Das Oberverwaltungsgericht Weimar bestätigt die Entscheidung der ersten Instanz und verpasst Thüringens Verfassungsschutz und Innenministerium eine Klatsche. Mit einer generalisierten Herrschaft des Verdachts gegen AfD-Mitglieder ist es nicht getan – das ist ein wichtiger Markstein für die Debatte um ein Verbot der AfD.
Am 13. August 2023 hatten wir hier auf TE von Folgendem berichtet: Einem Sportschützen war vom Landratsamt Saale-Orla (Thüringen) explizit wegen seiner AfD-Mitgliedschaft die Waffenerlaubnis entzogen worden. Im Eilverfahren errang der Sportschütze dann vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gera einen ersten Erfolg. Das Gericht entschied am 10. August 2023: Der Widerruf der Waffenerlaubnis sei rechtswidrig. Für die Thüringer Landesregierung war das damals schon eine Klatsche, auch wenn das Landesamt für Verfassungsschutz die dortige AfD seit 2021 als „gesichert extremistisch“ einschätzt. Über diesen Umweg bekam der Verfassungsschutz damals vom VG Gera bestätigt, dass es nicht hinreichend erwiesen sei, dass tatsächlich der gesamte AfD-Landesverband – so die Verfassungsschützer – gegen die Verfassung agiere.
Das VG Gera kassierte also 2023 das Vorgehen des Landratsamtes bzw. deren „Vermerke“. Zentraler Bestandteil der Vermerke waren „verfassungsfeindliche“ Äußerungen „eines Landessprechers“ der AfD – gemeint war wohl AfD-Landeschef Björn Höcke. Diese Äußerungen ließen sich laut VG-Richtern damals wegen der „komplexen Strukturen politischer Parteien“ nicht automatisch auf den gesamten Landesverband und alle seine etwa 1.200 Mitglieder übertragen. Vielmehr, so das VG Gera, bedürfe es „der Absicherung durch eine eingehende Analyse der entsprechenden programmatischen Aussagen der Partei sowie der Aussagen einer ausreichenden Vielzahl von Funktionären, Mitgliedern oder sonstiger Personen, die der Partei zugerechnet werden können und aus denen eine systematische Verletzung und Missachtung der im Thüringer Verfassungsschutzgesetz genannten Verfassungsgrundsätze folgt“. Diese Analyse sei nicht erfolgt.
Mit anderen Worten: Der Verfassungsschutz hat laut VG Gera 2023 nicht nachweisen können, dass der gesamte AfD-Landesverband mit all seinen Mitgliedern verfassungsfeindlich sei – auch wenn die Äußerungen „eines von zwei Landessprechern“ ein gewisses Indiz sein könnten.
Fest stand 2023 schon eines: Für die Thüringer Landesregierung, voran Ministerpräsident Ramelow (Linke) und Innenminister Georg Maier SPD), vor allem aber für den Thüringer Verfassungsschutz und seinen eifrigen Präsidenten Stephan Kramer war das eine Klatsche. Vielleicht reicht es eben doch nicht, an die Spitze eines Landesamtes für Verfassungsschutz – wie es die Gesetzeslage Thüringens eigentlich vorschreibt – keinen Volljuristen, sondern einen missionarisch getriebenen Sozialpädagogen zu setzen. Letzteres nämlich ist Stephan Kramer.
Oberverwaltungsgericht bestätigt den Sportschützen
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Weimar (OVG, 3. Senat) mit Beschluss vom 19. Februar 2024 den Einspruch des Thüringer Innenministeriums als „Vertreter der öffentlichen Interessen“ gegen die Entscheidung des VG Gera von 2023 zurückgewiesen.
Das OVG widersprach mit Beschluss vom 19. Februar 2024 dem Einspruch des Innenministeriums gegen die Entscheidung des VG Gera: Der dritte Senat des OVG betonte im Eilverfahren zwar, dass er anders als das Verwaltungsgericht Gera durchaus Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung des AfD-Landesverbands sehe. Dennoch bestätigte das OVG die Entscheidung der ersten Instanz und schrieb: Der Erlaubniswiderruf des Landratsamtes Saale-Orla in Sachen Entzug des Waffenscheins sei „offensichtlich rechtswidrig“. Denn, so das OVG, die Waffenbehörde habe Aussagen eines AfD-Landessprechers „schematisch“ ohne Einzelfallbezug auf den betreffenden Sportschützen herangezogen und habe es versäumt, spezifische waffenrechtliche Voraussetzungen zur Entziehung der Waffenerlaubnisse zu prüfen.
So sei eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ des Landesverbands bzw. des Sportschützen nicht dargelegt worden. Diese sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aber erforderlich (BVerwG-Urteil vom 19. Juni 2019 – 6 C 9/18). Zudem habe die Behörde nicht geprüft, ob das betroffene AfD-Mitglied, nämlich der Sportschütze, sich „unmissverständlich und beharrlich“ von hetzenden Äußerungen sowie gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei distanziert habe. Dieser OVG-Beschluss vom 19. Februar 2024 ist übrigens unanfechtbar (das 13 Seiten umfassende Urteil liegt TE vor).
Trotz der abgewiesenen Beschwerde durch das OVG bewertete das Thüringer Innenministerium den Gerichtsbeschluss positiv in der Auseinandersetzung mit der AfD. „Damit haben wir erstmals eine Thüringer Rechtsprechung, die die Thüringer AfD als verfassungsfeindlich brandmarkt“, erklärte Innenminister Georg Maier (SPD). Mit dem Beschluss sei auch die Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes bestätigt worden. Außerdem habe das Gericht den unteren Waffenbehörden einen Weg aufgezeigt, wie sie künftig beim Widerruf der Waffenerlaubnis von AfD-Mitgliedern vorgehen sollen.
