Urteil Oberverwaltungsgericht: Bundesregierung verstößt gegen Vorgaben im „Klimaschutzgesetz“

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten DUH und BUND geklagt, also jene Organisationen, die vom Klimaschutzgesetz profitieren – und gewonnen. Laut Gericht muss die Bundesregierung zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um das Klima in der Welt vor „Klimagasen“ zu schützen.

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Das war zu erwarten: Jene Trupps, die prächtig von der Religion »Klimaschutz« leben, haben vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen. Die Bundesregierung habe gegen die Vorgaben des aktuellen »Klimaschutzgesetzes« verstoßen, so das Gericht. Sie muss zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, damit aus den Bereichen (hochtrabend Sektoren genannt) Verkehr und Gebäude keine sogenannten Klimagase mehr kommen und das Klima in der Welt gefährden.

Geklagt hatten die einschlägigen NGOs Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND, einst als Umweltschutzverband gegründet, heute ein millionenschwerer Konzern mit nahezu 40 Millionen Euro Umsatz. Denn laut Vorgabe des »Klimaschutzgesetzes« müsse das zuständige Ministerium sofort gegensteuern, wenn die Menge an sogenannten Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Das hätten Modellberechnungen ergeben.

Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle fragte nicht nach deren Wahrheitsgehalt, sondern sagte, dass die Regierung zwar im Oktober 2023 als Reaktion auf die zu hohen Emissionswerte ihr Klimaschutzprogramm ergänzt habe. Dies sei aber ein eher mittel- bis langfristiges Instrument. Das im Gesetz geforderte Sofortprogramm sei etwas anderes. Zurückgewiesen hat Holle das Argument der Bundesregierung, die Klage sei nicht zulässig. Eine Revision wurde zugelassen, die Bundesregierung prüft.

BUND und DUH predigen »Tempolimit jetzt«, »Dienstwagenprivileg abschaffen« und »energetische Modernisierung von Gebäuden«. Doch Gebäude lassen sich nicht von heute auf morgen modernisieren. Allein der Gedanke, die Verwaltung sei derzeit in der Lage, öffentliche Gebäude wie Schulen und Kitas sanieren zu lassen – unabhängig davon, wie sinnvoll das überhaupt ist –, löst Lachkrämpfe aus.

Damit bleibt Tempolimit 100. Doch das nutzt in Sachen »weniger CO2« kaum. Auf fast allen Straßen des 644.000 Kilometer umfassenden deutschen Straßennetzes gibt es bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen, nur noch 1,4 Prozent aller Straßen sind formal unlimitiert. Und dem im Stau auf A3 oder A 45 stehenden Autofahrer kann eine solche Forderung sowieso nur noch ein verzweifeltes Lächeln hervorrufen. Lächerliche Symbolpolitik also. Dass dies die Welt retten soll, können die Umwelt-NGOs nur noch ihren grünen Mitgliedern mit Modellrechnungen weismachen.

Das bedeutet, ein Tempolimit wird sich nicht wesentlich auf CO2 auswirken. Deshalb werden die einschlägigen Umwelt-NGOs weiter auf der Matte stehen und prompt die nächsten Forderungen in die Welt blasen. Die können bis hin zu kompletten Fahrverboten und Freiheitseinschränkungen gehen. Dies sieht sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem skandalösen »Klimaurteil« vor. Das Gericht hat so etwas wie »Klimaschutz« zum Staatsziel erklärt und verlangt grundsätzlich eine Orientierung der deutschen Klimamaßnahmen am verbleibenden nationalen CO2-Budget. Wenn das angeblich zu hoch sei, dürfen entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Keine Rolle spielte mehr, das dies nahezu direkt aus grünen Postillen abgeschrieben wurde, wie seinerzeit Fritz Vahrenholt belegt hatte. Kernsätze des Urteils tauchten schon fünf Monate vorher auf der Webseite des Ehemanns der Richterin Gabriele Britz auf, die bis 2023 Richterin am Bundesverfassungsgericht war. Der Frankfurter Grünen-Politiker Bastian Bergerhoff hatte schon im Dezember 2020 auf seiner persönlichen Webseite Aussagen zum Klimaschutz veröffentlicht, die fünf Monate später fast wortgleich im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auftauchen. Dabei handelt es sich aber nicht um Randaspekte, sondern um den Kernbereich des Urteils, nämlich die Berechnung des noch zur Verfügung stehenden CO2-Budgets, aus dem das Gericht dringenden Handlungsbedarf ableitet.

