Faesers Pläne nehmen immer konkretere Gestalt an. Nach Bekanntwerden einer 22-seitigen „Leitungsvorlage“ bestätigt sich: In ihrem Diversitäts-Furor betreibt Faeser hier eine subversive Strategie zur Aushebelung des Grundgesetzes.
TE hat bereits am 12. September 2023 den „Braten gerochen“, das heißt, von diesem Geheimplan berichtet: Die Bundesministerin des Innern (BMI), Nancy Faeser (SPD), will Bundesbehörden gegen Artikel 3 (3) und gegen Artikel 33 (2) des Grundgesetzes zu migrantischer Diversität verdonnern.
Das ist gegen das Grundgesetz, denn:
- In Artikel 3 (3) heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Merke: Auch nicht bevorzugt werden!
– In Artikel 33 (2) steht: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ - Mit anderen Worten: Quoten oder „positive Diskriminierungen“ (vulgo: Privilegierungen) bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern sind in zweifacher Hinsicht verfassungswidrig. Boshafte Anmerkung: Es reicht ja schon, wenn Bundesminister- und Staatsministerposten zu 90 Prozent nach Proporz und nicht nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzt sind. Namen ersparen wir uns hier, das würde den Text zum Platzen bringen.
Unter dem ursprünglich wolkigen Namen „Bundespartizipationsgesetz“ strebt Faeser nun seit Ende 2023 eine „verpflichtende Diversitätsstrategie“ für den öffentlichen Dienst an. Das heißt konkret: Faeser will den Anteil von Personen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen. Dieses Vorhaben hatten SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 vereinbart. Dort ist auf Seite 81 von einer „diversitätsorientierten Stellenbesetzungsoffensive“ bei der Bundespolizei die Rede. Auf Seite 92 heißt es: „Für mehr Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipationsgesetz vorlegen mit dem Leitbild ‚Einheit in Vielfalt‘ und die Partizipation der Einwanderungsgesellschaft stärken (etwa durch Einführung eines Partizipationsrates).“
Vorbereitet wurde die aktuelle Initiative 2023 von Abteilungsleitern des Innenministeriums und von Beamten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD).
Im April 2024 hat Faeser dann nachgelegt und gemeint: „Daher treiben wir die neue Diversitätsstrategie weiter voran, um die Personalentwicklung und Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst modern aufzustellen.“
Das plant Faeser
Nun ist die berühmt berüchtigte Katze endgültig aus dem Sack: Faesers Pläne nehmen immer konkretere Gestalt an. Nach Bekanntwerden einer 22-seitigen „Leitungsvorlage“ bestätigt sich: In ihrem „Diversitäts“-Furor betreibt Faeser hier eine subversive Strategie zur Aushebelung des Grundgesetzes. Am 22. Juni berichtete „Bild“ von Plänen für einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Stand 17. Juni). Ziel ist laut BMI die „Stärkung der Teilhabe von Personen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung“. (SPD-geführte oder von Grün mitregierte Bundesländer werden vermutlich nachziehen.)
Der Name des geplanten Gesetzes ist wie bei den im Oktober 2023 bekannt gewordenen Plänen geblieben: „Bundespartizipationsgesetz“. Für Faeser persönlich ist dieser Plan die logische Fortsetzung des von ihr initiierten neuen Einbürgerungsgesetzes, das Zugewanderten den deutschen Pass schon nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich macht. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) gibt hier gerne die Schwester im Geiste und hilft, wo sie kann. Assistiert von der Migrationsbeauftragten Reem Alabali-Radovan (SPD), wirbt sie seit April 2024 in arabischer Sprache auf X/Twitter für den deutschen Pass – als zusätzlichen Pass.
Bild berichtet nun Details der „Leitungsvorlage“:
- Ziel des Gesetzes sei es, „die Vielfalt der Gesellschaft in der Bundesverwaltung abzubilden und die Teilhabe von Personen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung zu fördern“. Daher soll „der Anteil der Personen mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst des Bundes erhöht“ werden.
- Folgende Mittel werden hierfür angestrebt: „Jede Ausschreibung hat den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte ausdrücklich erwünscht sind.“ Und: Die Bundesregierung liefert dem Bundestag alle vier Jahre Berichte über die Umsetzung der Ziele. Dabei sollen auch Migrantenorganisationen Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Hinzu kommen regelmäßige Befragungen der Mitarbeiter und ein permanentes „Monitoring“ der statistischen Erfolge.
