Gericht stuft Letzte Generation als kriminelle Vereinigung ein

„Erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ – das Landgericht München hat die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet.

IMAGO / IPON

Das Landgericht München hat die Klima-Extremisten der „Letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der Letzten Generation. Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr. Das Landgericht entschied, dass die Letzte Generation die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.

Für die Bewertung, dass der Zweck der Vereinigung das Begehen von Straftaten sei, sei nicht die Voraussetzung, dass dies der Hauptzweck sein müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.

Im konkreten Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern, insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen, entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.

Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.

Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.


Dieser Beitrag ist zuerst bei exxpress.at erschienen.

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Kommentare ( 79 )

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Mausi
11 Monate her

Da wäre die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Vereinigung als kriminell gilt. Ab Urteil?

Mausi
11 Monate her

Welche Konsequenz hat das Urteil? Es werden keine Demos mehr genehmigt? Sie müssen Schadenersatz zahlen für Polizeieinsatz und Sachschäden? Sie werden verhaftet und verurteilt? Werden diejenigen verhaftet, die sich nicht räumlich distanzieren?
Realitäts-Rat: Tretet einfach nicht mehr unter „Letzte Generation“ auf. Dann passt alles wieder.
Ich warte mit Spannung: Was tritt eher ein: Letzte Generation wird als kriminelle Vereinigung eingestuft oder die AfD als verfassungswidrig?

Last edited 11 Monate her by Mausi
WandererX
11 Monate her

Endlich mal Richter mit einem klaren Verstand und einer Rechtstreue statt welche mit einem Hang zur großen Gesinnungsfühligkeit, sobald es um das eigene Milieu und deren Kinder geht, das man aus Eigenschutz lieber schonen möchte! Bravo.

kggtge8a
1 Jahr her

Das ist aber falsch dargestellt:
Das Gericht hat nur den Anfangsverdacht zur Bildung einer kriminellen Vereinigung bejaht – damit die Hausdurchsuchungen gerechtfertigt. Ein Prozess ob die Letzt Generation sowas ist, hat noch gar nicht gestartet. Sowas dauert aber Jahre und geht über viele Instanzen…

Rob Roy
11 Monate her
Antworten an  kggtge8a

Selbst wenn, stellt sich die Frage, ob das Urteil dann auch bundesweit gilt oder nur in Bayern. Das LG München hat ja lediglich eine sichere Grundlage für eine Razzia bei der Letzten Generation benötigt.

Mausi
11 Monate her
Antworten an  Rob Roy

„Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt: Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt. Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend Einzige Ausnahme: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und… Mehr

Christa Born
1 Jahr her

Der Wind dreht sich. The Wind of Change? Nicht zu früh freuen. Der Weg wird ein weiter sein.

November Man
1 Jahr her

Da ist das Gericht aber spät dran. Die Öffentlichkeit weiss das schon lange.

Micky Maus
1 Jahr her

Viel zu spät erfolgte diese Einstufung. Diese ungebildete Bande von Schulschwänzern und Ausbildungsabbrechern gehört in finanzielle Haftung genommen für die durch Sie entstandenen Kosten. Und diejenigen welche die Aktionen der „allerletzten Generation“ für demokratische Aktionen halten, gehören öffentlich an den Pranger gestellt. Zur Verantwortung sind ja bisher nur die gezogen worden, welche ihren Frust über diese geistig minder Bemittelten mit nicht ganz legalen Mitteln zeigten. Und unsere lächerliche Polizei mußte diesen Versagern die „unschuldigen Händchen“ mit Öl und Läppchen von der Straße ablösen. Man hätte sie einfach kleben lassen müssen und gegebenenfalls Kleber nachschütten.

Robert Tiel
1 Jahr her

Wenn ich richtig lese, wurden lediglich die Beschwerden, die gegen die Hausdurchsuchungen etc eingelegt wurden, zurückgewiesen.
Bedeutet für mich, dass das Gericht der Annahme einer kriminellen Vereinigung nicht widersprach.
Das ist aber noch kein Urteil darüber, ob sie eine sind.
Dennoch würde ich sie nicht Klimaaktivisten, sondern Klimakriminelle nennen.

Paul987
1 Jahr her

Das Urteil sagt eigentlich alles über Herrn Haldenwang (CDU). Er hat die LG, als Chef des Bundesverfassungsschutz, in einer öffentlichen Podiumssitzung für ihre Straftaten noch als Demokraten gelobt und freute sich über die fortgesetzte Begehung von Straftaten, weil das Ausdruck demokratischen Handelns ist.
Wenn wir in einer rechtsstaatlichen Demokratie leben würden, hätte Herr Haldenwang schon nach diesen Podiumsauftritt hochkant rausgeworfen gehört, spätestens aber heute. Da wir aber von einer ideologisch verseuchten, verfassungs- und rechtstaatsbrechenden Bundesregierung regiert werden, kann dieser Typ weiter auf seinen Posten kleben bleiben. Armes Dtl.

Donostia
1 Jahr her

Darf ich mich gegen eine kriminelle Vereinigung wehren, ohne strafrechtlich oder zivilrechtlich verklagt zu werden, wenn ich mich gegen das kriminelle Verhalten mir gegenüber wehre?
Wäre nett wenn hier ein Jurist mich aufklären könnte

Regina Lange
1 Jahr her
Antworten an  Donostia

Ich bin zwar keine Juristin, aber ich würde sagen – Nein, sie dürfen sich nicht wehren! Das sind nette, woke Kriminelle, die unter besonderem politisch/medialen Schutz stehen! Wehren ist daher böse und räächts!