Bundesverfassungsgericht: Ausschluss der Desiderius-Erasmus-Stiftung von Förderung ist unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht spricht nicht nur der AfD-nahen Stiftung öffentliche Förderung zu. Es verlangt vom Gesetzgeber auch ein neues Gesetz zu den Förderkriterien für politische Stiftungen. Bisher beruhte die nur auf Absprachen.

dts Nachrichtenagentur

Die AfD hat im Streit um Fördermittel für die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Der Ausschluss der Stiftung von der staatlichen Förderung habe die Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Hintergrund sei, dass für die staatliche Förderung politischer Stiftungen ein gesondertes Parlamentsgesetz nötig sei (Urteil vom 22. Februar 2023 – 2 BvE 3/19).

Keine Fördermittel vom Bund
AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht erneut leer aus
Für die Rechtfertigung des Eingriffs in das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb benötige es ein solches Gesetz. Der auf den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 bezogene Antrag der AfD habe daher Erfolg, so das Verfassungsgericht. Ein Antrag, der die Nichtberücksichtigung der DES bei der Vergabe von Globalzuschüssen im Bundeshaushaltsgesetz 2022 zum Gegenstand hat, wurde unterdessen vom Verfahren abgetrennt.

In dem Jahr hatte der Bundestag einen Haushaltsvermerk beschlossen, der bei Zweifeln an der Verfassungstreue eine Förderung für parteinahe Stiftungen untersagt. Damit wird sich das Verfassungsgericht in Zukunft noch beschäftigen. Weitere Anträge der AfD wurden am Mittwoch zurückgewiesen.

Die Fördermittel für politische Stiftungen werden bisher vom Bundestag bei den Haushaltsverhandlungen beschlossen – ein spezielles Förderungsgesetz gibt es bislang nicht. Die Stiftungen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien erhalten auf dieser Grundlage jährlich Fördermittel in Millionenhöhe, die DES profitiert nicht davon.

Der Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, der die Stiftung vor dem Gericht vertritt und auch in ihrem Kuratorium sitzt, kommentierte das Urteil gegenüber TE: „Das Bundesverfassungsgericht hat Rechtsgeschichte geschrieben, weil es anerkannt hat, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung bereits seit 2019 Anspruch auf steuerliche Förderung hat. Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht über die Zwei-Legislaturen-Regel der etablierten Stiftungen hinweggesetzt. Und weiterhin hat das Gericht festgestellt, dass das Recht parteinaher Stiftungsunterstützung eines Bundesgesetzes bedarf.“

(Mit Material von dts)

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Kommentare ( 48 )

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Hosenmatz
1 Jahr her

Diese Stiftungen dienen keinem andern Zweck als der illegalen Parteienfinanzierung, daher gar keine Förderung aus Steuermitteln! In diesem Zuge, Verbot aller NGO, bzw. diese auch von öffentlichen Geldtöpfen ausschließen.

RA.Dobke
1 Jahr her

Eigentlich lebt Demokratie vom politischen Diskurs! Aber man hat bei SPD, CDU/CSU, Grünen und Gelben eine ganz natürlicheAngst der Wahrheit ins gesicht zu sehen und es der Gesellschaft (dem Staatsvolk) zu offenbaren. Die weitere Entwicklung? Absehbar, viele wollen die Wahrheit nicht wissen und gehen schlafwndlerisch zur Wahl und ählt gewohnheitsmäßig wieder das, was man schon immer gewählt hat. Frei nach dem Motto: Lass die mal machen, igendwie geht das dann schon so!

Autour
1 Jahr her

Leider ist es nur wieder nur ein Pyrrhussieg! Und ich verstehe nicht wieso sich Herr Vosgerau darüber so freut. Er sollte doch auch mitbekommen haben, dass man von diesen Richtern nichts, absolut nichts mehr erwarten darf!
Die tollen Richter weisen ja bereits daraufhin, dass man die Geldausschüttungen an Auflagen koppeln kann. Also wird man die Vergabe der Gelder an die freiheitliche Grundordnung koppeln. Dann wird Haldenwang schon eine Geschichte ers(p)innen die dann wieder vor Gericht landen wird.
Die AfD-Stiftung wird m.E. in den kommenden Jahren kein Geld erhalten!

