Wollen Sie nicht doch lieber sterben?

Wer darf einen Selbstmörder wann und wie genau unterstützen? An der Frage ist der Deutsche Bundestag spektakulär gescheitert. Und so entsteht in Deutschland weitgehend unbemerkt eine Art Suizidunterstützungsindustrie.

IMAGO / Westend61

Was halten Sie von privat betriebenen Gefängnissen? Nein, Sie sind nicht im falschen Text. Die Frage steht hier, weil sie ganz am Ende noch eine Rolle spielen wird.

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Experten beschäftigen sich naturgemäß vor allem mit einer Sache. Das führt häufig zu einer gewissen Einseitigkeit der Wahrnehmung, noch häufiger zu einer recht drastischen Verengung der Perspektive und nicht selten auch zu einem geradezu militanten Drang zum Missionieren – kurz: zu bornierter Besserwisserei.

Aktivisten sind da wie Experten, nur schlimmer. Klima, LGBTQIA+, Veganer – immer dasselbe Muster: Es gibt kein wichtigeres Thema als das jeweils eigene, andere Ansichten als die eigenen zum Thema sind intolerabel, und mit der Zeit werden die Positionen auch immer verhärteter und radikaler.

Damit wären wir bei der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben DGHS.

„Solange man lebt, muss man das Leben erhalten.“
(Alexander von Humboldt, „Briefe an eine Freundin“)

„Erleichtert!“ So überschreibt die DGHS ihre Presseerklärung zu einem in der Tat denkwürdigen Abstimmungsdebakel des Bundestages: Trotz gut dreijähriger Vorarbeit konnte sich das Parlament nicht auf verbindliche Regeln für die Selbstmordhilfe einigen. Zwei konkurrierende Gesetzentwürfe verfehlten die notwendige Mehrheit.

2020 hatte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt: Das bis dahin geltende Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, so urteilten Deutschlands oberste Richter, verletze das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben und sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar (wir kommen gleich noch darauf zurück).

Die große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten wollte daraufhin zumindest einen klaren rechtlichen Rahmen für die Selbstmordhilfe schaffen. Allerdings konnten sich die Volksvertreter partout nicht darauf einigen, wie der Rahmen aussehen soll. Und so hat Deutschland nun weiter keine verbindlichen Regeln für die Selbstmordhilfe.

Darüber freut sich die DGHS, sie findet weitere Gesetzgebung in diesem Bereich sowieso überflüssig. Die Organisation schreibt im ersten Punkt ihrer Grundsatzerklärung: „Aus dem Recht auf Leben darf keine Pflicht zum Leben abgeleitet werden. Weltanschauungen sind kein Maßstab für staatliche Gesetze.“ Der zweite Satz greift gedanklich etwas kurz, denn natürlich bildet nicht nur das deutsche Grundgesetz auch Weltanschauungen in Form von Wertvorstellungen ab. Und auch für den ersten Satz gibt es reichlich ideengeschichtliche Gegenpositionen (wir kommen gleich noch darauf zurück).

Die DGHS hat aber gerade Aufwind – und offenbar auch kein Problem damit, wenn ihre eigene Weltanschauung zum Maßstab für Gesetze gemacht wird: Nach dem erwähnten Urteil des Verfassungsgerichts hatten die Selbstmordhilfe-Aktivisten massiv dafür geworben, dass die Beschränkungen für tödliche Betäubungsmittel ebenso fallen wie das Verbot der Sterbehilfe in der ärztlichen Berufsordnung. Letztlich waren sie damit weitgehend erfolgreich.

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„Es ist ebenso nutzlos als töricht, sich nicht in das Unabänderliche ruhig und still zu fügen.“ (Alexander von Humboldt, „Briefe an eine Freundin“)

Die DGHS verfolgt ihr Selbstmordhilfe-Lobbying so schonungslos, dass man in schlechten Momenten den Eindruck gewinnen könnte, es gehe weniger um humanes Sterben als um humanes Töten. Doch die Position surft auf dem Zeitgeist – inzwischen unter tatkräftiger Mithilfe der Verfassungsrichter (Gesellschaftspolitik wird ja ohnehin fast nur noch in Karlsruhe gemacht): Sie leugnet, dass man im Leben auch einfach mal großes, schlimmes Pech haben kann. Manchmal können wir eben schlicht nicht alles – selbst dann nicht, wenn wir es wollen oder dürfen.

