Schon fünf Wochen vor der Wiederholung der Berliner Pannen-Wahl blamiert sich die dortige Verwaltung erneut mit einem Fehler in der Wahlbenachrichtigung.
Am 12. Februar 2023 wird die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wiederholt. Die Wahl vom September 2021 war durch zahlreiche Pannen geprägt, wie vor allem gemeinsame Recherchen von Tichys Einblick und Marcel Luthe aufdeckten. Ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs sorgte dafür, dass sie wiederholt werden muss. Doch fünfeinhalb Wochen vor dem Wahltermin gibt es bereits den ersten Fehler:
In dieser Woche sind die Wahlbenachrichtigungen an die Berliner verschickt worden, auf Deutsch und Englisch. Doch wer die englische Version des einseitigen Briefs liest, stellt fest: Es werden zwei Daten für die mögliche Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) genannt: zunächst richtig der 12. Februar und kurz darauf der 12. September 2023. Das berichtet die Berliner Zeitung.
Für Berliner ist das keine Neuigkeit. Die Autorin der Berliner Zeitung berichtet über einen Anruf beim Büro des Wahlleiters: „An der Hotline des Wahlleiters hört die sympathische Frauenstimme diese Frage nach dem richtigen Wahldatum nicht zum ersten Mal. „Ich sag mal, Sie sind nicht der Erste, der anruft“, sagt die Mitarbeiterin. Ja, es sei ein Fehler. Darüber hinaus möchte sie aber nichts sagen, schon gar nicht den Medien gegenüber. Zum Beispiel, ob der Fehler noch einmal mit einem zweiten Schreiben korrigiert wird.“
In eigener Sache: Tichys Einblick will die Verfassungsmäßigkeit auch der Bundestagswahlen in Berlin nun durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen; wir halten dafür, dass auch nach den Wahlprüfungsgrundsätzen im Bund eine komplette Wiederholung auch der Bundestagswahl im Bundesland Berlin erforderlich ist, da insofern keine anderen Maßstäbe gelten können als für die Wahl zum Abgeordnetenhaus. Denn beide Wahlen fanden gleichzeitig, in denselben Wahllokalen, in denselben Wahlkabinen statt – wenn sie denn überhaupt stattfanden und die Wähler nicht zum Beispiel wegen der langen Schlangen wieder nach Hause gegangen waren.
Deshalb hat Roland Tichy, Herausgeber von TE, entschieden, eine Initiative zu gründen, die die Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Bezirken einklagen wird. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von dem namhaften Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau in Karlsruhe im Namen von zwei Tichys-Einblick-Lesern geführt. Unsere Leser haben bereits mit einer Formulierungshilfe von TE Antrag auf Wahlwiederholung gestellt und sind damit klageberechtigt. Die Klagefrist läuft am 10. Januar 2023 ab. Die Finanzierung hat „Atlas – Initiative für Recht und Freiheit“ übernommen.
Unterstützen Sie bitte die Öffentlichkeitsarbeit dieses Vorhabens.
Für Spenden haben wir bei der Commerzbank Köln das Konto mit der IBAN DE14 3704 0044 0543 2000 02 eingerichtet (Empfänger: TE Sonderkonto Rechtsstreitigkeiten).
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Natürlich hat das Methode. Das ist die übliche verfassungsfeindliche Logik linksextremer Regierungsbeteiligter: Wenn „die“ die vorherige Wahl rückgängig machten aufgrund der Wahlmanipulationen, „uns“ daraus ein „Nachteil“ entsteht, dann sorgen „wir“ noch einmal doppelt dafür, dass wir die nächste Wahl aufgrund formaler Fehler ebenfalls rückgängig machen können, WENN „WIR“ WOLLEN. Die gehen davon aus, dass sie auf diese Art, durch Einbau von Fehlern, bei unzufriedenstellendem Wahlergebnis die Wahl selbst anfechten können und damit den Status Quo erhalten können. Ich würde darauf wetten, dass nach der Wahl das möglich wird, was zuvor als unmöglich behauptet wurde: Die neu gewählte Regierung und die… Mehr
Es wird vermehrt um Briefwahl geworben. Finde ich gut, denn die lassen sich „besser Auszählen“ ohne übermäßig lästige Kontrollfreaks.
Übrigens Wette ich, dass sich an der Regierung nichts ändern wird. Die Medien werden über ein „Knappes Ergebnis“ berichten. „Knappe Ergebnisse“ suggerieren wunderbar eine große Wahlbeteiligung, bei der der Gegner fast gewonnen hätte! Aber nur fast!!!
