Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.
Das Skandalurteil des Jahres: Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung hat in dieser Woche das Landgericht Erfurt den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar verurteilt. Der fühlte sich auch in der Coronazeit für das Kindeswohl zuständig und ordnete in seinem Urteil vom April 2021 an, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen mussten. Er argumentierte mit dem Kindeswohl, das in diesem Fall eben von einer staatlich angeordneten Maßnahme gefährdet war. Das war eine kleine Sensation im April 2021. Doch mit seinem Beschluss habe der angeklagte Richter ein Zeichen gegen die staatlichen Koronaregeln setzen wollen, so jetzt die Staatsanwältin am Erfurter Landgericht. Dies sei Rechtsbeugung. Richter Dettmar habe dem Rechtsstaat geschadet. Er habe sich bewusst und schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Chris Moser über die juristische Bedeutung. ++
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Die Verurteilung ist nicht völlig daneben. Das Strafmaß schon. Gewaltenteilung heißt nicht, dass ein Familienrichter der – wenn auch teils extrem schlechten Exekutive – überall reingrätschen darf. Für Corona Maßnahmen der Verwaltung sind die Verwaltungsgerichte zuständig, nicht der Familienrichter. Beim Strafmaß muss allerdings berücksichtigt werden, dass sich der Maskenzwang als schädlicher Blödsinn erwiesen hat. Verwaltungsgerichte hätten das beizeiten klären müssen. Haben die aber nicht. Dennoch, auch das gibt dem Familienrichter kein Recht zur „Nothilfe“ im Sinne des StGB. Auch von „entschuldigendem Notstand“ wird man nicht ausgehen können. Eine Strafe unterhalb eines Jahres ist geeignet, dem betroffenen Richter das Amt zu… Mehr
Die gesamte „Pandemie“ war ein Fake wie dereinst H1N1 – und die Verwaltungsgerichtsbarkeit musste zum Jagen getragen werden. Was also tun?
„Es ist nicht so, dass wir eine schwere Pandemie hatten.
Ja, wir hatten ein neues Virus, das tödlich war.
Für einen sehr kleinen Teil der Menschen war es tödlich.“
Der Generaldirektor des Notfallprogramms der WHO, Mike Ryan: https://twitter.com/rosenbusch_/status/1662845178523144193?cxt=HHwWgsC-5aa4zpMuAAAA
hier komplett: https://www.youtube.com/watch?v=jMW_j2NJX9M&t=1087s
Laut der Welt soll die Staatsanwaltschaft am Freitag gemäß eines Berichts des mdr Revision eingelegt haben, was „bedeutet, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Erfurter Landgerichts überprüfen muss. Es ist bis zu dessen abschließender Entscheidung nicht rechtskräftig.“ https://www.welt.de/politik/deutschland/article247121730/Revision-eingelegt-Bundesgerichtshof-soll-Urteil-im-Weimarer-Masken-Fall-pruefen.html
Ohne Frage gab es bereits viele skandalöse Urteile in der Bundesrepublik Deutschland. Doch dieses Urteil ist das Skandalurteil in der hiesigen Nachkriegsjustiz schlechthin, ein Rückfall in Zeiten der Willkür und Ideologiedominanz und ohne Frage nun auch die „Wende“ in der deutschen Justiz: Staat und Recht sind wieder eins, Gewaltenteilung war einmal. Ideologie und Propaganda beherrschen endgültig das Geschehen in diesem Teil der Welt.
Justizministerin in Thüringen ist seit 1. Februar 2023 die grüne Doreen Denstädt, in deren Ausbildung Jura keine erkenntliche Rolle spielt: https://de.wikipedia.org/wiki/Doreen_Denst%C3%A4dt Nun weist die Frau als dienstliche Vorgesetzte Staatsanwälte an, in der Sache tätig zu werden. Ministerpräsident dort ist der linke Ramelow, nach dem „freiwilligen“ Rücktritt eines gewissen Kemmerich vom Amte nach einer Dienstzeit von wenigen Stunden, und einem Debakel dieserhalb, das in Afrika ausgerufen wurde. Die damals versprochenen Neuwahlen wurden bereits einmal ausgesetzt. . Frau Denstädt ersetzte übrigens den ebenfalls grünen Vorgänger im Amt, einen gewissen Dirk Adams, der am 9. Januar 2023 von Ministerpräsident Ramelow gegen seinen Willen… Mehr
Richter wird wegen Rechtsbeugung von Richtern verurteilt, die damit selbst Rechtsbeugung begehen.
