Amtsgericht Bamberg: Sieben Monate Haft für Journalist wegen Fotomontage

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik: einem Journalisten droht Gefängnis wegen „Politiker-Verleumdung“. Das Amtsgericht Bamberg verurteilt den Chefredakteur des Deutschland-Kurier wegen eines Faeser-Memes zu 7 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Bilder: picture alliance, X.com; Collage: Tichys Einblick

Zum ersten Mal droht in Deutschland einem Journalisten wegen angeblicher „Politiker-Verleumdung“ Gefängnis. Das Amtsgericht Bamberg (Oberfranken/Bayern), bekannt durch die „Schwachkopf-Affäre“, verurteilte am heutigen Montag, den 7. April 2025, den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier, David Bendels, wegen des Vorwurfs der Veröffentlichung eines satirischen Faeser-Memes zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung. David Bendels ist seit 2017 Herausgeber und Chefredakteur des Online-Magazins Deutschland-Kurier. Gegenstand des Verfahrens war eine satirische Fotomontage (Meme) mit der Bundesinnenministerin Nancy Faeser in den Mund gelegten Aussage „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“

Das Gericht sah den Straftatbestand der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem sogenannten „Majestäts“-Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) als erfüllt an.

Da Bendels nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der vorsitzende Richter verlangt von Bendels sogar, dass dieser sich bei der Bundesinnenministerin schriftlich entschuldigt. Unabhängigen Prozessbeobachtern zufolge sei das Urteil als eindeutig politisch motiviert einzuordnen. Es verfolge ganz offensichtlich den Zweck, kritische Journalisten einzuschüchtern und missliebige Meinungen zu unterdrücken.

Deutschland-Kurier-Chefredakteur David Bendels kündigte in einer ersten Reaktion auf das Urteil an: „Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz weiterführen.“

In dem Verfahren geht es um eine satirische Fotomontage (Meme), die das gestörte Verhältnis von Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Presse- und Meinungsfreiheit kritisch thematisiert. Der Beitrag wurde im Februar 2024 auf der X-Seite (vormals Twitter) des Deutschland-Kuriers veröffentlicht. Faeser hatte daraufhin Strafantrag gegen David Bendels als presserechtlich verantwortlichen Chefredakteur des Deutschland-Kurier gestellt.

Für dieses Meme wurde David Bendels verurteilt.

Top-Juristen halten den Beitrag für unproblematisch

Nach Ansicht führender Staats- und Medienrechtler ist der satirische Beitrag eindeutig sowohl durch die Presse- und Meinungsfreiheit als auch durch die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt. Unter anderem der renommierte Staatsrechtler, Bundesminister a.D. Rupert Scholz (CDU), sowie der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel halten die Veröffentlichung für unproblematisch. Dennoch erließ am 5. November 2024 die durch die sogenannte „Schwachkopf“-Affäre bundesweit in die Skandal-Schlagzeilen geratene Bamberger Justiz, in deren Einzugsbereich zufällig auch Bendels seinen privaten Wohnsitz hat, Strafbefehl in der ungewöhnlich hohen Höhe von 210 Tagessätzen.

Das Amtsgericht Bamberg stützt sein jetzt in der Hauptverhandlung gefälltes Urteil auf die – aus Sicht von Bendels und seinen Anwälten – abwegige Annahme, durch die Veröffentlichung im Deutschland-Kurier werde der Eindruck erweckt, Faeser hätte tatsächlich ein Plakat mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ vor sich her getragen. Damit sei der Straftatbestand der „Politiker-Verleumdung“ in Verbindung mit dem vor vier Jahren verschärften Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches erfüllt.

Gericht verwirft Antrag der Verteidigung

Im Laufe der Verhandlung hatte die Verteidigung erhebliche Zweifel geäußert, dass der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraf überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hier insbesondere im Hinblick auf Artikel 5 (Presse- und Meinungsfreiheit). Der Antrag der Verteidigung, diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, wurde vom Gericht als unbegründet abgelehnt.

