Frankfurts abgewählter Oberbürgermeister verurteilt

Frankfurts ehemaliger Oberbürgermeister Peter Feldmann wurde verurteilt – weil er dem Ansehen des öffentlichen Dienstes schaden zugefügt hat. Korruption konnten die Richter keine erkennen.

IMAGO / rheinmainfoto
Peter Feldmann

Peter Feldmann, der Oberbürgermeister Frankfurts, wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen je 175 Euro (21.000 Euro) und 5.989 Euro Wertersatz verurteilt. Damit bleiben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 31.500 Euro (180 Tagessätze) und denselben Wertersatz gefordert hatte. Feldmanns Anwalt plädierte bis zuletzt auf Freispruch. Feldmann selbst versicherte immer wieder, er „habe in keine Kasse gegriffen“ und sei nicht korrupt. Da die Strafe über 100 Tagessätzen liegt, gilt Feldmann als vorbestraft. Der Hessische Rundfunk meldet, Feldmann soll damit auch seine Pensionsansprüche verlieren, was aber wohl nicht zutrifft. Dies wäre erst ab einer Haftstrafe von sechs Monaten möglich. Wohl aber könnte gegen Feldmann ein Disziplinarverfahren angestrengt werden, bei dessen Ausgang er die Pensionsansprüche verliert. Dahingehend ist aber noch nichts bekannt.

Die Staatsanwaltschaft konnte Feldmann tatsächlich keine Vorteilsnahme nachweisen. Zwar hatte die Arbeiterwohlfahrt mehrere zehntausend Euro für seinen Wahlkampf eingetrieben; führende AWO-Persönlichkeiten hatten immer wieder per SMS um seine Unterstützung und Loyalität gebeten und geschrieben: „Stets konntest du dich auf unsere Unterstützung und Loyalität verlassen, jetzt bauen wir auf dich.“ Feldmanns damalige Geliebte und spätere Frau erhielt einen Job als Kita-Leiterin, für den sie nicht qualifiziert war und der weit übertariflich vergütet wurde. Auch hatte Feldmann in der Vergangenheit die AWO geschützt und seine Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld gebeten, sich mit der AWO „zu einigen“, als diese im Verdacht stand, städtische Gelder missbraucht zu haben. Das gilt nicht als unzulässige Einflussnahme, denn Birkenfeld war nicht weisungsgebunden.

Keine Korruption ohne Versprechen der Gegenleistung

Ein Kommentar
Oberbürgermeister Peter Feldmann ist eine Schande für die Stadt Frankfurt
Doch Feldmann hatte nie der AWO ein explizites Versprechen gegeben, dass er etwas für sie tun würde. Nie schrieb er „tut X und dann werde ich Y machen“. Stattdessen, so die Staatsanwaltschaft, ließ Feldmann all dies auf ein unausgesprochenes „Wohlwollenskonto“ einfließen, bei dem Feldmann die AWO im Glauben ließ, man könne es beizeiten einlösen. Doch eine unlautere Einflussnahme konnte Feldmann nicht nachgewiesen werden. Dafür reicht auch nicht, dass er mit Jürgen Richter, Kopf der Frankfurter AWO, eine Rückkehrvereinbarung schloss, die vorsah, dass Feldmann auf seine vorherige Stelle in der AWO zurückkehren könnte, solle er aus dem Rathaus fliegen.

Die Staatsanwaltschaft sah in all diesen Fällen Vorteilsnahme. Das Gericht nicht. Sie verurteilten Feldmann für eine Beschädigung der „Lauterkeit und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst“, die schon durch den bloßen Anschein der Käuflichkeit entstanden sei.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 36 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

36 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
giesemann
1 Jahr her

Das ist ja billig für den. Kritik an Kinderehen beim Moslem kostet ca. 12.ooo Euro, https://openjur.de/u/2396606.html, Zitat/Auszug aus dem Urteil: Am 15.11.2017 gegen 19:04 Uhr versendete der Angeklagte, mutmaßlich von seinem Wohnort in der … in … aus, eine E-Maii an insgesamt 25 E-Mail-Adressen bzw. Empfänger. In dieser E-Mail führte der Angeklagte unter anderem aus: „…Der Moslem nimmt die jungen Dinger mit 14/15, schwängert die ordentlich durch, jedes Jahr…“ Mit dieser Äußerung brachte der Angeklagte zum Ausdruck, dass alle Moslems den Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen# vollziehen. Hierdurch wollte er u.a. zur Einnahme einer feindseligen Haltung gegenüber Personen muslimischen Glaubens# anhalten. Aufgrund der… Mehr