Der Zeitgeist weigert sich beharrlich zu akzeptieren, dass man im Leben eben nicht immer alles haben kann, was man will – noch nicht einmal den Tod. Dieser postmoderne Kampf gegen das Schicksal sucht sich immer neue Schlachtfelder. Längst geht es nicht mehr nur um die Heilung von Krankheiten: Es geht um den Ausgleich für jede Art von Unannehmlichkeit, die die Natur uns zumuten könnte. Segelohren? Plastischer Chirurg (als ob es ein Menschenrecht auf Schönheit gäbe). Kinderlos? Künstliche Befruchtung (als ob es ein Menschenrecht auf Kinder gäbe). Lebensmüde, aber keine Fähigkeit zum Suizid? Sterbehilfeverein.

Müssen wir alles tun, was wir können (fragt die Moral)? Und müssen wir alles dürfen, nur weil wir es können (fragt das Recht)?

Vor aller Unbill will die paternalistische Politik ihre Untertanen heute schützen – nur ausgerechnet nicht vor der verzweifelten Beendigung des eigenen Lebens. Selbstmord ist kein Ausdruck von Freiheit. Das kann jeder wissen, der vom Freiheitstheoretiker Immanuel Kant mehr als nur den Namen kennt. Für ein Leben in Freiheit müssen ein paar notwendige Bedingungen erfüllt sein. Die erste und zentrale ist, dass man lebt.

Aber selbst, wenn man das Recht auf Selbstmord voraussetzt – warum muss der Staat jenen Menschen, die aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage dazu sind, dieses Recht selbst auszuüben, trotzdem den Suizid ermöglichen? Warum soll es Aufgabe des Staates sein, natürliche Beschränkungen unserer Handlungsfreiheit dadurch auszugleichen, dass man irgendeinem Dritten – völlig systemwidrig in unserer Rechtsordnung – erlaubt, an der Beendigung eines anderen Lebens mitzuwirken?

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Zu den vereinigten Selbstmordhilfeanhängern aller Länder gehört neben der DGHS auch die Humanistische Union. Das ist eine, vorsichtig formuliert, religionsskeptische Vereinigung, die auf Twitter das Verfassungsgerichtsurteil 2020 mit dem Ausruf „Endlich!“ kommentierte. Ebenfalls zum Kartell der Selbstmordhilfe-Aktivisten gehört der Humanistische Verband. Diese Organisation beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf Cicero:

„Die Natur schreibt auch das vor, dass der Mensch dem Menschen, wer immer es sei, helfen wolle.“

Man könnte auf den Gedanken kommen, dass es objektiv eine gehörige Hilfe ist, wenn man Menschen davon abhält, sich umzubringen. Dem Humanistischen Verband ist es aber offenbar wichtiger, dass Menschen dabei geholfen wird, sich umzubringen. Warum verwenden manche Aktivisten so viel Energie auf „humanes Sterben“ – und so wenig Energie auf humanes Leben?

Als Kundschaft für geschäftsmäßige (also im juristischen Sinn nicht zwangsläufig auf Gewinn, aber auf Wiederholung angelegte) Selbstmordhilfe kommen unter bestimmten Umständen liebeskranke Teenager ebenso in Frage wie Senioren, die nicht ins Pflegeheim wollen. Der Jura-Professor Steffen Augsberg warnte zudem 2020 vor dem juristischen Konzept der „Verleitung“: Dahinter steht die Sorge, dass das Geschäftsinteresse von Sterbehilfevereinen zu einem klammheimlichen Druck führt, der Menschen aus Profitinteresse in den Selbstmord treiben könnte.

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Mit der Zeit hat die DGHS eine kleine Kunstform daraus gemacht, eigentlich unangenehme Dinge so zu formulieren, dass sie nun eher nett klingen. Dabei entstehen hübsche neue Begriffe: „Suizident“ zum Beispiel ist das moderne, die Seele von zartbesaiteten Zeitgenossen schonende Wort für Selbstmörder. Analog funktioniert „Suizidassistent“, genau wie „organisierte Freitodbegleitung“.

„Im zurückliegenden Jahr 2022 wurden von der DGHS 227 Freitodbegleitungen vermittelt“, vermerkt die Gesellschaft in ihrer letzten Jahresbilanz. Hauptgründe seien schwere Erkrankungen gewesen, starker Leidensdruck aufgrund multipler Erkrankungen und, Zitat: „Lebenssattheit von hochaltrigen Menschen“. Seit einiger Zeit, heißt es weiter, würden die Geschäftsstelle monatlich ca. 50 Anträge auf Vermittlung einer Freitodbegleitung erreichen.

