Der Abmahn- und Klageverein „Deutsche Umwelthilfe“ genießt das Gemeinnützigkeitsprivileg. Fragwürdig ist das schon lange. Jetzt liefert der Geschäftsführer einen neuen Grund, dem dubiosen Verein den Status zu entziehen.
Daraus, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zu den eifrigsten Unterstützern der „Letzten Generation“ zählt, machte die Führung des Vereins nie einen Hehl. Jetzt allerdings könnte Sascha Müller-Kraenner, einer der drei DUH-Geschäftsführungsmitglieder, dabei den entscheidenden Schritt zu weit gegangen sein. In einem Tweet kommentierte er ein Video, auf dem französische Aktivisten eine Straße mit aufeinander gemauerten Betonblöcken sperren, und schrieb dazu: „SO blockiert man Straßen. Da kann die letzte Generation noch was lernen.“
Bei dem, was Müller-Kraenner empfiehlt, handelt es sich nach deutscher Rechtslage höchstwahrscheinlich nicht nur um Nötigung, sondern auch um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Mit seiner öffentlichen Äußerung bewegt sich der DUH-Chef also haarscharf an der Aufforderung zu einer Straftat. Die mögliche strafrechtliche Seite wäre in diesem Fall das eine. Viel näher liegt etwas anderes: Durch den Tweet könnte auch der Gemeinnützigkeitsstatus der DUH wieder auf den Tisch kommen. Wenn ein führender Vertreter der Organisation öffentlich zu rechtswidrigem Verhalten aufruft, dann zwingt er das Bundesfinanzministerium regelrecht dazu, ihr Privileg zu überprüfen.
Der Gemeinnützigkeitsstatus erlaubt es der DUH, steuerreduzierende Spendenbescheinigungen auszustellen. Und davon hängt ihr Geschäftsmodell ganz wesentlich ab. Denn der Verein mit Sitz in Hannover lebt überwiegend nicht von seinem Abmahngeschäft – sondern von Spenden. Nach den Zahlen der Organisation, die für 2020 vollständig vorliegen, nahm die DUH in dem Jahr 2 253 849 Euro an Überweisungen von Privatpersonen entgegen – gut 20 Prozent ihres Etats. Weitere 1 420 193 Euro flossen als Spenden von Unternehmen und Institutionen. Sie machten 12,07 Prozent der Einnahmen von 2020 aus. Die Spenden füllten also die Kasse zu fast einem Drittel. Auf dem Gebiet „ökologische Marktüberwachung“ – so die vornehme Bezeichnung für das Abmahngeschäft – generierte der Verein mit 2 800 855 Euro deutlich weniger, nämlich 23,81 Prozent seiner Einkünfte. Die DUH verfügt neben ihren laufenden Einnahmen offenbar auch über ein beträchtliches Anlagevermögen. Selbst im Niedrigzinsjahr 2020 wies der Verein 21 075 Euro an Zinseinnahmen aus.
Zu den Spender auf Unternehmensseite zählte übrigens in der Vergangenheit auch Toyota: der japanische Autohersteller hatte ein massives Interesse an der Kampagne gegen deutsche Hersteller von Diesel-PKW.
Die Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe stand 2019 schon einmal auf der Kippe. Damals klagte ein abgemahnter Autohändler gegen die DUH – verlor aber vor dem Bundesgerichtshof. Vor dem Hintergrund dieses Prozesses und der aggressiven Kampagne gegen Dieselfahrzeuge riefen Unionspolitiker, dazu auf, das Steuerprivileg des Vereins zu kippen. Der damalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und CDU-Vize Armin Laschet donnerte:
„Wenn dort ein Abmahnverein mit 278 Mitgliedern und 100 Festangestellten das einzige Ziel verfolgt, unsere Städte lahmzulegen beim Diesel, dann müssen wir Klartext sprechen und das nicht weiter dulden.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag Stefan Müller formulierte es noch etwas schärfer. „Es kann nicht sein, dass kleine militante Splittergruppen die Gesellschaft drangsalieren und dann auch noch ‚Gemeinnützigkeit‘ für sich reklamiert“. Ein CDU-Bundesparteitag beschloss, der DUH müsse dieser Status entzogen werden. Doch dann passierte – nichts. Unter Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) flossen sogar noch erhebliche Bundesmittel an Projekte des Vereins – die allerdings auch nicht eine konkrete Hilfe für die Umwelt zum Ziel hatten, sondern vor allem in Öffentlichkeitsarbeit für grüne Themen bestanden.
