den Vorteilen ihrer Religion zu überzeugen – uns also zu unterwerfen.
Kritisiert man das Konstrukt wird man verfolgt – auch in Deutschland, wo beispielsweise Abdel Samad oder Ates seit Jahren Polizeischutz 24/7 benötigen.

Westfale
1 Monat her

9 Jahre Schweden.
Asyl abgelehnt.
Vom Acker gemacht Richtung Deutschland.
Begab sich ins Kirchenasyl.

Bitte kurz wirken lassen – danke.

Klartext:
Nicht legal, nicht illegal, nicht
sch…egal, einfach nur kriminell!
Der Afghane und die Träger von Talar und Soutane.

Es gibt kein „Kirchenasyl“, es gibt die „Amtsträger“ die sich über dem weltlichen Gesetz stehen sehen.

Schluss damit!

PaulKehl
1 Monat her

Beim Menschenhandel mischen sich die Kirchen unter dem Beifall der Erwachten in die Politik ein. Wie würden die Erwachten wohl reagieren, wenn sich die Kirchen bzgl. der Abtreibung genau so lautstark in die Politik einmischen würden?

AlNamrood
1 Monat her

Die Kirchen sollten sich auch fragen ob es sowas wie „Moscheenasyl“ für verfolgte Christen gibt.

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  AlNamrood

Ja. Gibt es nicht – oder? Hingegen wurde berichtet, dass Afghanistan inzwischen frei von Juden ist: https://www.juedische-allgemeine.de/juedische-welt/der-letzte-jude-von-afghanistan-hat-das-land-verlassen/

Cabanero
1 Monat her

Mir fehlt in diesem Beitrag eine entscheidende Frage: Warum hat sich der Afghane nicht in eine der zahlreichen Moscheen in Hamburg geflüchtet, daruntert sicher auch etliche rein afghanische? Warum passiert das eigentlich nie? Vor ein paar Monaten führte ein Kinderchor einer katholischen Kirchengemeinde (westdeutsche Metropole) die Vertreibung der Juden aus Ägypten als Theaterstück vor. Mit Schauspiel, Gesang und der Schülerband des lokalen Gymnasiums, ein richtiges Kirchen-Musical und die Kids waren begeistert bei der Sache. Mit Styroporflocken und einem Haarfön wurde das Teilen des Meeres durch Gott simuliert, alles wirklich nett gemacht. Die Musik eine Mischung aus Gospel und Jazz, der… Mehr

Paprikakartoffel
1 Monat her
Antworten an  Cabanero

Die Israeliten wurden nicht vertrieben, sie flohen vor einem Pharao, der sie erst ziehen ließ, nachdem Gott die sieben ägyptischen Plagen über die Ägypter gerufen hatte. Und sogar dann hieß der Pharao seine Armee die Israeliten verfolgen. Moses teilte mit Gottes Macht die Fluten des Roten Meeres, wodurch die Israeliten entkamen und in denen die ägyptischen Verfolger ertranken.

Ich sehe nicht, daß jemand mobil machen würde, um Palästinenser bei sich im fremden Lande behalten zu können.

johnsmith
1 Monat her

Wir leben nun einmal nicht in einem Gottesstaat, sondern in einem Rechtsstaat mit ohnehin schon sehr umfangreichen Rechtsschutz für abgelehnte Asylbewerber, kostenlosem Rechtsanwalt und sogar der Möglichkeit, nach endgültig abgelehntem Asylantrag sogar noch einen neuen Asylfolgeantrag zu stellen oder einfach wieder neu einzureisen und das ganze Spiel von vorne beginnen zu lassen.
Ein zusätzliches „Kirchenasyl“ passt da nicht auch noch rein. Was kommt als nächstes – ein „Moscheenasyl“, wo islamische Verbände die Ausweisung von Islamisten blockieren?

AlNamrood
1 Monat her

Ein Staat der angeblich Religion und Politik trennt dürfte kein Kirchenasyl anerkennen. Ein Staat der Religion und Politik vermengt sollte keine Probleme haben den Islam zu verbieten. Wir haben die schlechteste Situation aus beidem.

flyingmick
1 Monat her

Kirchenasyl ist illegal und eine Frechheit gegenüber dem Rechtsstaat, den die Kirchen zur Geldeintreibung nutzen. Rechtlich gesehen gibt es kein Kirchenasyl.

Mausi
1 Monat her
Antworten an  flyingmick

Dann dürfen sich die Menschen mit Kirchenasyl halt nur auf kirchlichem Boden aufhalten und werden von der Kirche finanziert.