Wo bleibt die Forderung der Gewaltenteilung, dass Berufspoliker als Verfassungsrichter ebenso unzulässig sein sollten wie die Bestellung von Verfassungsrichtern durch Politiker, Parteien und Parlamente?
Die früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle und Hans-Jürgen Papier, wollen einen besseren Schutz von Grundgesetz und Verfassungsgericht: „Es ist dringend nötig, die Institution des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz weiter abzusichern“, sagte Papier dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Das Bundesverfassungsgericht ist schließlich eines der fünf Verfassungsorgane, seine grundlegenden Regelungen gehören ins Grundgesetz.“
Voßkuhle erklärte, es sei „kein Zufall“, dass weltweit Verfassungsgerichte unter Druck geraten. „Sie sind es, die die Machthaber bremsen, nach einem Wahlsieg das demokratische System umzubauen“, sagte er dem RND. „Auch wir sollten deshalb überlegen, unser Verfassungsgericht zusätzlich abzusichern“, so Voßkuhle. „Eine Reihe von Regelungen für das Gericht sind allein im Bundesverfassungsgerichtsgesetz enthalten, das man mit einfacher Mehrheit ändern kann.“
Auch Papier sieht das als Risiko. „Es besteht die Gefahr, dass das Verfassungsgericht dann grundlegend verändert wird“, warnte der emeritierte Professor. „Beispielsweise ist zur Besetzung des Gerichts im Grundgesetz wenig gesagt. Nicht einmal, dass seine Mitglieder ausnahmslos Juristen sein müssen und hauptamtlich tätig sind, nichts zur Zahl der Mitglieder, nichts zur Amtszeitbegrenzung und nichts zur Wiederwahl“, so Papier. „Eine einfache Mehrheit könnte das Gericht mit eigenen Leuten nach Änderung des Gesetzes fluten, könnte es weitgehend politisieren.“
Tja, Herr Papier, in diesem Statement vermisse ich an der Spitze Ihrer Monita, dass Berufspoliker als Verfassungsrichter ebenso unzulässig sein sollten wie die Bestellung von Verfassungsrichtern durch Politiker, Parteien und Parlamente, also durch jene, deren Tun nicht zuletzt von Verfassungsrichtern überwacht und korrigiert werden muss. Eine unabhängige Justiz muss vom Souverän Bürger gewählt werden, ebenso wie die Ankläger statt der politisch weisungsgebundenen „Staatsanwälte“.
Aktueller Verfassungsgerichtspräsident ist seit 2020 Stephan Harbarth, sein direkter Vorgänger war von 2010 bis 2020 Andreas Voßkuhle. Er hatte von Hans-Jürgen Papier (2002-2010) übernommen, dessen Vorgängerin Jutta Limbach seit 1994 amtiert hatte und die 2016 verstorben ist. Am kommenden Donnerstag begehen die Vertreter der Verfassungsorgane in Berlin einen Staatsakt anlässlich des 75. Jahrestags der Ausrufung des Grundgesetzes.
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Ganz allgemein: Es muss immer auch innerhalb einer Wahlperiode möglich sein, gewählte Personen abzuwählen. Wer ganz offensichtlich seinen Amtseid bricht, muss des Amtes enthoben werden und danach zur Rechenschaft gezogen werden können. Harbarth und Konsorten kooperieren mit der Regierung, fällen politische Urteile, lassen offensichtlich grundgesetzwidrige Maßnahmen und Gesetze zu und brechen schamlos ihren Amtseid. Sie haben das Bundesverfassungsgericht irreparabel beschädigt. DAZU HÄTTE ICH VON DEN VORGÄNGERN DEUTLICHE WORTE ERWARTET.