Kommt dann noch ein Aufruf zu strafbaren Handlungen dazu – so wie aktuell von DUH-Geschäftsführer Müller-Kraenner – dann dürfte das die Entscheidung noch einmal deutlich erleichtern.
Eigentlich jedenfalls.
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Sehr guter ,,Anstoß-Artikel“, denn er offenbart Interessantes, wenn teilweise nur in Nebensätzen. Offensichtlich handelt es sich bei Herrn Sascha Müller-Kraenner, um ein ganz besonders Gewächst aus dem GRÜNEN Gewächshaus. Man schaue sich einmal seinen Lebenslauf an. An Protegés hat es Ihm offensichtlch nie gefehlt. https://de.wikipedia.org/wiki/Sascha_M%C3%BCller-KraennerDaß ausgerechnet der durchaus China-affine Automobilkonzern Toyota zu den Sponsoren der DUH Initiative gegen den Diesel gehörte, stimmt nicht weiter verwunderlich. Kennt man die wahren Beweggründe dieses wirtschaftspolitischen Feldzug’s gegen eine der Perlen Deutscher Ingenieurskunst (teilweise auch französischer), dann wird der ,,Verschwörunspraktiker“ hellhörig. Die Anti- Diesel-Kampagne war ein Versuch, diesen Vielstoffmotor, der seine Zukunft, dann alternativ… Mehr
Die DUH ist doch gemein zum Bürger und nützt den grünen Auftraggebern der Regierung. Damit ist ihr Status doch ausreichend begründet. Sie ist wie die „letzte Generation“ eine der Regierung direkt unterstellte NGO und mit für die Klimarettung zuständig. Das wird auch jedes „unabhängige“ Gericht so sehen.
Sollte sich der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe dafür, daß er selbst oder ein Mitglied seiner Sekte Straftaten befürwortet oder dazu aufruft, juristisch verantworten müssen, gehört er vor Gericht gestellt und abgeurteilt; daß sein Verein der Gemeinnützigkeit verlustig geht, folgt zwangsläufig auf dem Fuße.
Sollte sich unter der Leserschaft von Tichys Einblick nicht der eine oder andere Jurist befinden, der sich mit Strafrecht besonders auskennt?
§ 111Öffentliche Aufforderung zu Straftaten(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.(2) 1Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 2Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden. Die Lösung des »Problems« ist also im Grunde sehr einfach; man muss das StGB nur (endlich) zur Anwendung bringen! Mit seiner öffentlichen Äußerung bewegt sich der DUH-Chef also haarscharf an der Aufforderung zu einer… Mehr
Und eine Frau Merkel das Bundesverdienstkreuz in höchster Variante.
Gagaland eben.
? In jeder geistig gesunden Gesellschaft würde ein Verein wie die DUH verboten und die agierenden Personen öffentlich an den Pranger gestellt und geächtet werden. ? Das offensichtliche Schmarotzen an der Leistung des wertschaffenden Bevölkernsanteils ist aber für weite Kreises der selbsternannten ‚Eliten‘ in dieser kaputten ‚Republik‘ dermaßen Lebensinhalt geworden, dass die Selbstreinigung der Gesellschaft hier nicht mehr funktionieren. ? Alleine dass ein ‚Herr‘ Resch zum exklusiven Vielflieger-Club der Lufthansa gehört ohne öffentlich dafür geteert und gefedert zu werden bei dem Blödsinn, den er redet, spricht Bände. ? Da befindet er sich aber bei der grünen ‚Prominenz‘ in bester Gesellschaft.… Mehr
Was schon die alten Römer wußten: Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht erlaubt. Es hat sich seit über 2000 Jahren NICHTS geändert. Oer etwas moderner: Alle sind gleich, aber einige gleicher…
Wurde das vor wenigen Jahren nicht schon mal versucht? Klappt dieses Mal genauso wenig. Denn Resch hat mit Habock und der Hampelmannregierung die grössten Schützer über sich und seinem Inkassounternehmens.