Damit die DGHS dem interessierten Selbstmörder eine ärztliche Freitodbegleitung vermittelt, muss der sterbewillige Kandidat in dem eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Verein Mitglied werden und mindestens sechs Monate lang bleiben. Der Mindestbeitrag beträgt 60.- Euro jährlich. Nach eigenen Angaben hat die DGHS derzeit etwa 27.000 Mitglieder. Daraus errechnen sich allein aus Mitgliedsbeiträgen Jahreseinnahmen in Höhe von mindestens 1,62 Millionen Euro – pro Jahr.

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Es geht gar nicht darum, dass man mit dem Tod etwa kein Geld verdienen sollte. Pathologen tun das, Bestatter, letztlich auch Fachanwälte für Erbrecht – alles untadelige Berufe. Allerdings leben sie alle von Menschen, die bereits tot SIND. Organisierte Selbstmordhilfe dagegen lebt davon, dass Menschen sich erst noch umbringen WERDEN.

Das ist der Punkt, um den es geht. Und genau an diesem Punkt sind wir wieder bei den privat betriebenen Gefängnissen. Denn der geschäftsmäßigen Selbstmordhilfe liegt dasselbe Konzept zugrunde wie privat bewirtschafteten Gefängnissen: Genau wie diese, so lebt auch jene vom exakten Gegenteil des gesellschaftlich Erwünschten.

Beide Geschäftsmodelle setzen voraus, dass ein gesellschaftlich absolut und ausdrücklich unerwünschtes Phänomen möglichst oft vorkommt. Bei den Gefängnissen ist es das Verbrechen. Bei der Selbstmordhilfe ist es, nun ja, der Selbstmord.

Oder ist Selbstmord in bestimmten Fällen inzwischen womöglich gesellschaftlich erwünscht?


Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unbedingt die Telefonseelsorge. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 bekommen Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Hilfe bei den nächsten Schritten anbieten können. Hilfsangebote gibt es außerdem bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Im Netz gibt es – Beispielsweise bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe – auch ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen können.

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Kommentare ( 54 )

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Demokratius
1 Jahr her

Warum führt man in Deutschland nicht solche Bestimmungen ein, wie sie in den Niederlanden gang und gäbe sind? In den Pflegebetten warten viele Menschen sehnsüchtig auf den Tod und wären für die Erlösung sicher dankbar.Die Krux ist nämlich, solange man noch autark und stark genug für den Freitod ist, sieht man in der Regel keinen Grund dazu. Die helfende Hand braucht man erst, sobald man hilflos danieder liegt.

Weisheitszahn
1 Jahr her

Ich werde grundsätzlich sehr vorsichtig, wenn mir Leute etwas aufschwatzen wollen. Und die aktuelle Diskussion, in der die aktive Sterbehilfe von ÖRR und Co maximal gepusht wird, macht mich äußerst skeptisch. Erst recht wenn man mal darüber nachdenkt, welche unheilige Interessensallianz an Kriegsgewinnlern sich da zusammenbraut aus Rentenkasse, Krankenkassen und diesen sog. „humanitären“ Sterbehilfevereinchen. Und da bin ich noch gar nicht bei missgünstigen Verwandten, die sehnsüchtig aufs Erbe schielen, Transplantationskliniken, die Deine Leber haben wollen oder „Neubürgern“ und ihren omnipräsenten Lobbyisten, die wie kreisende Geier auf meine Wohnung warten. Insofern bin ich ganz bei dem Artikel. Von der – sicherlich… Mehr

H. Priess
1 Jahr her

Wegen meiner Erkrankung habe ich oft über die letzte Möglichkeit allem ein Ende zu setzen nachgedacht. Heute, Jahre später bin ich froh doch noch am Leben zu sein. Wenn ich dann lese, was in Kanada mit dem Medical Assistance in Dying, MAID möglich ist, dreht sich mir der Magen um. Klar kann man das Leben an sich als eine kurze Unterbrechung des Todes sehen aber muß man das? Wer oder was setzt denn die Grenzen? Die „Menschenwürde“? Das „Menschenrecht“? Die „Moral und Ethik“? Ich bin mir nicht sicher ob z.B. ein Psychater bei einem Menschen einen tiefen Todeswunsch diagnostizieren kann.… Mehr

haseha1
1 Jahr her

Ich finde das Recht auf einen selbstbestimmten Tod richtig. Hier hat sich der Staat nicht einzumischen. Das ist Privatsache jedes Einzelnen. Und Sterbehilfe ist gut, richtig und wichtig.

