Bundesbeauftragter will „Queerfeindlichkeit“ flächendeckend und präventiv entgegenwirken

Der Aktionsplan „Queer leben“ entpuppt sich bei genauer Lektüre als Plan zum Umbau der Gesellschaft: bundesweite Beratungsangebote, Schulungen für Lehrkräfte, der Geschlechtswechsel soll erleichtert werden. Nur an die steigende homophobe Gewalt traute sich Lehmann noch nicht ganz heran: Wer mögen nur die Täter sein?

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Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, Berlin, 18.11.2022

„Alle Menschen sollen gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben.“ So schlicht und richtig beginnt der Aktionsplan „Queer leben“ des sogenannten Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann. Aber so einfach bleibt es natürlich nicht. Denn um diesen Idealzustand zu erreichen, will man sich nicht bloß auf Recht und Gesetz stützen, sondern auch auf politische Agitation und Pädagogik. Der Plan, dem das Bundeskabinett bereits zugestimmt hat (hier der offizielle Text), spricht sich für eine „aktive Politik“ gegen die Diskriminierung von LSBTIQ*-Personen aus und will die „Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ überall dort fördern, wo etwas in die Zuständigkeit des Bundes fällt.

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Die Bandwurm-Abkürzung „LSBTIQ*“ verdeutlicht das Zusammengewürfelte der Gruppe. Der Begriff „queer“ dient laut dem von der Grünen Lisa Paus geführten Familienministerium als Sammelbezeichnung für Menschen, die sich nicht in den „begrenzenden Kategorien“ von männlich und weiblich, homo- und heterosexuell wiederfinden. Der Asterisk oder Genderstern soll die Offenheit der Abkürzungsliste besagen, als ob es irgendwo noch eine Fußnote gäbe mit den restlichen so-und-so-viel Geschlechtsidentitäten, die man natürlich nicht alle in einem Akronym auflisten kann. Doch für Lehmann ist „queer“ die Summe aus homo- und bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen und alle anderen, die sich unter dem Genderstern (*) zusammenfinden mögen. Was ursprünglich eine kleine Minderheit innerhalb der größeren LSBTI-Gruppe war, wird so zu ihrer Essenz ausgerufen.

Und so kann man schon an dieser frühen Stelle ins Stolpern kommen. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung verordnet also einem nicht ganz kleinen Teil der Gesellschaft, ein „queeres“ Leben zu führen, und dem Rest, dieses Leben so zu akzeptieren. Das wird schon durch das Cover des Aktionsplans deutlich, auf dem die Deutschlandfahne zur Teilmenge des Regenbogens zu werden scheint und nur noch als Reminiszenz ins Bild ragt.

Die fadenscheinige Kollektividentität dient politischen Zwecken

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Eigentlich ist auch Sven Lehmann nur ein ehemaliger Landesvorsitzender der Grünen sowie seit der Jahreswende Parlamentarischer Staatssekretär im Familienministerium und – so heißt sein Amt wirklich – „Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“. Und warum auch nicht. Natürlich steht unser Gemeinwesen für die Akzeptanz verschiedener Lebensmodelle und einen toleranten Umgang mit Minderheiten. Das ist nicht erst so, seit die Ampel das „Diskriminierungsverbot gegenüber queeren Menschen“ ins Grundgesetz schreiben will. Diese Grundgesetzänderung ist allerdings nur die weitestgehende Forderung aus dem neuen Aktionsplan. Denn der Plan dient daneben als Richtschnur für eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen.

In Wahrheit ist es keineswegs so, wie es Lehmann etwas bemüht in einer Pressekonferenz erklärte, dass sich nämlich alle unter dem Akronym „LSBTIQ*“ subsumierten Gruppen bruchlos zu einer „queeren“ Gemeinschaft fügen würden. In Wahrheit sind die subsumierten Menschen überraschenderweise Individuen und schon insofern nicht für eine Art Gender-Identitätsgruppen-Kampf – als Ablösung für den Klassenkampf älteren Datums – bereit.

