CDU-Fraktion in Baden-Württemberg uneins über Umgang mit Gendern

Entgegen der Ablehnung des Volksbegehrens gegen das Gendern durch sein eigenes Ministerium verkündet Innenminister Strobl einen amtlichen Erlass gegen das Gendern, der von seinem Regierungschef aber abgelehnt wird.

IMAGO / Arnulf Hettrich

Eine verwirrende Wendung hat der Streit um das Volksbegehren gegen das Gendern in Baden-Württemberg genommen, nachdem dessen Initiator Klaus Hekking seinen direktdemokratischen Vorstoß gegen das amtlich verordnete Gendern am Dienstag in einer Sitzung der CDU-Fraktion vorgestellt hat, an der auch Innenminister Thomas Strobl teilnahm. Obwohl sein Haus Hekkings Antrag auf Zulassung seines von über 14.000 Bürgern unterschriebenen Volksbegehrens abgelehnt hat, will Strobl nun auf Drängen der von Manuel Hagel geführten Landtagsfraktion durch einen Erlass dafür Sorge tragen, dass in der Baden-Württembergischen Landesverwaltung wieder die vom Rat für deutsche Rechtschreibung (Rechtschreibrat) vorgegebenen Regeln der deutschen Sprache eingehalten werden.

Volksbegehren gegen Gendern in BaWü
Initiator des Volksbegehrens gegen Gendern klagt gegen Innenministerium
In dieselbe Richtung zielt auch Hekkings Volksbegehren, gegen dessen Ablehnung der Heidelberger Rechtsanwalt mittlerweile Klage beim baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof eingereicht hat. Eine Rücknahme seiner Klage kommt für ihn nach eigenem Bekunden nur in Frage, wenn der von Strobl angekündigte Erlass den Zielen seines Volksbegehrens entspricht. Auf bloße Ankündigungen und Versprechen will Hekking sich dabei nicht verlassen. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass ein Erlass für alle Ministerien und die ihnen unterstellten bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen gilt und entsprechend befolgt wird. Einer grünen „Schubladisierung“ des angekündigten CDU-Erlasses will Hekking so vorbeugen.

Genau eine solche droht aber, nachdem nicht nur aus den von den Grünen geführten Ministerien, sondern auch aus der Fraktion der Grünen Widerstand gegen den von Strobl angekündigten Erlass gegen das amtlich verordnete Gendern angekündigt wurde, obwohl sich der grüne Regierungschef Winfried Kretschmann inzwischen schon mehrfach öffentlich als kein Freund des Genderns geoutet hat. Anders als Strobl und Hagel – sowie natürlich der Initiator des Volksbegehrens und dessen Unterstützer – sieht er allerdings keinerlei Regelungsbedarf, um dem nicht zuletzt von den Funktionären, Mitgliedern und Anhängern seiner Partei forcierten Wildwuchs des amtlich verordneten Genderns in der Verwaltung und den öffentlichen Einrichtungen seines Landes einen Riegel vorzuschieben.

So wurde aufgrund Hekkings Volksbegehren mittlerweile nicht nur Innenminister Strobl von seiner eigenen Landtagsfraktion zum Jagen getrieben, sondern ebenso sichtbar, dass auch in Baden-Württemberg zwei Parteien miteinander regieren, die politisch immer stärker auseinanderdriften. Ein Erlass gegen das Gendern, der nur in den von der CDU geführten Ministerien, nachgeordneten Behörden und Einrichtungen befolgt werden müsste, würde dem schwarzen Tohuwabohu um ein Verbot des Genderns zudem die Krone aufsetzen.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 16 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

16 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
AlexR
10 Monate her

Strobl! Vom „echten Demokraten und Visionär“ namens Schäuble indoktriniert. Unfähig bis in die Haarspitzen. Einsatz allein durch Vitamin B eines Wolfgang Schäubles, der wie Scholz Cum-Ex Geschäfte betrieben und mehrfach vor einem Untersuchungsausschuss gelogen hat, bis sich die Balken biegten. Nur der amtierende deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz hat das getoppt. Und dieser Lügner ist weiterhin im Amt.

Last edited 10 Monate her by AlexR
Apfelmann
10 Monate her

Soll jeder und jede sprechen wie er oder sie möchte. Ist mir ganz egal. Das einzige was ich nicht ab kann wäre wenn mir jemand vorschreiben will wie ICH sprechen soll. Die CDU würde von mir genau aus diesem Grund nie ein Wahlkreuz bekommen. Wer Einrichtungen die Sprache vorschreiben will wird zur ideologischen Gesinnungspolizei!