Sabine Ehrke
1 Jahr her

Es ist sehr schwierig, die Grenzen zu ziehen, was Sterbehilfe darf und was nicht. Doch ganz bestimmt gehört einem sterbenskranken Menschen zu einem würdevollen, schmerzfreien Tod zu verhelfen auf keinen Fall in die Hände von ‚Vereinen‘, die damit Millionen verdienen. Die Todesmaschinerie will schließlich gefüttert werden und jene Betreiber, einmal an Profit geleckt, werden nicht locker lassen. Das ist verwerflich, unmenschlich, grotesk und kriminell und erinnert mich an Soylent Green, denn was geht, wird auch gemacht. Das ist sicher.

Last edited 1 Jahr her by Sabine Ehrke
Suedbuerger
1 Jahr her

Wir müssen sicher nicht mehr lange warten bis sich die stets christlich gebärdenden Kirchen mit glühender Überzeugung dem „Senizit“ nähern werden.
Im Mittelalter hat sie Menschen lebendig verbrannt.
Die Eisscholle der Inuits steht angesichts der apostrophierten Erderwärmung bei uns nicht zur Verfügung.
Die chemische Industrie kann helfen …

T. Pratchett
1 Jahr her

„Vielleicht ist ja nicht Leben Sterben sonder Sterben Leben?!“

Gelesen auf einer Tafel am Baum eines Friedwaldes.

Es ist überaus nachvollziehbar, dass man große Angst vor einem grausamen Sterben hat. Aber ein Recht darauf, friedlich einzuschlafen haben wir wohl leider nicht.

Dass sich in einer angeblich zivilisierten und reichen Gesellschaft der Wunsch nach dem Tod überhaupt in solchem Ausmaß stellt spricht für sich.

Christian H.
1 Jahr her

Wer sterbehilfe ablehnt, soll sie nicht in Anspruch nehmen. Das ist sein gutes Recht. Sobald man aber versucht anderen diesen Ausweg zu verstellen, hat man eine Grenze überschritten, die zu überschreiten man kein Recht hat. Gegen Missstände anzugehen ist wichtig und richtig. Zu versuchen leidenden Menschen den letzten Ausweg zu verstellen, ist schlichtweg falsch (Ich rede über dauerhafte, starke Schmerzen, nicht über psychische Leiden).

Niklas
1 Jahr her

In Kanada kam es zum Skandal, als einem schwer traumatisierten Veteranen nahegelegt wurde, sich doch mal mit Sterbehilfe auseinanderzusetzen. Und zwar ohne, dass er Andeutungen in diese Richtung gemacht hätte, also völlig aus dem Nichts. Douglas Murray berichtete darüber im Spectator.

Nibelung
1 Jahr her

Das Sterben ist ein Bestandteil des Lebens und endet zwangsläufig im Tod, was aber nicht bedeuted, daß man diesen noch beschleunigen muß, nur weil man mit dieser Thematik mental nicht fertig wird und dann zu unheiligen Mitteln greift um dem Übernatürlichen ins Handwerk zu pfuschen. So wie das Individuum unfreiwillig auf der Welt erscheint um dann nach vorne zu streben, sollte man auch den Tod betrachten, der nach einer langen Kurve des Lebens das natürliche Ende darstellt und über die menschlichen Triebe solange verhindert wird, bis es nicht mehr geht und dann seinen Geist aufgibt. Dieser natürliche Prozeß ist sicherlich… Mehr

Susa
1 Jahr her
Antworten an  Nibelung

An dem, was Sie schreiben, ist viel Wahres. Aber, Sie werfen ein wenig durcheinander, dass es ja gerade nicht die Leute sind, die Angst vor dem Tod haben, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen. Gerade diejenigen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen, wollen einfach nicht diese künstliche, nur durch die Segnungen der modernen Medizin erlangte, Verlängerung ihres Lebens. Andererseits ist eben auch unser gesamtes Leben schon längst nicht mehr so natürlich, wie Sie es darstellen. „Natürlich“ wäre nämlich dann konsequenterweise, schon als Kind oder junger Mensch ggf. an einer, für uns heute harmlosen, leicht zu behandelnden Krankheit zu sterben. Die… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Susa