Der Twitter-User Ali Utlu verwehrt sich gegen die Einordnung in Schubladen, die letztlich der Akquirierung von Steuertöpfen diene. Den Kampf für Transrechte dechiffriert Utlu als Erweiterung der „Opfergruppe“ aufgrund einer weitgehend imaginierten gesamtgesellschaftlichen Diskriminierung, die Homosexuelle heute kaum noch betrifft. Utlu meint kurz und knapp: „Weil man an den Steuertöpfen hängt und die eigenen Arbeitsplätze sichern möchte, wurde aus LGBT queer & kümmert sich jetzt um Heteros.“

Die propagierte Kollektividentität von LSB-irgendwas war eigentlich schon immer fadenscheinig, wie man auf jeder Pride-Parade erleben kann, deren Charakter mit dem der einstigen Love-Parade vergleichbar ist – eine Verbindung aus Festumzug und Libertinage, mit bunten Wagen und wummernden Bässen. Die auch an anderer Stelle proklamierte Gruppenidentität diente eigentlich schon immer der Akquirierung von Wählerstimmen für die Grünen und allgemeiner für das linke Lager. Für Mariana Harder-Kühnel, AfD-Obfrau im Familienausschuss, verfolgt Lehmann „eindeutig Politikansätze der radikalen Linken, die die traditionelle Ehe und Familie sowie die beiden biologischen Geschlechter durch neue ideologische Konstrukte ablösen wollen“.

Gewalttaten: Die dominante Tätergruppe bleibt unerwähnt

Der vorgestellte Aktionsplan kann aber trotzdem – gerade durch diesen ideologischen Charakter – Aufschluss über politische Tendenzen unserer Gegenwart geben. Die in seinen Augen gefährdete „freie, sichere und selbstbestimmte“ Teilhabe an der Gesellschaft konkretisierte Lehmann in der Pressekonferenz durch die Erläuterung: Noch immer gebe es in Deutschland jeden Tag „mindestens drei bis vier Übergriffe auf queere Menschen“, und das sei nur das bekannte „Hellfeld“. Das Dunkelfeld will er fortan besser ausleuchten. Schon im Mai kündigte Lehmann auf Twitter die „explizite Erfassung queerfeindlicher Kriminalität“ an. Aus welchem Umfeld diese Taten begangen werden, ließ Lehmann dabei allerdings ungesagt.

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Zu erinnern ist an den tödlichen Angriff auf einen jungen Transmann beim Christopher-Street-Day in Münster, dem ein verbaler Ausfall gegen zwei lesbische Frauen vorausging. Täter war der Tschetschene Nuradi A., der zum Prozessbeginn in diesen Tagen behauptet, weder homophob noch queerfeindlich zu sein. In einigen Pressemeldungen wird die schon bekannte Herkunft des Täters wiederum verschwiegen (so hier und hier).

Offener mit seinen Überzeugungen war der Syrer gewesen, der am 4. Oktober 2020 ein schwules Paar in Dresden mit zwei Messern angriff. Gegenüber dem forensischen Psychiater hatte der inzwischen zu lebenslänglicher Haft Verurteilte gesagt, dass Homosexuelle für ihn Feinde Gottes seien, die „bekämpft, geschlagen und getötet“ werden müssten.

Verschärftes Offenbarungsverbot plus NetzDG: Kommen nun digitale Redeverbote?

Konkret will die Bundesregierung laut Aktionsplan das geplante Selbstbestimmungsgesetz verabschieden, um damit das Transsexuellengesetz von 1980 zu ersetzen, das angeblich verfassungswidrig ist, aber natürlich auch reformiert werden könnte. In dem Zuge soll es auch zu Entschädigungen für „Unrecht an trans- und intergeschlechtlichen“ Personen kommen, das „dem Bund zurechenbar“ ist. Man weiß noch nicht, wie groß die Forderungen ausfallen werden. Auch ein allgemeiner Hang zur Heimlichkeit, Verheimlichung in Sachen Geschlechtsidentität zeigt sich. So fordert der Aktionsplan die Erweiterung des Offenbarungsverbotes samt Strafbewehrung.

Das heißt, dritten Personen wäre es verboten, den ursprünglichen Namen und eventuell das ursprüngliche, eigentliche Geschlecht einer Person „auszuforschen“ oder öffentlich zu machen. Wie weit dieses Verbot ausgeweitet werden soll und welche „Sanktionen“ hier kommen sollen, wird nicht konkretisiert. Unklar bleibt so, ob die feine Linie zwischen dem Schutz der Privatsphäre und öffentlichen Redeverboten überschritten wird, wie man es etwa im Pronomenstreit an kanadischen Universitäten gesehen hat. Auch ein Elternteil, das sich zum Geschlechtswechsel entschieden hat, müsse das fortan nicht mehr „offenbaren“, auch nicht gegenüber der eigenen Kernfamilie, wie die NZZ anmerkt. Rechtliches und soziales Geschlecht fielen dann vollends auseinander.

Später heißt es, auch „Hasskriminalität und -rede“ gegen die Betroffenen sollten stärker bekämpft werden. Dazu seien auch „präventive Maßnahmen und Strategien im Sinne von Demokratieförderung“ vor allem im „digitalen Raum“ gefragt, so etwa durch eine „entschlossene“ Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes „im Detail“ durch die sozialen Netzwerke (Twitter, Facebook, Instagram). Das bedeutet: Die Bundesregierung, mindestens der grüne Teil von ihr, wirbt für eine Verengung des Meinungskorridors durch Blockierungen und Sperrungen im Netz.