Frank1
10 Monate her

Den Iniatioren ist leider ein schwerer Fehler passiert. Das Innenministerium hat das Volksbegehren aus formalen Gründen ablehnen müssen, weil der Text der Unterschriftensammlung nicht mit dem beim Ministerium eingereichten Text identisch war. Trotz kann man die Forderung ja politisch übernehmen. Auch wenn ich den Verdacht habe, dass dies dem kommenden Wahlkampf geschuldet ist.

babylon
10 Monate her

Es bleibt dabei, wer schwarz wählt bekommt als angehängte Koalitionszwangsjacke entweder rot oder grün und im schlimmsten Fall beides. Aus dieser Nummer kommt die CDU mit ihrem akuellen Brandmauerdogma nicht heraus. Sie kann sich drehen und wenden wie sie will, sie bleibt gefesselt.

Juergen P. Schneider
10 Monate her

Für den Machterhalt sind die schwarz angemalten Grünen von der Union zu allem bereit. Aus Überzeugung tun die schon lange nichts mehr. Es geht nur um Machterhalt und Sicherung der eigenen Pfründe. Das Gendern wird früher oder später von selbst wieder verschwinden, wenn man den Schwachsinn aber vorher bereits durch Mehrheitsentscheidung beenden kann, umso besser.

Sonny
10 Monate her

Verstehe ich total.
Die grünen konnten mit Demokratie und Mehrheiten noch nie etwas anfangen.
Das sind lupenreine Diktatoren.

Der Ingenieur
10 Monate her

Ich verstehe das Problem nicht. Der Hekking ist Jurist und müsste doch eigentlich wissen: Gendern ist bei Behörden und öffentliche Stellen bereits seit 5 Jahren verboten! Ab nächstes Jahr auch für Unternehmen. Den Gendern verstößt gegen die Antidiskreminierungs-Gesetzgebung, weil es nicht der deutschen Standardsprache entspricht und außerdem zusätzliche Barrieren gegenüber Behinderten, funktionalen Analphabeten sowie Ausländern, Flüchtlingen und Migranten aufbaut sowie diese ausgrenzt und diskriminiert. Letzteren wird das Erlernen der deutschen Sprache und die Integration künstlich erschwert, denn das Gendern entspricht ja nicht der deutschen Standardsprache und wird deshalb auch in keinem einzigen Sprach-Lehrbuch gelehrt. Es wird ebenso in keinen der… Mehr

Last edited 10 Monate her by Der Ingenieur
Der Ingenieur
10 Monate her
Antworten an  Der Ingenieur

Also warum macht sich der Rechtsanwalt Hekking die Mühe mit dem Volksbegehren und der langwierigen Verfassungsklage, anstatt einfach die Behörden vor dem Verwaltungsgericht wg. Verstoss gegen die Antidiskiminierungsgesetzgebung zu verklagen?

Ist er nur kein besonders „gewitzter“ Jurist, oder sind Volksbegehren und Verfassungsklage in Wirklichkeit vielleicht nur Nebelkerzen?

Wer weiß?

Franz Grossmann
10 Monate her

Schäubles Schwiegersohn, der seine Frau in die höchsten Ämter des SWR gebracht, hat es auch geschafft, die CDU in Baden-Württemberg zur Hilfstruppe der Grünen zu machen. Er selbst hat sich dafür den Posten des Innenministers geangelt und nicht mehr losgelassen, trotz andauernder Fehlleistungen.
Der Mann ist eine absolute Niete und bekommt demnächst zusammen mit seiner Frau eine fürstliche Altersversorgung, finanziert aus Steuermitteln und GEZ-Gebühren.

Frank M.
10 Monate her
Antworten an  Franz Grossmann

Es hat zudem eine gewisse Ironie, dass Herr Strobl nun gegen das Gendern antritt, während seine Frau im Grunde eine hochrangige Funktionärin beim ÖRR ist, welcher sich als Durchlauferhitzer und Multiplikator für das Gendern schlechthin auszeichnet.

Last edited 10 Monate her by Frank M.
imapact
10 Monate her

Wie ist das zu verstehen? Strobls „Haus“, also doch wohl das Innenministerium, sprich sein Chef Strobl, haben das Volksbegehren abgelehnt und nun möchte ihm derselbe Strobl per Erlass doch noch Geltung verschaffen? Strobl hat schon öfter gezeigt, daß er nicht die hellste Kerze auf der Torte ist und man darf nachdenken, wie weit er seine Position dem nun verblichenen Schwiegerpapa Schäuble zu verdanken hat. Ebenso notwendig wäre ein Genderverbot auch im Regionalsender SWR, der nun wirklich grüner als grün und dadurch ungenießbar geworden ist.

Prodigy
10 Monate her

Nachdem sein Schwiegervater das zeitliche gesegnet hat hat er eh keinen Rückhalt mehr und das weiss der. Ein Nichtsnutz weniger.