Außer dem früheren Hamburger Umweltsenator Professor Fritz Vahrenholt (SPD) stellte niemand mehr in Frage, wie befangen Verfassungsrichterin Gabriele Britz war, die maßgeblich am Urteil beteiligt war. Obwohl die Klage erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und soziale Sicherungssysteme hat, wurden seinerzeit übrigens nur Umweltverbände und -institutionen um Stellungnahmen gebeten. Gabriele Britz als zuständige Berichterstatterin des Verfassungsgerichts habe weder Industrieverbände und Gewerkschaften noch andere gesellschaftliche Gruppen angehört, bemängelt Vahrenholt. Einseitiger geht es nicht.

Dies also bildet die Grundlage für weitere verhängnisvolle Entscheidungen. Eine durchgegrünte Rechtsprechung in Kombination mit NGOs und Heerscharen von hungrigen Anwälten legen Sprengstoff an das Industrieland Deutschland auf einem dubiosen Gesetzes- und Vorschriftengebäude. Mit dem Klimaurteil lässt sich nahezu alles begründen. Der Wahnwitz lässt noch mehr zu. Denn da steht drin: „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Es hilft nur: weg mit Verrücktheiten wie einem »nationalen CO2-Budget«, an dem sich alle Klimapolitik zu orientieren habe. Dass dies zudem nur auf Grundlage suspekter Modellrechnungen basiert, macht die Sache nicht glaubwürdiger. Erst wenn diese rechtlichen Konstruktionen weg sind, besteht Aussicht auf Besserung. Es wird höchste Zeit, die Macht der Umwelt-NGOs zu kappen und auch das Regelwerk auf eine neue (alte) Basis zu stellen.

Und natürlich: Die Axt muss an die grundsätzliche Religion gelegt werden, der Mensch könne eine Klimakatastrophe auslösen. Positiv: Immer mehr Klimaforscher rücken von der Klimaapokalypse ab und betonen, dass sich das Klima immer ändert, aber kein Grund zur Panik besteht. Aber bis dahin lässt sich noch prima Geld verdienen, das die Beschäftigten zum Beispiel in der Automobilindustrie mit ihren Arbeitsplätzen bezahlen müssen.

Wenn noch fast 100.000 aus aller Welt sorglos und gut finanziert rund um die Welt jetten können, um in Dubai über den Untergang zu parlieren, scheint der Untergang nicht wirklich bevorzustehen.


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Kommentare ( 77 )

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77 Comments
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Manfred_Hbg
11 Monate her

Zitat: „Keine Rolle spielte mehr, das dies nahezu direkt aus grünen Postillen abgeschrieben wurde, wie seinerzeit Fritz Vahrenholt belegt hatte“

> Die #grueneSekte ist mittlerweile überall zugegen – so auch in der (selbst höchsten) Gerichtbarkeit.

Es gab mal Zeiten, wo ich unserer Justiz und vor allem unserer höchsten Gerichtbarkeit selbst als schon jünger Bürger vertraut habe. Diese Zeiten sind längst vorbei nachdem sich unsere Gerichte zum Büttel und Handlanger der grünwoken Polit-/Regierungs“elite“ und NGOs gemacht haben.

giesemann
11 Monate her

Wer hat das Gesetz erlassen und warum verstößt er/sie/es dagegen? Das OVG hat womöglich den Finger in die/in eine Wunde gelegt. Es gibt noch zwei Instanzen, den VGH (Verwaltungsgerichtshof) und das BVerwg (Bundesverwaltungsgericht). Ist ein Gesetz womöglich verfassungswidrig, dann wird das BVerfg damit befasst. Die Verwaltungsgerichte sind dazu da, um die Einhaltung der Gesetze des Gesetzgebers (die Parlamente) durch die Regierungen, die Verwaltung, die Exekutive zu prüfen. Sind Legislative, Jurisdiktion und Exekutive klar voneinander getrennt, dann erst ist die Demokratie, die FDGO etwas wert. Sonst nicht. Jegliche Kollusion dieser drei Einzelgewalten ist verboten. Wer überwacht das?

Apfelmann
11 Monate her

Die nächste Klatsche für die Ampel. Urteil: Arbeitsverweigerung. Mittlerweile wollen mehr als 60% der Bevölkerung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn, selbst der ADAC ist dafür. Und was machte Ampel, wieder Politik gegen die Mehrheit.

verblichene Rose
11 Monate her

»Dienstwagenprivileg abschaffen«!
Gut und schön, doch das bedeutet für mich lediglich, dass ich mehr Steuern zahlen muss, was meinen CO2-Fußabdruck allerdings nicht kleiner macht.
Und wenn ich dann noch von einem »nationalen CO2-Budget« lesen muss, dreht sich mir der Magen in Lichtgeschwindigkeit um, denn darf dann, etwas überspitzt gesagt, nur noch z.B. ein Niederländer hinter der Grenze weiter atmen, oder auch ICH, wenn ich die Landesgrenze überschreite?

