Karlsruhe bestätigt: Lehrerin darf Kopftuch tragen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rüttelt am Neutralitätsgesetz, das Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Berlin das Tragen religiöser Symbole im Dienst untersagt. Aus Sicht der linken Justizsenatorin muss das Gesetz nun möglichst bald geändert werden.

IMAGO / epd

Im Iran setzen Frauen ihr Leben auf’s Spiel, weil sie den dortigen Kopftuchzwang als Unterdrückung der Frau betrachten und weil sie dementsprechend kein Kopftuch tragen. Eine mutige junge Muslimin wurde dafür von iranischen Sicherheitskräften in den Tod geprügelt. Demonstranten, die gegen den Kopftuchzwang protestierten, wurden zum Tode verurteilt und umgehend gehängt.

Deutsche Gerichte und Polit-Kommissionen sehen das im abgesicherten Kämmerchen lockerer. Für sie stellt ein Kopftuchverbot eine Diskriminierung oder gar antimuslimischen Rassismus dar. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Nicht-Annahme eines Einspruchs aus Berlin einem Kopftuchverbot eine Absage erteilt (siehe hier und hier).

Nach dem Tod einer jungen Frau
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Was war vorausgegangen? Im Mai 2018 hatte das Arbeitsgericht Berlin die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte. Ende November 2018 hatte das Landesarbeitsgerichts der Klägerin deswegen eine Entschädigung von 5159,88 Euro zugesprochen. Wer die junge Lehrerin beraten und juristisch vertreten hat lassen, wissen wir nicht.

Gegen das 2018er Urteil war das Land Berlin in Revision gegangen war. Die liberale Imamin Seyran Ates als juristische Vertreterin des Landes Berlin meinte damals: „Schon die Tatsache, dass eine Lehrerin Kopftuch trägt, gefährdet den Schulfrieden und birgt die Gefahr der religiösen Beeinflussung der Schüler.“ Im August 2020 dann bestätigte das Bundesarbeitsgericht die Entschädigung von rund 5159 Euro, weil die Lehrerin wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei.

Das Land Berlin ist unter Berufung auf das Neutralitätsgebot dagegen nach Karlsruhe gegangen. Das Bundesverfassungsgericht schließlich hatte, wie erst jetzt bekannt wurde, schon am 17. Januar 2023 diese Beschwerde des Landes Berlin ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen und damit das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt.

Damit steht das Berliner Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, in Frage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.

Aus Sicht von Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) muss nun das Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen pauschal das Tragen von Kopftüchern verbietet, möglichst bald geändert werden. Wörtlich sagte sie: „Dass die Kritik hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes berechtigt ist, hat nun das Bundesverfassungsgericht bestätigt … Damit muss das Neutralitätsgesetz Berlins umgehend angefasst werden … Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt.“

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Aha, fragt man sich, warum hat Berlin dann überhaupt geklagt? Die „linke“ Justizsenatorin beruft sich nun auf die Stellungnahme einer vom Berliner Senat eingesetzten Expertenkommission zu „antimuslimischem Rassismus“. Sie schließt sich damit ihrem Parteigenossen und Vorgänger-Senator Dirk Behrendt (Grüne) an, dem der Gang der damaligen Schulsenatorin Scheeres (SPD) nach Karlsruhe gar nicht gepasst hatte.

Die von Lena Kreck bemühte Kommission hatte scharfe Kritik am Berliner Neutralitätsgesetz des Jahres 2005 geübt. Das Gesetz sei eine „systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch“ und damit ein Beispiel für die „institutionelle und strukturelle Praxis des antimuslimischen Rassismus“. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbot weitgehend das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in der Justiz und im Bildungswesen. Auch das Tragen eines Kreuzes oder einer Kippa.

So, nun sind wir so weit: Das Kopftuch, dessen zwangsweises Tragen übrigens in keiner muslimischen oder islamischen Vorschrift verankert ist, wird als rein persönliches Kleidungsstück betrachtet. Aber das ist es nicht. Das Kopftuch ist ein politisches Symbol, es dient der Missionierung, anders als heute das Kreuz oder die Kippa.

Übrigens: Seit 1994 kann in Frankreich das Tragen eines Kopftuchs an öffentlichen Schulen untersagt werden. Seit 2004 ist es generell nicht mehr erlaubt. Eine Studie vom Februar 2022 hat untersucht, welche Auswirkungen das hat und kommt – unter Integrationsaspekten – zu einem positiven Ergebnis: Die Diversität werde gefördert, das Verbot wirke wie eine Bildungsoffensive und fördere die Integration.

Bei so viel deutscher politischer und juristischer Rabulistik kann man nur noch kalauern: Vor deutschen Gerichten und auf Hoher See bist du in Allahs Hand. Den Mullahs oder auch Erdogan dürfte gefallen, was hier in Deutschland geschieht. Und die Betreffende könnte sich ja mal um eine Lehrerstelle im Iran oder in der Türkei bewerben.


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Kommentare ( 30 )

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hoho
1 Jahr her

Mir ist das zwar nicht egal und ich finde dass die Gerichte, die so was entschieden so wie die Verwaltung die das anfechtet oder nicht, dermaßen politisiert sind, dass es nicht mehr um das Gesetz oder um die Gesellschaft geht, sondern um Machtausübung, aber ich finde das Kopftuch weniger interessant als, dass manche Lehrer immer noch Masken tragen und dadurch für die Kinder schwer zu verstehen sind. In den Berliner Schulen braucht man Konzepte mit denen man die Neuen (gemeint sind die Leute, die nicht integriert sind und zB die Sprache kaum beherrschen, egal ob hier geboren oder nicht) etwas… Mehr

Mikmi
1 Jahr her

Ich dachte immer, Richter entscheiden nur auf einer gesetzlichen Grundlage.
Unser GRUNDGESETZ scheint nicht mehr zu dienen, ist nicht mehr Zeitgemäß, doch wer entscheidet das, die Bürger?