Faeser als sogenannte Volljuristin und als ebenso genannte Verfassungsministerin müsste wissen, was sie damit tun: Sie hebelt das Grundgesetz Artikel 3 (3) und Artikel 33 (2) aus. In ihrer eigenen Sprache bzw. der Sprache ihres Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang könnte man sagen: Faeser delegitimiert das Grundgesetz. Mit einer solchen Delegitimierung des Grundgesetzes, hier des Artikels 5 („Meinungsfreiheit“), das hat sie ja, assistierte von Haldenwang, erste Pflöcke eingeschlagen und mit dem Gebrauch des Wortungetüms „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ Kritik an staatlichem Handeln eingeschränkt und den Meinungskorridor verengt.
Experten warnen eindringlich
Der renommierte Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber sieht das Gesetzesvorhaben „schon im Ansatz verfehlt“. Die Bundesverwaltung sei kein Repräsentativorgan. „Wir brauchen eine leistungsfähige Bundesverwaltung und keine, in die nach dem Geschlechterproporz nun auch noch der Migrationsproporz einzieht.“ Bei der Vergabe öffentlicher Ämter dürfen „ausschließlich Leistungskriterien“ zur Anwendung kommen. Nach Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft darf der Staat überhaupt nicht differenzieren und „erst recht nicht Verwaltungsposten besetzen“. Die Erfahrung mit solchen Zielvorgaben bei der Frauenförderung zeigt, laut Hillgruber, dass dadurch „das Leistungsprinzip unterlaufen“ wird. Hillgruber befürchtet: „Um sich nicht dem Vorwurf der Diskriminierung auszusetzen und um ihre Diversitätskompetenz unter Beweis zu stellen, „schauen sie beim anzustellenden Leistungsvergleich nicht so genau hin“ und produzieren das politisch erwünschte Ergebnis: Die Konsequenzen sind für den Staatsrechtler absehbar: „Umgekehrte Diskriminierung zulasten von Deutschen ohne Migrationshintergrund“. Der Jurist erwartet weiteren „Qualitätsverlust in der öffentlichen Verwaltung“.
Der kritische Migrationsforscher Stefan Luft (Bremen) sagte: „Solche Politik erweckt den Eindruck der Bevorzugung von Migranten und der Benachteiligung der angestammten Bevölkerung.“ Dies sei „schädlich“. So spalte man unsere Gesellschaft. „Das Bundespartizipationsgesetz wird sich wie eine große staatliche Werbekampagne für die AfD auswirken.“
Der Chef des INSA-Instituts für Wahlforschung, Herrmann Binkert, dazu: Eine Privilegierung von Personen mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung würde „sicher mehrheitlich kritisch“ gesehen. „Solche Maßnahmen führen oft eher zum Gegenteil dessen, was man erreichen will.“
Übrigens: Die Politik der positiven Diskriminierung nahm ihren Ausgang 1961 in den USA. US-Präsident J. F. Kennedy hatte sie als „Affirmative Action“ angekündigt, 1964 wurde sie umgesetzt. Fast 60 Jahre später, im Juni 2023, wurde sie vom obersten US-Gericht („Supreme Court“) im Zusammenhang mit „positiv diskriminierenden“ Regeln bei der Zulassung zu einem Universitätsstudium für verfassungswidrig erklärt.
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Da Flüchtling quasi als Beruf anerkannt ist, ja geradezu eine Vollzeitbeschäftigung darstellt, wäre eine Verbeamtung nur konsequent.
Ja gut, wenn man hier ein richtiges Drittweltland aus dem Laden machen will brauchen wir natürlich noch mehr Korruption, Vetternwirtschaft und Ineffizienz im Beamtenapparat und auch die Clans würden sich über ein paar der Ihren in der Verwaltung sicher freuen!
Dritte Welt? Deutschland ist dabei….
Von Angestellten im Öffentlichen Dienst oder Beamten muss zu aller erst eine Beherrschung der deutschen Sprache vorhanden sein. Wie kann es da sein, dass Migranten in arabischer Sprache aufgefordert werden, sich für den Öffentlichen Dienst zu bewerben.