„Panne vor Wahlwiederholung in Berlin: Hinweiszettel und Facebook-Post mit falschem Datum“„Die SPD-Fraktion postete auf ihrer Facebook-Seite: „Am 12. November werden das Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente im Rahmen der Nachwahl erneut gewählt.“ Später änderte sie den Text zunächst auf das richtige Datum und löschte ihn anschließend.“
https://www.rnd.de/politik/wahl-in-berlin-im-februar-schon-wieder-eine-panne-hinweiszettel-und-facebook-post-mit-falschem-datum-JFNUNOGLYZCXVGXQR4ZOAZRINI.html
An soviel Dummheit will ich nicht glauben, also bleibt nur böse Absicht.
Wieso geben wir Geld im Rahmen des Länderfinanzausgleichs (Gelder einer Demokratie) an ein offensichtlich undemokratisches Bundesland?
Noch heute morgen äüßerte ich in einem Gespräch: „Wenn es beim ersten Mal nicht funktioniert hat, warum sollte es jetzt funktionieren?“ Das das so schnell bestätigt wurde, habe ich allerdings nicht erwartet. Zumindest Berlin ist demokratieunfähig.
Bei dieser Berliner Wahlwiederholung habe ich meine Bedenken: wenn es wirklich in geplantem Termin zur Wahlwiederholung kommt, befürchte ich, daß sich die rot rot grün Machtpositionen noch vergrößern. Ob es an der Dummheit der Wähler, Wählfälschung oder „Pannen“ liegen wird, lasse ich offen.
Ich bin selber Berliner und tippe auf die politische Dummheit der meisten Wähler. Seit der ersten Gesamtberliner Wahl 1990 gab es immer gemeinsame Wählermehrheiten für Rot – Grün – Dunkelrot. Daraus wurden nach den Wahlen von 1990, 1995 und 1998 nur deshalb keine Koalitionen, weil die PDS (die weniger schlimm war, als die heutige grünifizierte LINKE) damals noch als politisches Schmuddelkind galt
Das beste wäre es, Berlin wieder in die Zeit vor 1989 rück zu versetzen. Die bis 4-5 Milliarden -Hilfe Plus, könnte die Ampel ohne weiteres bereitstellen. Darüber hinaus auch die 8% Berlinzulage für die „Rüber gemachten aus dem Westen.“Auch die Neuankömmlinge sollten in den Genuss kommen. Dafür sollte die Interzonenverkehr-Regeln wieder rekrutiert werden, damit der Rest der Republik ruhig schlafen kann.
ist Englisch jetzt offizielle Amtssprache in Deutschland?
Werde ich bei meinem nächsten Anschreiben an das Finanzamt berücksichtigen..
(Obwohl ich eigentlich an Arabisch gedacht hatte..)
Der zweite Termin steht doch nur schonmal vorrauseilend in dem Schrieb, da braucht sich das Verfassungsgericht dann nicht soviel Gedanken machen, wenn wieder mal Kinder zur 158% Wahl beitragen dürfen..
Verfassen Sie Ihre Schreiben an das Amt doch einfach handschriftlich in Sütterlin. Die Behörde würde dann vermutlich einen Krisenstab einberufen und wie ein aufgeschreckter Hühnerhof um das Schriftstück herumhüpfen.
Völlig korrekt. Warum 2 sprachig?
Und wenn ein Papier in 2 Sprachen verfaßt ist, stellt sich immer die Frage, was gilt, wenn es Abweichungen gibt. Die deutsche Fassung, die Englische?
Das Ganze ist von Anfang an auf Fehler ausgelegt. Man kann sich dann raussuchen, auf welche Fehler man sich beruft..
Bezeichnend auch, daß die Wahlbenachrichtigungen bereits an die Berliner verschickt wurden. Es wird also nicht kontrolliert, was hier verschickt wird
Die Wahlwiederholung ist schon vor Beginn gescheitert.
Für mich ist einfach nur noch erschreckend und schrecklich enttäuschend, das bereits knapp 30 Jahre nach den Schrecken mit so schrecklichen vielen Opfern des Sozialismus, der insbesondere auf massivsten Lügen und Betrügereien insbesondere bei Medienberichterstattung und erst Recht bei den Wahlen seine Grundlagen und seinen Vollzug fand, es nach den nun nach so vielen Hinweisen und Verschwörungstheorien durch Tichy nachgewiesen wurde, das genau diese ewig Gestrigen ewigen roten Garden längst wieder tricksen, mauscheln, manipulieren und willkürlich Recht durch Unrecht ersetzen, es nicht sofort wieder hunderttausende in die Straßen treibt, um diese rote Unrechtsbrut wieder in die Unterwelt zu schicken, aus… Mehr