Damit bestätigt das Gericht eindrucksvoll den Vorwurf des US-Vizepräsidenten J.D. Vance, dass Meinungsfreiheit in Deutschland ein knappes Gut geworden ist. Mit seinen immer neuen Gesetzen zur Bürgerbespitzelung, der Datensammlung im Bundeskriminalamt von Denunziationsmeldungen von sogenannten „Meldestellen“ und mit der weiteren Verschärfung von Zensurgesetzen, wie sie die Rampel plant, ist Deutschland sicherlich ein Land auf der Kippe zur Totalüberwachung.

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Kommentare ( 191 )

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Klaus Weber
16 Tage her

Immer wieder Bamberg! Dort scheint ein Nest von totalitären Juristen fröhliche Urständ‘ zu feiern…

Kassandra
16 Tage her
Antworten an  Klaus Weber

Wobei man aber nicht wissen kann, ob das tatsächlich Franken sind, die dort ihr Wesen treiben – oder ob man das Gericht in Gänze von woanders her gekapert hat.
Gabs nicht schon mal Personalien hinsichtlich dessen ganz öffentlich?

RA.Dobke
15 Tage her
Antworten an  Kassandra

Bitte so nicht fragen, liebe Kassandra! Auf was spielst Du an? Kann man nicht wenigstens hier bei TE „Ross & Reiter nennen?!

Buck Fiden
17 Tage her

Wie viele Monate Knast hätte er bekommen, wenn er „Ich liebe die Meinungsfreiheit“ als Schrift eingesetzt hätte?

Evelyn Beatrice Hall
17 Tage her
Antworten an  Buck Fiden

Oder „Ich liebe euch doch alle! Ich liebe alle Menschen!“?

jsdb
16 Tage her
Antworten an  Evelyn Beatrice Hall
Last edited 16 Tage her by jsdb
babylon
17 Tage her
Antworten an  Buck Fiden

Richtig, echt satirisch mit doppeltem Boden wäre gewesen „Ich liebe die Meinungsfreiheit und hasse den Majestätsbeleidigungsparagraphen“. Daraus 7Monate Haft zu produzieren wäre bedeutend schwieriger geworden.

Simplex
15 Tage her
Antworten an  babylon

Ja, so oder so ähnlich im Primzip wäre die DDR-Formulierung gewesen, wo „zwischen den Zeilen“ klar gewesen wäre, was Sache ist.
Den meisten Foristen sollte aufgefallen sein, dass ein Gericht jeden „gemeldeten“ Kommentar mit einem Strafbefehl versehen kann. Es kommt nur auf die richterliche Begründung und Sichtweise an, wie es der vorliegende Fall Bendell dokumentiert.
Danach dürfte der „Weg nach Karlsruhe“ einen neuen Mittelklassewagen kosten.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Hier gilt das Gleichheitsprinzip und die Bindung der Justiz an Recht und Gesetz. Ein Land, in dem man gut und gerne leben kann.

Haba Orwell
17 Tage her
Antworten an  Buck Fiden

Böses Medium aus Ingsoc-Großbritannien: „Bericht: 12.000 Briten jährlich wegen Posts in sozialen Medien festgenommen“. Dort wird jemand in Daily Mail zitiert: „Es war schwer, das Gefühl loszuwerden, dass ich in einem Polizeistaat lebe“.