Stuttgarterin
1 Jahr her

Es bedarf überhaupt keiner Fördermittel für Stiftungen. Diese nehmen überhand, tun so, als ob sie neutral wären und selbstfinanziert, hängen aber wie eine Klette am Steuergeld.
Das Urteil ist für die Besetzung des Gerichts eine positive Überraschung. Allerdings, das nächste Hinkebein der Gleichbehandlung wird das als notwendig angekündigte Gesetz sein…
Deshalb: Wenn keine Steuermittel vergeben werden, ist die Gleichbehandlung auch gegeben und viele „Fachkräfte“ können dann in der Wirtschaft arbeiten.

Regina Lange
1 Jahr her

Stiftungen hinter Parteien gehören sowieso nicht mit Steuergeld finanziert! Das ist eine absolute Frechheit! Aber solange es so gehandhabt wird, muss selbstverständlich auch der AFD nahen Stiftung Geld zugeführt werden! Das sagt vernünftig denkenden Menschen schon der Verstand! Warum sollen die benachteiligt werden (?) — weil es den edlen Parteien aus dem linken Spektrum nicht in den Kram passt! Die verteilen unser Geld lieber untereinander und an dubiose halbseidene NGOs!

Teiresias
1 Jahr her

Absolut richtig.

Aus genau dem Grund ist auch das Verbandsklagerecht dringend abzuschaffen:

Stiftungen,NGOs und deren Staatsfinanzierung verbinden sich durch das Klagerecht zu einer Möglichkeit, per Zivilrecht am Parlament vorbeizuregieren, Demokratie auszuhebeln.

powerage
1 Jahr her

Schon die Berichterstattung von ÖR und RTL lässt den Blutdruck steigen, jeder Hinterbänkler darf der AfD fehlende Verfassungstreue und nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stehen unterstellen, ohne dass auch nur mit einem einzigen Punkt zu belegen. Bei Grünen und Linken fallen mir hingegen aus dem Stand etliche Gründe ein, nicht zu vergessen, dass Merkel und Scholz nachweisbar dagegen verstossen haben. Diesen Stiftungen gehören allesamt die Gelder gestrichen, sie dienen in erster Linie dazu, abgewählte Altpolitiker mit weiterhin hohen Gehältern zu versorgen oder ruhig zu stellen. Desweiteren wird damit das Studium von Nachwuchspolitikern per Stipendium finanziert, wie… Mehr

Lotus
1 Jahr her

Die „demokratischen Parteien“ sind mal wieder beim Verfassungsbruch erwischt worden. Wenn sich sechs gegen einen verbünden, hat der Eine eben schlechte Karten.
Nun werden die Sechs die Köpfe zusammenstecken und versuchen, ein maßgeschneidertes Gesetz zum Ausschluss der DES auf den Weg zu bringen. Da könnte noch mehr Arbeit auf das BVerfG zukommen.

Querdenker73
1 Jahr her

Jetzt beginnt erst der „Kampf aller Demokratischen Kräfte“ um die geschickte Wortwahl bei der Ausgestaltung des geforderten Gesetzes: 1. Geldempfänger müssen demokratisch legitimiert sein; Und wer dazu gehört, bestimmt Binden-Faeser. 2. Auch zu Unrecht verweigerte Gelder werden nicht nachträglich erstattet; Sonst müsste man ja zugeben, dass die Verfassung (wieder mal) mit Füßen getreten wurde. 3.Die demokratische Legitimation wird jährlich neu durch eine Kommission bestimmt. Die Mitglieder dieser Kommission werden von den amtierenden Bundestags-Vizepräsidenten berufen(!); Da heißt es für die AfD: Durchhalten! Es wächst kein Baum in den Himmel! Auch der grün/rote nicht!

Waehler 21
1 Jahr her

Ich bin dafür, dass ÜBERHAUPT keine Partei mehr für eine Stiftung Geld erhält. In der Regel kommen dann nur Bonzen in Genuss von Fördergeldern. Zum Beispiel Frau Baerbock für das/die/ der/ d geplante Promotionsstipendium. Ha, ha. Steuervergeudung!