BKA zählt seit Hamas-Angriff auf Israel über 2.000 Straftaten

Die aktuellen Entwicklungen sind nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) "dazu geeignet, eine hohe Gefährdungsrelevanz auf die Sicherheitslage in Deutschland zu entfalten".

IMAGO / Wolfgang Maria Weber

„Sollte sich der Konflikt, zum Beispiel durch die Ausweitung der israelischen Bodenoffensive, weiter verschärfen, ist mit einem weiter erhöhten Emotionalisierungs- und Mobilisierungsgeschehen in Deutschland zu rechnen“, zitiert der Tagesspiegel (Dienstagsausgabe) die Polizeibehörde. Bislang sind laut BKA „im Zusammenhang mit den Terroranschlägen gegen den Staat Israel über 2.000 Straftaten festgestellt werden“.

Schwerpunktmäßig habe man dabei Körperverletzungsdelikte, Landfriedensbrüche, Volksverhetzungen sowie Sachbeschädigungen verzeichnet. Auch sogenannte „Widerstandsstraftaten im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Veranstaltungen in Berlin“ hätten eine größere Rolle gespielt. Die Zahl der entsprechenden Gewaltstraftaten bewege sich dabei „im unteren dreistelligen Bereich“, hieß es weiter.

Laut dem Bundesinnenministerium ist ebenfalls „eine temporäre abstrakte Verschärfung der Bedrohungslage für israelische und jüdische Einrichtungen weltweit und auch in Deutschland anzunehmen“, wie eine Ministeriumssprecherin dem Tagesspiegel weiter sagte, „gleichwohl liegen uns keinerlei konkreten Hinweise und Erkenntnisse für Deutschland vor“. Der stellvertretende Vorsitzende des Geheimdienstkontrollgremiums im Bundestag, der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter, fordert vor dem Hintergrund der aktuellen Lage eine Lockerung der rechtlichen Hürden, die erfüllt sein müssen, bevor etwa die Verfassungsschutzämter Hinweise weitergeben dürfen. „Der Handlungsspielraum der Sicherheitsbehörden sollte angesichts der erhöhten Terrorgefahr insbesondere durch radikalisierte Einzeltäter so groß wie nur irgendwie möglich sein“, sagte er.

„Die Bundesregierung sollte daher überprüfen, ob die gegenwärtigen Vorschriften dafür, von welchem Gefährdungspotenzial an die Dienste Fälle an die zuständigen Staatsanwaltschaften übermitteln dürfen, noch angemessen sind“, ergänzte er.

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