Ede Kowalski
1 Jahr her

„… wird als rein persönliches Kleidungsstück betrachtet…“
Das Islamische Kopftuch ist das gewollte Zeichen der Ausgrenzung aus unserer Gesellschaft, unserer Kultur und unserer Zivilisation. Wenn dieses von höchsten deutschen Gerichten als Recht erkannt wird, dann sagt das sehr viel über den Zustand dieses Landes aus.

rainer erich
1 Jahr her

Wie der Autor richtig schreibt, hat das Kopftuch sehr wenig mit dem Islam, aber sehr viel mit der Kultur( vor dem Islam) zu tun. Es duerfte sich um eine spaeter im Islam allgemein bestaetigte Sitte handeln, die unter 2 Aspekten als „zweckmäßig“ erachtet wurde. Zum einen als Wetterschutz, zum anderen als Verhinderung von Begehrlichkeiten sexueller Art. Man hatte, sehr wahrscheinlich nicht ganz zu Unrecht, die Sorge, dass die Herren, bekanntlich sehr „impulsiv“ oder mit sehr kurzer Zuendschnur, manche hiesige Damen wuerden begeistert von „heissbluetig“ sprechen, ihre ohnehin schwache Beherrschung verlieren. Die weiblichen Haare halten ( und gelten) als Symbol der… Mehr

Skadi
1 Jahr her
Antworten an  rainer erich

In erster und zweiter Linie der „Begehrlichkeit“ wegen. Die Frauen schützen ihre Zukunft damit. Verhüllt sich eine Frau nicht, ist sie Freiwild. Ist sie „berührt“ worden, keine Chance auf Heirat und somit Versorgung. Deshalb sprechen diese Frauen auch immer wieder davon, dass sie sich mit ihrem Kopftuch frei fühlen.

Chris Groll
1 Jahr her

Wie schon 100 mal geschrieben. Die Unterwerfung Deutschlands ist fast abgeschlossen.
Und trotzdem ist es den meisten Bürgern vollkommen egal.
Diese Schlafwandler haben nicht begriffen, daß diese Kopftuchträgerinnen sich damit über die Ungläubigen – und das sind alle außer den Mohammedanern – stellt.
Wer solche Politiker, Richter und in diesem Fall sogar Verfassungsrichter usw. hat, braucht keine weiteren Feinde von außen.

AlexR
1 Jahr her

Hat das BVerfG eine Verbindung zur iranischen Regierung? Dort kämpfen die Frauen und Kritiker und hier wird dem radikalen Islam „recht“ gegeben. Also die iranische Regierung unterstützt und die Bewegung dort gegen die Regierung verurteilt.

Es ist nicht zu verstehen.

Micci
1 Jahr her

Vordergründig ist das eine schlechte Nachricht, weil nun eine intolerante Ideologie Kinder noch ungehinderter beeinflussen kann.

Aber weitaus schlimmer ist das Hintergründige der Nachricht:

Wir haben kein Bundesverfassungsgericht mehr!

Anstatt die Verfassung und die Grundlagen unserer Kultur und Werte zu verteidigen, ist es nun endgültig zu einem Werkzeug des linksrotgrünen Wokismus geworden.
Eine einzige merkelsche Umbesetzung hatte dafür genügt!

Wir dachten, die Demokratie der Bonner Republik mit diesem wunderbaren Grundgesetz stehe auf gefestigten Säulen.
Nun erleben wir: sie stand auf einem Kartenhaus.

fatherted
1 Jahr her

na also….endlich. Hoffentlich gilt das als Grundsatzurteil. Dann sind auch Voll-Verhüllungen mit Sehschlitz und Handschuhen bald statthaft. Ich finde das gut…solche LehrerInnen hätte ich mir in meiner Schulzeit auch gewünscht. Dazu muss man jetzt aber auch den Auftritt von Lehrern (also Nicht-Menstruierenden) in weißem „Bademantel“ und Turban erlauben…sonst wäre das doch nicht gerecht…oder?

Autour
1 Jahr her

Es ist unfassbar was diese „Richter“ sich da so aus den Fingern saugen! Kreuze müssen abgehängt werden weil sich irgend ein Hanswurst beleidigt fühlt aber diese Symbol der Unterdrückung und des Islamofaschismus dürfen nun an Schulen getragen und zur Schau gestellt werden?! Das Land ist fertig!
Es wird von grünlinken idoktrinierten Geführt! Wo man auch hinschaut überall sitzen diese vollkommen verblendeten an Schlüsselpositionen!
Es ist schon traurig mitanzusehen wie dieses Land mit Begeisterung vor die Hunde geht.

Manfred_Hbg
1 Jahr her

Da kann man doch nur noch mit tiefster Uberzeugung sagen: Neiiin, eine Islamisierung findet in dieaem Land nicht statt -wirklich nicht! (Zynism/Iro off)

Übrigens, nicht vergessen sollten wir nach diesem Kopftuch-Urteil nucht auch den Arbwitsbereich. Denn laut Gericht ht jeder gute Moslem ds Recht !während! seiner Arbeitszeit 5(fünf) Mal seinen Gebetsteppich gen Osten auszulegen um Allah zu huldigen -natürlich bei voller Lohnzahlung!