Carl22
11 Monate her

Ich erinnere: Abiturjahrgang 1971, Bd.Württemberg: Mathe glatte 5, wie all die Jahre davor. Eine falsche Berechnung am Anfang meiner Klassenarbeit: alles was danach kommt, muß falsch sein. 2023: Wenn am Anfang der „Klima-Aufgabe“ Fehler stehen (nachgewiesen x-mal, zb durch Vahrenholt, Douglas usw.) ist das Folgende notwendiger- bzw. logischerweise ebenfalls falsch. Z.B. das derzeitiges Klima-Urteil Gabriele Britz: muß falsch sein, weil die Prämissen, die ersten Schlüsse aus diesen: unlogisch, falsch sind. Die falsche Weichenstellung am Anfang der Argumentation bringt nur falsche Ergebnisse. Unweigerlich. Egal wer das Urteil fällt.

Sandrarichter
11 Monate her

Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen scheint es aber genauso haben zu wollen, wenn man unterstellt, dass die Bürger bei Verstand sind. Denn über 75 Prozent wollen immer noch SPD und Grüne, oder was noch viel schlimmer ist, mit der FDP und CDU/CSU die Steigbügelhalter und Erfüllungsgehilfen der rotgrünen Sozialisten wählen, zu denen auch die „Freien Wähler“ gehören.

F. Hoffmann
11 Monate her

Ein irres Urteil, aber: Sollte die Regierung nicht in Revision gehen, wäre die Möglichkeit sektorale Budgets untereinander auszugleichen quasi abgeschafft. Dann wäre wieder die Möglichkeit gegeben, die Wiederinbetriebnahme der KKW einzuklagen, da dies eine Maßnahme wäre das CO2 Budget im Sinne des BVerfG-Urteils für die Nachkommen zu schonen. Argument gegen eine Klage war ja, dass das BVerfG argumentieren würde, es sei nur für den Rahmen, aber nicht für die Details zuständig. Dies wäre bei einer Möglichkeit sektorale Budgets einzuklagen hinfällig. Ansonsten zeigt es mal wieder, dass Gerichte richten, egal ob es in der Sache korrekt ist oder nicht. Fritz Vahrenholt… Mehr

Michael Heck
11 Monate her

Das erste Problem ist tatsächlich die Klagebefugnis derartiger Vereinen, die ohne ein erkennbares Rechtsschutzbedürfnis und eigener Betroffenheit den Staat verklagen und von diesem politische Maßnahmen erzwingen. Das zweite, noch größere Problem ist, dass bei Politik und Justiz – völlig unwissenschaftlich und abwegig – (insuffiziente) Modelle wie Tatsachen zugrundegelegt werden. Ein Modell ist eine These, kein Beweis. Und je nachdem, welche Daten man wie einspeist, kommt irgendwann das (politisch, ideologisch, wirtschaftlich) gewünschte Ergebnis heraus. Shit in – shit out at it’s worst. Und schließlich das dritte Problem, die ultimative intellektuelle Verkommenheit, dass bei der postfaktischen Klimareligion (wie bereits bei Corona) die… Mehr

Last edited 11 Monate her by Michael Heck
unbelievable
11 Monate her

Auf die Idee, dass das Gesetz falsch ist und dringend geändert gehört, kommt niemand!? Oder ist es doch Gott gegeben – NEIN nur durch Politiker beschlossen.

J. Braun
11 Monate her
Antworten an  unbelievable

Jedes Gesetz kann mit einfacher Mehrfach des Bundestags geändert oder ganz abgeschafft werden, für eine Veränderung der „Verfassung“ müssen 2/3 stimmen. Die finden die Altparteien immer, damit die entsprechenden Profiteure verdienen können — am besten ihre Finanziers.

Mayor Quimby
11 Monate her

Ich hätte da einen Vorschlag: Umgehend alle Heizungen aus den öffentlichen Gerichtsgebäuden entfernen bzw. maximal auf Frostschutz einstellen. So wie früher. Einwände sehe ich da nicht, bodenlange Roben mit Besatz und Barett, beide laut Wikipedia durchaus auch aus Wolle, halten auch bei langen Sitzungen warm, und darunter kann man / frau zusätzlich anziehen, was notwendig ist.

Schließlich müssen gesetzliche Vorgaben und Urteile auch Konsequenzen haben, sonst sind sie sinnlos