RBB muss 41 Millionen Euro einsparen

Der RBB muss in den nächsten beiden Jahren 41 Millionen Euro einsparen. Gekürzt werde nach dem Rasenmäher-Prinzip. Betriebsbedingte Kündigungen soll es aber keine geben.

IMAGO / Stefan Zeitz

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich selbst Transparenz verschrieben. Das ist ein Ergebnis der Skandale um die ehemalige Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburgs, Patricia Schlesinger. Doch so entsteht eine merkwürdige Mischform. Über die Betriebsversammlung, in der Intendantin Katrin Vernau den Sparkurs vorstellt, berichtet der Sender redaktionell. Die Journalisten bekommen die Informationen vorab exklusiv – obwohl Anfragen von der privaten Konkurrenz vorgelegen haben. Etwa von TE. Der besagte Text gibt sich dann über weite Passagen journalistisch-nachrichtlich – streut aber immer wieder sich selbst feiernde PR-Sätze ein wie: „Vernau hat ihr Versprechen, Transparenz zu schaffen, gehalten“ oder „Der RBB strahlte auf einmal“.

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Dem RBB-Artikel zu entnehmen ist, dass der Sender 2023 und 2024 rund 41 Millionen Euro sparen muss. Auch wenn der Text sich nachrichtlich gibt, umschifft er heikle Fragen. Vernau sagt demnach, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben werde und nach dem „Rasenmäher-Prinzip“ gespart werde. Das heißt, alle Bereiche müssen ihren Anteil beisteuern. 60 frei werdende Stellen sollen nicht neu besetzt werden. Wie sich das aufs Programm auswirkt, sei noch offen. Ob die Zahl der Stellen für freie Mitarbeiter gekürzt wird, ist dem „nachrichtlichen“ Text nicht zu entnehmen. Einer entsprechenden Anfrage von TE weicht der Sender aus.

Ihren Arbeitgeber und ihre neue Chefin schonen die Autoren. Doch immerhin scheint die ehemalige Intendantin Schlesinger zum Abschuss freigegeben zu sein. Sie habe sich nicht darum gekümmert, was passiere, wenn das Sparschwein einmal leer sei. Dann folgt einer der PR-Sätze: „Das Programmangebot war zu groß für die Einnahmen.“ Das ist bemerkenswert für einen Sender, der auch in der Abendschiene auf billige Konserven aus der ARD gesetzt hatte, obwohl diese Zeit eigentlich der regionalen Berichterstattung vorbehalten sein soll. Mit dem Ergebnis, dass der RBB die schlechtesten Quoten aller dritten Programme einfährt.

Das Geld ist doch wohl eher für die Prunksucht draufgegangen, die am Ende Schlesinger den Job gekostet hat. Und die Selbstbedienungs-Mentalität in der Führung. Ein besonders perfides Beispiel ergab sich aus den Prüfungen des Berliner Rechnungshofes. Es geht um den ehemaligen Chefredakteur Christoph Singelnstein. Der ließ 2018 seinen Vertrag vorzeitig verlängern. Das verschaffte ihm den Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegeld in Höhe von 55 Prozent seines letzten Gehalts. Eine Art Betriebsrente zusätzlich zu seiner regulären Pension – in Höhe von über 100.000 Euro im Jahr, wie das RBB-Reporterteam schätzt.

Singelnstein ging 2021 vorzeitig in Ruhestand. Reguläre Pension, rund 9000 Euro monatliche Betriebsrente. Das reicht, um etwas mehr Brot zu kaufen für die Enten im Park. Doch wer die Summen in der RBB-Chefetage gewöhnt ist, dem scheint das nicht zu reichen. Singelnstein schloss mit dem Sender noch einen Beratervertrag ab. Der bringt ihm nochmal rund 80.000 Euro im Jahr und erspart ihm das Flaschenpfandsammeln. Die Zahlen sind auffällig. Betriebsrente und Beratervertrag hieven den ehemaligen Chefredakteur auf das Niveau seines letzten regulären Gehalts – und riechen nach versteckter Abfindung. Der RBB und Singelnstein mauern mit Informationen und berufen sich auf Verschwiegenheitsklauseln des Vertrags. Durchbrochen wird diese Mauer nur von den PR-Reportern des RBB – wenn und wie’s gerade passt.

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Kommentare ( 4 )

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ramseshelge
2 Jahre her

Diese Rotfunk-Propagandisten bekommen keinen Cent mehr von mir. Meine Schwiegermutter hat die Einzugsermächtigung zurückgezogen. Diesen Privilegienabgreifern muß man dort einheizen, wo es wirklich weh tut, beim Geld.

Alrik
2 Jahre her

Wer soll den die juristischen Konsequenzen auslösen? Rundfunk ist Sache der Länder. Aufsicht über die jeweilige Landesrundfunkanstalt hat der Ministerpräsident, die Landtage und die Rechnungshöfe, die sich aber nicht in das Programm einmischen dürfen. Und wenn ein Landtag sich entscheidet nicht alles abzunicken was die jeweilige Landesrundfunkanstalt will (siehe letzte Rundfunkbeitragserhöhung) rennt diese zum Bundesverfassungsgericht und behauptet das ihr Recht auf „Rundfunkfreiheit“ eingeschränkt wurde.
Das einzige was hilft ist konsequent die Zahlung des Rundfunkbeitrags zu verweigern. Ohne finanziellen Druck durch zivilen Ungehorsam gibt es keinen Grund für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas zu ändern.

Waehler 21
2 Jahre her

Transparenz und Meinungsvielfalt könnten den Sender retten. Aber durch eine solche Meinungsvielfalt könnte sich die Funktionärsbrigarde im Parlament bedroht fühlen u d deshalb wird es nichts mit der Meinung!
Es wird weiter berichtet, dass das reine Böse co2 und Putin heißt und dass 16 Jahre Merkel ein Quantensprung für die Demokratie in Deutschland und der Restwelt war. Dafür darf das Wahlvieh weiter gehäutet werden.

Last edited 2 Jahre her by Waehler 21
Enrico
2 Jahre her

Das riecht doch eher wieder sehr sehr streng nach einer erneuten zeitnahen Erhöhung der abzugebenden Demokratieabgabe.
Ich mag nicht Recht behalten, aber bitte auf Wiedervorlage legen.