Von der „Stärkung“ zur Indoktrinierung von Kindern ist es ein kleiner Schritt

Den Schlüssel für die Ausdehnung der Strafbarkeit könnte ein neues Kunstwort bilden: „Queerfeindlichkeit“ soll alle Diskriminierungen gegen homo- und bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen zusammenfassen. Queer erweist sich damit als Klammerbegriff für die Abkürzung LSBTIQ*. Die Feinde der offenen Gesellschaft werden damit in deren Inneres verlagert, eigentlich ausgedacht. Die Gesellschaft wird einem Freund-Feind-Schema unterworfen, das die politischen Debatten vergangener Zeiten blass aussehen lässt.

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Früher hätte man irgendwo in einem Nebensatz formuliert und darauf hingewiesen, dass Diskriminierung natürlich nicht sein dürfe. Heute braucht es staatlich geförderte „Projekte gegen LSBTIQ*-Feindlichkeit“ an Bildungseinrichtungen. Es gehöre zum „Bildungsauftrag der Schule und außerschulischer Einrichtungen, Diskriminierungen entgegenzuwirken und allen Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen“. Das setzt offenbar Sexualität und Geschlecht als Lehrstoff – wohl schon ab dem Kindergarten – voraus. Würden solche Vorschläge offen benannt und öffentlich diskutiert, könnte das durchaus für Kontroversen unter Eltern und in der allgemeinen Gesellschaft sorgen.

Als nächstes wird es Kurse geben, in denen auch Lehrer „besonders geschult und sensibilisiert“ werden, wie es jetzt schon für Adoptionsstellen empfohlen wird. In den USA hat man diese Erfahrung (Anti-Vorurteilskurse für staatliche Angestellte) bereits gemacht und zum Teil auch schon wieder hinter sich. Der Grund laut Aktionsplan: „Benachteiligungen führen nachweislich zu schlechteren Chancen auf gute Bildungsabschlüsse und müssen daher verhindert werden.“

Die pädagogische „Stärkung von Jugendlichen und Kindern“ wurde schon 2021 in einem Gesetz beschlossen, so dass schon heute „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen“ sind. Zu finden ist diese Bestimmung im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs, „Kinder- und Jugendhilfe“, unter dem harmlos anmutenden Titel: „Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen“. Dass „Gleichberechtigung“ auch die Indoktrinierung im Sinne einer woken Ideologie bedeuten kann, fällt erst durch den dritten Absatz des Paragraphen ganz auf.

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Als der Berliner Senat Kinder an einschlägig Vorbestrafte auslieferte
Allerdings ist schon davor vom „wachsenden Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln“ die Rede, das zu berücksichtigen sei. Das lässt an britische Auseinandersetzungen denken, wo sich gewisse NGOs auf „transgeschlechtliche“ Kinder spezialisiert haben und sich bemühen, für sie ein „sicheres“ Umfeld zu schaffen – zum Beispiel, indem sie sie zur Einnahme von Pubertätsblockern ermutigen oder ihnen hinter dem Rücken der erziehungsberechtigten Eltern „Brustbinden“ zukommen lassen. Auf dem „Regenbogenportal“ des Familienministeriums heißt es noch immer: „Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? So kannst du deinen Arzt / deine Ärztin fragen, ob dir Pubertätsblocker vielleicht helfen könnten.“

Auf unscheinbare Weise ideologisch wird es auch an anderer Stelle, wo das Abstammungs- und Familienrecht dahingehend geändert werden soll, dass zwei lesbische Frauen, von denen eine ein Kind bekommt, automatisch beide zu rechtlichen „Müttern“ des Neugeborenen werden. Aus pragmatischer Sicht mag das sinnvoll erscheinen, erspart es doch eine förmliche Adoption. Ideologie und ein merkwürdiger Automatismus bleibt das dennoch, denn die Abstammung eines Menschen ändert sich nicht einfach durch einen Federstrich.

Gesundheitssystem auf „Antidiskriminierung“ gebürstet: Hindernisse für angleichende OPs sind zu beseitigen

Daneben wird „Queerfeindlichkeit“ in verschiedenen Lebens- und Gesellschaftsbereichen angegangen: Das beginnt schon am Arbeitsmarkt, der für viele queere Menschen voller Hürden zu sein scheint. Das „Diversity-Management“ am Arbeitsplatz soll folglich verstärkt werden. Im Sport will man präventiv „gegen Rassismus, Sexismus, und LSBTIQ*- Feindlichkeit“ tätig werden und „Antidiskriminierungsarbeit“ fördern (passend zur WM und den rührenden Worten Gianni Infantinos, während er sich gleichzeitig für europäische Untaten entschuldigte und zur Nachsicht für den Gastgeber Qatar warb).