Helene Walther
1 Jahr her

Der Begriff „Korruption“ muss neu definiert werden! Was ist es anderes, wenn Feldmann sich selbst und sein Umfeld skrupellos begünstigt? Klar, dass Feldmann sich nicht als korrupt bezeichnet, denn wenn man sein eigenes Verhalten als normal betrachtet, dann ist das so. Moral und Unrechtsbewusstsein scheint es in der Politik nicht mehr zu geben. Wunder ist das keins, denn mit Ihren Machenschaften werden sie von der Justiz gedeckt und da sie so durchkommen, müssen wir uns über ihr Verhalten nicht wundern. Was sitz gleich mal in der Regierung? Cum-Ex, Biografie, Dr. Arbeit, Pharmavertreter. In Brüssel gehts gleich weiter!

Last edited 1 Jahr her by Helene Walther
Sonny
1 Jahr her

Und genau deshalb, weil unsere Gerichte so urteilen, haben wir die Zustände in Deutschland, die wir haben.

Teiresias
1 Jahr her

Das Sträflein wird er vermutlich wegen Branchenüblichkeit als „berufsbedingte Aufwendung“ absetzen. 🙂

Ferner stellt sich die Frage, wenn das keine Vorteilnahme war, was war das dann?Bewerben sich die Richter um einen Comedypreis?

Gerhart
1 Jahr her

Sind ja auch Beamtenkollegen. Da gibt es immer Rabat. Immerhin konnte Feldmann sich erinnern, das muß man strafmildernd werten.

Klartexter
1 Jahr her

Und jetzt nahtlos ab nach Brüssel, horrido.

Schoenberg
1 Jahr her

Kennzeichnend für die deutsche Politikermentalität ist die Tatsache, dass sie sich in ihrer typischen Kleinbürger-Mentalität eben stets kleine Vorteile und Privilegien verschaffen. Das wirkt aber tatsächlich noch schäbiger als etwa die Chuzpe einer Eva Kaili oder erst die französischen Affairen um Sarkozy oder Lagarde. Weil man denkt, es kostet nicht viel, einen deutschen Politiker zu kaufen.

Elysium
1 Jahr her

Mr. F. gilt nun mit 120 Tagessätzen als vorbestraft. Desweiteren gelten Personen mit mehr als 60 Tagessätzen juristisch als „unzuverlässig“.
Sollte Mr. F. nun einen Jagdschein in DE beantragen wollen, wird ihm dieser wegen mangelnder Zuverlässigkeit versagt werden.
Für den Fall, dass Mr. F. bereits in der Vergangenheit im Besitz eines Jagdscheines oder waffenrechtlicher Erlaubnisse war, werden diese nun automatisch widerrufen.
Da die Jagd in der High-Society und im Geldadel sehr beliebt ist, ist auch hier Mr. F. nun außen vor.
Es steht ihm ein verdienter grauer Herbst des Lebens bevor.

Silverager
1 Jahr her
Antworten an  Elysium

Nun, wenn er im Herbst seines Lebens seine „wohlverdiente“ Pension verzehren kann, wird der Herbst wohl nicht ganz so grau werden.

JamesBond
1 Jahr her

Typisches Urteil, etwas Geldstrafe und ansonsten ab nach Brüssel, da kann er zeigen was in ihm steckt. Im Vergleich: wer sein Auto in NRW im Stand warmlaufen lässt wird mit einer Strafe von 25.000 Euro bedroht. Schland ist kein Rechtsstaat!

ersieesmussweg
1 Jahr her

Der Fortführung seiner erfolgreichen Karriere in Brüssel steht nichts im Weg. Er hat sich quasi dafür qualifiziert.