Buck Fiden
17 Tage her
Antworten an  Buck Fiden

Nachbrenner: Bendels muss sich ja noch „entschuldigen“, wobei ich mich frage, auf welcher Rechtsgrundlage diese Aufforderung erteilt werden konnte. Angenommen, er würde unter der Überschrift „Entschuldigung, Frau F.! Ich stelle es hier richtig“ dasselbe Bild in gleicher Grösse eben mit der Schrift „Ich liebe die Meinungsfreiheit!“ abdrucken. Wäre das eine adäquate Entschuldigung? Ich meine, im Sinne einer Gegendarstellung hat er ja vielleicht alles richtig gemacht. Reicht das? Mit dem Streisand- Effekt ist es wie mit der Todesstrafe. Je mehr die Angelegenheit in die Öffentlichkeit gezerrt wird, je mehr Leute davon erfahren, umso mehr erodiert die ganze Kiste. Herstellen von Öffentlichkeit… Mehr

Last edited 17 Tage her by Buck Fiden
Kassandra
16 Tage her
Antworten an  Buck Fiden

„Massen“ würden zudem aufmerksam – würden örr und msm darüber berichten – was sie halt nicht tun.
Aber durch soziale Medien sticht viel durch.
.
Das mit der Entschuldigung ist eh der Gipfel. Das macht man mit kleinen Kindern vielleicht noch – aber nicht durch ein Gericht oktroyiert.
.
Wer ist der Richter*in?
Alexander Wendt schreibt in einem anderern „Fall“ aus Bamberg von einem gewissen Bamberger Richter Matthias Bachmann: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/habeck-staatsanwaelte-vorsatz-2025/
.
Oder sollten wir gar wieder bei „mea culpa, mea maxima culpa“ angelangt sein?
Diesmal vor einem weltlichen Gericht und Frau Faeser?

Last edited 16 Tage her by Kassandra
Rob Roy
16 Tage her
Antworten an  Buck Fiden

Es geht um Demütigung. Frau Le Pen muss eine Fußfessel tragen, und ein Bendels sich entschuldigen.

Simplex
15 Tage her
Antworten an  Buck Fiden

Dass Bendel als Pressemensch verurteilt wurde, ist eine latente Drohung an die „rechte“ Presse, auch die Redakteure von z.B. Welt, oder FAZ, und JF sowieso zu Freiheitsstrafen zu verknacken, oder sehe ich das falsch?
Sind wir auf dem türkischen Weg?

Niklot
17 Tage her
Antworten an  Buck Fiden

Oh, dann wäre ihm Gottes Strafe sicher, denn: „Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten.“

Sonny
17 Tage her
Antworten an  Buck Fiden

Diese Frage (und damit auch deren vorhersehbare Antwort) ist die beste Bestätigung dafür, dass die freie Meinungsäußerung in Deutschland tot ist.
Die Amtsgerichte sind die unterste juristische Instanz in Deutschland. Und m.E. werden die Richter am Bamberger Amtsgericht wohl kaum zu einer Beförderung an höher gerichtete Instanzen berufen werden. Dafür benötigt es nämllich Intelligenz, Fachkunde und Neutralität.
Oder hofft man dort auf die „Rückliebe“ des deutschen, politischen Kartells?

Last edited 17 Tage her by Sonny
moorwald
15 Tage her

„Hauptsache, et is einer wech“ (Adenauer beim Abgang Ludwig Erhards)
Kommt uns das irgendwie passend auf einen anderen Politiker (m/w/d) vor?

Armin Reichert
15 Tage her

Habe ich schon gesagt, wie sehr mich die deutsche Justiz anwidert?

https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-raketen-rambo-nach-silvester-tat-zu-bewaehrung-verurteilt-67f601b9250e870e4c82348a

Am Mittwoch wurde der 24-Jährige wegen Sachbeschädigung zu einer Strafe von 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Für die Vorwürfe versuchte schwere Brandstiftung und versuchte gefährliche Körperverletzung wurde er freigesprochen.

Zündet dagegen irgendein Idiot einen Böller vor einer geschlossenen Moscheetür, dann wird er 9 Jahre inhaftiert (nicht dass ich mit solchen Idioten irgendwelche Sympathien hätte). Aber derartige Doppelstandards machen ein Rechtssystem ebenfalls zu einem Unrechtssystem.