— The Athletic | Football (@TheAthleticFC) November 19, 2022

Auch „geflüchtete LSBTIQ*“ sollen früh identifiziert und besonders geschützt werden. Natürlich wird außerdem für eine Ausschöpfung des Entscheidungsrahmens und für Sensibilität bei der Auswahl der „Dolmetschenden“ geworben. Auch in der Altenhilfe, in der Erinnerungskultur und beim effektiven Schutz vor Gewalt (richtig, da war ja noch was) sieht man Handlungsbedarf. Interessanter wird es wiederum beim Kapitel Gesundheit. Denn hier geht es vor allem um die sogenannten „geschlechtsangleichende Therapien“. Da heißt es dann: „Nicht selten erfahren trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen im Gesundheitssystem Ablehnung und Ausgrenzung. Entscheidungen über die Kostenübernahme körperlicher Angleichungsmaßnahmen werden von den Krankenkassen auf Grundlage einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst getroffen. Dabei wird oftmals eine Änderung des Personenstandes und der Vornamen vorausgesetzt oder zumindest erfragt. Bestimmte transitionsbedingte Leistungen sind teilweise an lange Wartezeiten gebunden.“

"Transgender-Hype"
Familienministerium empfiehlt "sehr jungen" Heranwachsenden Pubertätsblocker
Einen Teil dieser Hürden will die Ampel durch ihr Selbstbestimmungsgesetz auflösen, wo die Änderung des Personenstandes und Vornamens radikal vereinfacht werden soll. Daneben sollen die Kosten für die anfallenden Therapien und Operationen vollständig von den Krankenversicherungen getragen werden. Das Ziel der Bundesregierung ist die „diskriminierungsfreie und bedarfsgerechte Versorgung“ der in Rede stehenden Personen. Es fällt auf, dass das Denken nur um die Abschaffung von Hürden für die „Therapien“ und Operationen ist. Eine Abwägung über Nutzen und Schaden scheint nicht in die Zuständigkeit des Bundes zu fallen, nur die „bedarfsgerechte Versorgung“, als ginge es um Gemüsemangel im Konsum. Dabei wird auch ein kritisches Auge auf etwa störende „medizinische Gutachten“ geworfen.

Erster Schritt zum Weg in den identitätspolitischen Ständestaat?

Schließlich ergänzt man die Maßnahmen im Bereich „Demokratieförderung“ durch die bekannten Forderungen nach einer nicht-prekären Finanzierung von „Selbstorganisationsstrukturen“ und „Beratungsstrukturen der Community“, und zwar nicht nur in den großen Städten, sondern in der Breite des Landes. Und natürlich sind das auch Kosten für den Haushalt, die Lehmann blumig „Ressourcen“ nennt, wie die NZZ feststellt. Fließen erst die Bundesmittel in diese Richtung kann man offenbar davon ausgehen, dass die Politik der derzeitigen Koalition ebenfalls positiver gesehen wird. Die Errichtung eines „flächendeckenden“ Systems der „Antidiskriminierungsberatung im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes“ erinnert dabei schon fast an einen neuen linksgrünen Ständestaat im Zeichen von Diversity, sexueller und geschlechtlicher Identität.

Dass es auch in diesem Konstrukt bevorzugte Stände, Zünfte oder Gilden geben wird, liegt nahe. Am Samstagabend wütete der Beauftragte der Bundesregierung Lehmann auf Twitter kaum verhüllt gegen den Talkshow-Auftritt von Alice Schwarzer, die im WDR einem Queer-Aktivisten mit Bekenntnis-Strass-T-Shirt gegenübersaß. Mit Sven Lehmann ist ein Staatssekretär installiert, der aus dem Inneren des Familien- und Frauenministeriums, hinter Enthusiasmus für die „gute Sache“ verhüllt, gegen Feministinnen hetzt und sie gelegentlich auch als „TERFs“ bezeichnet. Der englische Ausdruck „trans-exclusionary radical feminist“ – radikale Feministin mit Vorbehalten gegen die Transbewegung – grenzt im Twitter-Versum an den Vorwurf eines Hassverbrechens, das sich quasi gegen die queere Gemeinschaft als Ganzes richtet.

Von der Union sind bisher noch keine kritischen Kommentare zu dem Aktionsplan lautgeworden. Von Beobachtern wird aber bereits vermutet, dass nun das Weichkochen von CDU und CSU beginnt, um eine Zustimmung für allfällige Gesetzesprojekte im Bundesrat zu sichern.

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