Und nochmals: Resch führt einen Privatkrieg gegen die Automobilindustrie. Als Schwabe zweimal rausgeworfen worden. Aus einem schwäbischen Autokonzern. Mehr muss man dazu nicht sagen.
Es ist wohl immer die Frage, ob man das denn überhaupt will. Fast könnte man glauben, dass die DUH ein Tochterunternehmen der Grünen ist.
Ist ihnen auch schon aufgefallen das die DUH nicht jedem an den Kragen geht?
Natürlich will man das nicht. Das sind nur Scheingefechte, damit der dumme Michel glaubt, es „wird was gemacht“.
Die DUH ist ein Tochterunternehmen der GrünInnen. In diesem Punkt hat der sonstige Blindgänger Resch für sich gesorgt.
Der Artikel bringt mich wieder zum Schmunzeln. Jedem sollte spätestens seit Corona klar sein, dass, wo kein Richter, auch kein Kläger.
Die Öffentlichkeit klagt schon seit Jahren an, doch nichts passiert. Das sind Juristen die jeden Kniff kennen und schon wissen, was sie machen müssen. Und selbst wenn es nie zu einem Verfahren kommt, verschickt die DUH kostenpflichtige Abmahnungen, die leider möglich sind. Im Übrigen müssten sich diese Raubritter selbst verklagen, wenn sie das mit dem Umweltschutz so ernst nehmen. Sie fahren doch selbst Autos mit Verbrennungsmotoren und/oder Elektroautos. Gerade was letztere an Umweltschäden hinterlassen, scheint diese Damen und Herren nicht zu interessieren. Die Schäden passieren ja in Kongo oder Chile, nicht direkt vor der eigene Haustür. Man sollte sie alle… Mehr
Mit den Abmahnverfahren ist (für mich) die DUH als klassische Mafia-Organisation einzustufen, deren Haupteinnahmequelle das Geld durch widerrechtliches Geldeintreiben bei Dritten besteht. So geht die Mafia in Italien vor, was ich hierzu so gelesen und dokumentarfilmisch mir angeschaut habe.
Das Dumme ist, dass es legal ist kostenpflichtige Abmahnungen zu verschicken. Langsam aber sicher verändert sich alles und endet wohl bald wie in den USA, wo minderbemittelte Leute ihren kleinen Hund zum Trocknen in die Mikrowelle geben, der wie durch ein Wunder diese Prozedur nicht überlebt. Dann wird der Hersteller der Mikrowellenherdes verklagt, weil in der Betriebsanleitung nicht steht, dass man Kleintiere darin nicht trocknen darf. Wenn ich mich recht erinnere, hat diese Dame, die ihren Hund gegrillt hat, um die 2 Millionen USD als »Schmerzensgeld« zugesprochen bekommen. Ein anderer Depp hat sich einen Becher Kaffee, den er zuvor bei… Mehr
Diese willkürlichen Abmahnverfahren gehören trotzdem verboten.
Zu den Vorteilen der Gemeinnützigkeit gehören Steuererleichterungen sowie die Möglichkeit Spendenbescheinigungen auszustellen. (§§ 51ff. der Abgabenordung) geregelt. Man sollte bei vielen vom Finanzamt gehätschelten Vereinen mit netter Satzung einmal prüfen, ob sie dem Gemeinwohl dienen. Es gibt ja angeblich rund 600.000 eingetragene Vereine. Da blickt kaum noch jemand durch. DUH: „Wir setzen uns für nachhaltige Lebensweisen und Wirtschaftsformen ein, die ökologische Belastungsgrenzen respektieren. Gleichzeitig kämpfen wir für den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Schutz der Naturgüter sowie für den Klimaschutz. Unsere Überzeugung: Nur eine auf Effizienz und regenerativen Energien basierende Energieversorgung, eine nachhaltige Mobilität, der verantwortungsvolle Umgang mit unseren… Mehr