Zunächst benötigten wir überhaupt erstmal eine Verfassung, die ihren Namen auch verdient und dessengerecht wird. Und die würde dann zunächst den Bundestag nebst Bundesrat einbremsen, denn dort sitzen AUF ZEIT gewählte Mitglieder, deren Entscheidungen aber weit über deren Halbwertzeit hinweg reichen! Natürlich nicht vergessend solcher, die für sich das Wortungetüm „Berufspolitiker“ erfunden haben. Es ist nämlich schon richtig, dass man sein Leben lang „politisch“ sein darf, aber damit ist ganz bestimmt nicht gemeint, sich mittels Listen immer wieder vollautomatisch an den Fleischtrögen der Macht zu tummeln. Und dann wäre da noch die Reformation der „Ernennung“ eines Bundespräsidenten. Erstens sollte er… Mehr
Vermutlich konnte man sich früher nicht vorstellen, dass abgelegte, mittelmäßig qualifizierte Politiker für das Verfassungsgericht ernannt werden.
Ach, das Verfassungsgericht! Für die Erkenntnis, dass es verfassungswidrig ist, wenn die Bundeskanzlerin eine demokratische Wahl per Anruf aus dem Ausland rückgängig machen lässt, hätte ich selbst als Nichtjurist kein langes Nachdenken gebraucht. Bemerkenswert ist vielmehr, dass aus den verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Kanzlerin folgte, dass sie noch mit den höchsten Orden behängt wurde.
Zitat: „Eine unabhängige Justiz muss vom Souverän Bürger gewählt werden, ebenso wie die Ankläger statt der politisch weisungsgebundenen „Staatsanwälte“
> Tja, so richtig und wichtig das wohl wäre, doch eine entsprechende Gesetzesänderung wird es hier mit dem rotschwarzgelbgrünen Altparteienkartell ziemlich sicher nie geben.
Nur mit der AfD und WU könnte hier eine Gesetzesanpassung erreichbar sein. Doch dafür müßte wiederum am Tag der Wahl die schlafende Mehrheit im Land aufwachen.
Genau meine Meinung! Die Vertreter des BVerfG müssen vom Volk (Souverän) gewählt werden und nicht vom Parlament oder Regierung (Legislative oder Exekutive). Nur dann ist ihre Unabhängigkeit von Parteienproporz gewährleistet.
Derzeit ist das BVerfG eine Unterabteilung der Regierung, die sich ihre volksfeindlichen Entscheidungen von ihr genehmen Juristen bestätigen läßt.
Ob eine Direktwahl von Verfassungsrichtern und Staatanwälten wie erhofft effektiv wäre, erscheint unsicher. Die Kandidaten müßten immer in einer Vorauswahl nominiert werden. Effektiver könnte sein, dass (1) die professionellen Anforderungsprofile für Verfassungsrichter enger definiert wären, und (2) die Anfordungsprofile und die Qualifikationen von Kandidaten öffentlich wären, und vor der Berufung eine öffentliche Anhörung erfolgt. Bei Staatsanwälten könnte die Weisungsgebundenheit erheblich eingeschränkt werden, und, eine Gerichtskommission könnte in einem öffentlichen Verfahren die Unabhängigkeit von der Politik verstärken, und die politisch motivierte Behauptung eines begründeten Anfangsverdachts abwehren. Auch Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten könnten erheblich gestärkt werden, um SEK-Hausdurchsuchungen um 6 Uhr morgens, die… Mehr
Tja , Herr Goergen , das wird nicht geschehen .
Die Parteien und deren Klüngel würden ja Macht
aus den Händen geben .
Es wäre außerdem ein demokratisches Handeln …..
In diesem Gemeinwesen ein demokratisches Handeln ?????
Alles sehr richtig und es zeigt nur, dass wir eine Schein-Demokratie und einen Schein-Rechtsstaat haben. Denn eine Demokratie und ein Rechtsstaat ist ohne Gewaltenteilung per se nicht denkbar. Nur die Mehrheit der Deutschen und insbesondere der „Super-Demokraten“ wissen noch nicht mal was echte (!) Gewaltenteilung ist und/oder haben dieses System natürlich vorsätzlich so umgesetzt, um ihre politische Macht auch in der Justiz auszuüben.
Von einer Wahl der Richter verspreche ich mir keine Verbesserung, wenn ich mir die sonstigen Wahlergebnisse anschaue.