Nun ja, so kann man sich eine solche Klatsche auch schönbiegen. Mit anderen Worten: Mit einer generalisierten Herrschaft des Verdachts gegen einzelne AfD-Mitglieder oder alle AfD-Mitglieder ist es nicht getan. Insofern setzt das OVG Weimar hier für die weitere Debatte um ein Verbot der AfD einen wichtigen Markstein.
Ein Leser weißt uns auf folgende Präzisierung hin:
Ein Waffenschein ist etwas anderes als eine Waffenerlaubnis bzw.
Waffenbesitzkarte (WBK). Üblicherweise haben Sportschützen lediglich
Waffenbesitzkarten. Sie dürfen die Waffe(n) nicht führen (d.h. in der Öffentlichkeit dabei haben), sondern lediglich zu Hause im Waffenschrank aufbewahren und nur zum Schießstand oder Waffenschmied gesichert in einem abgeschlossenen
Waffenkoffer, getrennt von der Munition, überführen.
Den Waffenschein erhält man nur, wenn man besonders gefährdet ist und
diese Verteidigungswaffe zu seinem Schutz benötigt, für den
Normalbürger also nicht erhältlich.
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Verfassungsfeindlich sind nur die Parteien, denen Gerichte immer wieder verfassungsfeindliche Beschlüsse und verfassungswidriges Handel, wie beim rotgelbgrünen Haushaltsplan, attestieren.
Dort sitzen die wahren Verfassungsfeinde, die samt ihren linksgrünen Parteien vom Verfassungsschutz beobachtet gehören.
Überall wird dauernd in der Hofpresse und den Regierungsstellen über die AfD von „offen rechtsextrem“ oder „tendenziell staatsfeindlich“ gesprochen oder geschrieben.
Bis heute sind die „Ankläger“ jegliche Form des (echten) Beweises dafür schuldig geblieben.
Dieses Urteil ist ein starkes Zeichen gegen Hass und Hetze, für die Demokratie, für pluralistische Vielfalt und für ein tolerantes Miteinander in unserem Land.
Das Thema SED Ministerpräsident und SPD Minister plus rotem VS-Chef ohne Schimmer von Jura dürfte sich nach den LTWahlen im September eh erledigt haben. Die rotgrüne Hegemonie hat ihren Zenit durchlaufen, das Durchregieren nach Gesinnung, Haltung und diffusen Megazielen wie Welt- und Klimarettung um jeden Preis, ohne Schimmer von der Materie, über die alle rund um die Uhr schwafeln, ist bald vorbei. Diverse Ampelparteien werden vielleicht an der 5% Hürde scheitern und aus dem Landtag fliegen, der Mitte-Rechts Block aus CDU, Werteunion und AfD wird mit hoher Wahrscheinlichkeit weit vor dem Mitte-Links Block aus SED, SPD und Grünen landen. Vieles… Mehr
Bei mir verhält sich der Fall etwas anders. Da man bei mir allein schon wegen meiner optischen Erscheinung, als Metaller sehe ich mit langen Haaren auch so aus, und meiner Selbstdarstellung im Netz mit einer angeblichen „rechtsradikalen AfD Gesinnung“ nicht überzeugend punkten kann, hat man, nach meinem jetzigen Erkenntnisstand, direkt vor dem Hausbesuch der Polizei zum Zwecke der Überprüfung in Folge eines Antrages meinerseits auf Erteilung eines Waffenscheins, sofort alles einkassiert. Ja, genau. Ich hatte den Antrag gestellt, weil ich aufgrund meiner Tätigkeit im Sicherheitsbereich und meiner Unbestechlichkeit und Unnachgiebigkeit gegenüber radikalem und kriminellem Gesochs seit Jahren durch ausländische Geheimdienste… Mehr
In Thüringen wollen Kräfte aus der Universität die Wahlen manipulieren: „Mit der Kampagne »92 Tage« möchten Lehrende und Alumni der Fakultät Kunst und Gestaltung die Studierenden aller Thüringer Hochschulen dazu auffordern, ihren Hauptwohnsitz an ihrem Wohnort in Thüringen anzumelden, um sich bei den anstehenden Wahlen mit ihrer Stimme zu beteiligen, sich einzumischen und die Demokratie im Freistaat zu stützen.“ Es scheint aber noch demokratische Kräfte zu geben, jedenfalls fand ich bei google an erster Stelle „Bauhaus Universität 92 Tage“ den Artikel, den ich aufrief, da hieß es: „Der Artikel ist nicht mehr verfügbar, hier: https://www.uni-weimar.de/de/architektur-und-urbanistik/aktuell/aktuelles/titel/88605/ Die Thüringer werden sich aber… Mehr
Sie werden Andersdenkende weiterhin drangsalieren. Sie nehmen es in Kauf, dass hin und wieder ein Gericht deren schändliche Taten als rechtswidrig beurteilt. Da es keine Sanktionen gegen die totalitären Vollstrecker gibt, macht man einfach weiter.
Anders als viele AfD-Anhänger behaupten, gibt es sie doch, die neutrale und (einigermaßen) unabhängige Justiz in Deutschland.
Da hat jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht. Das Urteil muss sofort rückgängig gemacht werden. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
Die AfD ist eine normale Partei auf dem Boden des Grundgesetzes. Irgendwelche Extremisten gibt es in jeder Partei. Die muss man individuell bewerten.