Deutschlands Zustand der Justiz im Jahr 2023 wunderbar zusammengefasst.
Eine gute Analyse der Gegebenheiten! Man denkt unwillkürlich an die Überschrift und Titel des (science)-fiktiven Films: “ Das Imperium schlägt zurück“! Nur in diesem Fall müßte es eher abgewandelt heißen: „Das Imperium schlägt um sich“. Der höchst rechtskundige Gesprächspartner hat das Stichwort mehrfach genannt: „Die Aufarbeitung!“. Sie findet nicht statt, sie darf nicht stattfinden, da dies für die Pandemie-Jahre das „Imperium“ in diesem Land in seinen Grundfesten mit zahllosen Verantwortlichen unheilbar erschüttern könnte. Kurz gesagt: „Die“ haben Angst! Niemand ist bereit Verantwortung zu übernehmen für unglaublich dumme, pseudowissenschaftliche, anmaßende, panische, rückblickend eklatant schädliche Handlungen bzw. Entscheidungen im Verlaufe der Pandemiezeit.… Mehr
Es ist doch offensichtlich, dass hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden sollten. 1. Die medizinischen Gutachten, die Wirkung auch auf weitere Urteile ähnlicher Art hätten haben können, und die gegen politische, medizinische nicht haltbare Verordnungen gewirkt hätten, formal aus der Welt zu schaffen. 2. Den Mann, der dieses Urteil gewagt hat, existenziell so zu vernichten, dass andere Richter in Zukunft auf keinen Fall ähnlich mutig sein werden. Was ist das anderes, als Totalitarismus?
Was die Frage aufwirft:
lassen sich Richter wie Staatsanwälte nach 1945 und nach 1989 tatsächlich ein drittes Mal in Reihe tatsächlich derart gebrauchen?
Und wie viele Staatsanwälte und Richter in ganz Deutschland wird es geben, die wie Dettmar die Gesetze bzw. die Lücken im Gesetz suchen, um die Katastrophe, die bereits wieder über uns herein gebrochen ist, noch in Teilen zu verhindern bzw. zum Stillstand zu bringen?
Wie viele mutige Journalisten, die das dann auch in die Öffentlichkeit bringen und damit anderen Mut wie Pfeffer unterm Hintern machen, ebenso dagegen zu stehen?
Lieber Herr RA Moser, müsste man nicht eigentlich diesen Richter von Dresden, der die Linksradikale Lina mit so viel Verständnis überschüttet hat, wegen Rechtsbeugung vor Gericht bringen? Hier sehe ich eine KLARE Rechtsbeugung. Oder nicht?
Christian Dettmars Anwalt Gerhard Strate hat den Inhalt dessen, was vor Gericht geschah, protokollieren lassen und will Transkripte auf seiner www bis Montagabend öffentlich machen. Dort gibt es bereits die Dokumentation des „Falles“ samt der zugefügten Erklärung der Verteidigung per 23.08.2023 durch RA Gerhard Strate: https://strate.net/verfahren/ermittlungsverfahren-gegen-christian-dettmar/ Daraus: „Damit sich jeder selbst eine Meinung bilden kann, werden wir Anfang der nächsten Woche die bislang nicht publizierte Anklage ins Netz stellen. Außerdem haben wir zwei Stenographen, die sonst primär für den Deutschen Bundestag tätig sind, dafür gewinnen können, von den Plädoyers der Staatsanwaltschaft (Staatsanwältin als Gruppenleiterin Höhn), den Plädoyers der Verteidigung (Rechtsanwalt… Mehr
Ein sehr nützlicher Hinweis, um jedermann Gelegenheit zu geben, sich ein Urteil bilden zu können. Der Verurteilte sollte unbedingt durch ein höheres Gericht rehabilitiert werden können. Wir sind in diesem Land auf einem sehr bedenklichen abschüssigen Weg. Es werden Urteile gefällt, die durchaus nicht im Namen des Volkes ergehen. Es gilt scheinbar das Prinzip: „Herrsche und teile nicht„!
Mit Spannung erwarte ich die Aufhebung des Urteils. Aber das wird wohl dann keine Schlagzeile zugunsten des Rechtsstaates mehr wert sein.