Sylt-Hysterie: Gericht verbietet BILD anprangernde Berichterstattung

BILD darf nicht mehr das Video und Screenshots der Party-Gröler unverpixelt zeigen. Auch die ARD verstieß hier gegen das Persönlichkeitsrecht – anders als beim Mannheim-Attentäter.

IMAGO / Future Image

Mehrere Medien hatten Fotos und Videos mehrerer jüngerer Erwachsener, die im Sylter „Pony“-Club zu einem Disco-Hit die Zeile „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ gegrölt hatten, zum Zweck der sozialen Ächtung unverpixelt verbreitet, und teils auch die Namen der Betroffenen genannt. Das könnte für die Redaktionen nun teuer werden.

Das Landgericht München I untersagte der BILD-Zeitung die Veröffentlichung eines des unverpixelten Sylt-Videos. Den Antrag auf Unterlassung stellte eine junge Frau, die darauf wiedererkennbar zu sehen war. Mit dem Beschluss (Aktenzeichen 26 O 6325/24) folgte das Gericht erwartungsgemäß der ständigen Rechtsprechung in Deutschland, die dem Persönlichkeitsschutz einen sehr hohen Rang einräumt. Üblicherweise werden auch die Gesichter von Straftätern bei Medienveröffentlichungen verpixelt. Im Fall der Party-Gröler von Sylt gibt es bis jetzt noch nicht einmal Hinweise, dass die Beteiligten sich strafbar gemacht hätten.

Das Landgericht verbietet die Verbreitung des Bildes der Frau im Video als auch zahlreiche Screenshots, die die BILD-Zeitung als Titel oder sonst zur Bebilderung verwendet hatte. Auch die Veröffentlichung eines weiteren Fotos, das die Antragstellerin auf der Tanzfläche mit einem Mann zeigt, wurde untersagt. Außerdem wurde der BILD verboten, den Vornamen der Frau zu nennen sowie eine Identifizierung von ihr mittelbar durch die Nennung des Namens ihres Freundes zu ermöglichen.

Das Landgericht verbot es der Zeitung auch, das Bild der Frau in Gestalt von Screenshots auf Medienplattformen und in sozialen Medien zu verbreiten.

Nicht nur BILD, auch die ARD-Anstalt WDR hatte das Sylt-Video unverpixelt verbreitet – im Gegensatz zu den Bildern, die die Messer-Attentäter Sulaiman A. während seines Angriffs zeigen. Der Sender begründete das mediale Anprangern der Sylt-Sänger damit, bei der Szene mit etwa einem halben Dutzend junger Leute im „Pony“-Club habe es sich um ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ gehandelt.

Dieser Argumentation dürften Gerichte kaum folgen.

Update: Auch der WDR entscheidet sich pünktlich heute dazu, die Personen nur noch verpixelt zu zeigen – mit der abenteuerlichen Begründung der „abnehmenden Aktualität“ – sehr zum Spott der Online-Community.

Generell erlaubt ist die Abbildung „zeitgeschichtlicher“ Fotos. Aber im Absingen eines Liedes hat das Gericht eine zeitgeschichtliche Bedeutung nicht gesehen.

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Kommentare ( 28 )

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William Munny
4 Monate her

Was passiert wenn Menschen, die nichts zu verlieren haben, auf Menschen treffen die etwas zu verlieren haben? Genau. Ein Machtvakuum , gedeckt durch unsere Rechtssprechung. Und wenn sich erstgenannte organisieren, was geschieht dann? Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt und verschärft, braucht es nur ein Funken und der ganze Laden implodiert. Wenn das Ziel der Ampel Eskalation ist,machen die echt einen guten Job.

William Munny
4 Monate her

Leider werden die Sçhadenersatzforderungen, mal abgesehen von der Beweislast, nichts bewirken. Die Medien sind safe. Das einzige was bleibt, ist für sich selbst festzustellen, dass dieses Land den absoluten Horror darstellt. Ich habe das Gefühl einer Minderheit anzugehören die es noch versteht analytisch über das eigene Leben nachzudenken und welche Auswirkungen es hat wenn Idioten , ohne Votum, in deinem Lebensraum wildern!

A.G.
4 Monate her

und was hilft es den Betroffenen? NIX!!!! die unverpixelten Videos sind für IMMER in den tiefen des Internets gespeichert. Die Videos haben ihre Aufgabe erledigt: Anprangerung und Ächtung der Personen…so what?

ReneKall
4 Monate her

Mit dem Urteil lassen sich dann Schadenersatzklagen rechtfertigen. So hoffe ich inständig, dass es die Bild & Co richtig was kosten wird.

Werner Geiselhart
4 Monate her

Der WDR wieder, verpixelt die Bilder angeblich aufgrund sinkender Aktualität.
Hier die korrekte Meldung:
Der WDR verpixelt die Sylt-Bilder ab sofort, weil das Ziel der gesellschaftlichen Ächtung der Beteiligten erreicht wurde und weil es uns gerichtlich verboten wurde, Jugendliche unverpixelt zur Schau zu stellen, um sie bloßzustellen.
Wie heißt der verbotene, völlig überzogene Begriff noch mal, war das nicht Lügenpresse?

Autour
4 Monate her

Ich hatte mich auch schon gewundert, dass man hier Menschen einfach so öffentlich anprangern durfte…
Nun hoffe ich, dass es richtig, richtig teuer wird für diese Propagandisten! Die sollen für diese Unverfrorenheit zahlen!
Wie im Text richtig bemerkt wird jeder Merkelgast der hier im besten Deutschland aller Zeiten seine archaische Folklore betreibt verpixelt und geschützt nur bei Autochthonen ist das alles scheinbar egal…

Matthias F.
4 Monate her

So etwas musste eine Milliardenstrafe zur Folge haben!

Kontra
4 Monate her

Besonders die BILD ist mir ihrer ekelhaften Hetzkampagne in sehr schlechter Erinnerung geblieben. Mögen sie im allgemeinen Trend des Auflagenschwundes von Regierungsmedien in der Bedeutungslosigkeit versinken!

Juergen P. Schneider
4 Monate her

Die nachträglich Feststellung des Unrechts ist zwar eine gewisse Genugtuung, kann den eingetretenen Schaden für die junge Frau aber nicht wiedergutmachen. Lediglich private Schadenersatzforderungen könnten den Schädigern noch wehtun. Aber bei großen Medien und dem ÖRR wird das aus der Kaffeekasse bezahlt. Beim ÖRR müssen die Zwangsgebührenzahler den Schaden tragen. Der regierungspropagandistische ÖRR muss abgeschafft werden, je eher, desto besser.

Haba Orwell
4 Monate her

> Im Fall der Party-Gröler von Sylt gibt es bis jetzt noch nicht einmal Hinweise, dass die Beteiligten sich strafbar gemacht hätten.

Nach der überkommenen Jurisprudenz. In der Neuen Normalität sind die Woken Medien wie Judge Dredd Anklagende:innen, Richtende:innen und Vollstreckende:innen in Einem.