Aljoschu
15 Tage her

Die zentrale Frage ist doch, „Ist das die Unwahrheit, was da auf dem Plakat steht?“

Tomas Kuttich
15 Tage her

Ich verstehe gar nicht, warum Herr Böhmermann dann nicht schon längst lebenslänglich mit anschließener Sicherrungsverwahrung bekommen hat.

Die nächste Instanz wird das Urteil kassieren, in den AG sitzen die Richter, die es nicht weiter bringen. Das LG wird es schon richten.

Peter Pascht
15 Tage her

Wer war denn Anzeigerstatter/Anzeigerstatterin ?
Ein „Offizialdelikt“ das Ermittlungszwang auslöst ist es nicht, sondern wird nur auf Anzeige hin verfolgt.
Also muss es eine Anzeigerstatter/Anzeigerstatterin gegeben haben.
Die Anzeige jeden Nomalbürgers wegen so einer Bagatelle, wird dann von der Staatsanwaltschaft abgelehnt und der Bürgr auf den „Pivatklageweg“ verwiesen.
Falls Frau Faeser die Anzeigerstatterin war, dann bestand eine objektive Befangenheit des Gerichts im Dientsverhältnis zwischen der Anzeigerstatterin und dem Gericht, was bei §188 immer zu vemuten ist.

Tomas Kuttich
15 Tage her
Antworten an  Peter Pascht

Frau Faeser selbst hat Anzeige erstattet. Erst informieren, dann „kommentieren“.

Ihr lezter Satz ist völliger Unsinn, da Richter nicht weisungsgebunden sind. Was § 188 StGB mit Befangenheit des Richters zu tun haben soll, kann wohl nur jemand erklären, der keine einzige Juravorlesung besucht hat.

Last edited 15 Tage her by Tomas Kuttich
Peter Pascht
15 Tage her

Wer Artikel in der vom Verfassungschutz beobachteten linksradikalen Antifa-Presse, im „antifa“- Magazin Artikel veröffentlicht, wer sich gemein macht mit Verfassungsfeinden, die vom Verfassungschutz beobachtet werden, haßt nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch die „freiheitlich Grundordnung“ des Gundgesetzes. Es gibt dafür keine zulässige Rechtfertigung. „Am Inhalt ihres Textes stören sich die Kritiker offenbar nicht, wohl aber am Ort der Veröffentlichung. Der bayerische Verfassungsschutz bezeichnete die Antifa „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“, als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“. Quelle: Frankfurter Allgmeine Der Beweis den das Bamberger Gericht nicht gefunden hat, ist damit erbracht. „Wenn das Aug‘ nich sehen… Mehr

Schwabenwilli
16 Tage her

Dann steht auf der nächsten Fotomontage eben

„Ich bin eine glühende Verfechterin der Meinungsfreiheit“.

In solchen Zeiten flüchtet man sich in den Sarkasmus, jeder weiß trotzdem was gemeint ist. Die Borschaft dürfte sogar noch schlimmer ausfallen.

MeHere
16 Tage her

Wie viele Anzeigen gegen unliebsame Bürger und deren Meinungsäußerung hat sie schon getätigt ?
Dabei sagt sie doch selbst ständig ihre ideologische vergrillte Unwahrheit in fast jeder Pressekonferenz …
Wie kann man nur so schamlos sein ?
Alkoholproblem ?

Armin Reichert
16 Tage her

Diese Typen machen mir mehr Angst als ein Vladimir Putin es jemals könnte:

https://www.nius.de/politik/news/richter-unrecht-bamberg/b9be3e53-073c-41f7-9f59-73614ef450f0

Was geht in den Köpfen solcher Menschen vor?

Martin Mueller
16 Tage her

Dass Frau Faeser ein solches Schild hochhalten würde, so dumm ist sie nicht…

Sowas sagt diese politische Couleur nicht öffentlich…

Aber wie wissen ja aufgrund ihrer Politik, wie Madame und Konsorten ticken…