Insbesondere bei dieser Ministerin wird man das Gefühl nicht los, dass sie Deutschland nur vernichten will und nach ihr die Sintflut. In meinen Augen ist sie ein Fall für die Justiz, aber da ist mit dem Buschmann eine Person gleichen Kalibers.
Wo ist eigtl. Scholz? Heißt der das alles gut, was seine Ministerriege macht? Habeck, Bærbock, Schulze, Paus und ganz vorne die angebliche „Innenministerin“ Fancy Næser. Oder hat Olaf vergessen, dass er Kanzler einer Hampelmannregierung ist? Außer dämlich grinsen kann er scheinbar nichts weiter. Und Erklärungen für irgendwas? Originalzitat Scholz: „Könnte ich abgeben, tu ich aber nicht!“. Also wie Merkel sagte und Esken, in Süddeutschland auch als „der Nachtkrabb“ bekannt, gerade bestätigt hat: weiter so. Alles im „grünen Bereich“. Buntland weiter an den Abgrund und Forderungen an die Sozialkassen durch die linksgrüne Sekte. Schön wäre ja mal, wenn KGE ihrer „Berufsausbildung“… Mehr
Es geht um planvolle Ersetzungsmigration – wer das noch immer nicht verstehen will oder kann, der ist entweder gnadenlos naiv oder möchte es einfach nicht wahrhaben.
Globalistische WEF-Agenda. Ausführende: EU (von der Leyen, CDU). BRD: (Merkel, CDU). Aktuell die WEF-Marionetten Scholz, Habeck, Baerbock, ab 2025: Merz (Blackrock, CDU).
Welche Partei begeht nun Hochverrat an Deutschland, etwa (nur) die „Grünen“?
Insgesamt eine sehr unappetitliche Entwicklung. Allerdings greift der Vorwurf, das Gesetzesvorhaben unterlaufe das Leistungsprinzip, hier eindeutig zu kurz. Letzteres müsste überhaupt erstmal eingeführt werden…im Grunde ist es doch nur eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme der Regierung mit dem Ziel, mehr Migranten in den Arbeitsmarkt zu schleusen. Dem staunenden Schlafmichel wird das dann wieder im ÖRR als Job- und Integrationswunder verkauft.
Da haben sie wohl recht, wenn der schwächelnde Arbeitsmarkt keine Migranten mehr aufnehmen kann schafft man eben staatlicherseits Stellen für diese Klientel.
Also das wichtigste und drängendste ist Faeser zur Nicht-Ministerin und Scholz zum Exkanzler zu machen.
Die Sache an sich ist ja schon mehr als anrüchig, aber diese plumpe Durchschaubarkeit der Ministerin: Das muss doch nagen, wenn man sich selbst für raffiniert hält, aber jeder Dummkopf sieht, dass da jemand sitzt, der sich tatsächlich so verhält, wie seine Physiognomie es verrät.
Frau Faeser ist m. E. mit Verlaub etwas UNGESCHICKT. Ein dezenter Hinweis an die zuständigen Personalabteilungen „Bemühen Sie sich, mehr Migranten einzustellen, das merkt ja keiner! …“ hätte gereicht. Nun aber muss man ernsthaft zweifeln, ob das explizite Ziel, „der Anteil der Personen mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst des Bundes“ solle „erhöht“ werden, nicht mit Art. 3 GG (3) kollidiert. Alle Quoten nach bestimmten Merkmalen, die strategisch mit Priorität angestrebt werden, bergen die Gefahr, eine nicht grundgesetzkonforme Benachteiligung oder Bevorzugung darzustellen. Allerdings: Natürlich kann man beschwichtigen (und wird auch gewiss so argumentieren!), nur wenn zwei Bewerber gleich geeignet seien (ein migrantischer… Mehr
Den dezenten Hinweis ab es doch längst. Der radebrechen Deutschsprechende ist im öffentlichen Dienst ist doch längst keine Ausnahme mehr. Ob Hausmeister, Kraftfahrer, Bauhofbediensteter, ob bei kommunalen Versorgungsunternehmen oder beim Grünflächenamt, der muslimische Mitbürger ist allgegenwärtig.
Win- Win- Situation!
Das ist billiger, als ihnen Bürgergeld zu zahlen. So bekommen wir wenigstens noch etwas für unser sauer erarbeitetes Geld!
(Sah Tiere? Sah Tiere!)